MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG
Nur für den Dienstgebrauch!
NfD.: 96/82
Exemplar № 00447
A 040/1/009
Organisation des
operativ-technischen Dienstes
auf Nachrichtenzentralen
1982
NACHWEIS ÜBER DIE EINARBEITUNG
| Änderung | Einarbeitung | ||
| Nr. | Inkraftsetzungstermin | Datum | Unterschrift |
| 01 | 01.03.85 | 12.07.85 | Joe |
| 02 | 01.09.86 | 29.12.86 | Joe |
NACHWEIS ÜBER ZU/ABGANG
| Lfd. Nr. | Zugang Blatt | Bestand | Blatt | Datum Signum |
| 48 | Anfangsbestand | |||
| 01 | 02 | - | 50 | 02.07.85 Joe |
Einführungsbestimmung zur A 040/1/009
1. Die Anleitung 040/1/009 Organisation des operativ-techni-
schen Dienstes auf Nachrichtenzentralen wird erlassen und
tritt am 01. 02. 1982 in Kraft.
2. Die Festlegungen der Anleitung gelten für stationäre und
mobile Nachrichtenzentralen/-stellen der NVA, der Grenztrup-
pen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und sinnge-
mäß für die Zivilverteidigung der DDR.
3. Spezifische Festlegungen zur Organisation des operativ-
technischen Dienstes auf Nachrichtenzentralen/-stellen in
den Teilstreitkräften der NVA, in den Grenztruppen der DDR
und für die Zivilverteidigung der DDR sind in eigener Zu-
ständigkeit zu erarbeiten.
Berlin, den 23. 08. 1982 Stellvertreter des Ministers
und Chef des Hauptstabes
Ag 117/I/15868-2
Inhaltsverzeichnis
Seite
Übersichts- und Einführungsteil 1
1. Grundsätzliche Bestimmungen 7
1.1. Oerativ-technischer Dienst auf Nach- 7
richtenzentralen
1.2. Zusammenwirken von Nachrichtenzentralen 8
1.3. Auswertung und Analyse 9
2. Nachrichtenzentralen 10
2.1. Definition 10
2.2. Hauptaufgaben 10
2.3. Bestand 12
2.4. Bezeichnung der Elemente, Gefechtsposten 13
und Diensthabenden
3. Organisation des operativ-technischen 17
Dienstes auf Nachrichtenzentralen
3.1. Allgemeines 17
3.2. Organisation des Informationsaustausches 17
3.3. Sicherstellung der Betriebsbereitschaft 18
von Nachrichtenverbindungen
3.4. Planung, Organisation und Führung des 19
operativ-technischen Dienstes
4. Gefechtsdienst auf Nachrichtenzentralen 20
4.1. Organisation 20
4.2. Führung 22
4.3. Befehlsgabe, Melde- und Informations- 23
tätigkeit
4.4. Kontrolle 23
5. Dienstpflichten bei der Durchführung 23
des Gefechtsdienstes
5.1. Diensthabender der Nachrichtenzentrale 23
(DNZ)
5.2. Diensthabender Nachrichtenbetrieb (DNB) 25
5.3. Diensthabender technische Betriebs- 26
dienst (DTB)
5.4. Diensthabender der Elemente (DdE) 27
5.5. Diensthabende der Gefechtsposten (DGP) 28
6. Analysen des Gefechtsdienstes 29
6.1. Festlegungen zur Analysetätigkeit 29
6.2. Organisation der Analysetätigkeit 30
7. Dokumentation 31
Anlagen:
1 Dienstanweisung für die Elemente/ 32
Gefechtsposten der Nachrichtenzentrale
(Muster)
2 Dienstpflichten für den Diensthabenden 34
der Gefechtsposten (Muster)
3 Schwerpunkte der Dienstvorbereitung 36
4 Schwerpunkte der Kontrolle 37
5 Kriterien zur Analyse 38
6 Dokumentation des operativ-technischen 40
Dienstes auf Nachrichtenzentralen
7 Symbole des operativ-technischen 53
Dienstes
8 Befehlsschema der Nachrichtenzentrale … 58
9 Schema der Organisation des Gefechtsdien- 60
stes auf der Nachrichtenzentrale …
10 Grafik des Gefechtsdienstes 62
P-600
11 Befehlsschema P-700 63
12 Befehlsschema … GP … 65
13 Befehls- und Meldewege 72
14 Schema der Reservekanäle und -geräte 74
der Nachrichtenzentrale …
15 Schema der Haupt- und Reservestromver- 75
sorgung der Nachrichtenzentrale
16 Schema des Teilnehmernetzes der Füh- 76
rungsstelle
Fernsprech
17 Rufschema - Fernschreib - der Nachrich- 77
tenzentrale …
18 Tabelle der MFRP-Funkadressen 78
19 Tabelle der aktuellen Frequenzen 78
20 Plan der Unterbringung, Sicherung, Ver- 79
teidigung und des Schutzes der NKM der …
vor MVM des Gegners
21 Muster der Nachweisführung im Dienst- 80
buch/Betriebsbuch
22 Aufkleber für Weisungs- und Befehls- und 81
Kontrollbuch (NVA 33 118)
23 Schaltbefehls-Eingangsbuch 82
24 Nachweis des Austausches von Gefechts- 83
signalen/schriftlichen Informationen mit
Dringlichkeitsstufen … der Nachrich-
tenzentrale …
25 Nachweisbuch der Laufzeiten von Gefechts- 84b
signalen (Muster)
26 Nachweisbuch der Laufzeiten besonders 84c
wichtiger Fernschreiben (Muster)
27 Nachweisbuch der Sicherstellung von Fern- 85
gesprächen für Sofortteilnehmer und
Teilnehmer der Kategorie I (Muster)
Anhänge:
1 Einheitliche Kriterien zur Bewertung der 86
Arbeit der bestehenden Nachrichtenver-
bindungen in den Vereinten Streitkräften
der Teilnehmerstaaten des Warschauer
Vertrages
2 Auszüge aus dem Strafgesetzbuch der DDR 94
1. Grundsätzliche Bestimmungen
1.1. Operativ-technischer Dienst auf Nachrichtenzentralen
Der operativ-technische Dienst auf Nachrichtenzentralen (nach-
folgend OTD) wird mit dem Ziel organisiert, unter allen ge-
fechtsbedingungen den Informationsaustausch im Interesse der
Truppenführung sicherzustellen, Der OTD bestimmt die Prinzi-
pien
a) der militärischen Schalt- und Betriebsorganisation,
b) der Organisation des Betriebsdienstes und des techni-
schen Betriebsdienstes,
c) der Sicherstellung des Informationsaustausches1,
d) der Befehlsgabe und Meldetätigkeit,
e) der Analyse des Zustandes der Nachrichtenverbindungen
und des Informationsaustausches,
f) der einheitlichen Erarbeitung und Führung der Dokumenta-
tion beim Zusammenwirken zwischen Nachrichtenzentralen
und innerhalb der Nachrichtenzentralen.
Der OTD umfaßt
a) das Bereitstellen der Nachrichtenkanäle gemäß Schaltbefehl,
b) das Betreiben der Nachrichtenverbindungen,
c) das Sicherstellen der ständigen Bereitschaft zum Über-
tragen und Bearbeiten aller Arten von schriftlichen und
mündlichen Informationen in den befohlenen Zeiten,
d) das Sicherstellen des mündlichen Informationsaustausches,
e) das Gewährleisten der Einsatzbereitschaft der Nachrichten-
ausrüstung.
Für die Planung, Organisation und Führung des OTD ist der
Leiter der Nachrichtenzentrale (LNZ) verantwortlich.
_____
1) Der Informationsaustausch auf der Nachrichtenzentrale
umfaßt
a) die Entgegennahme, Bearbeitung und das Senden der In-
formation (gilt als beendet nach Quittierung durch die
Gegenstelle),
b) den Empfang, das Bearbeiten und Zustellen der Informa-
tion (gilt als beendet mit Quittungsgabe durch den
Empfänger).
Der OTD ist Gefechtsdienst! der Gefechtsdienst wird durch
die Leiter über die Diensthabenden geführt. Unter kompli-
zierten Bedingungen (Entfaltung, Übernahme der Nachrichten-
verbindungen von anderen Nachrichtenzentralen, Überführung
in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft, Ausfälle von
Teilen der Nachrichtenzentrale u. a.) ist der Gefechtsdienst
durch den LNZ und die Leiter der Elemente direkt zu führen.
1.2. Zusammenwirken von Nachrichtenzentralen
Die Grundsätze des Zusammenwirkens von Nachrichtenzentralen
sind in der Anordnung Nachrichtenverbindungen geregelt.
Zur Koordinierung und Führung des Zusammenwirkens der Nach-
richtenzentralen beim Durchführen des Gefechtsdienstes ist
der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des übergeordneten Stabes
weisungsberechtigt zum
a) technischen Betriebsdienst,
b) Bereitstellen von Nachrichtenkanälen,
c) Informationsaustausch,
d) Nutzen von Reservekanälen und Wiederherstellen unter-
brochener Nachrichtenverbindungen,
e) Ergreifen von Sofortmaßnahmen bei Verstößen gegen die
Sicherheit und Geheimhaltung sowie die Regeln des Betriebs-
dientes.
Weisungsberechtigt sind
a) der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des übergeordneten
Stabes (Führungsstelle) gegenüber allen LNZ/DNZ2,
b) der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des rechten Nachbarn
gegenüber dem LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des linken
Nachbarn,
c) der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des operativen Verban-
des gegenüber dem LNZ/DNZ der zusammenwirkenden Nachrich-
tenzentralen der Teilstreitkräfte der NVA und der Grenz-
truppen der DDR,
_____
2) Der LNZ/DNZ der mobilen Nachrichtenzentrale ist gleichfalls
gegenüber dem LNZ/DNZ der Stütznachrichtenzentrale/statio-
nären Nachrichtenzentrale zum Durchschalten von Nach-
richtenkanälen weisungsberechtigt.
d) der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale einer Führungsstelle
des operativen/taktischen Verbandes gegenüber dem LNZ/DNZ
der Nachrichtenzentrale (Leiter der Nachrichtenstelle),
die zusätzlich auf der Führungsstelle entfaltet sind.
Das Zusammenwirken der Nachrichtenzentralen der NVA, der
Grenztruppen der DDR und der Zivilverteidigung der DDR mit
Einrichtungen des staatlichen Nachrichtenwesens wird mit dem
Ziel organisiert, Nachrichtenkanäle und -ausrüstung des staat-
lichen Nachrichtenwesens im Interesse der NVA, der Grenztrup-
pen der DDR und der Zivilverteidigung der DDR zu nutzen.
Das Zusammenwirken beim herstellen und Betreiben der Nach-
richtenverbindungen ist durch militärische Bestimmungen der
NVA und Vorschriften der Deutschen Post geregelt.
Nachrichtenkanäle und Leitungen des staatlichen Nachrichten-
wesens werden gemäß Schaltaufträgen bereitgestellt. Zur Si-
cherstellung des Zusammenwirkens können Anschlüsse an das
Dienstleitungsnetz der Deutschen Post und Störanmeldeleitun-
gen bereitgestellt werden:
a) Dienstleitungen zur Nachrichtenzentralen mit Leitstellen-
funktionen zum Sicherstellen des technischen Betriebsdien-
stes,
b) Störanmeldeleitungen von Nachrichtenzentralen und Anschalt-
punkten zur nächsten besetzten Übertragungsstelle/Dienst-
stelle der Deutschen Post zum Durchführen des technischen
Betriebsdienstes.
1.3. Auswertung und Analyse
Die Auswertung und Analyse der Durchführung des Gefechtsdien-
stes, des Zustandes der Nachrichtenverbindungen und des In-
formationsaustausches umfaßt die Auswertung des Gefechtsdien-
stes durch die Diensthabenden unmittelbar nach Beendigung des
Gefechtsdienstes sowie die tägliche und periodische Analyse
durch die Leiter.
Den Umfang der Auswertung und Analyse legt der LNZ entspre-
chend der konkreten Lage sowie dem Charakter und Umfang der
zu erfüllenden Aufgabe durch Befehl fest.
2. Nachrichtenzentralen
2.1. Definition
Die Nachrichtenzentralen sind die organisatorisch-technische
Zusammenfassung der Nachrichtenkräfte und -mittel in einem
befohlenen Raum zur Sicherstellung der Truppenführung, des
Zusammenwirkens, der Navigation und der Landung von Luft-
fahrzeugen. Nachrichtenzentralen werden entsprechend ihrer
Bestimmung gebildet als
a) Nachrichtenzentrale der Führungsstelle,
b) Nachrichten- und Flugsicherungszentrale/Flugsicherungs-
zentrale der Flugplätze,
c) Stütznachrichtenzentrale und Nachrichtenzentrale des
Stabsnetzes,
d) Hilfsnachrichtenzentrale.
2.2. Hauptaufgaben
Die Nachrichtenzentralen haben entsprechend ihrer Bestimmung
folgende Hauptaufgaben zu erfüllen:
a) Nachrichtenzentrale der Führungsstellen
- Sicherstellen des Austausches aller Arten von Informa-
tionen unter allen Gefechtsbedingungen im Interesse der
Truppenführung,
- Chiffrieren der Informationen vor oder während der Über-
tragung über technische Nachrichtenmittel,
- Gewährleisten des technischen Betriebsdienstes (Schalten,
Prüfen, Messen von Nachrichtenkanälen, Sicherstellen des
Transits von Nachrichtenkanälen und Herstellen der Ver-
bindungen),
- Entfalten der inneren Verbindungen der Führungsstelle,
- Gewährleisten des Frequenz-Dispatcherdienstes,
- Einhalten der Laufzeiten aller Arten von Informationen,
- Gewährleisten des Zeitdienstes auf der Nachrichten-
zentrale;
b) Nachrichten- und Flugsicherungszentrale der Flugplätze
- Erfüllen der Forderungen and die Nachrichtenzentrale
der Führungsstellen (Buchstabe a),
- Kontrollieren und Leiten der in den Flugleitbereichen
startenden, landenden sowie ein- und ausfliegenden Luft-
fahrzeuge (LFZ),
- Sicherstellen der Landung am tage und in der Nacht unter
allen Wetterbedingungen,
- Identifizierung und Übernahme von LFZ an den festgeleg-
ten Übergabelinien von anderen Leitstellen,
- Sicherstellen der Orientierung bzw. Wiederherstellen
der Orientierung während des Fluges,
- Gewährleisten der Flugsicherheit im Flugleitungsbereich,
- Auflösen der anfliegenden Flugzeugverbände und deren
Heranleiten an den Flugplatz,
- Gewährleisten stabiler Flugfunkverbindungen im Hand-
lungsbereich der Fliegerkräfte;
c) Stütznachrichtenzentrale und Nachrichtenzentrale des
Stabsnetzes
- Schalten, Prüfen, Messen von Nachrichtenkanälen und
deren Weiterschaltung zu den Nachrichtenzentralen der
Führungsstellen sowie zu Hilfsnachrichtenzentralen,
- Sicherstellen des Manövers mit Nachrichtenkanälen,
Schaffung von Umgehungswegen und Anpassen von Nachrich-
tenkanälen mit verschiedenen Parametern,
- Sicherstellen von Nachrichtenverbindungen zu Truppen-
teilen, Einheiten und Einrichtungen, die in der Nähe
der Stütznachrichtenzentrale disloziert sind und über
keine eigenen Mittel zum Anschalten an die Stütznach-
richtenzentrale verfügen,
- Bereitstellen von Nachrichtenkanälen für Nachrichten-
zentralen der Stäbe und Truppenteile, die sich in der
Bewegung befinden,
- Retranslation von funk- und Flugfunkverbindungen;
d) Hilfsnachrichtenzentrale
Schalten, Prüfen, Messen, Bereitstellen von Nachrichten-
kanälen und Herstellen von Nachrichtenverbindungen zu
Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Einrichtungen im
rückwärtigen Raum, in besonderen Richtungen oder bei
zeitweiliger Konzentrierung.
2.3. Bestand
Die Nachrichtenkräfte und -mittel, die zum Bestand einer Nach-
richtenzentrale gehören, werden in Elemente (selbständige Ge-
fechtsposten) gegliedert. Die Nachrichtenzentrale kann aus fol-
gende Elemente (selbständige Gefechtsposten) bestehen 3:
a) Führungspunkt der Nachrichtenzentrale,
b) Gefechtsposten zum Senden/Empfangen von Gefechtssignalen,
c) Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung und Leitung des In-
formationsaustausches4,
d) Schaltbefehlsstelle,
e) Störmeldestelle,
f) Abfertigung,
g) Fernschreibzentrale/-stelle,
h) Fernsprechzentrale/-stelle,
i) SAS-/Chiffrierzentrale/-stelle,
k) Funkzentrale (Funkempfangszentrale/-stelle, Funksende-
zentrale/-gruppe),
l) Gruppe der TF/WT-Stellen5,
m) Gruppe der Richtfunkstellen5,
n) Gruppe der Troposphärenfunkstellen5,
o) Gruppe der Satellitenfunkstellen kosmische Funkstellen5,
p) Hauptverteiler der stationären Nachrichtenzentrale,
q) Zentrale der automatisierten Truppenführung,
r) Kurier- und Feldpostzentrale/-stelle,
s) Stromversorgungszentrale/-gruppe/-stelle,
t) Gruppe der Nachrichten- und Informationstechnik für
Führungszentren6,
u) Gruppe der Kommandostabsfahrzeuge mit Nachrichtenmitteln
und Mitteln der AFFS6,
v) Gruppe der technischen Wartung,
_____
3) In den Teilstreitkräften der NVA, Grenztruppen der DDR und
der Zivilverteidigung der DDR können weitere spezifische
Elemente gebildet werden. In Abhängigkeit von der Führungs-
ebene und der Bestimmung der Nachrichtenzentrale können
Nachrichtenkräfte und -mittel in einem komplexen Element
zusammengefaßt werden.
4) Der Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung und Leitung des
Informationsaustausches kann zeitweise gebildet werden.
5) Sind ab Verband zur Zentrale der kanalbildenden Nachrich-
tenstellen zusammenzufassen.
6) Sind ab Verband zur Zentrale der automatisierten Truppen-
führung zusammenzufassen.
w) Gruppe der Nachrichten- und Flugsicherungsmittel der Flug-
leitung,
x) Gruppe der Funkmeßmittel,
y) Gruppe der Instrumentenlandeanlagen,
z) Gruppe der Flugsicherungsmittel,
ä) Gruppe der Funkmeßlandeanlagen.
2.4. Bezeichnung der Elemente,Gefechtsposten und Dienst-
habenden
Zur Organisation des OTD und der Durchführung des Gefechts-
dienstes sind die Elemente, Gefechtsposten und Diensthabenden
der Gefechtsposten der Nachrichtenzentrale nach einheitlichen
Prinzipien zu bezeichnen7.
Die Bezeichnung ist nicht als Tarnname/Tarnzahl zu nutzen.
Bei der Bezeichnung der Elemente der Nachrichtenzentrale ist
jedes einzelne Element mit dem Buchstaben P
und einer
dreistelligen Zahl zu Kennzeichen:
a) P-100 Fernschreibzentrale/-stelle
b) P-200 Fernsprechzentrale/-stelle
c) P-300 Zentrale der kanalbildenden Nachrichtenstellen
d) P-400 Zentrale der automatisierten Truppenführung
e) P-500
f) P-600 Funkzentrale/Funkempfangszentrale
g) P-700 Funksendezentrale/Funksendegruppe
h) P-800
i) P-900 Stromversorgungsgruppe/-stelle
k) P-1500 SAS-/Chiffrierzentrale
l) P-1800 Kurier- und Feldpostzentrale/-stelle
m) P-3300 Flugsicherungszentrale
Die Bezeichnung der Gefechtsposten der Nachrichtenzentrale
erfolgt mit den Buchstaben GP
und einer dreistelligen bzw.
vierstelligen Zahl, deren 1. Ziffer die Zugehörigkeit zum Ele-
ment kennzeichnet:
a) Gefechtsposten der Nachrichtenzentrale
- GP-010 Führungspunkt der Nachrichtenzentrale
- GP-020 Gefechtsposten zum Senden/Empfangen von
Gefechtssignalen
_____
7) In Abhängigkeit von der Führungsebene und dem Bestand der
Nachrichtenzentrale können komplexe Gefechtsposten gebil-
det werden.
- GP-080 Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung und Lei-
tung des Informationsaustausches
- GP-090 Gefechtsposten der technischen Wartung
- GP-1030 Störmeldestelle
- GP-1040 Schaltbefehlsstelle
- GP-1050 Hauptverteiler
b) Gefechtsposten der Fernschreibzentrale/-stelle
- GP-110 Führungspunkt der Fernschreibzentrale und
Schaltstelle
- GP-120 SFs-Stelle
- GP-130 Fs-Stelle
- GP-140 WT-Stelle
- GP-180 Abfertigung
- GP-190 Stromversorgungsstelle
c) Gefechtsposten der Fernsprechzentrale/-stelle
- GP-210 Führungspunkt der Fernsprechzentrale und
Schaltstelle
- GP-220 SFe-Stelle
- GP-230 Fernvermittlung
- GP-240 Stabsvermittlung
- GP-250 Fe/Fs-Stelle (TF-Stelle)
- GP-290 Stromversorgungsstelle
d) Gefechtsposten der Zentrale der kanalbildenden Nachrichten-
stelle
- GP-310 Führungspunkt und Schaltstelle
- GP-340 WT-Stelle
- GP-350 TF-Stelle
- GP-360 Richtfunkstelle
- GP-370 Troposphärenstelle
- GP-380 Satellitenfunkstelle kosmische Funkstelle
- GP-390 Stromversorgungsstelle
e) Gefechtsposten der zentrale der automatisierten Truppen-
führung
- GP-420 Kommandostabsfahrzeuge mit Nachrichtenmitteln
und Mitteln der AFFS
f) Gefechtsposten der SAS-/Chiffrierzentrale
- GP-1510 Führungspunkt
- GP-120 SFs-Stelle
- GP-220 SFe-Stelle
- GP-1540 Vermittlung
- GP-1550 Chiffrierstelle
- GP-1560 SFe-/Chiffrierstelle
- GP-1570 SAS-/Chiffrierstellewerkstatt
- GP-180 Abfertigung
- GP-1590 Stromversorgungsstelle
g) Gefechtsposten der Funkzentrale/Funkempfangszentrale
- GP-610 Führungspunkt der Funkzentrale/Funkempfangs-
zentrale und Frequenz-Dispatcherpunkt
- GP-620 SAS-Stelle
- GP-630 Funkempfangsstelle
- GP-640 Fernbedienstelle/WT-Stelle
- GP-650 TF-Stelle
- GP-660 Richtfunkstelle
- GP-670 Troposphärenfunkstelle
- GP-680 Abfertigung
- GP-690 Stromversorgungsstelle
h) Gefechtsposten der Funksendezentrale/Funksendegruppe
- GP-710 Führungspunkt der Funksendezentrale/Funksende-
gruppe
- GP-730 Funkstelle großer/mittlerer Leistung
- GP-740 Fernbedienstelle/WT-Stelle
- GP-750 TF-Stelle
- GP-760 Richtfunkstelle
- GP-770 Troposphärenfunkstelle
- GP-790 Stromversorgungsstelle
i) Gefechtsposten der Kurier- und Feldpostenzentrale/-stelle
- GP-1810 Führungspunkt/Leitstelle
- GP-1820 Kurierstelle
- GP-1830 Feldpoststelle
- GP-1840 Austauschstelle
- GP-1850 Landeplatz
k) Gefechtsposten der Flugsicherung
- GP-3310 Führungspunkt
- GP-3320 Flugleitung
- GP-3330 Funkmeßlandeanlage
- GP-3340 Instrumentenlandeanlage
- GP-3350 Nahnavigation
- GP-3360 Flugsicherungsmittel
- GP-3370 Funkmeßüberwachung
- GP-3390 Stromversorgungsstelle
Werden im bestand des Elementes (Zentrale, Stelle) mehrere
gleichartige Gefechtsposten gebildet, sind sie zusätzlich (vor
der Bezeichnung) zu numerieren:
Beispiel: 1GP-620
2GP-620
Werden Gefechtsposten gebildet, die dieser Aufzählung nicht
entsprechen, sind diese mit GP
und einer vierstelligen Zahl
zu bezeichnen. Die 1. Ziffer kennzeichnet die Teilstreitkraft,
die Grenzgruppen der DDR oder die Zivilverteidigung der DDR8. Die
weiteren Zahlen sind nach den Grundsätzen der Bezeichnung der
Elemente, Gefechtsposten und Diensthabenden festzulegen.
Die Bezeichnung der Diensthabenden der Gefechtsposten erfolgt
mit den Buchstaben DGP
und einer dreistelligen bzw. vier-
stelligen Zahl, deren 1. und 2. Ziffer die Zugehörigkeit zu einem
Gefechtsposten, die 3. Ziffer die Funktion kennzeichnet:
a) Ziffer 1 Diensthabender der Nachrichtenzentrale/
des Elementes/des Gefechtspostens
b) Ziffer 2 Vertreter des Diensthabenden
c) Ziffer 3, 4 … Diensthabender Betriebsmechaniker, Fern-
schreiber, Funker, Aggregatewart
wird das Element der Nachrichtenzentrale von der Schaltstelle
aus geführt, ist der Diensthabende des Elementes mit der Zif-
fer 1, der Diensthabende der Schaltstelle mit der Ziffer 2 zu
kennzeichnen.
Sind mehrere gleichartige Gefechtsposten gebildet, wird die
Numerierung der Gefechtsposten eingefügt:
Beispiel: DGP1-231
DGP2-231
_____
8) Als 1. Ziffer ist in Abhängigkeit zur Teilstreitkraft der
NVA, zu den Grenztruppen der DDR oder zur Zivilverteidigung
der DDR folgende Ziffer festzulegen:
a) Allgemein/Landstreitkräfte Ziffer 1
b) Luftstreitkräfte/Luftverteidigung Ziffer 2 oder 3
c) Volksmarine Ziffer 4
d) Grenztruppen der DDR Ziffer 5
e) Zivilverteidigung der DDR Ziffer 6
3. Organisation des operativ-technischen Dienstes auf Nach-
richtenzentralen
3.1. Allgemeines
Die Organisation des OTD beinhaltet
a) das Festlegen der Führungsprinzipien, der Befehls- und
Weisungsbefugnisse sowie der Meldetätigkeit auf der Nach-
richtenzentrale,
b) die Definition der Verantwortungsbereiche der Gefechts-
psoten,
c) das Festlegen der Dokumentation,
d) den lückenlosen Nachweis der Durchführung des Gefechts-
dienstes,
e) das Kontrollieren der Durchführung des Gefechtsdienstes,
f) das Analysieren des Zustandes der Nachrichtenverbindungen,
der Nachrichtenausrüstung, des Informationsaustausches
und das Auswerten der Dienstdurchführung,
g) die Optimierung der Organisation und Führung des OTD und
der Durchführung des Gefechtsdienstes.
3.2. Organisation des Informationsaustausches
Die Organisation eines schnellen Informationsaustausches
umfaßt
a) das Gewährleisten einer ständigen Bereitschaft der Nach-
richtenkräfte und -mittel zum Empfang, Senden, Bearbei-
ten und Zustellen aller Arten von schriftlichen sowie
mündlichen Informationen,
b) den Einsatz eines Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung
und Leitung des Informationsaustausches,
c) das vorrangige Nutzen von Nachrichtenverbindungen mit der
höchsten Übertragungsgeschwindigkeit,
d) das Nutzen von Umgehungswegen oder Reservegeräten/-kanälen
zum Übertragen von Informationen bei Ausfällen/Störungen
der betriebenen Nachrichtenverbindungen, bevor Maßnahmen
zur Wiederherstellung eingeleitet werden,
e) das Entfalten der Nachrichtenmittel in der Nähe der Ar-
beitsplätze der Nutzer,
f) den Einsatz von Mitteln zur Mechanisierung/Automatisierung
des Empfangs, Senden, Bearbeiten und der Zustellung von
Informationen,
g) die exakte und straffe Führung des Nachrichtenbetriebs-
dienstes.
3.3. Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Nachrichten-
verbindungen
Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von nachrichten-
verbindungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
a) Gewährleistung eines exakt geführten technischen betriebs-
dienstes,
b) Bereitstellung der Nachrichtenkanäle gemäß Schaltbefehlen/
-aufträgen,
c) Führung des Herstellens der Nachrichtenverbindungen,
d) Sicherstellung der befohlenen Betriebsarten und Anpassungen
bei Transitschaltungen,
e) Führung der Störeingrenzung und -beseitigung,
f) Nutzung der automatischen Überwachung des Zustandes von
Nachrichtenverbindungen.
g) gleichzeitige Wartung aller für eine Nachrichtenverbindung
eingesetzten Nachrichtenausrüstung in betriebsschwachen
Zeiten nach Inbetriebnahme von Reserveverbindungen,
h) Kontrolle des Zustandes der Nachrichtenverbindungen und
Messen der Normwerte der Nachrichtenausrüstung,
i) Bereitstellung von Reserven an Nachrichtenkräften und
-mitteln,
k) planmäßiger Einsatz der Gruppe der technischen Wartung,
l) Einsatz von Havarie- und Instandsetzungsgruppen unter
unmittelbarer Führung der LNZ bei komplexen Ausfällen/
Zerstörungen von Einrichtungen/Elementen der Nachrichten-
zentrale.
3.4. Planung, Organisation und Führung des operativ-
technischen Dienstes
Die Pflichten bei der Planung, Organisation und Führung des
OTD sind im Funktionsverteilungsplan festgelegt. Die Präzi-
sierung dieser Festlegungen erfolgt im Befehl zur Planung,
Organisation und Führung des OTD und des Gefechtsdienstes
auf der Nachrichtenzentrale
durch den LNZ.
Im Befehl des LNZ sind festzulegen:
a) Bestand und Dauer der Diensthabenden Schicht sowie Dienst-
einteilung und -ablösung,
b) Anzahl der Gefechtsposten, Verantwortungsbereiche sowie
Aufgaben und Zusammenwirken beim Schalten von Nachrichten-
kanälen, Herstellen und Betreiben der Nachrichtenverbin-
dungen sowie beim Sicherstellen des Informationsaustau-
sches,
c) Zusammenwirken mit Einrichtungen des staatlichen Nach-
richtenwesens und mit Nachrichtenzentralen der Armeen
der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages, anderer
bewaffneten Organen des übergeordneten Stabes sowie der
zusammenwirkenden und unterstellten Stäbe,
d) Grundsätze zur Nutzung von Umgehungswegen, Reserveaus-
rüstung und -kanälen,
e) spezielle Maßnahmen zur Lenkung und Leitung des Informa-
tionsaustausches und zum Übertragen, Bearbeiten sowie
Zustellen der schriftlichen Informationen,
f) Umfang der zu erarbeitenden Dokumentationen,
g) Meldeschema,
h) Zusammenarbeit mit dem Operativen Diensthabenden des
Führungszentrums,
i) Aufgaben, Bestand sowie Anzahl der Havarie- und Instand-
setzungsgruppen,
k) Handlungen bei der Überführung der Nachrichtenzentrale
in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft und Bereit-
schaftsstufe BNF
,
l) Unterbringung, Sicherung, Verteidigung und Schutz vor
Massenvernichtungsmitteln des Gegners,
m) Maßnahmen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz,
n) Kontrollen.
Die Leiter der Elemente (LdE) legen für ihren Unterstellungs-
bereich die Aufgaben zur Sicherstellung des OTD fest.
Auf der Grundlage des Befehls des LNZ und der Dienstanweisung
für das Element (Anlage 1) erarbeitet der LdE die Dienstanwei-
sungen für die Gefechtsposten, die Dienstpflichten für die
Diensthabenden (Anlage 2) und befiehlt
a) Die Diensteinteilung der Gefechtsposten, den Verantwor-
tungsbereich sowie die Aufgaben beim Schalten von Nach-
richtenkanälen, Herstellen und Betreiben der Nachrichten-
verbindungen sowie beim Sicherstellen des Informationsaus-
tausches,
b) die Maßnahmen bei Unterbrechungen von Nachrichtenverbin-
dungen, das Nutzen von Umgehungswegen und Reserveausrü-
stung/Reservekanälen sowie die Handlungen zur Fehlerein-
grenzung, Störungsbehebung und Wiederherstellung unter-
brochener Nachrichtenverbindungen.
bei der Überführung in eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft
handelt der LdE gemäß der Dokumentation zur Überführung der
Nachrichtenzentrale in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft
.
Der LdE ist verantwortlich
a) für die optimale Nutzung, den effektivsten Einsatz und die
Betriebsbereitschaft der Nachrichtenausrüstung des Ele-
mentes,
b) für die Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz vor Massen-
vernichtungsmitteln, des Gesundheits-, Arbeits- und
Brandschutzes.
Es kontrolliert und analysiert die Durchführung des Gefechts.
dienstes, stellt Aufgaben zur Beseitigung festgestellter Män-
gel und unterbreitet dem LNZ Vorschläge zur Verbesserung der
Organisation des OTD.
4. Gefechtsdienst auf Nachrichtenzentralen
4.1. Organisation
Der Gefechtsdienst ist auf der Grundlage
a) des Befehls des LNZ,
b) der Dienstanweisungen,
c) der Rechtsvorschriften und militärischen Bestimmungen,
d) der Betriebsvorschriften,
e) der Anleitung zur Nutzung und Wartung der Nachrichtenaus-
rüstung
zu organisieren. Hinsichtlich der Organisation des Gefechts-
dientes sind folgende Bestimmungen einzuhalten:
a) Zur Sicherstellung einer ununterbrochenen Truppenführung
ist der Gefechtsdienst auf der Nachrichtenzentrale grund-
sätzlich als Schichtdienst zu organisieren.
b) Der Bestand der Diensthabenden Schicht ist durch Befehl
des LNZ festzulegen und besteht aus
- dem Diensthabenden der Nachrichtenzentrale DNZ DGP-011
- dem Diensthabenden Nachrichtenbetrieb DNB DGP-081
- dem Diensthabenden technischer Betriebs- DTB DGP-091
dienst
- den Diensthabenden der Elemente DdE
- den Diensthabenden der Gefechtsposten DGP.
c) Armeeangehörige und Zivilbeschäftigte sind nach Ablegung
der Betriebsberechtigung zur selbstständigen Durchführung
des Gefechtsdienstes zuzulassen. Bei Notwendigkeit kann
der LNZ eine spezielle Zulassungsprüfung zum Gefechts-
dienst befehlen/anweisen. Wurde länger als 2 Monate nicht
am Gefechtsdienst teilgenommen, ist durch Ablegen einer
Wiederholungsprüfung die Befähigung zur selbständigen
Durchführung des Gefechtsdienstes nachzuweisen.
d) Die Dienstvorbereitungen auf die Durchführung des planmäßi-
gen Gefechtsdienstes ist vor jedem Dienstantritt im Be-
stand des Gefechtsposten durchzuführen. Das Wissen und die
praktischen Fähigkeiten der Armeeangehörigen und Zivilbe-
schäftigen sind zu überprüfen. Der Personalbestand ist in
die Schwerpunkte des Gefechtsdienstes (Anlage 3) einzuwei-
sen. Für die Vorbereitung und Vollzähligkeit der Dienstha-
benden Schicht bei Dienstantritt zum planmäßigen Gefechts-
dienstes ist der LNZ/LdE (Kommandeur des Truppenteils/der
Einheit) verantwortlich.
e) Nach der Meldung hat der DNZ/DdE die Uniformart, die Voll-
zähligkeit der Ausrüstung sowie die Bereitschaft zum
Durchführen der Ausrüstung sowie die Bereitschaft zum
Durchführen des Gefechtsdienstes zu überprüfen und die
Abstellung festgestellter Mängel zu befehlen.
f) Die Belehrung der Diensthabenden ist durch den DNZ unmit-
telbahr vor der Übernahme des Gefechtsdienstes durchzufüh-
ren. Nach Abschluß der Belehrung gilt der DNZ das
Kommando:
Sie sind belehrt und verpflichtet zum Halten und Betrei-
ben von standhaften Nachrichtenverbindungen zum Schutze
der DDR und der mit uns im Warschauer Vertrag verbündeten
sozialistischen Staaten (oder Formulierungen gemäß Be-
fehlen in den Teilstreitkräften der NVA/Grenztruppen der
DDR) - Vergatterung!
Gefechtsdienst übernehmen!
Anmerkung:
Nehmen Zivilbeschäftigte an dem Gefechtsdienst teil, sind
diese zu verpflichten.
Mit dem Erteilen des Kommandos beginnt der Gefechtsdienst.
g) Bei der Dienstübernahme sind der Zustand der Nachrichten-,
Signalisations- und Dienstverbindungen sowie die Vollzäh-
ligkeit der Unterlagen, Ausrüstung und Dokumentation ent-
sprechend der Dienstanweisung zu überprüfen. Die Dienst-
übergabe/-übernahme ist im Dienstbuch/Betriebsbuch mit
Unterschrift, Datum und Zeitangabe zu bestätigen und dem
Vorgesetzten zu melden.
h) Auf Befehl des LNZ/DNZ können Diensthabende, nachdem durch
den unmittelbaren Vorgesetzten Maßnahmen zur Neubesetzung
des Gefechtspostens getroffen wurden, abgelöst werden.
4.2. Führung
Bei der Durchführung de Gefechtsdienstes sind
a) befehlsbefugt
- der DNZ gegenüber allen Angehörigen der Diensthabenden
Schicht9,
- die DdE gegenüber den DGP seines Unterstellungsbereiches;
b) weisungsberechtigt
- der DNB gegenüber den DdE und den Diensthabenden der
Abfertigung zur Sicherstellung des Durchlaufes von ge-
fechtssignalen und schriftlichen Informationen sowie
deren Übertragung auf organisierten Nachrichtenverbin-
dungen,
_____
9) Der DNZ ist gegenüber Zivilbeschäftigen, die Gefechts-
dienst durchführen, weisungsberechtigt.
- der DTB gegenüber den DdE zum Betriebsdienst, techni-
schen Betriebsdienst, zum Herstellen, Betreiben und Ent-
stören von Nachrichtenverbindungen und zum Durchführen
der planmäßigen Wartungsarbeiten sowie gegenüber den
Instandsetzungskräften zur Instandsetzung von Nachrich-
tenausrüstung.
4.3. Befehlsgabe, Melde- und Informationstätigkeit
Die Befehlsgabe, Melde- und Informationstätigkeit beim Durch-
führen des Gefechtsdienstes ist im Meldeschema der Nachrich-
tenzentrale
(Anlage 13) durch den LNZ befohlen und in den
Dienstanweisungen der Elemente sowie Gefechtsposten festge-
legt.
4.4. Kontrolle
Die Kontrolle des Gefechtsdienstes ist ständig und auf Befehl
des LNZ durch die Leiter und Diensthabenden in ihrem Unter-
stellungsbereich durchzuführen (Anlage 4).
5. Dienstpflichten bei der Durchführung des Gefechtsdienstes
5.1. Diensthabender der Nachrichtenzentrale (DNZ)
Unmittelbarer Vorgesetzter LNZ
beim Durchführen des Gefechtsdienstes DN
Unmittelbare Unterstellte
a) Diensthabender Nachrichtenbetrieb DNB
b) Diensthabender technischer Betriebsdienst DTB
c) Diensthabende der Elemente DdE
Dienstpflichten
Der DNZ
a) organisiert und führt den Gefechtsdienst auf der Nachrich-
tenzentrale entsprechend den befehlen des LNZ, des DN und
den Weisungen des LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des
übergeordneten Stabes,
b) präzisiert die Aufgabe des DNB, DTB und der DdE beim
Durchführen des Gefechtsdienstes,
c) befiehlt Maßnahmen zur Sicherstellung des Informations-
austausches bei hohem schriftlichem Informationsaufkommen
(Aufnahme von geplanten Reserveverbindungen, Nutzung von
Umgehungswegen, fernmündliche Übertragung schriftlicher
Informationen, Verstärkung der Gefechtsposten),
d) kontrolliert die Durchführung des Gefechtsdienstes, des
Informationsaustausches, den Zustand der Nachrichtenkanäle
und -verbindungen, die Betriebsbereitschaft der Reserve-
ausrüstung und -kanäle, die Planmäßigkeit der Wartungs-
arbeiten, das Führen der Dokumentation sowie die innere
Ordnung auf der Nachrichtenzentrale,
e) führt und kontrolliert die Dienstdurchführung der Schalt-
befehlss- und Störmeldestelle,
f) untersucht Störungen beim Durchführen des Gefechtsdienstes
und befiehlt Maßnahmen zu deren Beseitigung,
g) erteilt den DTB die Befehle zur Aufnahme von nachrichten-
verbindungen, zum Eingrenzen von Fehlern, zur Störungs-
beseitigung und zur Wiederherstellung der Nachrichtenver-
bindungen,
h) meldet gemäß Meldeschema,
i) führt die befohlene Dokumentation.
Der DNZ ist berechtigt
a) den Nachrichtenzentralen der zusammenwirkenden und unter-
stellten Stäbe Weisungen zu erteilen,
b) mündliche Schaltbefehle zu erteilen,
c) mit dem Operativen Diensthabenden des Führungszentrums
zusammenzuarbeiten.
Beim erhalt des Befehls zur Überführung der Nachrichtenzentra-
le in eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft handelt der
DNZ gemäß Dokumentation zur Überführung der Nachrichtenzent-
trale in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft
.
Der DNZ analysiert die Dienstdurchführung der Diensthabenden
Schicht, den Zustand der Nachrichtenverbindungen sowie den
Stand des Informationsaustausches und unterbreitet dem LNZ
Vorschläge zur Verbesserung der Organisation, Planung und
Führung des Gefechtsdienstes.
5.2. Diensthabender Nachrichtenbetrieb (DNB)
Unmittelbarer Vorgesetzter DNZ
Unmittelbar Unterstellte
Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung und Leitung des Infor-
mationsaustausches
Dienstpflichten
Der DNB
a) ist verantwortlich für die Lenkung, Leitung und Kontrolle
des Informationsaustausches und die Sicherstellung des
mündlichen Nachrichtenaustausches auf organisierten Nach-
richtenverbindungen,
b) lenkt und leitet den Informationsaustausch gemäß den Be-
fehlen des DNZ und den Weisungen des DNZ (LNZ) der Nach-
richtenzentrale des übergeordneten Stabes unter Beachtung
der Dringlichkeitsstufen und des Umfanges der schriftlichen
Informationen,
c) gewährleistet Fernschreibgespräche zwischen den Führungs-
stellen,
d) gewährleistet den mündlichen Informationsaustausch,
e) kontrolliert das Einhalten der Laufzeiten der schriftlichen
Informationen und Gefechtssignale entsprechend den Dring-
lichkeitsstufen, die rechtzeitige Zustellung der empfan-
genen Informationen sowie die Qualität der an den befehls-
haber bzw. an die Chefs und Kommandeure adressierten fern-
schreiben,
f) untersucht Störungen bei der Sicherstellung des Informa-
tionsaustausches und erteilt Weisungen zu deren Beseiti-
gung,
g) meldet gemäß Meldeschema,
h) führt die befohlene Dokumentation.
Der DNB ist berechtigt
a) dem Diensthabenden der Abfertigung und den DdE Weisungen
zum Sicherstellen des Informationsaustausches zu geben,
b) auf Befehl des DNZ dem DNB der Nachrichtenzentrale der
zusammenwirkenden und unterstellten Stäbe Weisungen zum
Informationsaustausch zu geben,
c) zum Gewährleisten des Informationsaustausches mit dem
Operativen Diensthabenden der Führungszentren zusammen-
zuarbeiten,
d) dem DNZ Vorschläge zur Verbesserung der Organisation des
Informationsaustausches zu unterbreiten.
Der DNB analysiert die Durchführung des Gefechtsdienstes der
Diensthabenden Schicht beim Sicherstellen des Informations-
austausches und den Stand des Informationsaustausches.
5.3. Diensthabender technische Betriebsdienst (DTB)
Unmittelbarer Vorgesetzter DNZ
Dienstpflichten
Der DTB
a) ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Nach-
richtenausrüstung auf der Nachrichtenzentrale und für die
Durchführung des technischen Betriebsdienstes sowie des
Wartungs- und Instandsetzungsdienstes auf der Nachrichten-
zentrale,
b) führt und kontrolliert die Handlungen der DdE und DGP
beim Herstellen von Nachrichtenkanälen und -verbindungen
gemäß den Schaltbefehlen, Weisungen der DNZ und des DNZ
(LNZ) der Nachrichtenzentrale des übergeordneten Stabes,
c) führt die Handlungen der DGP bei der Fehlereingrenzung
und -beseitigung,
d) gewährleistet die technische Sicherstellung des Nachrich-
tenbetriebes,
e) führt und kontrolliert die Durchführung der Wartungsarbei-
ten,
f) kontrolliert die Betriebsbereitschaft der Nachrichtenaus-
rüstung, die Durchführung des technischen Betriebsdienstes
und das Einhalten der befohlenen Betriebsarten,
g) untersucht Störungen bei der Sicherstellung des techni-
schen Betriebsdienstes sowie die Ursachen des Ausfalles
von Nachrichtenausrüstung und -verbindungen und erteilt
Weisungen zu deren Beseitigung.
h) meldet gemäß Meldeschema,
i) führt die befohlenen Dokumentation.
Der DTB ist berechtigt
a) den Einsatz der Gruppe der technischen Wartung festzu-
legen,
b) den DdE und DGP Weisungen zur Sicherstellung des techni-
schen Betriebsdienstes, des Betriebsdienstes und zur War-
tung der Nachrichtenausrüstung zu geben,
c) auf Befehl des DNZ dem DTB der Nachrichtenzentrale der
zusammenwirkenden und unterstellten Stäbe Weisungen zum
Bereitstellen und Schalten von Nachrichtenkanälen sowie
zum herstellen der Nachrichtenverbindungen zu geben,
d) dem DNZ Vorschläge zur Verbesserung der Organisation des
technischen Betriebsdienstes und zur Wartung der Nachrich-
tenausrüstung zu unterbreiten.
Der DTB analysiert die Durchführung des Gefechtsdienstes der
Diensthabenden Schicht beim technischen Betriebsdienst, das
Herstellen und Halten der Nachrichtenverbindungen sowie die
Wartung und den Zustand der Nachrichtenausrüstung.
5.4. Diensthabende der Elemente (DdE)
Unmittelbarer Vorgesetzter DNZ
Unmittelbar Unterstellte
Diensthabende der Gefechtsposten des Unter- DGP
stellungsbereiches
Dienstpflichten
Der DdE
a) organisiert und führt den Gefechtsdienst auf dem Element
entsprechend den Dienstanweisungen und Befehlen des DNZ,
b) präzisiert die Aufgaben der Gefechtsposten beim Durch-
führen des Gefechtsdienstes,
c) befiehlt Maßnahmen zum termin- und qualitätsgerechten
Herstellen der Nachrichtenkanäle und -verbindungen,
d) stellt den Informationsaustausch auf dem Element in den
befohlenen Laufzeiten sicher,
e) führt entsprechend den Weisungen des DTB das Eingrenzen
von Fehlern, die Störungsbeseitigung und das Wiederher-
stellen der Nachrichtenverbindungen aus,
f) organisiert die planmäßige Wartung der Nachrichtenaus-
rüstung,
g) kontrolliert die Durchführung des Gefechtsdienstes, des
Informationsaustausches, den Zustand der Nachrichtenkanä-
le und -verbindungen, die Reservestromversorgung, die
Qualität der Wartungsarbeiten, das Führen der Dokumentation
sowie die innere Ordnung auf dem Element,
h) untersucht Störungen beim Durchführen des Gefechtsdienstes
und befiehlt Maßnahmen zu deren Beseitigung,
i) meldet gemäß Meldeschema,
k) führt die befohlene Dokumentation.
Der DdE ist berechtigt
a) die Verkehrsbeziehungen, in denen ein großer Informations-
austausch erwartet wird, durch Umbesetzungen im Element
zu verstärken,
b) die zu sendenden Informationen in Abhängigkeit von der
Auslastung der Nachrichtenverbindungen und Umgehungswege
auf die Gefechtsposten zu verteilen,
c) dem DNZ Vorschläge zur Verbesserung der Organisation,
Planung und Führung des Gefechtsdienstes zu unterbreiten.
Beim Erhalt des Befehls zur Überführung des Elementes in
eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft handelt der DdE
gemäß Dokumentation zur Überführung der Nachrichtenzentrale
in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft
.
Der DdE analysiert ständig die Durchführung des Gefechtsdien-
stes, den Zustand der Nachrichtenverbindungen und den Stand
des Informationsaustausches.
5.5. Diensthabende der Gefechtsposten (DGP)
Unmittelbarer Vorgesetzter DdE
Dienstpflichten
Die Dienstpflichten der Diensthabenden sind in den Dienstan-
weisungen für die einzelnen Gefechtsposten festgelegt. mit
der Dienstübernahme sind die DGP allgemein verantwortlich
für
a) den Durchlauf und Austausch aller Arten von schriftlichen
Informationen in den befohlenen Laufzeiten,
b) das Halten und Betreiben von standhaften Nachrichtenver-
bindungen in den befohlenen Betriebsarten,
c) die ständige Betriebsbereitschaft der Nachrichtenausrü-
stung und -kanäle (Reserveausrüstung und -kanäle),
d) das Gewährleisten der befohlenen Betriebsarten der Strom-
versorgungsanlagen,
e) das Durchführen der geplanten Wartungsarbeiten,
f) die Kontrolle des Zustandes der Nachrichtenverbindungen/
-kanäle, der Dienst- und Signalisationsleitungen sowie der
Nachrichtenausrüstung,
g) das Einregeln der befohlenen Normwerte,
h) das Erkennen von Fehlern, die zum Ausfall/zur Störung der
Nachrichtenverbindung führen können, das Eingrenzen der-
selben und die Fehlerbeseitigung,
i) das Eingrenzen von Fehlern an der Nachrichtenausrüstung
und das Wiederherstellen des Nachrichtenkanals/der Nach-
richtenverbindung entsprechend den befehlen der Vorge-
setzten,
k) das schnelle und exakte Melden gemäß Befehls- und Melde-
schema,
l) das saubere, exakte und lückenlose Führen der Dokumenta-
tion.
Die DGP sind verpflichtet zur strengen Einhaltung der Wachsam-
keit und Geheimhaltung, der technischen Sicherheitsbestim-
mungen und des Gesundheits-, Arbeits- sowie Brandschutzes.
Sie haben eine vorbildliche Ordnung und Sauberkeit auf dem
Gefechtsposten zu gewährleisten.
Während des Gefechtsdienstes ist es unter anderm verboten,
a) den Gefechtsposten ohne Erlaubnis des Vorgesetzten zu
verlassen,
b) ohne Befehl des LNZ/DNZ/LdE/DdE die Dokumente des OTD
und Nachrichtenausrüstung zu übergeben,
c) unbefugten Personen Zutritt zum Gefechtsposten zu gewähren,
d) Gefechtsdienst ohne Verpflichtung und ohne Dienstübernahme
durchzuführen,
e) Gespräche über technische Nachrichtenmittel zu führen,
die nicht der Erfüllung des Gefechtsdienstes dienen.
6. Analyse des Gefechtsdienstes
6.1. Festlegungen zur Analysetätigkeit
Die Analysetätigkeit beinhaltet die Auswertung des Gefechts-
dienstes durch die Diensthabenden nach Beendigung der
Schicht sowie das periodische Erfassen und Verallgemeinern
der Ergebnisse des Gefechtsdienstes durch die Leiter der
Elemente und den Leiter der Nachrichtenzentrale.
Die Analysetätigkeit erfaßt die Auswertung von ständig oder
zeitweiser befohlener Kriterien (Anlage 5)
a) des Informationsaustausches,
b) des Zustandes der Nachrichtenkanäle und -verbindungen,
c) der Betriebsbereitschaft der Nachrichtenausrüstung,
d) der Durchführung des Gefechtsdienstes.
Das Ziel der Analyse besteht im
a) Erfassen des Leistungsvermögens der Nachrichtenzentrale,
b) Optimieren der Organisation des OTD,
c) effektiveren gestalten des Gefechtsdienstes.
6.2. Organisation der Analysetätigkeit
Die Organisation der Analysetätigkeit umfaßt
a) das Auswerten der Durchführung des Gefechtsdienstes,
b) die periodische Analyse des Gefechtsdienstes.
Zum Auswerten der Durchführung des Gefechtsdienstes erfassen
die DGP die in den Dienstanweisungen befohlenen Angaben
während der Durchführung des Gefechtsdienstes, weisen sie
im Betriebsbuch nach und melden sie gemäß Meldeschema. Im
weiteren besteht folgende Zuordnung:
a) Die DdE verallgemeinern die Meldungen der DGP ihres Unter-
stellungsbereiches, weisen sie im Dienstbuch nach und
melden sie gemäß Meldeschema.
b) Der DNB und DTB erfassen die in den Dienstanweisungen
festgelegten Angaben, weisen sie im Dienstbuch nach und
melden sie gemäß Meldeschema.
c) Der DNZ erfaßt die Ergebnisse der Durchführung des Gefechts-
dienstes zusammen, weist sie in den Dokumenten nach und mel-
det sie dem LNZ bei der Dienstübergabe.
Bei der Analyse des Gefechtsdienstes sind die Ergebnisse
durch die Leiter der Elemente täglich und periodisch gemäß
Dienstanweisung zu analysieren.
Die Ergebnisse der Analyse mit Vorschlägen zur Verbesserung
der Organisation des OTD und der Durchführung des Gefechts-
dienstes sind dem LNZ gemäß Meldeschema zu melden.
Der LNZ analysiert die Ergebnisse der Dienstdurchführung auf
der Nachrichtenzentrale und erteilt Befehle zur Präzisierung
der Organisation des OTD und zur Durchführung des Gefechts-
dienstes.
7. Dokumentation
Die Dokumentation, die zur Ordnung, Planung und Führung
des OTD sowie des Gefechtsdienstes zu erarbeiten und zu füh-
ren ist, enthält Anlage 6.
In den Dienstanweisungen ist für die Liste der nachzuweisen-
den Dokumentation die vorgegebene Numerierung zu verwenden.
Werden für den in den Teilstreitkräften der NVA, Grenztruppen der
DDR oder der Zivilverteidigung der DDR gebildete spezifische
Gefechtsposten Dokumente erarbeitet oder geführt, die von
der Anlage 6 abweichen, sind diese gemäß Fußnote 8 (Ziffer in
Klammer) zu kennzeichnen.
Durch den DNZ und die Diensthabenden der Elemente sind im
Dienstbuch bei der Übergabe nachzuweisen:
a) Zustand der Nachrichtensicherheit und Grad der Gedeckt-
heit,
b) Stand des schriftlichen und mündlichen Informationsaustau-
sches (Anlagen 24.1 und 24.2),
c) Stand der Durchführung der Wartungsarbeiten,
d) Disziplin der diensthabenden Schicht und die Einschätzung
der Durchführung des Gefechtsdienstes.
Anlage 1
DIENSTANWEISUNG FÜR DIE ELEMENTE/GEFECHTSPOSTEN DER NACH-
RICHTENZENTRALE (MUSTER)
Truppenteil/Einheit
Bestätigt:
Dienststellung Name
am: . . 19 Dienstgrad
Dienstanweisung
… zentrale der NZ …
Gefechtsposten … der NZ
I. Allgemeine Grundsätze
1. Hauptaufgaben
2. Gliederung des Elementes/des Gefechtspostens
3. Verantwortungsbereich
4. Zusammenwirken bei der Durchführung des Gefechtsdienstes
4.1. Mit Elementen/Gefechtsposten der Nachrichtenzentralen
4.2. Mit Einrichtungen stationärer Nachrichtenzentralen
4.3. Mit Einrichtungen von Nachrichtenzentralen anderer
Schutz- und Sicherheitsorgane und den Armeen der Teil-
nehmerstaaten des Warschauer Vertrages
4.4. Mit Einrichtungen des staatlichen Nachrichtenwesens
4.5. Mit mobilen Nachrichtenzentralen
5. Plan der Vertretungen
II. Aufgaben beim Übergang in höhere Stufen der Gefechts-
bereitschaft (VS-Dokument)
III. Organisation, Sicherstellung und Durchführung des
Gefechtsdienstes
1. Zu betreibende/Entfaltende Nachrichtenverbindungen und
-kanäle
2. Sicherstellung des Informationsaustausches
3. Maßnahmen bei Auslösung der Bereitschaftsstufen BNF
4. Organisation und Sicherstellung des Gefechtsdienstes
4.1. Bestand der Diensthabenden Schicht, Diensteinteilung
und Ablösung
4.2. Dienstübernahme/Dienstübergabe (Besonderheiten)
4.3. Organisation des Wachdienstes, der Rundumverteidigung,
Maßnahme des Gesundheits-, Brand-, Unfall- und Hava-
rieschutzes sowie Schutz vor Massenvernichtungsmitteln
des Gegners
4.4. Besonderheiten
5. Auszüge aus dem Kontrollplan
6. Auszüge aus dem Meldeschema
7. Auszüge aus dem Evakuierungsplan
8. Kriterien für die Analyse
IV. Dokumentation
V. Anlagen
Name
Dienstgrad
Anlage 2
DIENSTPFLICHTEN FÜR DEN DIENSTHABENDEN DER GEFECHTSPOSTEN
(MUSTER)
Truppenteil/Einheit
Bestätigt:
Dienststellung Name
am: . . 19 Dienstgrad
Dienstpflichten
für den
Diensthabenden des Gefechtsposten…
I. Allgemeine Grundsätze
1. Hauptaufgabe
2. Unterstellungsverhältnis
2.1. Vorgesetzter
2.2. Unterstellte
2.3. Vertreter
3. Verantwortlichkeit
4. Rechte und Befugnisse
5. Zusammenwirken mit Diensthabenden bei der Durchführung
des Gefechtsdienstes
5.1. Mit DGP der Nachrichtenzentrale
5.2. Mit DGP stationärer Nachrichtenzentralen
5.3. Mit Diensthabenden von Nachrichtenzentralen anderer
bewaffneter Organe und der Armeen der Teilnehmerstaaten
des Warschauer Vertrages
5.4. Mit Bedienkräften in Einrichtungen des staatlichen
Nachrichtenwesens
5.5. Mit DGP mobiler Nachrichtenzentralen
II. Aufgaben des Diensthabenden beim Übergang in höhere
Stufen der Gefechtsbereitschaft (VS-Dokument)
III. Organisation und Durchführung des Gefechtsdienstes
1. Zu betreibende/entfaltende Nachrichtenverbindungen
und -kanäle
2. Handlungen zur Sicherstellung des Informationsaus-
tausches
3. Maßnahmen bei Auslösung der Bereitschaftsstufen BNF
4. Dienstübernahme/Dienstübergabe
4.1. Kontrollen
4.2. Besonderheiten
5. Aufgaben bei dem Wachdienst, bei der Rundumverteidigung,
bei Havarien und bei der Evakuierung
6. Handlungen zum Schutz vor Massenvernichtungsmitteln des
Gegners
7. Auszüge aus dem Meldeschema
8. Kriterien der Analysen sowie Art und Weise der Erfassung
und Bearbeitung
IV. Dokumentation
V. Anlagen
Name
Dienstgrad
Anlage 3
SCHWERPUNKTE DER DIENSTVORBEREITUNG
a) Veränderungen
- im Nachrichtensystem,
- im Bestand der Nachrichtenzentrale,
- beim Sicherstellen der Nachrichtenverbindungen,
- beim Sicherstellen des Informationsaustausches,
- in der Liste der Sofort- und Vorrangteilnehmer,
- im Teilnehmerverzeichnis,
- im Einsatz der Entstörtrupps;
b) Besonderheiten
- Übergabe/Übernahem des Gefechtsdienstes,
- Zusammenarbeit mit Nachrichtenzentralen anderer be-
waffneter Organe, mit Nachrichtenzentralen der Armeen
der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages und mit
Einrichtungen des staatlichen Nachrichtenwesens,
- Ordnung des Unterlagen, Parolen-, Schlüssel- und
Frequenzwechsels,
- Funkelektronischer Kampf,
- Trassenführung und Sicherung,
- Umschalten auf Reservestromversorgung;
c) Forderungen der Wachsamkeit und Geheimhaltung bei der
Führung von Gesprächen über technische Nachrichtenmittel
und im Umgang mit Verschlußsachen;
d) Handlungen bei der Überführung der Nachrichtenzentrale in
höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft, in Havariefällen,
beim Wachdienst und bei der Rundumverteidigung;
e) Handlungen zum Schutz vor Massenvernichtungsmitteln des
Gegners,
f) Studium zutreffender militärischer Bestimmungen und
Gesetze der DDR (siehe auch Anhang 2).
Anlage 4
SCHWERPUNKTE DER KONTROLLE
a) Einhalten der Laufzeiten der Informationen und Bearbeitung
durch die Diensthabenden der Gefechtsposten;
b) Zustand der Nachrichtenverbindungen;
c) Einhalten der Gefechtseinteilung;
d) Vollzähligkeit der befohlenen Dokumente des OTD und ihre
Führung;
e) Kenntnisse der Diensthabenden über
- taktisch-technische Angaben der Nachrichtenausrüstung
und Parameter der Nachrichtenkanäle,
- ihre Pflichten bei der Sicherstellung der Nachrichten-
verbindungen, des Informationsaustausches und über
die Nutzung von Umgehungswegen,
- die Überführung der Nachrichtenzentrale in höhere
Stufen der Gefechtsbereitschaft und in Havariefällen,
- Platz und Aufgaben in der Diensthabenden Schicht sowie
bei der Bewachung und Verteidigung der Nachrichtenzen-
trale (Elemente der Nachrichtenzentrale);
f) Erfüllung der Aufgaben durch die Diensthabenden;
g) Handlungen der Diensthabenden beim Wiederherstellen
gestörter Nachrichtenverbindungen;
h) Qualität der Wartungen an der Nachrichtenausrüstung durch
die Diensthabenden;
i) Einhaltung der Forderungen der Wachsamkeit und Geheimhal-
tung, der technischen Sicherheitsbestimmungen und des
Gesundheits-, Arbeits- sowie Brandschutzes;
k) Vorhandensein und Einsatzbereitschaft von Reserveaus-
rüstung, -kanälen. -stromversorgungs- und Notbeleuch-
tungseinrichtungen;
l) Vorhandensein und Auffüllungsgrad der Ersatzteilsätze,
Werkzeuge und Meßtechnik;
m) Uniformart und Vollzähligkeit der Ausrüstung;
n) Ausrüstung der Gefechtsposten, Sauberkeit und innere
Ordnung.
Anlage 5
KRITERIEN ZUR ANALYSE
a) Zustand der Nachrichtenverbindungen und des Informations-
austausches
- mittlere Zeit der störungsfreien Arbeit,
- Koeffizient der Standhaftigkeit der Nachrichtenverbin-
dungen,
- mittlere Zeit des Herstellens der Nachrichtenverbin-
dungen/des Nachrichtenkanals,
- Anzahl der gesendeten, empfangenen und verzögerten
schriftlichen Informationen,
- Deckungsgrad (siehe Anmerkung),
- Anzahl der sichergestellten Ferngespräche/Fernschreib-
gespräche,
- Prozentsatz der zustandegekommenen Funkverbindungen
nach Programmzeiten,
- Einhaltung der Normative für mobile Nachrichten-
zentralen;
b) Durchführung des Gefechtsdienstes
- Dienstdurchführung der Diensthabenden Schicht,
- Unzulänglichkeiten bei der Sicherstellung des Informa-
tionsaustausches, beim herstellen und Halten von Nach-
richtenverbindungen, beim Durchführen von Wartungen,
- Einhalten der Regeln der gedeckten Truppenführung, der
Forderungen der Wachsamkeit und Geheimhaltung sowie der
Regeln des Betriebsdienstes,
- Mängel bei der Einsatzbereitschaft der Nachrichtenaus-
rüstung,
- Ursachen und Dauer von Störungen sowie die für das Be-
seitigen der Fehler notwendige Zeit,
- Ausbildungsstand;
Anmerkung:
Der Deckungsgrad ist wie folgt zu bestimmen:
Anzahl der chiffrierten Ausgänge
Deckungsgrad = Gesamtanzahl der Ausgänge * 100%
c) Analyse zusätzlicher Kriterien (auf Weisung der Chefs und
Leiter Nachrichten)
- mittlere Zeit der Entfaltung/des Abbaus der Trupps des
Elements der Nachrichtenzentrale,
- mittlere Zeit des Bereitstellens des Kanals, des Her-
stellens der Verbindung sowie der Weiterschaltung, An-
passung, Umschaltung von Systemen und Vermittlung von
Teilnehmern,
- mittlere Gesprächsdauer von Ferngesprächen,
- mittlere Wartezeit bei Ferngesprächen,
- mittlere Anzahl der hergestellten Ferngespräche
während der Stunde der höchsten Belastung,
- Verteilung der mündlichen und schriftlichen Informatio-
nen auf Tag, Verkehrsbezeihung und Element,
- Anzahl der gesendeten und empfangenen schriftlichen
Informationen in der Stunde der höchsten Belastung,
- mittlerer Umfang der Fernschreiben in Wörtern/Gruppen
nach Dringlichkeitsstufen,
- mittlere Austauschzeit schriftlicher Informationen in
den Elementen,
- Koeffizient der Verstümmelung von Fernschreiben und
weitere Kriterien.
DOKUMENTATION DES OPERATIV-TECHNISCHEN DIENSTES AUF NACHRICHTENZENTRALEN Anlage 6
| Lfd. Nr. | Dokument | Hauptinhalt | Verantwortlichkeit | Nachzuweisen durch | Vordruck/ Muster | Bemerkungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erar- bei- tung | Be- stä- ti- gung | Füh- rung | DNZ | DNB | DTB | DdE | DGP | weitere Dienst- habende | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
| 1 | Befehlsschema der NZ | befohlene Nach- richtenverbin- dungen der NZ | CN/LN LNZ | CN/LN | x | x | x | Anlage 8 | wird als Schema oder Tabelle be- fohlen | ||||
| 2 | Arbeitskarte LNZ | LNZ | |||||||||||
| 3 | Befehl zur Pla- nung, Organi- sation und Füh- rung des OTD und des Ge- fechtsdienstes | Befehl zur Orga- nistation, Pla- nung und Füh- rung des OTD und des Ge- fechtsdienstes | LNZ | x | |||||||||
| 4 | Schema der Or- ganisation des Gefechtsdien- stes auf der NZ mit Kräftebe- rechnung | Einsatz der Nachrichtenkräf- te zur Lösung befohlener Auf- gaben | Stellv. LNZ | LNZ | x | Anlage 9 | außer mobi- le NZ | ||||||
| 5 | Dienstanweisun- gen/Dienst- pflichten | Aufgaben, Hand- lungen und Ver- antwortungsbe- reiche der Ele- mente, GP und Diensthabenden | Stellv. LNZ | LNZ | x | x | x | x | x | Anlagen 1 und 2 | |||
| 6 | fechtsdienstes/ Diensteinteilung | Diensteinteilung der Diensthaben- den | LdE | LNZ | x | x10 | NVA 40 602 Anlage 10 | ||||||
| 7 | Befehlsschema der Elemente | Organisation der befohlenen Nach- richtenverbin- dungen des Ele- mentes | LNZ | x10 | Anlagen 11.1/11.2 | ||||||||
| 8 | Befehlsschema der Gefechts- posten | Befehl über Nach- richtenkanäle und -verbindungen mit Beschaltungs- nachweis | LNZ | x10 | Anlage 12 | ||||||||
| 9 | Meldeschema | Melde- und In- formationsfluß auf der NZ | LNZ | X | x | x | x10 | x10 | Anlage 13 | ||||
| 10 | Schema der Re- servekanäle und -geräte | Aufstellung und Zuordnung der Reservekanäle und -geräte | CN | x | x | x10 | x10 | Anlage 14 | wird als Schema oder Tabelle befohlen | ||||
| 11 | Schema der Haupt- und Reservestrom- versorgung | Aufstellung und Zuordnung der Haupt- und Reser- vestromversor- gung mit Reihen- folge der Um- schaltung | Stellv. LNZ | LNZ | x | x | x10 | x10 | Stromver- sorgungs- zentrale/ -gruppe/ -stelle | Anlage 15 | |||
| 12 | Organisato- risch-techni- scher Aufbau der NZ | Elemente und Ge- fechtsposten der NZ, Verkabelung und Dienstver- bindungen | Stellv. LNZ | LNZ | x | x | x11 | x11 | kann aus Einzelsche- mata be- stehen | ||||
| 13 | Schema des Teilnehmer- netzes | Kabelführung zwischen GP der NZ und ange- schalteten Teil nehmern | Stellv. LNZ | LNZ | x | x | x | x10 | x10 | GP Stör- rungsmel- destelle, GP Schalt- befehls- stelle, GP Leitungsbau | Anlage 16 | ||
| 14 | Nutzungsein- schränkungen | befohlene Nut- zungseinschrän- kungen | CN | x | x | x | x10 | x10 | |||||
| 15 | Rufschema | Übersicht der zusammenwirken- den NZ/Nach- richtenstellen | LNZ | x | x | x10 | GP mit Fe/Fs-Ver- mittlung/ GP Abfer- tigung | Anlage 17 | kann für mo- bile NZ mit lfd. Nr. 16 zusammenge- faßt werden | ||||
| 16 | Verzeichnis der Tarnnamen/ Tarnzahlen | Aufstellung der Tarnnamen mit Verkehrsbezie- hungen | CN/LN | x | x | x10 | GP mit Fe/Fs-Ver- mittlung/ GP ABfer- rigung | ||||||
| 17 | Fernsprechver- zeichnisse, Fernwahlruf- nummernver- zeichnisse (Fe, Fs) | alphabetische Aufstellung der Fernsprechteil- nehmer mit Ruf- nummern | LNZ | x | x | x10 | GP mit Fe/Fs-Ver- mittlung/ GP Abfer- tigung | außer mobile NZ | |||||
| 18 | Liste der per- sönlichen Ruf- zeichen und Ruf- zeichen der NZ | Aufstellung der persönlichen Ruf- zeichen und Ruf- zeichen der NZ | CN/LN | x | x | FuZ, GP Abfertigung | |||||||
| 19 | Liste der So- fort- und Vor- rangteilnehmer | alphabetische Aufstellung der Sofort- und Vor- ranteilnehmer mit Angabe der Berechtigungs- stufen | CN/LN | x | x | x10 | x10 | ||||||
| 20 | Verzeichnis der Unterschriftsbe- rechtigten für Fernschreiben | alphabetische Aufstellung der Unterschrifts- berechtigten für Fernschrei- ben (Angabe der Dringlich- keitsstufen) | CN/LN | x | x | GP Abfer- tigung | außer mobile NZ | ||||||
| 21 | Verzeichnis der FsG-Berechtig- ten | alphabetische Aufstellung der Fernschreibge- sprächsberech- tigten | CN/LN | x | x | GP Fern- schreib, GP Abfer- tigung | |||||||
| 22 | Telexteilneh- merverzeichnis | CN/LN | x | x | GP Abfer- tigung | außer mobile NZ | |||||||
| 23 | Grafik der Durchführung der Wartungs- arbeiten | planmäßige War- tung der Nach- richtenverbin- dungen und -ausrüstung | Stellv. LNZ | LNZ | x | x | x10 | x10 | NVA 40 340 NVA 40 431 | Jahreswar- tungs- und Instandset zungsplan | |||
| 24 | Plan der Ver- bindungsüber- prüfungen | Festlegungen zur Zeit, Art und Umfang der Ver- bindungsüberprü- fungen | LdE | LNZ | x | x | x | x10 | x10 | ||||
| 25 | Plan der Kontrollen | Festlegungen, Inhalt, Ziel, Zeit und Ver- antwortlichkeit der planmäßigen Kontrollen | Stellv. LNZ | LNZ | x | x10 | x10 | x10 | |||||
| 26 | Lageplan der Abteilungen der Führungs- stelle | Lage der Abtei- lungen im raum der Führungs- stelle | CS/SC | x | x | x | GP Abfer- tigung | ||||||
| 27 | Schema der Mel- dewege auf der Führungstelle | Verlauf der Mel- dewege auf der Führungstelle | DNB | OpD | a | GP Abfer- tigung | |||||||
| 28 | Fahr- und Flugplan | Aufstellung der eingesetzten Mittel und Aus- tauschstellen | Ltr. KuFPZ | x | x | KuFPZ, GP KuZ | |||||||
| 29 | Laufzei- ten für Ge- fechtssignale und schriftli- che Informa- tionen | Austauschzeiten gemäß Befehl | LNZ | x | x | x10 | x10 | GP ABfer- tigung | |||||
| 30 | Tabelle der MFRP-Funk- adressen | Aufstellung der MFRP-Funk- adressen | CN/LN | x | x | FuZ, GP- Abferti- | Anlage 18 | ||||||
| 31 | Tabelle der aktuellen Frequenzen | Aufstellung der zugewiesenen gültigen Fre- quenzen | CN/LN | FuZ, GP Frequenz- dispatcher; GP FuSZ | Anlage 19 | ||||||||
| 32 | Tabelle der zugewiesenen Frequenzen, Leistungen, Betriebsarten und Antennen | Aufstelung der zugewiesenen Frequenzen, Betriebsarten und Antennen | CN/LN | FuZ | |||||||||
| 33 | Tabelle der Reservefre- quenzen | Aufstellung der gültigen Reserve- frequenzen | CN/LN | x | FuZ | ||||||||
| 34 | Lageplan der Gegenfunk- stellen | grafische und tabellarische Darstellung des Standortes der Gegenfunkstellen | LNZ | x | FuZ | außer mobi- le NZ, kann mit lfd. Nr. 35 zusammen- gefaßt werden | |||||||
| 35 | Schema der An- tennenanlagen mit Abstrahl- winkel | grafische Dar- stellung der An- tennenanlagen mit Abstrahlwin- el | LdE | Ltr. FuZ | x | FuZ; GP FuSZ | |||||||
| 36 | Entschluß zur Verlegung der NZ | Ordnung, Reihen- folge und zeit- licher Ablauf des Verlegens der NZ | LNZ | CN/LN | x | x | x10 | ||||||
| 37 | Signumliste/ Platzziffern- aufstellung | alphabetische Aufstellung der DGP Fe und DGP Fs mit Signum und Platzziffer | LdE | x | x | x10 | GP Abfer- tigung | ||||||
| 38 | Havarie- und Evakuierungs- plan | Aufgaben, Maß- nahmen, Meldun- gen, Verant- wortlichkeit bei Havarien und Katastro- phen | Stellv. LNZ | LNZ | x | x | x | x | x11 | ||||
| 39 | Plan der Unter- bringung, Si- cherung, Ver- teidigung und des Schutzes vor MVM | Befehle, Fest- legungen, Maß- nahmen, Aufga- ben, Verantwort- lichkeit und Sicherung, Ver- teidigung und des Schutzes vor MVM | Stellv. LNZ | LNZ | x | x10 | x10 | x11 | x11 | Anlage 20 | kann für mo- bile NZ mit lfd. Nr. 38 zusammenge- faßt werden | ||
| 40 | Signaltebelle | Aufstellung der Signale und deren Bedeutung | KTT/E | x | x | x | x | x | |||||
| 41 | Plan der Si- cherung der Kabel | Verantwortlich- keiten, Festle- gungen und Maß- nahmen zur Si- cherung der Ka- bel | LdE | LNZ | x | x | |||||||
| 42 | Tagesgrafik | Darstellung des Zustandes der Nachrichten- verbindungen | DNZ | x | NVA 40 798 | ||||||||
| 43 | Dienstbuch | Aufzeichnung von befehlen, Meldungen, Maß- nahmen, Dienst- übergabe und be- sonderen Vor- kommnissen | DNZ DdE DNB DTB | x | x | x | x | Anlage 21 NVA 33 118 NVA 33 601 | |||||
| 44 | Spruchnach- weis- und Betriebs- buch | Aufzeichnung von Befehlen, Mel- dungen, Maßnah- men, Weisungen, Ausfällen und Störungen der Nachrichtenver- bindungen, Spruchnachweis, Besonderheiten sowie Übergabe/ Übernahme des Gefechtsdienstes | DGP | x | GPFs, GP Abfer- tigung | NVA 40 171 | in Abhängig- keit vom In- formations- aufkommen kann durch LNZ lfd.Nr. 44 oder 45 befohlen werden | ||||||
| 45 | Betriebsbuch | Aufzeichnung von Befehlen, Meldun- gen, Maßnahmen, Weisungen, Ausfäl- len und Störungen, Besonderheiten sowie Übergabe/ Übernahme des Ge- fechtsdienstes | x | NVA 40 172/2 | in Abhängig- keit vom In- formations- aufkommen kann durch LNZ lfd. Nr. 44 oder 45 befohlen werden | ||||||||
| 46 | Weisungs-, Befehls- und Kontrollbuch | Eintragung von Befehlen,Wei- sungen und Kon- trollen und kon- trollierende Vorgesetzte | ab LdE | x | x | NVA 33 118 Anlage 22 | |||||||
| 47 | Spruchnach- weisbuch | Nachweis be- arbeiteter Sprüche | DGP | GP Abfer- tigung | NVA 40 170 | ||||||||
| 48 | Störungsbuch | Eintragung der gemeldeten Stö- rungen und Maß- nahmen der Be- seitigung | DGP | x | GP Stö- rungsmelde- stelle, GP mit Leit- stellenfunk- tion | NVA 40 622 | Nachweis der Störungen kann auch im Betriebs- buch geführt werden | ||||||
| 49 | Schaltbefehls- eingangsbuch | Nachweis aller Schaltbefehle und Schaltauf- träge sofort nach Erhalt | DGP | GP Schalt- befehls- stelle, GP Schaltstel- le, GP ka- nalbildende Nachrichten- stelle | Anlage 23 | Nachweis der Schalbefehle kann auch im Betriebs- buch geführt werden | |||||||
| 50 | Beschaltungs- nachweis der kanalbildenden Nachrichten- stellen | Nachweis der Beschaltung der kanal- bildenden Nachrichten- stellen | DdE DTB | x | x | Zentrale der kanal- bildenden Nachrichten- stelle, GP Schalbe- fehlsstelle | |||||||
| 51 | Meßprotokolle | Nachweis der Parameter von Leitungen, TF-Gruppen und Nachrichtenkanälen | DGP | GP kanal- bilddende Nachrich- tenstelle, GP Bau- trupp | gemäß A 040/1/008 | ||||||||
| 52 | Betriebsbuch der Funksende- zentrale | Nutzungsnach- weis der ein- gesetzten Sender | DdE | GP FuSZ | NVA 40 728 | außer mobile NZ | |||||||
| 53 | Quittungsbuch für Kurier- post/Behälter | Nachweis der Kurierpost und Behälter | DGP | GP KuZ, KuFPZ | NVA 40 606 | ||||||||
| 54 | Ladeliste | Nachweis der Beladung des Kuriermittels | DGP | GP KuZ, KuFPZ | NVA 40 759 | ||||||||
| 55 | Nachweisdoku- ment für Infor- mationsaus- tausch | Erfassung des In- formationsaus- tausches | DNZ DNB DdE | x | x | x | Anlage 24 | ||||||
| 56 | Nachweisbuch der Laufzeiten von Gefechts- signalen | Kontrolle der Laufzeit von Gefechts- signalen | LNZ LdE | Anlage 25 | |||||||||
| 57 | Nachweisbuch der Laufzeiten besonders wich- tiger Fern- schreiben | Kontrolle der Laufzeit wichti- ger Fern- schreiben | LNZ LdE | Anlage 26 | |||||||||
| 58 | Nachweisbuch der Sicherstel- lung von Fern- gesprächen für Sofortteilneh- mer und Teilneh- mer der Kate- gorie I | Kontrolle der Sicherstellung von Fernge- sprächen | LNZ LdE | Anlage 27 | |||||||||
| 59 | Nachweisdoku- ment für Analysen | statistische Erfassung be- fohlener Kri- terien | LNZ | DNZ | x | x | x | x | NVA 40 302/2 | ||||
Anmerkung:
Die Dokumente des SAS- und Chiffrierdienstes werden in spe-
ziellen militärischen Bestimmungen festgelegt.
_____
10) werden in der Dienstanweisung befohlen
11) liegen als Auszüge vor
Anlage 7
SYMBOLE DES OPERATIV-TECHNISCHEN DIENSTES
Bezeichnung der Nachrichtenkanäle
Die Nachrichtenkanäle werden unabhängig von der Kanalführung
einheitlich bezeichnet. In den Teilabschnitten erfolgt die Be-
zeichnung des Nachrichtenkanals grundsätzlich mit kyrillischen
Buchstaben nach
a) der Verbindungsart
k - Drahtverbindung
p - Richtfunkverbindung
c - kosmische Verbindung
t - Troposphärenverbindung und
b) dem Übertragungssystem mit Kanalangabe
(z. B. k-137/1 - TF-System 137, 1. NF-Kanal).
Die WT-Systeme werden durch eine dreistellige Zahl mit Kanal-
angabe (z. B. 718/3) bezeichnet.
Die Funknetze/Funkrichtungen p/c, p/н werden mit der Bezeich-
nung des Netzes/der Richtung angegeben (z. B. p/c 129). Wird
in Ausnahmefällen die Dokumentation in deutscher Sprache er-
arbeitet, sind die Bezeichnungen Funknetz - FuN bzw. Funkrich-
tung - FuR zu verwenden.
Tabelle: Wichtigste Symbole des operativ-technischen Dienstes
(Nachrichten)
| Symbol | Bestimmung |
![]() | Regierungsverbindungen |
![]() | SAS-Fernsprechverbindung mit garan- tierter Sicherheit |
![]() | SAS-Fernsprechverbindung |
![]() | offene Fernsprechverbindung |
![]() | Wechselsprechverbindung |
![]() | SAS-Fernschreibverbindung |
2![]() | SAS-Fernschreibverbindung in der Betriebsart 2 Sektoren |
![]() ![]() | SAS-Fernschreibverbindung, sicher- gestellt durch den GP mit Fern- schreibendgeräten |
2![]() ![]() | SAS-Fernschreibverbindung, sicher- gestellt durch den GP mit Fern- schreibendgeräten (SAS-Technik ar- beitet in der Betriebsart 2 Sek-) |
![]() | Fernschreibverbindung |
![]() | Datenchiffrierverbindung |
![]() | offene Datenverbindung |
![]() | SAS-Faksimileverbindung |
![]() | Faksimileverbindung |
![]() | Tastfunkverbindung |
![]() | Stationäre Richtfunkstelle (innerhalb - Typ) |
![]() | mobile Richtfunkstelle (innerhalb Typ) |
![]() | stationäre Troposphärenfunkstelle (innerhalb - Typ) |
![]() | mobile Troposphärenfunkstelle (innerhalb - Typ) |
![]() | stationäre kosmische Funkstelle |
![]() | mobile kosmische Funkstelle |
![]() KW | stationäre Sender (inner- halb - Leistung des Senders=" unterhalb - Frequenzbereich) |
![]() | mobile Funkstelle (inner- halb - Typ) |
![]() | Funkempfänger (innerhalb - Typ) |
![]() | TF-Gerät (innerhalb des Rechteckes - Kanalnummern) |
![]() | einkanaliges WT-Gerät, ange- schlossen an den NF-Kanal Nr. |
![]() | mehrkanaliges WT-Gerät, an- geschlossen an den NF-Kanal Nr.1 |
![]() | WT-System (innerhalb - Anzahl der Kanäle=" daneben - Be- zeichnung des Systems) |
![]() | Bezeichnung automati- |
![]() | Kanal 4 des TF-Systems K 701, gebildet durch ein TF-Gerät im GP |
![]() | Schaltung des Kanals (NF; Fernschreib) auf dem GP |
![]() | Kanal (NF; Fernschreib), liegt auf der Buchse 8 der Vermittlung 1 des GP |
![]() | NF-Transit des Kanals (auf der Stütznachrichtenzentrale Nr. 127) |
![]() | Vorgruppenverbindung (12 … 24 kHz) |
![]() | Primärgruppenverbindung (60 … 108 kHz) |
![]() | Sekundärgruppenverbindung (312 … 552 kHz) |
![]() | TF-Transit einer 12-Kanal- gruppe von TF-Geräten |
| ──X── | TF-Transit von TF-Systemen |
![]() | Stütznachrichtenzentrale (Nummer 317) des Stütznach- richtennetzes |
![]() | Hilfsnachrichtenzentrale (Nummer 01) des Stütz- nachrichtennetzes |
![]() | unbemannter Verstärker |
![]() | Kurier- und Feldpostzentrale |
![]() | Kurier- und Feldpoststelle |
![]() | Kurier- und Feldpostaus- tauschstelle |
![]() | Feldpostsammelstelle |
BEFEHLSSCHEMA DER NACHRICHTENZENTRALE …
von … bis … Name
Bestätigt: CN/LN Dienstgrad
am: . . 19..
Anlage 8
GVS-Vermerk
| Nachrichtenkanäle und -verbindungen | ||||
| stationäre NZ | mobile NZ | |||
| Vorkommando | mobiler Teil | Hauptteil | ||
| WTsch | ||||
| SFe | ||||
| SFs | ||||
| Daten | ||||
| Tastfunk | ||||
| Fe | ||||
| Fs | ||||
| PG | ||||
| VG | ||||
| NF-Kanäle | ||||
| WT-Grund- kanäle | ||||
Erläuterungen:
a) Die vorbereiteten NZ sind gestrichelt zu umrahmen.
b) Nachrichtenverbindungen sind wie folgt zu kennzeichnen:
- Nachrichtenverbindungen von stationären NZ
ständige Gefechtsbereitschaft schwarz
höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft andersfarbig
- Nachrichtenverbindungen von mobilen NZ
Vorkommando rot
mobiler Teil grün
Hauptteil schwarz
Name
Dienstgrad
Truppenteil/Einheit Anlage 9
Bestätigt: LNZ Name
am: . . 19 Dienstgrad
SCHEMA DER ORGANISATION DES GEFECHTSDIENSTES AUF DER NACHRICHTENZENTRALE … MIT KRÄFTEBERECHNUNG
| Insgesamt auf NZ … eingesetzt | |||||||||||||
| SG | EG | GK | VG | G | |||||||||
| O | |||||||||||||
| F | |||||||||||||
| U | |||||||||||||
| S | |||||||||||||
| ZB | |||||||||||||
| G | |||||||||||||
Erarbeitet: Dienststellung Name
Dienstgrad
Truppenteil/Einheit Anlage 10
Bestätigt: Dienststellung Name
am . . 19 Dienstgrad
GRAFIK DES GEFECHTSDIENSTES
P … NZ …
… Schicht SG/EG/GK/VG Stand …
| Lfd. Nr. | Gefechtsposten | DGP | Funk- tion | Dienst- grad | Name | Bemerk- kungen | ||||||
| GP … | ||||||||||||
| Stärke | ||||||||||||
| O | F | U | S | ZB | ||||||||
| GP … | ||||||||||||
| Stärke | ||||||||||||
| O | F | U | S | ZB | ||||||||
| GP … | ||||||||||||
| Stärke | ||||||||||||
| O | F | U | S | ZB | ||||||||
| GP … | ||||||||||||
| Stärke | ||||||||||||
| O | F | U | S | ZB | ||||||||
Name
Dienstgrad
Anlage 11.1
P-600
BEFEHLSSCHEMA -----
P-700
| Lfd. | Tarn- name | Bezeichnung der FuN/FuR | Betriebsart | Betriebsbe- reitschaft | Typ Antenne | MRZ zur Gegen- stelle | Entfernung zur Gegenstelle | Gefechst- posten P-700 | Schalt- variante | Bezeichnung der Fernbedien- kanäle | Schalt- variante | Gefechts- posten P-600 | Zusammenwirkende Gefechtsposten | ||||||||||
| Funk- adresse | GP | GP | GP | GP | GP | GP | GP | GP | GP | GP | GP | GP | GP | ||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 |
Name
Dienstgrad
Anlage 11.2
BEFEHLSSCHEMA P …
| Lfd. Nr. | Tarn- name der NZ Gegen- stelle | Kanal- be- zeich- nung | Be- triebs- art | Be- triebs- be- reit- schaft | Gefechtsposten P… | Zusammenwirkende Gef.-Posten | ||||||||||||||||||
| GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | GP … | |||||
| Schalt- va- riante | Bereit- stel- lung | |||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 |
Name
Dienstgrad
Anlage 12.1
| BEFEHLSSCHEMA … GP-730 | |||
| 1 | M u s t e r | ||
![]() | |||
| Datum/Uhrzeit der Verbindungsaufnahme: | |||
| 2 | |||
![]() | f: ……………… | ||
| SCHLÜSSEL | |||
| Datum | |||
M u s t e r - GP-730 Anlage 12.2
| 3 | Verkehrs- beziehung TN/Fu-Adr. | Kanal- bezeich- nung FuN/FuR | Betriebs- art | Bereitstel- lung | Beschal- tung | Innere Kanalführung | ZW GP |
| Lfd. Nr. | Schalt- variante | Betriebs- bereit- schaft | ZW GP | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| 1 | 9083 | 010 320 | Tastfunk A1 | 10.02 18.30 | K-30 DA 5 - Dienstver- bindung | GP-630 | |
| 93/2 | |||||||
| 9658 | |||||||
| 8803 | |||||||
| 2 | 9083 | 010 321 | SFs F1 | gemäß Befehl | K-30 DA 2 - S | GP-630 | |
| 8803 | |||||||
| 3 | 9083 | 010 322 | SFs F1 | gemäß Befehl | GP-630 | ||
| 9658 | |||||||
| 4 | 9083 | 010 323 | SFs F1 | gemäß Befehl | GP-630 | ||
| 9312 |
Anlage 12.3
| 4 | BETRIEBSORGANISATORISCHE HINWEISE/BEMERKUNGEN |
Funkverbindungen - Schlüssel für Rufzeichentabelle - Entfernung zur Gegenstelle - Marschrichtungszahl zur Gegenstelle - Antennenart - Besonderheiten Richtfunk-/Troposphärenverbindungen - Reservekanäle - Kennkanäle (KS, KE) - Notruffrequenz - Tarnzahlen für Dienstkanalbetrieb - Besonderheiten Drahtverbindungen - Reservekabel - Frequenzlage bei Z 12 - Besonderheiten | |
Name
Dienstgrad
Anlage 12.4
| BEFEHLSSCHEMA … GP-360 | |||
| 1 | M u s t e r | ||
![]() | |||
| Datum/Uhrzeit der Verbindungsaufnahme: | |||
| 2 | |||
![]() | f: ……………… | ||
| SCHLÜSSEL | |||
| Datum | |||
Anlage 12.5
| BEFEHLSSCHEMA … GP-350 | |||
| 1 | M u s t e r | ||
![]() | |||
| Datum/Uhrzeit der Verbindungsaufnahme: | |||
| 2 | |||
![]() | f: ……………… | ||
| SCHLÜSSEL | |||
| Datum | |||
M u s t e r - GP-350 Anlage 12.6
| 3 | Verkehrs- beziehung TN/Fu-Adr. | Kanal- bezeich- nung FuN/FuR | Betriebs- art | Bereitstel- lung | Beschal- tung | Innere Kanalführung | ZW GP |
| Lfd. Nr. | Schalt- variante | Betriebs- bereit- schaft | ZW GP | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
| P 301-W | |||||||
| 1 | Rose - Ahorn | KF 782 | ┌ 1┐-, | ||||
| 2 | Rose - Ahorn | PNH 3801 | │ 2│-+ | ||||
| 3 | Rose - Ahorn | PH 4222 | │ 3│-+ | ||||
| 4 | Rose - Ahorn | XF 4912 | │ 4│-+ | ||||
| 5 | Nelke - Ahorn | … | │ 5│-+ | ||||
| 6 | Rose - Ahorn | │ 6│-+ | |||||
| 7 | Nelke - Ahorn | Dienstkanal | PG 13 | 10.02. 18.30 | │ 7│-+→ | P-302 | |
| 8 | Nelke - Ahorn | … | │ 8│-+ | ||||
| 9 | Tulpe - Ahorn | … | │ 9│-+ | ||||
| 10 | Tulpe - Ahorn | … | │10│-+ | ||||
| 11 | Tulpe - Ahorn | … | │11│-+ | ||||
| 12 | Eiche - Ahorn | … | │12│-′ | ||||
| │13│-, | |||||||
| 13 | Eiche - Birke | … | VG 02 | 10.02. 20.10 | │14│-+→ | GP-210 | |
| │15│-′ | |||||||
| 14 | Eiche - Birke | … | NF 04 | 10.02. 10.00 | │16│ | GP-210 | |
| . | |||||||
| . | |||||||
| 22 | Tulpe - Birke | … | NF 06 | … | └24┘ | GP-210 | |
| P 302 | |||||||
| 23 | Ahorn - Rose | KF 782 | ┌1┐-, | ||||
| 24 | Ahorn - Rose | PNH 3801 | │2│-+ | ||||
| 25 | Ahorn - Rose | PN 4222 | │3│-+ | ||||
| . | |||||||
| 29 | Ahorn - Nelke | Dienstkanal | PG 13 | 10.02. 18.30 | │7│-+→ | P 301-W 1. PG | |
| 34 | Ahorn - Eiche | … | └12┘-′ |
Anlage 13.1
BEFEHLS- UND MELDEWEGE

Anlage 13.2
MELDESCHEMA NZ ………
M u s t e r

Name
Dienstgrad
Anlage 14
VVS-Vermerk
SCHEMA DER RESERVEKANÄLE UND -GERÄTE NZ …
M u s t e r
Verkehrsbeziehung: Ahorn - Rose
Betriebsbereitschaft: X + 00.20 h
Auslösung durch Signal: …

Anmerkung; RUF auf besondere Weisung zu erarbeitenName Dienstgrad Anlage 15 GVS-Vermerk SCHEMA DER HAUPT- UND RESERVESTROMVERSORGUNG DER NZ …
| Bezeichnung | |||
| Finow 16 A/50 m | |||
| Finow 16 A/100 m | |||
| Finow 25 A/50 m | |||
| Finow 25 A/100 m | |||
| Finow 63 A/50 m | |||
| Finow 63 A/100 m | |||
| Kreuzstück 10/3x10 | |||
| Verteilerkasten 16/10 | |||
| Verteilerkasten 25/16 | |||
| Verteilerkasten 63/25 | |||
| Kupplung 25/25 | |||
| Kupplung 63/63 |
Erläuterungen:
![]() | Gerätesatz mit defektem oder ohne Motorgenerator |
| Gerätesatz mit einsatzbereitem Motorgenerator | |
| Verteilerkasten 16 A (25, 63) |
Name
Dienstgrad
Anlage 16
GVS-Vermerk
SCHEMA DES TEILNEHMERNETZES DER FÜHRUNGSSTELLE
![]() | |||||
Truppenteil/Einheit Anlage 17
Bestätigt: Name VVS-Vermerk
am: . . 19 Dienstgrad
FERNSPRECH
RUFSCHEMA - ---------- - der NZ …
FERNSCHREIB
![]() | Tarn- name | Fernwahl- Nr. | |
Erläuterungen:
![]() | übergeordnete NZ |
| eigene NZ | |
| zusammenwirkende NZ | |
| unterstellte NZ | |
| schwarz: offen | |
| ──── | SFe/SFs |
Name
Dienstgrad
Anlage 18
TABELLE DER MFRP-FUNKADRESSEN GVS-Vermerk
| Tarnname | Bezeichnung | Funk- adresse | FuN/FuR-Nr. | |||||||||||||||||||||||||||||||
TABELLE DER AKTUELLEN FREQUENZEN Anlage 19
| Bezeichnung der FuN/FuR | ||||||||||
| Aktuelle Sende/ Empfangs- frequenz | FuN/FuR | |||||||||
| fS fE | ||||||||||
| fS fE | ||||||||||
| fS fE | ||||||||||
| fS fE | ||||||||||
bestätigt: Name Anlage 20 am: . . 19 Dienstgrad GVS-Vermerk PLAN DER UNTERBRINGUNG; SICHERUNG; VERTEIDIGUNG UND DES SCHUTZES DER NKM DER … VOR MVM DES GEGNERS 2. Parolentabelle:
| Datum | Uhrzeit von - bis | Parolen | |
3. Signale:
| Bedeutung | Techn. Na-Mit- tel und Zuruf | Akust. | Opt. |
| Atom und Luftalarm | "Atom" | ||
| Chem. Alarm | "Gas" | ||
| Rundumver- teidigung | "Rundumver- teidigung" | ||
| Entwarnung | "Entwarnung" | ||
| Vorbereitung z. Verteidigung | "Vorbereitung z. Verteidigung" | ||
| Verlegung | "Verlegung" |
1. Erläuterungen:
![]() | Standposten |
| Pendelposten | |
| Rundumverteidigung | |
| Schlagbaum | |
| KC-Beobachter |
Name
Dienstgrad
Anlage 21
MUSTER DER NACHWEISFÜHRUNG IM DIENSTBUCH/BETRIEBSBUCH
Diensthabender der/des …
Dienstgrad Name
von bis
| Datum Uhrzeit | Befehle und Meldungen | Maßnahmen, Ergeb- nisse, Bemerkungen |
Es wurden übergeben:
1. VS-Unterlagen lt. VS-Nachweis
2. offene Unterlagen
3.
übergeben: übernommen:
Name Name
Dienstgrad Dienstgrad
Anlage 22
AUFKLEBER FÜR WEISUNGS-; BEFEHLS- UND KONTROLLBUCH
(NVA 33 118)
| ↑ 40 mm von │Oberkante ↓ | |
WEISUNGS-; BEFEHLS- UND KONTROLLBUCH DES | ← 10 mm vom → rechten Rand |
| Datum, Uhrzeit | Inhalt von Weisungen/Befehlen Ergebnisse von Kontrollen | Bemerkungen |
| MUSTER Ist ab Blatt 3 im Weisungs-, Befehls- und Kontrollbuch (NVA 33 118) zu führen. |
Anlage 23
SCHALTBEFEHLS - EINGANGSBUCH
| Lfd. Nr. | Schaltauftrag Nr. | Vom | Eingang am | Termin | Neu-, Umschal- tung/Aufhebung | Leitungs- Nr. | Kenntnisnahme Leiter | Schaltbefehl und Leitungskarte erarbeitet | Schaltauftrag ausgeführt, Leitung gemessen | Schaltung und Dokumente überprüft | Leiter Signum | Bemerkung | ||||
| Datum | Signum | Datum | Signum | Datum | Signum | Datum | Signum | |||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 |
Anlage 24
NACHWEIS DES AUSTAUSCHES VON GEFECHTSSIGNALEN/SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN
MIT DRINGLICHKEITSSTUFEN … DER NACHRICHTENZENTRALE …
| Lfd. Nr. | Spruch- Nr. | Uhrzeit | Von | An | Quittung Gegenstelle | Ausge- händigt | Über- mittelt | Laufzeiten (wenn nicht entspr. Norm) | Be- mer- kung | ||||||||
| ankom. | abgeh. | Tarn- name | Uhr- zeit | an | Uhr- zeit | an | Uhr- zeit | GP Uhr- zeit | GP Uhr- zeit | GP Uhr- zeit | GP Uhr- zeit | GP Uhr- zeit | |||||
Anlage 24.1
Schriftlicher Informationsaustausch
| Lfr. Nr. | Art | Anzahl der bearbeiteten Informationen | Verzögerte schriftliche Informationen | Ursache der Ver- zögerung | Befohlene Maßnahme | ||
| Art | Dringlichkeitsstufe | Laufzeit | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
Anmerkungen: a) In Spalte 2Art des schriftlichen Informationsaustauschesist zu unterscheiden nach - Gefechtssignal, - Fernschreiben, - Funkspruch (nur Tastfunk). b) In Spalte 3Anzahl der bearbeiteten Informationensind die Angaben wie folgt anzugeben: - bei Gefechtssignalen Anzahl der Gefechtssignale - bei Fernschreiben und Funksprüchen Gesamtanzahl der Fernschreiben/Funksprüche im Zähler und Anzahl besonders wichtiger Informationen im Nenner c) In Spalte 4Artsind bei Gefechtssignalen die Bezeichnung und der Inhalt des Gefechts- signals, bei Fernschreiben und Funksprüche die Spruch-Nr., der Tarnname und die Tarnzahl des Absenders anzugeben. d) In Spalte 6Laufzeitsind die reale Zeit und im Nenner die zulässige Laufzeit einzutragen. Anlage 24.2 MÜNDLICHER INFORMATIONSAUSTAUSCH/SICHERSTELLUNG von Ferngesprächen
| Lfd. Nr. | Anzahl der Fern- gespräche | Ferngespräche, die beanstandet wurden oder nicht zustande kamen | Ursachen | Befohlene Maßnahme | Parole/ Kategorie | Tarnname, Tarnzahl des Bestellenden |
| Nr. der Bestellung | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Anmerkung: In Spalte 2Anzahl der Ferngesprächesind anzugeben: a) im Zähler Gesamtzahl der Ferngespräche b) im Nenner Anzahl der Ferngespräche von Sofortteilnehmern und Teilnehmern der Kategorie I Anlage 25 Nachweisbuch der Laufzeiten von Gefechtssignalen NZ … Kopfleiste:
| Datum | Inhalt des Ge- fechts- signals | Ab- sen- der | Zeitpunkt des Empfangs des Gefechtssignals | Aus- händi- gung an OpD | Übermittlung von Gefechtssignalen | Aus- händi- gung an OpD | Be- mer- kung | |||||||
| Fern- sprech | Fern- schreib | Tast- funk | AFS | Emp- fän- ger (Tarn- name | Zeitpunkt der Be- endigung des Sen- dens des Signals | |||||||||
| Fern- sprech | Fern- schreib | Tast- funk | AFS | |||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
Anmerkung:
Im Nachweisbuch sin alle Gefechtssignale mit Zeitpunkt des Empfangs über die entsprechende Art
der Nachrichtenverbindung und Zeitpunkt der Aushändigung an den OpD der eigenen Führungsstelle
in Stunden, Minuten und Sekunden zu vermerken (Spalte 4 bis 8). Bei der Übermittlung (Spalten
10 bis 14) sind in Stunden, Minuten und Sekunden zu vermerken:
a) Spalte 10 bis 13 Zeitpunkt der Beendigung der Übermittlung
b) Spalte 14 Zeitpunkt der Aushändigung an den OpD der Führungsstelle des Empfängers
Anlage 26
Nachweisbuch der Laufzeiten besonders wichtiger Fernschreiben NZ …
Kopfleiste:
| Lfd. Nr. | Verkehrs- beziehung | Bezeichnung des Fernschreibens | Nummer des Fernschreibens | Absender (Tarnname Tarnzahl) | Art des Fernschreibens | Dringlich- keitsstufe | Anzahl der Gruppen/Wörter | Laufzeit des Fernschreibens in der NZ | Laufzeit des Fernschreibens im Na-System (Stunden, Minuten) | Zulässige Laufzeit | Verzögerung (Laufzeit größer als zulässig) | ||||||
| Empfangsrichtung (Tarnname der NZ) | Senderichtung (Tarnname der NZ) | Eingang in der Fs-Zentrale | Zeitpunkt der Übergabe an (Aufgabe in Abfertigung) | Eingang in der Fs-Stelle | Über- tra- gung | Übergabe des Fernschreibens an den Empfänger (Stunden, Minuten) | |||||||||||
| Begin | Ende | ||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 |
| Muster: | Datum … | ||||||||||||||||
| 1 | NZ MAKET | NZ RAPIRA | Gefechts- signal | 127 | Tulpe 230 | Chiff. | Luft | 25 | 09.32 | 09.33 | - | - | - | 09.35 | 00.05 | 00.03 | - |
Anmerkung:
Im Nachweisbuch sind alle besonders wichtigen Fernschreiben (gemäß der durch den CN/LN bestätigten
Aufstellung) nachzuweisen.
Die Laufzeit des Fernschreibens im Nachrichtensystem wird vom Moment der Aufgabe in der Abferti-
gung bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Empfänger berechnet. Kann die Aufgabezeit nicht aus
dem Spruchkopf entnommen werden, ist sie zu erfragen.
Anlage 27
Nachweisbuch der Sicherstellung von Ferngesprächen für Sofortteilnehmer und Teilnehmer der
Kategorie I NZ …
Kopfleiste:
| Lfd. Nr. | Tarn- name der End- und Tran- sit- NZ | Art des Fern- ge- sprä ches | Tarnname/ Tarnzahl des Bestellenden | Zeitpunkt der Anforderung | Zeitpunkt des Rufens der Endvermittlung | Zeitpunkt des Rufens des Endapparates | Zeitpunkt der Beendigung des Ferngespräches | Zeit für das Herstellen der Verbindung | Normzeit | Beanstan- dungen/ Einschät- zung der Qualität der Ver- bindung | Platz- Nr. | Wem, wann und durch wen wurde das Er- gebnis des Fern- gesprä- ches ge- meldet | Be- foh- lene Maß- nahme |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
Anmerkung:
Die Angabe in den Spalten 5 bis 8 ist in Stunden und Minuten, in den Spalten 9 und 10 in
Minuten und Sekunden anzugeben.
Anhang 1
Einheitliche Kriterien zur Bewertung der Arbeit der bestehen-
den Nachrichtenverbindungen in den Vereinten Streitkräften der
Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages
1. Grundsätze
Die gegenwärtige Forderungen an die Truppenführung bedingen
die Notwendigkeit, die bestehenden Nachrichtenverbindungen in
ständiger Bereitschaft zu halten und eine exakte Arbeit der
Nachrichtenzentrale zu sichern.
Die ununterbrochene technische Vervollkommnung der Nachrich-
tensysteme und - verbindungen, die Nutzung einer großen Anzahl
von funk-, Richtfunk- und Drahtkanälen, der immer mehr an-
wachsende Umfang an zu sendenden/empfangenden Informationen
kompliziert wesentlich die Frage der objektiven Analyse und
Bewertung der bestehenden Nachrichtenverbindungen nach solchen
Hauptmerkmalen wie Zuverlässigkeit, Rechtzeitigkeit und Glaub-
würdigkeit.
Einer der Wege zur erfolgreichen Lösung dieser Aufgabe ist
die Verwendung einheitlicher Kriterien zur Bewertung der be-
stehenden Nachrichtenverbindungen des Stabes der Vereinten
Streitkräfte mit den Armeen der Teilnehmerstaaten des War-
schauer Vertrages und aller Verbindungen des Zusammenwirkens
auf den Nachrichtenzentralen.
Die Verwendung einheitlicher Kriterien gibt die Möglichkeit,
a) Analysen durchzuführen und den tatsächlichen Zustand der
Nachrichtenverbindungen für die vergangene Periode
(24-Stunden, Monate, Quartal usw.) objektiv zu bewerten,
b) begründete Nutzungsnormen für den operativ-technischen
Bestand der Nachrichtenzentralen und -ausrüstung festzu-
legen,
c) schwache Stellen in der Organisation und Ausnutzung der
Verbindungen aufzudecken, die Gründe ihres Entstehens
festzustellen und quantitativ den Grad des Einflusses je-
des Grundes auf die Qualität der Arbeit der Verbindungen
zu bewerten.
d) operative Maßnahmen zum Verbessern der Qualität der Ver-
bindungen durchzuführen und ihre Effektivität zu bewerten.
Für die Bewertung der Qualität der Arbeit der bestehenden
Nachrichtenverbindungen werden folgende Hauptkriterien ver-
wendet:
a) Kriterien der Zuverlässigkeit der Nachrichtenverbindungen
- Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindungen (KИД),
- Prozentzahl der zustandegekommenen Funkverbindungen,
- mittlere Zeit des Herstellens einer (gedeckten) Funkfern-
schreibverbindung,
b) Kriterien der Rechtzeitigkeit und Glaubwürdigkeit der
Übermittlung von schriftlichen Informationen
- Prozentzahl der verzögerten schriftlichen Informationen,
- Koeffizient der Verstümmelung von schriftlichen Informa-
tionen.
Die Kriterien der Qualität der Arbeit der bestehenden Nach-
richtenverbindungen werden bestimmt auf der Grundlage von
Nachweisführung, des Zustandes der Verbindungen und des In-
formationsflusses sind (technische Betriebsbücher, Trupp-
bücher und Betriebsbücher der Abfertigung sowie andere Doku-
mente).
Mit dem Ziel der Überprüfung der Genauigkeit der statistischen
Daten der Nachweisführung, des Zustandes der Nachrichtenver-
bindungen, die geführt werden durch die zusammenwirkenden
Nachrichtenzentralen, sind die Diensthabenden der Nachrich-
tenzentralen berechtigt, Betriebsfernschreiben über die Ergeb-
nisse der Arbeit innerhalb 24 Stunden (0.00 - 24.00 Uhr) aus-
zutauschen.
2. Kriterien der Zuverlässigkeit der Nachrichtenverbindungen
2.1. Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindung (KИД)
Der Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindung (KИД)
zeigt, welchen Teil der Gesamtheit des Bestehens der Verbin-
dung (Programmzeit, 24-Stunden usw.) diese störungsfrei ar-
beitete, Zahlenmäßig ist der Koeffizient KИД gleich dem Quo-
tienten aus der Gesamtzeit der störungsfreien Arbeit der Ver-
bindung zur Gesamtzeit, die sie arbeiten sollte:
Tи
KИД = ---
Tp
KИД - Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindung
Tи - Gesamtzeit der störungsfreien Arbeit (Tp - Toct)
Tp - Gesamtzeit, in der die Verbindung arbeiten sollte
Toct - Gesamtzeit aller Unterbrechungen
Als Gesamtzeit der Verbindung (Tp) wird gerechnet:
a) auf ständigen Verbindungen (24-Stunden) unter Ausnutzung
von Reservegeräten und -kanälen während der Wartungsar-
beiten = 24 Stunden/Tag,
b) auf ständigen Verbindungen, bei der die Möglichkeit der
Ausnutzung von Reservegeräten und -kanälen während der Durch-
führung von prophylaktischen (geplanten) Arbeiten nicht
vorhanden ist = 24 Stunden minus der Zeit, die zwischen
den entsprechenden Chefs Nachrichten (und Flugsicherung) für
die Durchführung dieser Arbeiten auf der gegebenen Rich-
tung vereinbart wurde,
c) bei der Arbeit nach Programmzeiten (oder nach Plan) mit
einer Dauer von mehr als einer Stunde = die Zeit, die im
Plan der Durchführung festgelegt ist.
Die Normzeit zum Herstellen der Verbindung geht nicht in
die Gesamtzeit der Arbeit der Verbindung laut Plan ein.
Die Zeit, die über die Normzeit zum Herstellen der Verbin-
dung benötigt wurde, wird als Verbindungsunterbrechung
gewertet.
Die Art der Arbeit der bestehenden Verbindung (24-Stunden,
Programmzeit oder nach Plan) wird durch die entsprechenden
Dokumente über die Organisation der Verbindungen festgelegt.
Bei der Berechnung der Gesamtdauer der Unterbrechungen (Toct
werden Unterbrechungen von 10 Minuten und darüber berücksich-
tigt.
Beispiel:
Es ist erforderlich, den Koeffizienten der Standhaftigkeit
einer Funkfernschreibverbindung vom 4.8. 24.00 Uhr - 8.8.
24.00 Uhr zu bestimmen.
a) Die Weisung des DNZ zum Herstellen der Funkfernschreibver-
bindung mit dem Teilnehmer wurde am 4.8. 24.00 Ihr er-
teilt.
b) Die Verbindung wurde hergestellt und am 5.8. 00.50 Uhr an
die Fernschreibstelle zur Abreit übergeben.
c) Die Verbindung wurde am 8.8. 24.00 Uhr beendet.
Die Gesamtzeit der Verbindung (vom Moment der Erteilung der
Weisung zum Herstellen der Verbindung bis zur ihrer Beendi-
gung) betrug 96 Stunden. Die Zeit der Verbindungsaufnahme
50 Minuten bei einer Normzeit von 20 Minuten. Die Zeit, die
über die Norm zum Herstellen der Verbindung benötigt wurde,
betrug demzufolge 30 Minuten.
Die Verbindungsunterbrechung im betrachteten Zeitraum be-
trugen 4 Stunden 30 Minuten. Für prophylaktische Arbeiten
(geplante) waren laut Plan 4 Stunden und 40 Minuten ohne Ausnut-
zung von Reservegeräten vorgesehen und wurden faktisch auch
benötigt. Außerdem wurden für prophylaktische Arbeiten, die
im Plan nicht vorgesehen waren, 2 Stunden benötigt.
Aus den angeführten Daten ist zu bestimmen:
a) Gesamtzeit der Verbindung
Tp = 96 h - 20 min - 4 h 40 min = 91 h
b) Gesamtzeit der störungsfreien Arbeit der Verbindung
Tи = 91 h -30 min - 4 h 30 min - 2 h = 84 h
Der Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindung ergibt sich
demzufolge wie folgt:
Tи 84
KИД = --- = --- = 0,92 = 92%
Tp 91
Bei der Arbeit der Verbindung nach Programmzeiten unter einer
Stunde ist der Koeffizient der Standhaftigkeit nicht zu er-
mitteln. Die Qualität der Arbeit wird in diesem falle durch
die mittlere Zeit der Herstellung der Verbindung, die Prozent-
zahl der zustandegekommenen Verbindungen und die Prozentzahl
der verzögerten schriftlichen Informationen bestimmt.
2.2. Prozentzahl der zustandegekommenen Funkverbindungen
Die Prozentzahl der zustandegekommenen planmäßigen Funkver-
bindungen wird bestimmt als Quotient aus der Anzahl der zu-
standgekommenen planmäßigen Verbindungen mit dem gegebenen
Teilnehmer oder mit allen Teilnehmern zur Gesamtanzahl der
planmäßigen Verbindungen für die betrachtete Periode:
Cc
Пc ------- * 100 %
Cc + Cнc
Пc - Prozentzahl der zustandegekommenen Funkverbindungen
Cc - Anzahl der zustandegekommenen planmäßigen Funkverbin-
dungen
Cнc - Anzahl der nicht zustandegekommenen Funkverbindungen
Die Funkverbindungen mit einem Teilnehmer im festgelegten Ar-
beitsregime zählt als zustandegekommen, wenn die Zeit für die
Verbindungsaufnahme die Normzeit für das Herstellen der Ver-
bindungen nicht mehr als um das Doppelte überschreitet und nach
dem Herstellen der Verbindung ein zweiseitiger Informations-
austausch durchgeführt wurde. Bei Nichterfüllung der genannten
Bedingungen zählt die Verbindung als nicht zustandegekommen.
2.3. Mittlere Zeit der Herstellung einer Funkfernschreibver-
bindung
Die mittlere Zeit des Herstellens einer Funkfernschreibverbin-
dung wird bestimmt als Quotient aus der Summe der Zeiten aller
Verbindungsaufnahmen mit gegebenen Teilnehmer oder mit allen
Teilnehmern in der betrachteten Periode zur Gesamtanzahl
aller Verbindungsaufnahmen.
Die Zeitdauer der Verbindungsaufnahme bei jeder Funverbin-
dung wird gerechnet vom Moment des Eintreffens der Weisung
des Diensthabenden Funk der Funkzentrale zum Herstellen der
Verbindung mit dem Teilnehmer bis zum Zustandekommen einer
zweiseitigen Verbindung im festgelegten Arbeitsregime und
ihrer Bereitschaft zum Gewährleiten des Informationsaus-
tausches (bis zum Moment des Erhalts der Mitteilung von der
Fernschreibstelle des Teilnehmers über die Bereitschaft zum
Empfang der Information).
2.4. Mittlere Zeit der Herstellung einer Tastfunkverbindung
Die mittlere Zeit zum Herstellen einer Tastfunkverbindung
wird bestimmt als Quotient aus der Summe der Zeiten aller
Verbindungsaufnahmen mit dem gegebenen Teilnehmer zur Gesamt-
anzahl der Verbindungsaufnahmen.
Die Zeit der Herstellung der Tastfunkverbindung wird gerech-
net vom Moment des Erhalts der Weisung zum Herstellen der
Verbindung bis zum Moment, wenn die rufende Funkstelle dem
Teilnehmer die Hörbarkeit seiner Antwort mitteilte.
3. Kriterien der Rechtzeitigkeit und Glaubwürdigkeit der
Übermittlung schriftlicher Informationen
3.1. Prozentzahl der verzögerten schriftlichen Informationen
Die Grundlage für die Bewertung der Rechtzeitigkeit des In-
formationsdurchganges über Nachrichtenkanäle bilden die Er-
füllung der Normwerte, die festgelegt sind für eine bestimmte
Nachrichtenart (Übermittlungsart), der Umfang und die Dring-
lichkeitsstufen.
In Übereinstimmung damit werden für die Bewertung der Quali-
tät der Arbeit der bestehenden Nachrichtenverbindungen die
schiftlichen Informationen nach den Durchgangszeiten einge-
teilt in solche, die in der Normzeit liegen und in verzögerte
schriftliche Informationen. Als verzögert gelten solche In-
formationen, deren Durchgangszeit die festgelegten Normzeit
überschreitet. Die Prozentzahl der verzögerten schriftlichen
Informationen für eine betrachtete Periode (Tag, Monat, Quar-
tal, Übung usw.) ist für eine Verkehrsbeziehung und insgesamt
für die Nachrichtenzentrale zu ermitteln. Der Nachweis der
verzögerten schriftlichen Informationen ist einzeln für jede
festgelegte Dringlichkeitsstufe zu führen und in Prozent zu
errechnen.
Beispiel:
Es ist erforderlich, die Prozentzahl der verzögerten schrift-
lichen Informationen N einer Verkehrsbeziehung (insgesamt für
die Nachrichtenzentrale) zu bestimmen.
In der Verkehrsbeziehung Ranet - Almas
wurden 1 000 Fern-
schreiben/Funksprüche im Verlauf von 24 Stunden mit der
Dringlichkeitsstufe Dringend
gesendet bzw. empfangen. Davon
lagen 45 nicht in der Normzeit.
In diesem Falle ist die Prozentzahl der verzögerten schrift-
lichen Informationen wie folgt zu berechnen:
45
N = ----- * 100 % = 4,5 %
1 000
Zur besseren Analyse der Durchgangszeiten der Informationen
sind die verzögerten schriftlichen Informationen nach folgen-
den Verzögerungsursachen zu gruppieren:
a) Anhäufung einer Belastung, die die Durchlaßfähigkeit
des Nachrichtenkanals übersteigt,
b) Verbindungsunterbrechung in der gegebenen Verkehrsbe-
ziehung,
c) Mängel in der Arbeit des Bedienpersonals der Nachrichten-
zentrale.
Die Bewertung der Qualität der Arbeit in der Verkehrsbezie-
hung/Nachrichtenzentrale zum Gewährleisten der Rechtzeitig-
keit des Informationsdurchganges erfolgt mit Hilfe der
"bedingten" Prozentzahl verzögerter schriftlicher Informa-
tionen nach jeder Dringlichkeit (Ny) wird als Pro-
dukt eines bedingten
feststehenden Koeffizienten (K) mit
der Prozentzahl der verzögerten schriftlichen Informationen
der entsprechenden Dringlichkeit (N):
Ny = K * N
Zum Bestimmen der bedingten
Prozentzahl verzögerter schrift-
licher Informationen werden folgende bedingte
feststehende
Koeffizienten (K) für die Dringlichkeit eingeführt:
a) Dringend
1
b) Ausnahme
und Flugzeug
3
c) Luft
und Sturm
5
Beispiel:
Es ist erforderlich, die bedingte
Prozentzahl verzögerter
schriftlicher Informationen zu bestimmen.
In der Verkehrsbeziehung/Nachrichtenzentrale werden in einem
bestimmten Zeitraum verzögert:
a) Luft
0,2 %
b) Ausnahme
1,0 %
c) Dringend
2,0 %
In diesem Falle ist die Gesamtprozentzahl verzögerter schrift-
licher Informationen wie folgt zu bestimmen:
Ny = 5 * 0,2 % + 3 * 1 % + 1 * 2 % = 6 %
Schriftliche Informationen (Funksprüche), deren Durchgangs-
zeiten die festgelegten Normen wesentlich überschreiten,
zählen als verzögert mit unzulässigem Verlust des operativen
Inhalts. Die Ursache der Verzögerung des Durchgangs solcher
Informationen sind zu untersuchen, und es ist die Bewertungs-
note der Nachrichtenzentrale entsprechend zu senken. Der Grad
der Herabsetzung der Note wird bestimmt durch die Untersu-
chungsergebnisse.
3.2. Koeffizient der Verstümmelung schriftlicher Informationen
Als Verstümmelung wird jede falsch übermittelte (empfangene)
Gruppe (Wort), Ziffer oder jedes Zeichen im Spruchkopf, in
der Anschrift, im Text und in der Unterschrift (Nachweis-
nummer ) gewertet.
Das Kriterium der Glaubwürdigkeit der Übermittlung (des
Empfangs) ist der Koeffizient W der Verstümmelung.
Der Koeffizient der Verstümmelung ist zahlenmäßig gleich dem
Quotient aus der Anzahl der verstümmelten gruppe (Worte)
zur Gesamtzahl der empfangen (gesendeten) Gruppen (Worte).
Muck
W = ----- * 100 %
M
Muck - Anzahl der verstümmelten Gruppen (Worte)
M - Gesamtzahl der empfangenen (gesendeten) Gruppen
(Worte)
Die Daten zum Bestimmen des Koeffizienten der Verstümmelung
der schriftlichen Information sind durch Stichkontrollen der
empfangenen (gesendeten ) Informationen für eine bestimmte
Periode (Monat) aber auch durch das periodische Senden einer
Reihe von Kontroll-(Übungs-)Texten und ihre Vergleich mit dem
Original zu ermitteln.
Die Übermittlung von Kontroll-(Übungs-)Fernschreiben bzw.
Übungssprüchen zu diesem Zweck hat in Übereinstimmung mit den
"Regeln zur Durchführung des Übungsfunkspruchaustausches und
des Sendens von Kontrollinformationen …" zu erfolgen.
Der Koeffizient der Verstümmelung ist zur Analyse der Qualität
der Nachrichtenverbindung und zur Benotung der Arbeit der
Fernschreiber, Funkfernschreiber und Tastfunker zu nutzen.
Anhang 2
Auszüge aus dem Strafgesetzbuch der DDR
§ 263
Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen
oder Bereitschaftsdienst
(1) Wer als Angehöriger einer Einheit, Dienststelle oder an-
deren Einrichtung, die zum Schutze oder zur Überwachung des
See- oder Luftraumes eingesetzt ist, Dienstvorschriften oder
andere Weisungen über den funktechnischen oder Bereitschafts-
dienst verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest
bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Angehöriger einer Einheit,
Dienststelle oder Einrichtung des Nachrichtenwesens Dienstvor-
schriften oder andere Weisungen dieses Dienstes verletzt und
dadurch vorsätzlich oder fahrlässig schwere Folgen verur-
sacht.
(3) Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
§ 266
Verletzung der Meldepflicht
(1) Wer es pflichtwidrig unterläßt, eine Meldung zu erstatten
oder besseres Wissen in einer Meldung unrichtige oder
unvollständige Angaben macht, wird, wenn dadurch vorsätzlich
oder fahrlössig eine Gefährdung der Gefechtsbereitschaft oder
Kampffähigkeit der Truppe oder andere schwere Folgen verur-
sacht werden, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft.
(2) Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
§ 273
Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik
(1) Wer Waffen, Munition, Fahrzeuge oder andere Gegenstände
der Kampftechnik oder der militärischen Ausrüstung oder mili-
tärische Anlagen unberechtigt zerstört, beschädigt, in ihrem
bestimmungsmäßigen Einsatz entzieht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder
mit Strafarrest bestraft.
(2) Wer durch die Tat schwere Folgen für die Gefechtsbereit-
schaft oder die Kampffähigkeit der Truppe vorsätzlich oder
fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem
Jahr bis zu acht Jahren bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer die Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht und dadurch
schwere Folgen für die Gefechtsbereitschaft oder Kanpffähig-
keit der Truppe verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit
Strafarrest bestraft.
(5) Im Verteidigungszustand wird die Tat nach den Absätzen
1 bis 3 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und die
Tat nach Absatz 4 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Verurteilung auf Bewährung bestraft.
§ 274
Verlust der Kampftechnik
(1) Wer fahrlässig Waffen, Munition, Fahrzeuge oder andere
Gegenstände der Kampftechnik oder militärische Ausrüstung,
die ihm anvertraut sind abhanden kommen läßt und dadurch
schwere Folgen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit
Strafarrest bestraft.
(2) Wer die tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf
Bewährung bestraft.
§ 275
Unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und
Geräten
(1) Wer militärische Fahrzeuge, Transportmittel oder andere
Gegenstände der Kampftechnik unberechtigt benutzt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf
Bewährung oder mit Strafarrest bestraft.
(2) Wer durch die Tat schwere Folgen für die Gefechtsbereit-
schaft oder Kampffähigkeit der Truppe vorsätzlich oder fahr-
lässig verursacht oder die Tat im Verteidigungszustand
begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Verurteilung auf Bewährung bestraft.
| Verkehrsbeziehung | Verbin- dungsart | Leitungsnummern | Bemerkungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| von | nach | WTsch | SFe | Fe | Fs | TF | WT | ||
| Biesenthal-1 | Treuen-2 | TF/WT | XF126007 | XF126008 | XF126011 | XT126014 | Z121202P | XWT 121 12K | |
| (HNZ-3) | (HNZ-4) | XF126159 | XF126010 | XF126012 | XF126020 | Z121203P | |||
| XF126160 | XF126013 | XT126022 | Z121204P | ||||||
| RFu | SXFR126007 | SXFR126008 | SXWTR 12 | ||||||
| Funk | FuN 100 FuR 10 102 | ||||||||
| Oranienburg-2 | Treuen-2 | Draht | XPN62086 | PN62121 | TP210 6K | ||||
| (HNZ-4) | XT126030 | ||||||||
| XT126031 | |||||||||
| Funk | FuN 100 FuR 10 102 | ||||||||
| Müncheberg-4 | Treuen-2 | Draht | XP 1963 | XP 1975 | XT126029 | ||||
| (HNZ-4) | XP1971 | ||||||||
| RFu | SXPR1963 | SXPR1975 | |||||||
| SXPR1971 | |||||||||
| Funk | FuN 100 FuR 10 102 | ||||||||
| Treuen-2 | HNZ 0130 | Draht | XP 1495 | ||||||
| (HNZ-4) | HNZ 0230 | Draht | XP 3018 | ||||||
| HNZ 0330 | Draht | XP 3019 | |||||||
| HNZ 0430 | Draht | XPN62581 | |||||||
| HNZ 0730 | Draht | XP 2992 | |||||||
| HNZ 0830 | Draht | XP 3022 | |||||||
| HNZ 0930 | Draht | XP 1502 | |||||||
| HNZ 1030 | Draht | XP 2993 | |||||||
| HNZ 1130 | Draht | XP 3017 | |||||||
| HNZ 1330 | Draht | XP 3016 | |||||||
| HNZ 1430 | Draht | XP 1888 | |||||||
| HNZ 1490 | Draht | XP 2611 | P 2260 | TGP 1 | |||||
| von | nach | Sekun- därgr. | SBS | Primärgr. | SBS | WT-Ein- richtung | SBS |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Biesenthal-1 | Treuenbrietzen-2 | 1202 P | 1 | XWT 121 | 1 | ||
| (HNZ-3) | (HNZ-4) | 1203 P | |||||
| 1204 P | |||||||
| SBS = Schaltbetriebszentrale | |||||||
| Nummer d. NZ/HNZ | Bezeichnung d. FüSt/NZ | Postalische Bezeichnung | Tarnname |
|---|---|---|---|
| 0130 | Rostock | Trachtenfest | |
| 0230 | Schwerin | Pingpongspiel | |
| 0330 | Neubrandenburg | Schularzt | |
| 0430 | Potsdam | Mitwisser | |
| 0730 | Magdeburg | Möser | Filmtechnik |
| 0830 | Halle | Reinsdorf | Lichtglas |
| 0930 | Erfurt | Rottdorf | Spätlese |
| 1030 | Gera | Tautenhain | Paragraph |
| 1130 | Suhl | Vesser | Realwert |
| 1330 | Leipzig | Machern | Urwald |
| 1430 | K.M.Stadt | J.-Gagarin Str. | Firnschnee |
| 1490 | Abt. WWismut | Hartenstein | Samtkleid |
| Postalische Bez. | Führungsbereich |
|---|---|
| Biesenthal-1 (HNZ-3) | Hauptführungsstelle der Partei- und Staatsführung |
| Treuen-2 (HNZ-4) (Treuenbriezen-2) | Wechselführungsstelle der Partei- und Staatsführung und Führungsstelle des VMR |
| Oranienburg-2 | AFüSt-MfS Berlin |
| Müncheberg-4 | AFüSt-MfS Berlin |
Ministerrat
der deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Staatssicherheit
Der Minister
GVS MfS o008-20/88 BArch*396, 397, 398
Ex.-Nr. 33
Richtlinie
zur Planung, Organisation und Sicherstellung der
Nachrichtenverbindungen für die Führung der DDR
aus der Hauptführungsstelle der Partei- und Staats-
führung
1. Geltungsbereich
(1) Die Richtlinie regelt zur Durchsetzung der Fest-
legungen der
- Grundsätze der Führung der DDR im Verteidigungs-
zustand
- Nachrichtengrundsätze
- Anordnung "FERRIT"
die Planung, Organisation und Sicherstellung der
Nachrichtenverbindungen für die Führung der DDR
aus der Hauptführungsstelle der Partei- und Staats-
führung (nachfolgend Nachrichtenverbindungen der
HFüSt genannt).
(2) Sie gilt für die Nachrichtenorgane der zentralen
Führungsbereiche der DDR bei der Sicherstellung von
Nachrichtenverbindungen der HFüSt.
2. Gegenstand der Festlegungen der Richtlinie
2.1. Nachrichtenverbindungen der HFüSt sind
(1) die in der Anordnung des NVR über Nachrichtenverbin-
dungen im Verteidigungszustand "FERRIT" festgelegten
Verbindungen der HFüSt zu
- der Wechselführungsstelle der Partei- und Staats-
führung,
- den Führungsstellen der Leiter der zentralen Füh-
rungsbereiche, der Bevollmächtigten des Generalsekre-
tärs der ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen
Verteidigungsrates sowie der Vorsitzenden der Bezirks-
einsatzleitungen einschließlich der GKG Wismut,
- den Nachrichtenzentralen festgelegter Bezirksorgane;
(2) Verbindungen zum Informationsaustausch zwischen den
Partei- und Staatsführungen der Teilnehmerstaaten des
Warschauer Vertrages;
(3) Verbindungen zu den Auslandsvertretungen der DDR.
2.2. Nachrichtenverbindungen für die ständige Sicherung
sowie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der
Objekte der HFüSt (gemäß Anlage 1).
2.3. Die Nachrichtenverbindungen der Wechselführungsstelle
der Partei- und Staatsführung sind so vorzubereiten, daß
bei Notwendigkeit die Nachrichtenverbindungen der HFüSt
ersetzt oder übernommen werden können.
Beim Beziehen der Wechselführungsstelle/Führungsstelle des
Vorsitzenden des Ministerrates durch die Partei- und Staats-
führung der DDR sind die Nachrichtenverbindungen aus diesen
nach dem Prinzip der Nachrichtenverbindungen der HFüSt
sicherzustellen. Änderungen, die die Leistungsfähigkeit der
Nachrichtenzentrale der Wechselführungsstelle beeinflussen,
sind zwischen den zentralen Führungsbereichen des Vor-
sitzenden des Ministerrates, des Ministers für Nationale
Verteidigung und des Ministers für Staatssicherheit zu
regeln.
3. Grundlage der Nachrichtenverbindungen der HFüSt
3.1. Die Nachrichtenverbindungen der HFüSt sind abzustützen
auf
- bedarfsträgereigene Übertragungssysteme (gemäß Anlage 2),
die auf Trakten des staatlichen Nachrichtenwesens oder auf
bedarfsträgereigenen Sonderkabeln bzw. über Richtfunk be-
trieben werden,
- Mietleitungen aus dem staatlichen Nachrichtenwesens,
- im Grundnetz des staatlichen Nachrichtenwesens (BFGN/FGN)
vorbereitete Kanäle,
- das gegenseitige verbundene automatisierte komplexe Nach-
richtensystem der RGW-Länder (WAKSS),
- die Funknetze der Führung,
- zusätzlich entfaltete Feldnachrichtenmittel im abgestimmten
Umfang.
3.2. Nachrichtenverbindungen der HFüSt sind dem Prinzip nach
Direktverbindungen.
3.3. Die Nachrichtenverbindungen zwischen den Führungs-
stellend der Leiter der zentralen Führungsbereiche bzw. der
Bezirkseinsatzleitungen können in Abstimmung als Umweg für
Nachrichtenverbindungen der HFüSt genutzt werden.
4. Verantwortlichkeiten
4.1. Mit der direkten Wahrnehmung der Verantwortung gemäß
Ziffer 37(2)a) der Grundsätze der Führung der DDR im Ver-
teidigungszustand wird in bezug auf die nachrichtenmäßige
Sicherstellung der Leiter der Abteilung N des Ministeriums
für Staatssicherheit beauftragt.
4.2. Der Leiter der Abteilung N des MfS ist verantwortlich
für die
(1) Planung, Organisation und Sicherstellung der Nachrichten-
verbindungen entsprechend Ziffer 2.1. und 2.2. dieser
Richtlinie;
(2) Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung von Ersatz-,
Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen zur Sicher-
stellung der Nachrichtenverbindungen de HFüSt.
Nach Abschluß von Investitionen gehen nachrichtentech-
nische Einrichtungen in die Rechtsträgerschaft des
zentralen Führungsbereiches über, in dessen Nachrichten-
zentrale/Übertragungsstelle diese installiert wurden;
(3) ständige Betriebsbereitschaft der Nachrichtenzentrale
der HFüSt;
(4) Gewährleistung der Nachrichtensicherheit bei der Planung,
Organisation und Sicherstellung der Nachrichtenverbin-
dungen der HFüSt sowie für die Einhaltung der Regeln der
gedeckten Führung bei deren Nutzung.
4.3. Der Leiter der Abteilung N des MfS hat
(1) die Aufgaben zur Planung, Organisation, Sicherstellung
und Nutzung der Nachrichtenverbindungen der HFüSt im
Arbeitskreis Nachrichten abzustimmen und gemäß Anlagen
3 bis 5 zu regeln;
(2) die Anwendung betriebsdienstlicher Regelungen und Vor-
schriften (gemäß Anlage 6) auf der Ebene Chef/Leiter
Nachrichten der zentralen Führungsbereiche abzustimmen;
(3) in Abstimmung mit dem Leiter des zentralen Chiffrier-
organs der DDR für Nachrichtenverbindungen de HFüSt
geeignete Chiffrierverfahren auszuwählen sowie die
Chiffriertechnik und die dazu erforderlichen Chiffrier-
mittel zu planen und bereitzustellen;
(4) die Kosten für alle im Grundnetz des staatlichen Nach-
richtenwesens gemieteten Übertragungswege, die aus der
HFüSt betrieben werden, zu tragen.
4.4. Leiter der Abteilung N des MfS ist berechtigt
(1) unter Beachtung der Festlegungen der "Nachrichtengrund-
sätze" und entsprechend dieser Richtlinie selbständig
erforderliche Maßnahmen zur Vervollkommnung, Moderni-
sierung und zum Betrieb der Nachrichtenverbindungen der
HFüSt vorzubereiten, einzuleiten und zu koordinieren;
(2) nach dem dafür festgelegten Verfahren, die Einordnung
von Aufgaben zur Sicherstellung standhafter Nachrichten-
verbindungen der HFüSt in den Plan der militärischen
Maßnahmen zur Vorbereitung des Landes auf den Verteidi-
gungszustand zu beantragen.
4.5. Die Chefs/Leiter Nachrichten der zentralen Führungsbe-
reiche sind verantwortlich für die Gewährleistung der
Priorität beim Herstellen, Betreiben und Instandhalten von
Nachrichtenverbindungen der HFüSt im einheitlichen Nachrich-
tensystem der zentralen Führungsbereiche nach Auslösung
einer höheren Stufe der Gefechts-, Einsatz- bzw. Führungs-
bereitschaft.
5. Organisatorische Festlegungen
(1) In der ständigen Gefechts-, Einsatz- bzw. Führungsbe-
reitschaft hat die Nachrichtenzentrale der HFüSt die
Funktion einer Hilfsnachrichtenzentale im einheitlichen
Nachrichtensystem der zentralen Führungsbereiche.
(2) Der Leiter der Nachrichtenzentrale (LNZ) der HFüSt hat bei
höheren Stufen der Gefechts-, Einsatz- bzw. Führungsbe-
reitschaft gegenüber den LNZ der Führungsstellen der
Leiter der zentralen Führungsbereiche bzw. der Vor-
sitzenden der Bezirkseinsatzleitungen abgestimmte Befug-
nisse (gemäß Anlage 7).
(3) Auf Übertragungssystemen, die zur Sicherstellung von
Nachrichtenverbindungen für die HFüSt betrieben werden,
können zeitweilig nicht genutzte Kanäle für zentrale
Führungsbereiche bereitgestellt werden.
(4) In der ständigen Gefechts-, Einsatz- bzw. Führungsbe-
reitschaft können Nachrichtenkanäle der HFüSt unter
Beibehaltung ihres Charakters für Nachrichtenverbindungen
zentrale Führungsbereiche bei Übungen und anderen Maß-
nahmen zeitweilig genutzt werden.
6. Schlußbestimmungen
(1) Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1988
in Kraft.
(2) Die Anlage 1 bis 7 gemäß Analgenverzeichnis zu dieser
Richtlinie sind bis zum 30. Juni 1989 zu erarbeiten.
(3) Der Leiter der Abteilung N des MfS ist berechtigt, in
Abstimmung mit den Chefs/Leitern Nachrichten der zen-
tralen Führungsbereiche die Anlagen eigenverantwortlich
zu präzisieren.

Mielke
Anlagenverzeichnis zur Richtlinie
Anlage 1
Verzeichnis der Nachrichtenverbindungen die für die
ständige Sicherung sowie zur Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit der Objekte der HFüSt erforderlich
sind.
Anlage 2
Verzeichnis der bedarfsträgereigenen Übertragungssysteme
auf denen Nachrichtenverbindungen der HFüSt betrieben
werden.
Anlage 3
Abgrenzung der Verantwortung bei der materiell-technischen
Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen der HFüSt.
Anlage 4
Die Nachrichtenführung der Nachrichtenverbindungen
der HFüSt.
Anlage 5
Die Schaltorganisation zur Sicherstellung von Nachrichten-
verbindungen der HFüSt über bedarfsträgereigene Über-
tragungssysteme.
Anlage 6
Organisatorische Regelungen zur Durchführung des
• Funkbetriebsdienstes
• Fernsprechbetriebsdienstes
• Fernschreib- und Chiffrierbetriebsdienstes
• technische Dienste für Prüf-, Meß- und Entstörungs-
aufgaben.
Anlage 7
Befugnisse des Leiters der Nachrichtenzentrale (LNZ)
der HFüSt.
Anlage 1 zur "Richtlinie zur Planung, Organisation und Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen für die Führung der DDR aus der Hauptführungsstelle der Partei- und Staatsführung" Verzeichnis der Nachrichtenverbindung, die für die ständige Sicherung sowie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Objekte der HFüSt erforderlich sind 1. Das Verzeichnis beinhaltet nur die den Verantwortungsbereich der HFüSt verlassenden Kanäle. 2. Nachrichtenverbindungen, die gemäß Pkt. 5 (3) der Richtlinie bereitgestellt werden, sind in das Verzeichnis aufzunehmen, wenn die Nutzungsdauer dieser Kanäle länger als ein Jahr ist. Anhang 1 für den Führungsbereich VMR Anhang 2 für den Führungsbereich ZK Anhang 3 für den Führungsbereich MfNV Anhang 4 für den Führungsbereich MdI Anhang 5 für den Führungsbereich MfS Anhang 1 der Anlage 1 1. Kanäle zum Führungsbereich VMT
| Ltg.- Nr. | Art | Gegenstelle | Verwendungszweck |
|---|---|---|---|
| P 2959 | F-R | Berlin, FMA-Reg. | |
| P 2962 | F-R | Berlin, FMA-Reg. | |
| P 2963 | F-R | Berlin, FMA-Reg. |
2. Nachrichtenverbindung gemäß Pkt. 5 (3) Anhang 2 der Anlage 1 1. Kanäle zu den Führungsbereichen des Zentralkomitees 2. Nachrichtenverbindungen gemäß Pkt. 5 (3)
| Ltg.- Nr. | Art | Gegenstelle | Verwendungszweck |
|---|---|---|---|
| XF 05901 | F-S1 | Ebw. 3 - Pdm. 5 | Transit |
| XF 05902 | F-S1 | Ebw. 3 - Pdm. 5 | Transit |
| XF 05903 | F-S1 | Ebw. 3 - Pdm. 5 | Transit |
| G 00888 | F-R | Lottschessee | AP mobile Kräfte |
| DILV 00041 | F-R | Lottschessee | AP mobile Kräfte |
| DVFS 01026 | T | Lottschessee | AP mobile Kräfte |
Anhang 3 der Anlage 1 1. Kanäle zum Führungsbereich MfNV
| Ltg.- Nr. | Art | Gegenstelle | Verwendungszweck |
|---|---|---|---|
| P 26625 | F-R | Maxwalde | Flugsicherheit |
| PN 28077 | F-R | Ladeburg | Flugsicherheit |
| PN 28078 | F-R | Klosterfelde | Flugsicherheit |
| TGP 69 | T | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XD 126162 | D-Ltg. | FFO 3 | Datenleitung |
| SXD 126162 | D-Ltg. | FFO 3 | Ersatzltg. für XD |
| XF 02031 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02032 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02033 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02034 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02035 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02036 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02037 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02038 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02039 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02040 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02431 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02432 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02433 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02434 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02435 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02436 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02437 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02438 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02439 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02440 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 02441 | TF TO | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XF 05301 | TF TO | Potsdam 5 | S1 - Fs |
| XF 05302 | TF TO | Potsdam 5 | S1 - Fs |
| XF 05303 | TF TO | Potsdam 5 | S1 - Fs |
| XF 05304 | TF TO | Potsdam 5 | S1 - Fs |
| XF 05305 | TF TO | Potsdam 5 | S1 - Fs |
| XF 05306 | TF TO | Potsdam 5 | S1 - Fs |
| XF 05307 | TF TO | Potsdam 5 | S1 - Fs |
| XF 05308 | TF TO | Potsdam 5 | S1 - Fs |
| XF 126393 | F-R | Eggersdorf | Flugsicherheit |
| XF 126396 | F-R | Füwa 2 | Flugsicherheit |
| XF 126397 | F-R | Füwa 2 | Flugsicherheit |
| XPN 26364 | SVD-II | Strausberg 2 | SAS |
| XPN 26366 | SVD-I | Strausberg 2 | WTsch |
| XPN 26367 | SVD-I | Strausberg 2 | WTsch |
| XT 24301 | T-4DD | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XT 24311 | T-4DD | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XT 24312 | T-4DD | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XT 24313 | T-4DD | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XT 24314 | T-4DD | Berlin 5 | S1 - Fs |
| XT 126395 | T-4DD | Füwa 2 | Flugsicherheit |
2. Nachrichtenverbindung gemäß Pkt 5 (3)
| P 779 | F-R | MfS-Strausberg, | DP |
| XT 0119 | T | MfS-Strausberg, | DP |
Anhang 4 der Anlage 1 1. Kanäle zum Führungsbereich MdI
| Ltg.- Nr. | Art | Gegenstelle | Verwendungszweck |
|---|---|---|---|
| G 00672 | WT | Berlin, MdI | |
| G 00673 | WT | Berlin, MdI | |
| G 00674 | WT | Berlin, MdI | |
| G 00675 | WT | Berlin, MdI | |
| G 00676 | WT | Berlin, MdI | |
| G 00677 | WT | Berlin, MdI | |
| G 00678 | WT | Berlin, MdI | |
| G 00679 | WT | Berlin, MdI |
2. NV gemäß Pkt 5 (3) Anhang 5 der Anlage 1 1. Kanäle zum Führungsbereich MfS
| Ltg.- Nr. | Art | Gegenstelle | Verwendungszweck |
|---|---|---|---|
| 1201 P | TF-PG | Wandlitz | |
| GSVD 00023 | SVD | Wandlitz | |
| DVSK 00438 | F-R | Wandlitz | |
| DVSK 00439 | F-R | Wandlitz | |
| 21102 | Amt | Wandlitz, VStW | Sammelnummer |
| 781 | Amt | Biesenthal, VStW | Sammelnummer |
| DLN 18 | F-R | Biesenthal 2 | DL |
| DLN 19 | F-R | Strausberg 1 | DL |
| PN 2 80 88 | AZ | Strausberg 1 | Zeitansage |
| P 779 | F-R | Strausberg 1 | Hauptdispatcher |
| XT 0119 | T | Strausberg 1 | Hauptdispatcher |
| XP 1428 | SVD | Wünsdorf | Westgruppe |
| TGP 176 | T | Nauen, Funkamt | Tastleitung |
| 16376 | T | FFO, Telexamt | Telex |
| P 523 | Mod-Ltg. | Berlin, Nalepastr. | Rf-Mod.-Ltg. |
| P 548 | F-R | Berlin, Nalepastr. | DL |
| G 00135 | SVD | Berlin 4 | |
| GSVD 00007 | SVD | Berlin 4 | |
| XP 2450 | SVD | Berlin 4 | |
| XP 2949 | SVD | Berlin 4 | |
| DVSK 00160 | F-R | Berlin 4 | |
| DVSK 00166 | F-R | Berlin 4 | |
| DVSK 00424 | F-R | Berlin 4 | |
| G 00131 | F-R | Berlin 4 | |
| G 00132 | F-R | Berlin 4 | |
| G 00133 | F-R | Berlin 4 | |
| G 00134 | F-R | Berlin 4 | |
| G 01369 | F-R | Berlin 4 | |
| G 01373 | F-R | Berlin 4 | |
| G 01634 | F-R | Berlin 4 | |
| G 01635 | F-R | Berlin 4 | |
| MSNV 01058 | F | Berlin 4 | DL |
| P 1939 | F-R | Berlin 4 | |
| P 2950 | F-R | Berlin 4 | |
| TSEV 20355 | F | Berlin 4 | |
| TSEV 20703 | F | Berlin 4 | |
| TSEV 20725 | F | Berlin 4 | |
| TSEV 20747 | F | Berlin 4 | |
| TSEV 21444 | F | Berlin 4 | |
| TSEV 23983 | F | Berlin 4 | |
| TSEV 25938 | F | Berlin 4 | |
| DVFS 00257 | T | Berlin 4 | |
| DVFS 00258 | T | Berlin 4 | |
| DVFS 00035 | T | Berlin 4 | |
| DLN 394 | F-R | Berlin 1 | DL |
| PN 26418 | F-R | Willmersdorf | Botschaftsfunk |
| TPN 39 | WT | Willmersdorf | Botschaftsfunk |
| TPN 34 | WT | Willmersdorf | Botschaftsfunk |
| DVSK 00161 | F-R | Bln, Adlershof | Wacheinheit |
| DVSK 01039 | T | Bln, Adlershof | Wacheinheit |
| G 00562 | F-R | Bernau | Wohnlager V |
| G 00563 | F-R | Bernau | Wohnlager V |
| G 00564 | F-R | Bernau | Wohnlager V |
| G 00565 | F-R | Bernau | Wohnlager V |
| ÜTRF 50002 | TF-PG | Oranienburg 2 | |
| G 00162 | SVD | Oranienburg 2 | |
| G 00180 | SVD | Oranienburg 2 | |
| DLDV 5001 | F-R | Oranienburg 2 | |
| DVSK 00369 | F-R | Oranienburg 2 | |
| G 00163 | F-R | Oranienburg 2 | |
| G 00164 | F-R | Oranienburg 2 | |
| G 00165 | F-R | Oranienburg 2 | |
| SOLT 00221 | F | Oranienburg 2 | |
| SOLT 00222 | F | Oranienburg 2 |
2. Nachrichtenverbindung gemäß Pkt 5 (3) P
| Ltg.- Nr. | Art | Gegenstelle | Verwendungszweck |
|---|---|---|---|
| ÜTVW 00017 | WT | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| DILV 00043 | F | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLML 00033 | F | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLML 00034 | F | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLML 00035 | F | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00066 | T | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00080 | T | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00094 | T | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00095 | T | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00096 | T | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00097 | T | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00098 | T | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00099 | T | Booßen, SFuSZ | Sendernutzung |
| ÜTVW 00074 | WT | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| DVSK 00452 | F | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| DVSK 00462 | F | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| SLML 00016 | F | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00009 | T | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00010 | T | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00011 | T | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00012 | T | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00042 | T | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00043 | T | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00044 | T | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| SLTL 00045 | T | Zühlsdorf, NSZ | Sendernutzung |
| GSVD 00028 | SVD | Gosen | |
| TGP 1 | T | Bukarest | GRV |
| TGP 14311 | T | Budapest | GRV |
| TGP 3892 | T | Warschau | GRV |
| TGP 9430 | T | Prag | GRV |
| TGP 09040 | T | Sofia | GRV |
| TGP 09061 | T | Moskau | GRV |
Anlage 2 zur "Richtlinie zur Planung, Organisation und Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen für die Führung der DDR aus der Hauptführungsstelle der Partei- und Staatsführung" Anlage 2 Verzeichnis der bedarfsträgereigenen Übertragungssysteme, auf denen Nachrichten- verbindungen der HFüSt betrieben werden. Eintragungen: Spalte 1 und 2 Nachrichtenzentralen/Übertragungsstellen ent- sprechend der Bezeichnung des staatlichen Nachrichtenwesens Spalte 3, 5 bzw. 6 Leitungsnummer entsprechend der Betriebsart Spalte 4, 6, 7. Spalte 8 Kostenträger gegenüber dem staatlichen Nachrichten- wesens. Gleichzeitig ist damit die zuständige Schalbefehlstelle festgelegt. (1 = MfNV, 2 = MfS) Neuaufnahme und Streichungen erfolgen nach Abstimmung durch die Nachrichtenführungsorgane auf Weisung der Chefs/Leiter Nach- richten der beteiligten zentralen Führungsbereiche.
| von | nach | Sekund- därgr. | SBS | Pirmär- gruppe | SBS | WT-Ein- richtung | SBS |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Biesentahl | Treuenbriezen - 2 | 1202 P | 1 | XWT121 | 1 | ||
| ÜSt 1 | 1203 P | 1 | |||||
| 1204 P | 1 | ||||||
| Frankfurt/Oder - 3 | 1208 P | 1 | XWT 121 | 1 | |||
| 1209 P | 1 | ||||||
| 1210 P | 1 | ||||||
| Eberswalde - 3 | 1201 P | 1 | XWT 121 | 1 | |||
| 1204 P | 1 | ||||||
| Liebenwalde - 2 | 1201 P | 1 | XWT 121 | 1 | |||
| Strausberg - 3 | 1205 P | 1 | XWTR 121 | 1 | |||
| 1206 P | 1 | ||||||
| Biesenthal - 4 | 6002 P | 2 | ÜTTF 00012 | 2 | ÜTW 00016 | 2 | |
| ÜTTF 00013 | 2 | ÜTW 50006 | 2 | ||||
| ÜTTF 00014 | 2 | ÜTW 50007 | 2 | ||||
| Oranienburg - 2 | 1201 P | 2 | ÜTVW 00078 | 2 | |||
| 1202 P | 2 | ÜTVW 00090 | 2 | ||||
| 1203 P | 2 | ||||||
| Müncheberg - 4 | 1201 P | 2 | ÜTVW 00081 | 2 | |||
| 1203 P | 2 | ||||||
| Beeskow - 2 | 1201 P | 1 | |||||
| Zossen - 2 | 1203 P | 1 | |||||
| Strausberg - 5 | 1201 | 1 | |||||
| Berlin - 5 | 1206 P | 1 | XWT 121 | 1 | |||
| Potsdam - 5 | 1202 P | 1 | |||||
| 3271 Möser | 1201 P | 2 | |||||
| Neubrandenburg - 2 | 1201 P | 2 | |||||
| Biesenthal - 1 | Frankfurt/Oder - 2 | 1213 | 2 | ||||
| Berlin - 1 | 1207 | 2 | |||||
| Cottbus - 1 | 1201 | 2 | |||||
| Biesenthal - 2 | 6001 | 2 | |||||
| Leipzig - 2 | 1202 | 2 | T 1 | 2 | |||
| Erfurt - 2 | 1201 | 2 | |||||
| Halle - 2 | 1201 | 2 | |||||
| Potsdam - 2 | 1203 | 2 | |||||
| Oranienburg - 1 | 6002 | 2 | |||||
| 6001 | 2 | ||||||
| Berlin - 3 | G 00672 | 2 | |||||
| 2001 Bornshof | TP 252 | 2 | |||||
| 8291 Koitsch-Hutberg | TP 128 | 1 | |||||
| 5301 Rottdorf | TP 269 | 2 | |||||
| Berlin FüSt | T 2 | 2 | |||||
| Berlin - 4 | 1208 P | 2 | ÜTVW 64310 | 2 | |||
| 1211 P | 2 | ||||||
| Suhl - 1 | 1201 P | 2 | 2 |