1. SAPAD 71 in der Zivilverteidigung BArch*12
MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Hauptverwaltung Zivilverteidigung
Vertrauliche Verschlußsache!
VVS-Nr.: ZV 003 880
… Ausfertigung = 12 Blatt
A N O R D N U N G ZV 019/83
des
Leiters der Zivilverteidigung der DDR
die Sicherstellung der gedeckten Führung
mit Codier- und Verschleierungsmitteln
im Führungsbereich des Vorsitzenden des
Ministerrates
vom 01. 09.1983
Anmerkung des Autors:
Das hier beschriebene Verfahren SAPAD-71 wurde im Warschauer Vertrag verwendet!
Zur Sicherstellung der gedeckten Führung mit Codier- und
Verschleierungsmitteln im Führungsbereich des Vorsitzenden
des Ministerrates
O R D N E I C H A N
1. Für die Organisation, Planung und materielle Sicher-
stellung der gedeckten Führung mit Codier- und Ver-
schleierungsmittel bei der Nutzung technischer Nach-
richtenmittel im Führungsbereich des Vorsitzenden des
Ministerrates ist der Stellvertreter des Leiters der
Zivilverteidigung und Chef des Stabes verantwortlich.
2. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung
und Chef des Stabes beauftragt den Chef Nachrichten
der Hauptverwaltung Zivilverteidigung mit der:
(1) Herausgabe der erforderlichen Mittel und Unterlagen
der gedeckten Führung sowie des Planes der Gültigkeit
der Codiermittel;
(2) Anleitung und Unterstützung bei der Aus- und Weiter-
bildung der Nutzer von Mitteln der gedeckten Führung;
(3) Kontrolle der Anwendung und der Aufbewahrung der
Mittel der gedeckten Führung bei den Nutzern;
(4) Analyse der Wirksamkeit der gedeckten Führung und
Erarbeitung von Vorschlägen zu ihrer weiteren Vervoll-
kommnung;
(5) Untersuchung und Auswertung von Verstößen und be-
sonderen Vorkommnissen auf dem Gebiet der gedeckten
Führung, sowie der
(6) Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den zentralen
Führungsorganen, Ministerien und anderen zentralen Staats-
organen bei der Einführung neuer Codier- und Verschleie-
rungsmittel oder bei der Er- und Überarbeitung von
Codier- und Verschleierungsmitteln.
3. Die Einführung von Codier- und Verschleierungsmitteln im
Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates
ist beim Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung
und Chef des Stabes schriftlich zu beantragen.
Es sind nur solche Codier- Verschleierungsmittel zu
erarbeiten, herzustellen und anzuwenden, die in den Be-
stimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleierungs-
mitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im
Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates (An-
hang) festgelegt sind.
4. Die Anwendung der Codier und Verschleierungsmittel hat
unter Beachtung der Festlegungen im Plan der Gültigkeit
der Codiermittel zu erfolgen.
5. Die Bestimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleie-
rungsmitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel
im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates
(Anhang) werden bestätigt.
Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und
Chef des Stabes ist berechtigt, der Notwendigkeit Präzis-
sierungen vorzunehmen.
6. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und
Chef des Stabes hat zur Gewährleistung einer qualifizierten
Aus- und Weiterbildung der Codiergruppen und anderer
Nutzer von Codier- und Verschleierungsmitteln im Führungs-
bereich des Vorsitzenden des Ministerrates ein Rahmenprogramm
herauszugeben.
7. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und
hat Gültigkeit bis auf Widerruf.
Gleichzeitig treten die
- Vorschrift über die Anwendung von Codiermitteln bei
der Nutzung technischer Nachrichtenmittel¨ des Leiters der
Hauptverwaltung beim Vorsitzenden des Ministerrates vom
22. 02. 1979 (VVS-B-2/4-132/79) und die
- Richtlinie Nr.02/31 des Leiters der Hauptverwaltung über
die Einführung und Nutzung des Codes 01212 - Einsatz-
leitungen im Verantwortungsbereich des Vorsitzenden
des Ministerrates vom 29. 09. 1981 (GVS B 115 - 2381/81)
außer Kraft und sind außer der Urschrift in eigener Zu-
ständigkeit zu vernichten.
Berlin, den 1.9.1983
Peter
Generalleutnant
Anhang
BESTIMMUNGEN
zur Anwendung Codier und Ver-
schleierungsmitteln bei der Nutzung
technischer Nachrichtenmittel
im Führungsbereich des Vorsitzenden
des Ministerrates
Gliederung:
I. Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung
II. Codier- und Verschleierungsmittel
III. Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung
technischer Nachrichtenmittel
Anlagen
Anlage 1 Bild 1 Sprechtafel TYP 357 mit 100 Phrasenstellen
Bild 2 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen
Zahlentafel als 2. Stufe
Anlage 2 Bild 3 Sprechtafel TYP 470 mit 130 Phrasenstellen
und 39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9
Anlage 3 Zahlentafel Typ 1
Bild 4 Zahlentafel Typ 2
Anlage 4 Tabellenmuster zur Codierung topografischer
Karten mit dem Verfahren ¨SAPAD-71¨
Anlage 5 Punktbestimmung auf topografischen Karten
aller Maßstäbe
Anlage 6 Antrag auf Einführung eines Codier- bzw.
Verschleierungsmittels
Anlage 7 Begriffsbestimmungen
I. Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung
1. Die gedeckte Führung bei der Nutzung technischer Nach-
richtenmittel umfaßt alle Maßnahmen zur Geheimhaltung
der Informationen bei der Übertragung über technische
Nachrichtenmittel mit dem Ziel, den Abfluß von Informa-
tionen und deren Auswertung durch Unbefugte zu ver-
hindern.
2. Die gedeckte Führung ist zu gewährleisten durch
a) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung,
b) die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei der
Nutzung von Mitteln der gedeckten Führung,
c) die zweckmäßige Nutzung der technischen Nachrichten-
mittel und der Mittel der gedeckten Führung, die An-
wendung von Telegramm- und Codestil sowie die Typi-
sierung von Informationen,
d) die materielle Sicherstellung der gedeckten Führung,
e) die Kontrolle der Festlegungen der gedeckten Führung.
3. Die Wirksamkeit der Maßnahmen der gedeckten Führung ist
abhängig von
a) der kryptologischen Sicherheit der eingesetzten Mittel
der gedeckten Führung
b) der Sicherheit der technischen Nachrichtenmittel,
c) der operativen Bedeutung und dem Umfang der zu über-
tragenden Informationen,
d) den Einschränkungen bei der Nutzung der Mittel der ge-
deckten Führung und der Nachrichtenmittel,
e) der Einhaltung und Durchsetzung der Forderungen der
Betriebsvorschriften, Nutzungsanleitungen bzw. Gebrauchs-
anweisungen,
f) den Kenntnissen und Fertigkeiten der Nutzer sowie der
Nachrichtenkräfte.
II. Codier- und Verschleierungsmittel
4. Bestandteile
a) Codiermittel
- Codes
- Codiertabellen
- Substitutionstafeln
- Signaltabellen
- Schlüsselunterlagen
b) Verschleierungsmittel
- Sprechtafeln
- Zahlentafeln
- Codierung topografischer Karten
- Tarnbezeichnungen (Tarnnamen und Tarnzahlen, Kennwörter,
Signale, Parolen, Rufzeichen)
5. (1) Codier- und Verschleierungsmittel sind durch Mitar-
beiter (Nutzer) zur Geheimhaltung schriftlicher und münd-
licher Informationen bei der Nutzung offener Nachrichten-
verbindungen anzuwenden. Für VS-eingestufte Codiermittel
ist die entsprechende VS-Berechtigung notwendig. Sprech-
und Zahlentafeln sind als VD zu kennzeichnen und nach-
zuweisen.
Die Anwendung wird im Plan der Gültigkeit der Codier
mittel festgelegt und hat durch die Nutzer nach den zu
den Mitteln gehörenden Gebrauchsanweisungen zu erfolgen.
(2) Codier- und Verschleierungsmitteln können Infor-
mationen bis zu dem Geheimhaltungsgrad bearbeitet werden,
den das Mittel selbst trägt. Verschleierungsmittel ver-
hindern bzw. erschweren nur das unmittelbare Mitverstehen
durch Unbefugte.
6. (1) Codes, Codiertabellen und Substitutionstafeln sind
Codeverzeichnisse in Buch- bzw. Tafelform, in denen den
Sätzen und Satzfolgen, Wortverbindungen, Wörtern, Buch-
staben Ziffern und Zeichen (nachfolgend Phrasen) konstante
Codegruppen bzw. Zwischenelemente zugeordnet sind. Codes
eignen sich nicht zur unmittelbaren Gesprächsführung.
Der zu codierende Text ist kurz abzufassen und an den im
jeweiligen Code enthaltenen Phrasenbestand anzupassen.
(2) Die Codegruppen der Codes und Codiertabellen, typi-
sierte Informationen sowie Zwischenelemente der Substitu-
tionstafeln sind vollständig zu chiffrieren. Es ist ver-
boten, nichtchiffrierte Codegruppen über technische
Nachrichtenmittel zu übertragen.
7. (1) Signaltabellen sind zur vollständigen Codierung kur-
zer schriftlicher und mündlicher Informationen zu ver-
wenden.
(2) Die Codierung erfolgt durch Umsetzen der Phrasen
in Ziffernkombinationen. Die Herstellung von Mischtext
ist verboten. Codierte Kartenkoordinaten sind als ge-
schlossene Gruppen in den Geheimtext einzufügen.
8. Sprech- und Zahlentafeln sind spezialisierte Phrasenver-
zeichnisse in Tafelform mit einem geringen Phrasenbestand.
Sie sind gemeinsam mit Tarnnamen, Tarnzahlen, Kennwörtern,
Signalen und der Codierung topografischer Karten und nur
für solche Informationen anzuwenden, die sich unmittelbar
nach dem Informationsaustausch auswirken. Alle länger ge-
heimzuhaltenden Informationen sind mit Mittel höherer
Sicherheit zu bearbeiten.
9. Folgende Sprech- und Zahlentafeln sind anzuwenden:
a) Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen (Anlage 1)
oder mit 100 Phrasenstellen und mit Zahlentafel
als 2. Stufe (Anlage 1).
b) Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und 39
Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 (Anlage 2).
c) Zahlentafel Typ 1 mit 12facher Belegung bestehend
aus Codier- und Decodierteil (Anlage 3).
d) Zahlentafel Typ 2 mit 15- bis 20facher Belegung (Anlage 3).
10. (1) Bei der Überarbeitung von Sprechtafeln sind Verände-
rungen im Phrasenbestand vorzunehmen. Der verbleibende
Phrasenbestand ist neu zu gliedern (Umstellung der Sach-
gebiete oder Wechsel zwischen waagerechter und senkrechter
Reihenfolge).
(2) Folgende Phrasen dürfen nicht in Sprechtafeln auf-
genommen werden:
a) Buchstaben zum Zwecke des Buchstabierens,
b) Dienststellen- und Dienststellungsbezeichnungen, wenn
dafür Tarnnamen und -zahlen festgelegt sind,
c) Zahlen, die aus mehr als einer Ziffer bestehen (gilt
nicht für Typenbezeichnungen
11. (1) Schlüsselunterlagen für Sprech- und Zahlentafeln sind
als Vertrauliche Dienstsache einzustufen und nachzu-
weisen.
(2) Es dürfen bis zu 31 Schlüssel zu einer Serie zusammen-
gefasst werden.
12. Die Gültigkeit einer Schlüsseleinstellung für Sprech-
und Zahlentafeln beträgt maximal 24 Stunden, kann aber
aus Gründen höhere Sicherheit auf 12, 6 oder weniger
Stunden festgelegt werden.
13. (1) Die Verschleierung von Phrasen mit Sprech- und Zahlen-
tafeln hat durch das Zusammensetzen von Geheimelementen
der Zeile (Zeilenkomponente) und danach der Spalte
(Spaltenkomponente) zu erfolgen.
(2) Bei der Verschleierung von Zahlenangaben mittels der
Zahlentafel sind zusammengesetzte Zahlen in der Reihen-
folge ihrer Ziffern zu Übermitteln. Nicht zusammengehörende
Zahlen sind durch die offene Ankündigung Trennung voneinander
zu unterscheiden.
(3) In Fällen, bei denen sich die Geheimelemente der
Zahlentafeln von denen der Sprechtafeln äußerlich nicht
unterscheiden, sind Zahlen wie folgt anzukündigen
a) Zahlenanfang mit ¨ZAA¨
b) Zahlenende mit ¨ZAE¨.
(4) Zahlentafeln können sowohl mit als auch ohne Sprech-
tafeln angewendet werden.
14. Die Codierung topografischer Karten dient zur Verschlei-
erung von Geländepunkten, -abschnitten und -räumen. Sie
erfolgt nach dem Verfahren ¨SAPAD-71¨.
15. Bei der verschleierten Gesprächsführung und innerhalb
von Geheimtexten bei der Anwendung von Codier- und
Signaltabellen dürfen Angaben aus topografischen Karten
nur in codierter Form Übertragungen werden. Bei der Anwendung
von Codier- und Verschleierungsmitteln, deren Geheim-
elemente aus Ziffern bestehen, sind die codierten Ko-
ordinaten als geschlossene Gruppen in diese Geheimtexte
einzufügen (außer bei Anwendung von Codes), um Ver-
wechslungen der Geheimtextgruppen mit den codierten
Koordinaten zu verhindern.
16. (1) Das Verfahren ¨SAPAD-71¨ ist das Hauptverfahren zum
Codieren topografischer Karten der Maßstäbe 1:500 000,
1:200 000, 1:100 000 und 1:50 000 (Anlage 4).
(2) Zum Codieren der topografischen Karten der Maßstäbe
1:25 000 und 1:10 000 ist die für den Maßstab 1:50 000
zugewiesene Codierung zu verwenden.
(3) Beim Verfahren ¨SAPAD-71¨ sind den Gitternetzlinien des
Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende
3stellige Zahlen zugeordnet, so daß eine 6stel-
lige codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat
entsteht.
17. (1) Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz-
quadrate in 9 gleiche Quadrate Aufzuteilen, die in Uhr-
zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber
hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der 9 Quadrate
in 4 weitere Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre
Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die
Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen an
die codierte Kartenkoordinate anzufügen, so daß diese
7- oder 8stellig sein, kann.
(2) Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbe-
trag zweistellig von der Gitternetzlinie des Hochwertes
und der des Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu be-
stimmenden Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate
anzufügen. Solche Koordinaten sind 10stellig (Anlage-5).
18. Codier- und Verschleierungsmittel sind aus Gründen der
ständigen Aktualisierung und der Sicherheit in folgenden
Abständen zu überarbeiten und neu herauszugeben:
a) Codes, Substitutionstafeln und Codiertabellen nach
Bedarf,
b) Signaltabellen nach jeweils 3 bis 5 Jahren,
c) Sprechtafeln nach jeweils 1 Jahr.
III. Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel
19. (1) Bei der Nutzung technischer sind zu
berücksichtigen:
a) die kryptologische Sicherheit des angewandten Mittels
der gedeckten Führung,
b) die Sicherheit des technischer Nachrichtenmittels,
c) die operative und politische Bedeutung der zu über-
tragenden Informationen
(2) Die kryptologische Sicherheit nimmt in nachstehender
Reihenfolge ab
a) Chiffriermittel,
b) Codiermittel
c) Verschleierungsmittel
(3) Die Sicherheit technischer Nachrichtenmittel nimmt
in folgender Reihenfolge ab:
a) Draht-, Richtfunk-, Troposphärenfunk und Funkkanäle,
b) Fernschreib-, Datenfernübertragungs-, Funk- und Fernsprechverbindungen.
(4) Die operative und politische Bedeutung bestimmen den
Geheimhaltungsgrad der zu übertragenden Informationen.
20. Es ist verboten:
a) Geheime und vertrauliche Informationen offen über
Nachrichtenverbindungen zu übertragen,
b) Informationen die mit Mitteln der gedeckten Führung
bearbeitet werden oder wurden, im Klartext über offene
Nachrichtenverbindungen zu übermitteln,
c) beim offenen Informationsaustausch auf den Inhalt ge-
deckt übertragener oder zu übertragender Informationen
Bezug zu nehmen,
d) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung durch
die Verwendung von Katalogbezeichnungen, Nummernver-
zeichnissen oder anderen feststehenden Codes bzw.
durch Übersetzen in eine Fremdsprache zu umgehen,
e) mit Unterlagen, die als Schulungsmaterial gekennzeichnet
sind, Sprüche herzustellen, die über technische Nach-
richtenmittel übertragen werden,
f) nicht genehmigte und außer Kraft gesetzte bzw. kompro-
mittierte Mittel der gedeckten Führung anzuwenden.
21. Bei Verlust und Kompromittierungen von Mitteln der ge-
deckten Führung sind
a) Meldung als besonderes Vorkommnis entsprechend der
festgelegten Ordnung zu erstatten,
b) die kompromittierten Mittel nicht mehr anzuwenden und
dem Herausgeber zu melden
c) durch den für die Herausgabe Verantwortlichen Reserve-
unterlagen in Kraft zu setzen
d) eine Untersuchung einzuleiten, die Ursachen festzu-
stellen und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Vor-
kommnisse zu treffen.
Anlage 1
| 8 | 5 | 4 | 6 | 7 | 1 | 9 | 3 | 2 | 0 | |
| 2 | ||||||||||
| 3 | ||||||||||
| 4 | ||||||||||
| 6 | ||||||||||
| 5 | ||||||||||
| 1 | ||||||||||
| 9 | ||||||||||
| 8 | ||||||||||
| 7 | ||||||||||
| 0 |
Bild 1 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen
| 8 | 6 | 0 | 9 | 5 | 7 | 1 | 3 | 2 | 4 | |
| 2 | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
| 9 | ||||||||||
| 6 | ||||||||||
| 0 | ||||||||||
| 3 | ||||||||||
| 8 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
| 5 | ||||||||||
| 1 | ||||||||||
| 4 | ||||||||||
| 7 | ||||||||||
Bild 2 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen und Zahlentafel als 2. Stufe
Beispiel: Durchbruch - 65
Anlage 2
| Y | B | C | V | L | P | K | M | A | N | H | O | X | I | Z | G | R | E | S | J | U | W | Q | D | F | T | ||
| B | L | 0 | 1 | ||||||||||||||||||||||||
| C | H | ||||||||||||||||||||||||||
| P | F | 2 | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| A | Z | ||||||||||||||||||||||||||
| W | I | ||||||||||||||||||||||||||
| T | K | 4 | 5 | ||||||||||||||||||||||||
| E | M | ||||||||||||||||||||||||||
| R | O | ||||||||||||||||||||||||||
| D | G | 6 | 7 | ||||||||||||||||||||||||
| X | S | ||||||||||||||||||||||||||
| Q | U | ||||||||||||||||||||||||||
| Y | J | 8 | 9 | ||||||||||||||||||||||||
| V | N | ||||||||||||||||||||||||||
Bild 3 Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und
39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 Zahlentafel Typ 1 Codierteil Anlage 3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 RG TK VO XH PQ RB SR PD VD RE PC TC ZK WQ OR WC ZI VE WP NE SQ SM PJ UP XN OC NL SZ NS YN WM OM RN WA RM IM OB WK RD NZ YT TO SP YQ XD RC OP NK XB OH VI ZH ZU PT SX ZB VB ME YR RL TA ZD ND ZR SO VJ ZS PK YS XA UQ OI PR XI PH NF WF RA YV UN TY WL UD VH ZC UK TB WN OQ SN XE TQ VA XG TH OR PS RH TZ OL TR VL VM UC YW XK PU UY UR YU UB NQ SW NA ZP SV XR OF US YL Decodierteil N O P R S T U V W X Y Z A6 BS D3 AS MO AO B5 IM A6 A4 L9 B7 D1 C2 H7 B2 N4 B3 C1 B8 C7 B4 M7 C2 E9 FS J1 C2 O2 C5 D1 D4 FS D2 N4 DO F7 H4 K3 D9 P1 H7 KG E8 K8 E5 Q1 H5 H8 I5 O5 E4 Q0 K0 N9 H1 LO G6 R9 I8 K3 L9 Q2 G0 R3 O0 P1 I5 M5 H1 S4 K6 L3 M5 R6 H8 V7 Q5 Q5 J2 N3 I6 T0 M6 Q5 P3 S8 L9 W6 R0 R4 L0 P9 K2 U4 P7 S4 Q4 T6 M7 X7 YO S9 M1 Q6 N2 V9 R1 Z9 R7 U3 N6 Z3 Z9 Y3 O1 R7 R8 W2 S3 Zahlentafel Typ 2
| H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K | |
| S | 0 | 1 | 2 | ||||||||||
| C | |||||||||||||
| O | |||||||||||||
| L | |||||||||||||
| P | 3 | 4 | 5 | ||||||||||
| E | |||||||||||||
| H | |||||||||||||
| A | |||||||||||||
| I | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||||||
| K | |||||||||||||
| M | |||||||||||||
| U | |||||||||||||
| W | |||||||||||||
| H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K | |
Bild 4 Anlage 4 Tabellenmuster zur Codierung topographischer Karten mit dem Verfahren SAPAD-71 Maßstab 1 : 50 000 Hochwert (x) Rechtswert (y)

Beispiel:
| Klartext (Kartenkoordinate) | HW | RW |
| 6248 | 3597 | |
| Geheimtext (codiert) | 351 | 736 |
Beachten! Spalte b1 ist c1 Spalte b2 ist c2 zugeordnet. Anmerkung: Bei Maßstab 1:500 000 Spalte a = Gradzahlen Spalte b = Minutenzahlen Maßstab 1: 200 000 Hochwert (x) Rechtswert (y)
Beispiel:
| Klartext | HW | RW |
| 5800 | 3108 | |
| Geheimtext | 153 | 719 |
Maßstab 1 : 100 000 Hochwert (x) Rechtswert (y)

Beispiel:
| Klartext | HW | RW |
| 5902 | 2596 | |
| Geheimtext | 618 | 001 |
Anmerkung: Spalte a = Klarkoordinaten (Tausender, Hunderter)
Spalte c = Klarkoordinaten (Zehner, Einer)
Maßstab 1: 500 000
Hochwert (§) Rechtswert(»)

Beispiel:
| Klartext | HW | RW |
| 50020′ | 11000′ | |
| Geheimtext | 827 | 575 |
Anlage 5
Punktbestimmung auf topografischen Karten aller Maßstäbe
(1) Annähernde Punktbestimmung innerhalb der Gitternetzquadrates
(Planquadrate)
Neunersystem ↓KLE
| 193 | |||||||
| 1 | 1 | 2 | 3 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4 | 3 | ||||||
| 8 | 9 | 4 | |||||
| 7 | 6 | 5 | |||||
| 195 | |||||||
| 662 | 667 | ||||||
Vierersystem zusätzliche Anwendung innerhalb des Neunersystems
| 1 | 2 |
| 4 | 3 |
Die betreffende Ziffer wird, als 8. Stelle an die codierte Koordinate angefügt.
Beispiel: Führungsstelle KEL - codiert 195 662 2 (nach Neunersystem)
oder 195 662 22 (zusätzlich Vierersystem)
(2) Genaue Punktbestimmung innerhalb der Planquadrate

Anlage 6
Antrag auf Einführung eines Codier- bzw. Verschleierungs-
mittels
Bezeichnung des Mittels: (Typ)
1. Antragsteller:
2. Antrag auf: a) Neueinführung (als Anlage)
Zutreffendes unter- b) Überarbeitung des Phrasen-
streichen bestandes
c) Veränderung des Mittels
3. Informationsinhalt:
4. Anzahl der Exemplare: davon Reserve:
5. Verteiler:
6. Anwendung: a) im täglichen Dienst
Zutreffendes unter- b) bei Übungen
streichen c) während der erhöhten Einsatz-
bereitschaft
d) ab der Stufe der Einsatzbe-
reitschaft bei Kriegsgefahr,
7. Verkehrsart: a) individuell
Zutreffendes unter- b) zirkular
streichen c) allgemein
8. Nachrichtenmittel
9. Spruchfolge im
Durchschnitt je Tag und
Nutzer
10. Für welchen Zeitraum soll die Sicherheit
der Informationen gewährleistet sein
11. Geheimhaltungsgrad der Informationen:
12. Geplanter Termin der Einführung:
Antragsteller: Unterschrift
Anlage 7
Begriffsbestimmungen
1. Chiffrieren
Umwandeln von Klar- oder Codetext (Zwischentext) in
Geheimtext durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens.
2. Code
Phrasenverzeichnis in Buch- oder Tafelform. Den
Phrasen sind Codegruppen zugeordnet, die zum Umwandeln
von Klartext in Codetext und umgekehrt bestimmt sind.
3. Codegruppen
Die einer Phrase zugeordnete Ersatzeinheiten bei Code-
verfahren.
4. Codestil
Zweckmäßige Anpassung eines Textes an einen bestimmten
Code.
5. Codieren
Umwandeln von Klartext in Codetext durch Anwendung
eines Codeverfahren
6. Dechiffrieren
Rückverwandeln, von Geheimtext in Klartext oder Codetext.
7. Decodieren
Rückverwandeln von Codetext in Klartext.
8. Geheimtext
Text, der durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens
aus einem Klar- oder Codetext entstanden ist.
9. Klartext
Text, der keine Elemente beabsichtigter Geheimhaltung
enthält.
10. Mischtext
Text, der teils aus Klartext und teils aus ver-
schleierten Text besteht. Die Klartextteile dürfen
keine Rückschlüsse auf den Inhalt des verschleierten
Textes zulassen.
11. Phrase
Grundeinheit bei Codierverfahren. Phrasen sind von unter-
schiedlicher Länge und Beschaffenheit, z.B. Buch-
staben, Ziffern, Polygramme, Wörter und Wortfolgen,
Sätze und Satzfolgen.
12. Schlüsselbereich
Anwendung gleicher- Schlüsselunterlagen eines be-
stimmten Verfahrens durch eine festgelegte Anzahl
von Nutzern.
13. Technische Nachrichtenmittel
Einrichtungen und Geräte, welche die Übertragung
mündlicher schriftlicher und grafischer Informa-
tionen gewährleisten
14. Telegrammstil
Ausdrucksweise, die jedes überflüssige Wort ver-
meidet. Klarheit hat jedoch den Vorrang vor Kürze.
15. Verschleiern
Verfahren zur Verhinderung des unmittelbaren Mit-
verstehens einer Information durch unbefugte Per-
sonen.
16. Zwischentext
Zwischenform des Textes bei Anwendung eines Chif-
frier-/Codierverfahrens zwischen ursprünglichem Text
(Klartext) und endgültigem Geheimtext.
Letzter aktueller Stand/letzte VS-Kontrolle zum Dokument 10.11.1988 BArch*35 Ministerium für Staatssicherheit Abteilung XI Geheime Verschlußsache GVS-o020 MfS-Nr.: XI/547/83 21.Ausf. Bl/S. 01 Vorläufige Regelung zur Anwendung der Kartencodierung SAPAD-71 nach Auslösung höherer Stufe der Einsatz- bereitschaft bzw. im Verteidigungszustand Zur Gewährleistung der einheitlichen Codierung topographischer Karten im Ministerium für Staatssicherheit nach Auslösung höherer Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungs- zustand wird das Verfahren SAPAD - 71 angewendet. 1. Kartencodierung SAPAD - 71 (1) Die Codierung topographischer Karten nach dem Verfahren SAPAD - 71 dient der Verschleierung von Geländepunkten, -abschnitten und -räumen. (2) Die Übermittlung von Ortsangaben über technische Nachrichten- mittel ist nur in chiffrierter bzw. codierter Form gestattet. Informationen, die chiffriert übertragen werden, können Angaben aus topographischen Karten in folgender Form enthalten: - Klartext (genaue Punktbezeichnung) - offene Gitternetzwerte Bei der verschleierten Gesprächsführung dürfen Angeben aus topographischen Karten nur in codierter Form übertragen werden. (3) Die Kartencodierung SAPAD - 71 ist das Hauptverfahren im Ministerium für Staatssicherheit zum Codieren topographischer Karten der Maßstäbe 1 : 50 000, 1 : 100 000, 1 : 200 000 und 1 : 500 000. Zum Codieren topographischer Karten der Maßstäbe 1 : 10 000 und 1 : 25 000 ist die für den Maßstab 1 : 50 000 zugewiesene Codierung zu verwenden. (4) Beim Verfahren SAPAD - 71 sind den Gitternetzlinien des Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechsstellige codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat entsteht. Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetzquadrate in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhrzeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der neun Quadrate in vier weitere Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre Nummerierung erfolg ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen, so daß diese sieben- oder achtstellig ein kann. Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag von der Gitternetzlinie des Hochwertes und der des Rechtswertes recht- winklig bis zu dem bestimmenden Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen. Solche Koordinaten sind zehnstellig. (5) Bei den topographischen Karten der Maßstäbe 1 : 50 000, 1 : 100 000 und 1 : 200 000 sind die codierten Koordinaten des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen) Karten- rand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte zu er- fassen. (6) Die Herausgabe der Codierung für die einzelnen Karten- maßstäbe erfolgt in Form von Tabellen. (7) Die Codierung der topographischen Karten (Übertragen der Codierung auf die Arbeitskarten) hat auf der Grundlage der Gebrauchsanweisung durch die Nutzer zu erfolgen. 2. Anwendung der Kartencodierung SAPAD - 71 im Ministerium für Staatssicherheit Zur einheitlichen Gewährleistung der gedeckten Führung im Ministerium für Staatssicherheit sowie im Rahmen des Zusam- mmenwirkens mit anderen zentralen Organen nach Auslösung höherer Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungszustand werden für die Codierung topographischer Karten nach dem Ver- fahren SAPAD - 71 zwei verschiedene Schlüsselbereiche gebildet: 1. Zur gedeckten Führung innerhalb des Ministeriums für Staats- sicherheit (zentrale Diensteinheiten, BVfS, KD, OD) 2. Zum gedeckten Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen (zentrale Führungsebene, (BEL, KEL) Die Mittel der ersten Schlüsselbereiches dürfen nur innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit angewandt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. 2.1. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 inner- halb des Ministeriums für Staatssicherheit (1) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 werden für die benötigten Maßstäbe in Netzform mit jeweils 15 Tabellen be- reitgestellt. (2) Die jeweils erste Tabelle der Kartencodierung tritt nach Auslösung der StufeEinsatzbereitschaft bei Kriegsgefahrzum Zeitpunkt X + 3 : 30 Stunden in Kraft. (3) Die Festlegung der Gültigkeit bzw. die Inkraftsetzung der jeweils folgenden Tabellen erfolgt auf besondere Weisung. Die notwendigen Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der Inkraftsetzung) werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt (Anlage 1). 2.2. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SPAD - 71 für das gedeckte Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen bzw. im Rahmen der BEL/KEL (Reservecodierung der NVA) (1) Die Mittel der Reservecodierung der NVA für das Verfahren SAPAD - 71, besteht aus zwei Tabellen je Maßstab, werden den festgelegten zentralen Diensteinheiten des MfS in einem ver- siegelten bzw. verschlossenen Umschlag zugestellt. Für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreis- einsatzleitungen werden durch die Wehrbezirks- bzw. Wehrkreis- kommandos die entsprechenden Mittel der Reservecodierung der NVA bzw. Auszüge daraus herausgegeben. (2) Bei Auslösung der StufeGefechtsbereitschaft bei Kriegs- gefahrtreten X + 3 : 30 Stunden die Reservecodierung der NVA in Kraft (Anlage 2). (3) Die Festlegung der Gültigkeitsdauer bzw. die Inkraftsetzung der Einsatztabellen erfolgt auf besondere Weisung. Die notwendigen Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der Inkraftsetzung) werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt (Anlage 2). 3. Sicherheitsbestimmungen bei der Anwendung der Kartencodierung SAPAD - 71 (1) Die Aufbewahrung der Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 erfolgt bei den Arbeitsgruppen bzw. Beauftragten des Leiters. Sie sind verantwortlich für die Organisation der Kartencodierung bzw. für die Übergabe der Mittel an die Nutzer. (2) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 sind gemäß den Festlegungen der 2. Durchführungsbestimmung zur VS-Ordnung des MfS, Ziffer 3 (VVS-o008-92/82), zu behandeln. (3) Verlust bzw. Kompromittierung von Mitteln der Kartencodierung SAPAD - 71 sind als besonderes Vorkommnis im Sinne der VS-Ordnung zu behandeln. Der Abteilung XI des MfS ist sofort Meldung zu er- statten. Durch die Abteilung XI des MfS werden entsprechende Reserve- mittel in Kraft gesetzt. Anmerkung Eine Kompromittierung (Bloßstellung) von Mitteln der gedeckten Führung liegt vor, wenn unbefugte Personen infolge von Verlust, Diebstahl, Einsichtnahme, Verlautbarung, unkontrollierter Beschädigung des Siegels oder der Verpackung, unbeaufsichtigtem Liegenlassen oder aus anderen Gründen vom Inhalt der Mittel Kenntnis erhalten oder erhalten haben können. Mit Inkraftsetzung der für veränderte Lagebedingungen geltenden Bestimmungen über die Berichts- und Meldetätigkeit im MfS hat die Meldung gemäß den darin getroffenen Festlegungen zu erfolgen. Entsprechende Reservemittel werden zentral in Kraft gesetzt. (siehe Anlage 1 und 2) (4) Bei Verlust bzw. Kompromittierung der Mittel der Karten- codierung SAPAD - 71 für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen sind zusätzlich zu den unter (2) und (3) getroffenen Festlegungen die Wehrbezirks- bzw. Wehrkreiskommandos zu informieren. Durch diese kann ebenfalls die Inkraftsetzung entsprechender Reservemittel für den jeweiligen Bereich erfolgen. (siehe Anhang 2) 4. Sicherstellung der Mittel für die Kartencodierung SAPAD - 71 (1) für die Bereitstellung der Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 gemäß Ziffer 2.1. dieser Regelung sowie der Reservecodierung der NVA für die zentrale Diensteinheiten ist die Abteilung XI des MfS verantwortlich. (2) Die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 für Übungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich sind durch die zentralen Diensteinheiten bzw. Bezirksverwaltungen in eigener Zuständigkeit bei der Abteilung XI des MfS anzu- fordern. (2) die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 der NVA für die Stufe der ständigen Gefechtsbereitschaft bzw. für Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden den festgelegten zentralen Dienst- einheiten durch die Abteilung XI des MfS entsprechend dem Plan der Gültigkeit der Codiermittel der NAV übergeben. Für das zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreisein- satzleitungen während der ständigen Einsatz- bzw. Gefechts- bereitschaft sowie für Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden durch die Wehrbezirks- bzw. Werkreiskommandos monatlich Karten- codierungen bereitgestellt. Anlage 1 Für die Inkraftsetzung der Tabellen der Kartencodierung innerhalb des MfS gelten folgende Signale: 1 : 50 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 574 = Ausgabe 1 : 50 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 574 = Befund 1 : 100 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 575 = Diktat 1 : 100 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 575 = Epilog 1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Geschenk 1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Kaktus 1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Lawine 1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Moral Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraftsetzung (MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppen anzufügen: Beispiel: Diktat 1306 1200 Bedeutung: Am 13. 06. , 12.00 Uhr MOZ tritt die Tabelle 02 der Serie 586/000 575 der Kartencodierung des Maßstabs 1 : 100 000 in Kraft. Gleichzeitig wird die Tabelle 01 der Serie 586/000 575 ungültig und ist ein eigener Zu- ständikeit zu vernichten. Anlage 2 Inkraftsetzen der Reservecodierung der NVA 1. Bei Auslösung derGefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahrtreten X + 3 : 10 Stunden folgende Mittel der Reserve- codierung der NVA in Kraft: 1 : 50 000, GVS A 127 443 = Silikat 1 : 100 000, GVS A 127 445 = Granit 1 : 200 000, GVS A 127 453 = Kobalt 1 : 500 000, GVS A 127 456 = Titan 2. Für die Inkraftsetzung der Ersatztabellen gelten folgende Signale: 1 : 50 000, GVS A 127 444 = Silikat 1 : 100 000, GVS A 127 446 = Granit 1 : 200 000, GVS A 127 454 = Kobalt 1 : 500 000, GVS A 127 457 = Titan Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraft- setzung (MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppe anzu- fügen (analog zum Beispiel in Anlage 1).
Aus den Unterlagen des ZCO und der 8. Abteilung des MfNV BArch*193 geht hervor das mitte der 80er die Kartencodierung SAPAT-83 eingeführt werden soll. Das MfNV bat zu prüfen ob die VS- Einstufung bei den Manuskripten notwendig sei.
MINISTERRAT DER
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Leiter
VVS MfS o020-XI/379/86BArch*35
Ex. Nr.: 030*
Arbeitsordnung
Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsver-
fahren durch funktionsgebundende Nutzer im
Ministerium für Staatssicherheit
-Aktueller Stand 17.03.1988-
MINISTERRAT DER
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Leiter
Vertrauliche Verschlußsache
VVS o020
MfS-Nr.: XI/379/86
030.Ausf. BL./S. 1 bis 26
A r b e i t s o d n u n g
Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsverfahren durch
funktionsgebundende Nutzer im Ministerium für Staatssicherheit
- 3 - VVS MfS-o020-XI/379/86
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Grundsätze
1.1. Funktionsgebundene Nutzer
1.2. Leitstellen
2. Behandlung von Codiermitteln
2.1. Herstellung
2.2. Signierung und Verpackung
2.3. Nachweisführung
2.4. Beförderung
2.5. Vervielfältigung
2.6. Vernichtung
2.7. Kontrollen
3. Planung
4. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen
5. Schlußbestimmungen
Anlage 1 Vorschrift zur Nutzung von
Verschleierungsverfahren
Anlage 2 Vorschrift zur Nutzung von
Tarnverfahren
Anlage 3 Vorschrift zur Nutzung des
Kartencodierverfahren SAPAD-71
Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes ge-
heimzuhaltender Informationen bei der Übermittlung über
technische Nachrichtenmittel sowie der einheitlichen und
rationellen Arbeit wird auf der Grundlage der 1. Durch-
führungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 3/84 des
Genossen Ministers (GVS MfS-o008-46/85) für das MfS und
das Wachregiment Berlin F. E. Dzierzynski
für die An-
wendung und Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleie-
rungsverfahren (nachfolgend Codiermittel genannt) durch
funktionsgebundende Nutzer bestimmt:
1. Grundsätze
1.1. Funktionsgebundene Nutzer
Funktionsgebundene Nutzer sind angehörige des MfS und
des Wachregiments Berlin F. E. Dzierzynski
, die be-
rechtigt sind, Codiermittel zum Schutz von Geheimnissen
im Sinne der VS-Ordnung des MfS zur Erfüllung ihrer
Dienstpflicht anzuwenden.
1.2. Leitstellen
Der Einsatz der Codiermittel hat über Leitstellen zu er-
folgen, die für den Umgang mit diesen Mitteln einen von
den VS-Stellen getrennten Nachweisbereich einzurichten
haben.
Die Funktion der Leitstelle ist im Auftrage des Leiters
wahrzunehmen durch:
- im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige;
- VS-berechtigte Angehörige.
Die Leitstelle ist verantwortlich für die Arbeit mit
Codiermitteln durch funktionsgebundene Nutzer im jewei-
ligen gesamten Dienst- und Anleitungsbereich.
Aufgaben der Leitstelle:
- Analyse des Nachrichtenverkehrs und Einleitung erforder-
licher Maßnahmen für den Einsatz von Codiermitteln;
- Nachweis der Codiermittel und des damit zusammenhängen-
den Schriftverkehrs;
- Kontrolle der Anwendung der Codiermittel;
- Kontrolle der Vollzähligkeit der Codiermittel und des
damit zusammenhängenden Schriftverkehrs;
- Planung, Bevorratung und Versand von Codiermitteln;
- Vernichtung von ungültigen Codiermitteln.
Die Leitstelle hat ihre Arbeit entsprechend den Fest-
legungen in Ziffer 1.2.4 der 1 -Durchführungsbestimmung
zur VS-Ordnung zu organisieren.
2. Behandlung von Codiermitteln
2.1. Herstellung
Die Herstellung und Anwendung der Codiermittel erfolg
entsprechend den Vorschriften (Anlage 1 bis 3).
Abweichungen von den dort getroffenen Festlegungen er-
fordern in jedem Falle die Zustimmung der Abteilung XI
des MfS.
2.2. Signierung und Verpackung
Die Signierung von Codiermitteln erfolgt bei Versand ge-
mäß den Festlegungen der VS-Ordnung des MfS. Codiermittel
sind nach Ziffer 5.1.1. der 1. Durchführungsbestimmung
zur VS-Ordnung durch die Leitstelle zu verpacken und mit
dem schwarzen Stempelaufdruck Persönlich
zu versehen.
Der Vermerk Persönlich
hat gemäß den Festlegungen der
Postordnung des Ministeriums für Staatssicherheit zu er-
folgen.
Beispiele: Vertrauliche Verschlußsache
MfS - o020 - Nr. CM/000102
… Ausf./Bl./S. … bis …
Vertrauliche Verschlußsache
MfS - o020 - MfS-Nr. XI/161/84
… Ausf./Bl./S. … bis …
2.3. Nachweisführung
Die Nachweisführung von Codiermitteln erfolgt durch die
speziellen Nachweisbereiche auf den von der Abteilung XI
des MfS herausgegebenen Begleit- und Bestandskarten
(FA 5108), Nachweiskarten (FA 4168) und Nachweislisten
(FA 4251).
Die zentrale VS-Stelle und deren nachgeordneten VS-Stel-
len haben Codiermittel als Durchlaufpost zu behandeln.
Die Übergabe an den/Übernahme von dem speziellen Nach-
weisbereich hat mit Nachweis zu erfolgen.
2.4. Beförderung
Die Beförderung von Codiermitteln kann erfolgen durch
a) den Kurierdienst des MfS,
b) im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige,
c) funktionsgebundene Nutzer der Diensteinheiten,
Für die Beförderung durch den Kurierdienst vorgesehene
Codiermittel werden von dem abzusendenden speziellen Nach-
weisbereich als VS-Post der zuständigen VS-Stelle versandt-
fertig übergeben. Die Begleit- und Bestandskarte und die
zugehörigen Codiermittel sind getrennt zu verpacken und zu
verschicken. Der Versand der Codiermittel erfolgt als An-
lagen, die zusätzlich zur VS-Nummer der Begleit- und Be-
standskarte mit Buchstaben (bei mehreren Anlagen in alpha-
betischer Reihenfolge) zu versehen sind.
Die Beförderung von Codiermitteln durch im Chiffrierdienst
eingesetzte Angehörige und funktionsgebundene Nutzer hat
unter Beachtung der Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestim-
mungen zu erfolgen.
Die Nachweisführung entsprechend Ziffer 2.3. ist zu be-
achten.
2.5. Vervielfältigung
Die Vervielfältigung von Codiermitteln (gemäß Anlage 1)
ist nur in Abstimmung mit der für die Nachweisführung ver-
antwortlichen Leitstelle möglich. Die Vervielfältigung ist
auf den Nachweisdokumenten zu vermerken.
2.6. Vernichtung
Für die Vernichtung von Codiermitteln gelten neben den
Festlegungen der VS-Ordnung des MfS folgende zusätzliche
Sicherheitsbestimmungen:
Codiermittel sind nach Ablauf der Gültigkeit durch den
speziellen Nachweisbereich oder einen von ihm beauftragten
funktionsgebundenen Nutzer zu vernichten. Die Vernichtung
ist in den für die Nachweisführung vorgesehenen Dokumenten
a) tabellengebunden auf de Innenverpackung des Materials,
b) seriengebunden auf den Begleit- und Bestandskarten
mit Datum und zwei Unterschriften zu bestätigen.
Nach erfolgter Vernichtung ist die Begleit- und Bestands-
karte unter Beachtung der Beförderungsart (persönliche
Übergabe oder Beförderung durch Kurierdienst) an die zu-
ständige Leitstelle zurückzusenden bzw. in den Leitstellen
durch das zuständige Kontrollorgan einzubeziehen. Die VS-
Stelle ist durch den speziellen Nachweisbereich über die
Vernichtung zu informieren.
2.7. Kontrollen
Die Kontrolle der speziellen Nachweisbereiche kann erfolgen
durch beauftragte Angehörige
- der Abteilung XI des MfS bzw. de BVfS bei Vorlage eines
Kontrollausweises,
- der Chiffrierdienste des MfS im Verantwortungsbereich
ihrer Linien,
- der Leitstellen.
Die Kontrollen sind mit der zuständigen VS-Stelle des Ver-
antwortungsbereiches abzustimmen.
3. Planung
Der Bedarf an Codiermitteln und Nachweisdokumenten sowie
Aufträge für die Produktion von Codiermitteln durch die
Abteilung XI des MfS sind durch die Leitstelle bis zum
15. Mai für das Folgejahr in schriftlicher Form zu planen.
4. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit
Codiermitteln
Alle im Zusammenhang mit Codiermitteln und deren Anwendung
auftretenden Informationen sind Staatsgeheimnisse und ent-
sprechend dem Geheimnisschutz im Ministerium für Staats-
sicherheit gegenüber Unbefugten jederzeit zuverlässig zu
schützen.
Die Nutzung der Codiermittel unterliegen speziellen Ge-
brauchsanweisungen, die strikt einzuhalten sind, um
jede Kompromittierung zu vermeiden.
Bei erfolgter Kompromittierung ist unverzüglich dem un-
mittelbaren Vorgesetzten und der Leitstelle Meldung zu er-
statten. Auf Weisung der Leitstelle ist ein Schlüssel-
wechsel durchzuführen.
Unter Kompromittierung ist zu verstehen die Kenntnisnahme oder
vermutliche Kenntnisnahme des Inhaltes der Codiermittel
durch Unbefugte infolge von Verlust (auch zeitweilig),
Diebstahl, Einsichtnahme, Mithören, Kopieren, Verrat, un-
kontrollierter Beschädigung des Siegels oder der Verpackung,
unbeaufsichtigtem Liegenlassen oder aus anderen Gründen.
Es ist verboten:
- Nachrichten mit kompromittierten Codiermitteln zu be-
arbeiten;
- Informationen zu Codiermitteln über technische Nachrich-
tenmittel weiterzuleiten.
Alle Codiermittel sind gemäß der VS-Ordnung des MfS unter
Verschluß und getrennt von allen allgemeinen Verschlußsachen
aufzubewahren. Die Behältnisse sind mit dem persönlichen
Petschaft des Nutzers zu versiegeln.
Die zur zeitweiligen Anwendung übergebenen Mittel hat der
Benutzer ständig bei sich zu tragen bzw. unter ständiger
Kontrolle oder Verschluß zu halten.
5. Schlußbestimmungen
Diese Arbeitsanordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.1987
in Kraft.
Gleichzeitig damit werden die
Allgemeine Instruktion über Sprechtafeln
VVS MfS-020-2974/66,
Herstellungsanweisung für Sprech- und Zahlen
tafeln
VVS ZCO-718/70 und die
Instruktion zur Herstellung und Anwendung von
Tarntafeln der Typen 307 und 308
VVS 2284/62
außer Kraft gesetzt. Sie sind an den Herausgeber zur
Vernichtung zurückzusenden.
Anlage 1
V o r s c h r i f t
zur Nutzung von Verschleierungsverfahren
- 14 -
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Grundsätze
2. Einsatzbedingungen
3. Aufbau
3.1. Typen von Sprech- und Zahlentafeln
3.2. Beschreibung der Schlüsselmittel
3.3. Beschreibung der zugelassenen Sprech-
und Zahlentafeln
3.3.1. Sprechtafeln
3.3.2. Zahlentafeln
3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln
4. Herstellung von Verschleierungsmitteln
4.1. Allgemeines
4.2. Arbeitsschritte zur Herstellung von
Phrasentafeln
5. Anwendung
A n h a n g
Tabelle der zugelassenen Typen
1. Grundsätze
(1) Verschleierungsverfahren werden zur Übermittlung von
Informationen über technische Nachrichtenmittel eingesetzt,
um dem Gegner die Auswertung der Nachrichteninhalte zu er-
schweren.
Verschleierungsverfahren gewährleisten für die übermittel-
ten Nachrichten eine geringe Sicherheit, sie verhindern nur
das unmittelbare Mitverstehen durch Unbefugte.
(2) Zu einem Verschleierungsverfahren gehören eine Phrasen-
tafel, das zugehörige Schlüsselmittel und die Gebrauchs-
anweisung.
(3) Beim Einsatz eines Verschleierungsverfahrens ist die
Teilchiffrierung zugelassen, d. h., nur die geheimzuhal-
tenden Teile einer Nachricht werden verschleiert.
Bei Anwendung des Typs 490 ist die Teilchiffrierung - im
Interesse der Gewährleistung der Sicherheit der Nach-
richt - nicht gestattet.
(4) Die einfache Handhabung eines Verschleierungsverfahrens
ermöglicht eine hohe Chiffriergeschwindigkeit und die un-
mittelbare Gesprächsführung ohne Entstehung von Zwischen-
material. Die Phrasentafel eines Verschleierungsverfahrens
kann im Format den konkreten Anwendungsbedingungen ange-
paßt werden.
(5) Der kombinierte Einsatz verschiedener Verschleierungs-
verfahren ist zulässig.
(6) Verschleierungsverfahren bieten die Möglichkeit des
allgemeinen Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer.
(7) Schlüsselmittel zu Verschleierungsverfahren werden
grundsätzlich durch die Abteilung XI des MfS hergestellt
und der Leitstelle entsprechend ihrer Planung zur Ver-
fügung gestellt.
2. Einsatzbedingungen
(1) Der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens bei der
Übermittlung der Nachrichten über Funkkanäle ist unter
Einhaltung folgender Bedingungen zulässig:
- Die Nachricht wirkt sich so schnell aus daß dem Gegner
keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
- Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach der
Übermittlung keine wesentlichen Erkenntnisse mehr.
(2) Bei Übermittlung über nichtabhörsichere Drahtkanäle
ist der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens zulässig,
wenn eine der beiden obengenannten Bedingungen zutrifft.
3. Aufbau
3.1. Typen von Sprech- und Zahlentafeln
Verschleierungsverfahren können durch den Einsatz on
Sprech- und Zahlentafeln realisiert werden.
Die im Anhang befindlichen Tabellen enthält die zugelassenen
Typen.
3.2. Beschreibung der Schlüsselmittel
(1) Schlüsselmittel für Verschleierungsverfahren werden in
Heftform hergestellt. Ein Heft beinhaltet eine Serie mit
12 Blatt. Jedes Blatt enthält 31 Tagesschlüssel.
(2) Der Typ 412 wird in Heftform mit 31 Blatt hergestellt,
die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt ent-
hält einen Tagesschlüssel.
(3) Der Typ 490 wird in Heftform mit 12 Blatt hergestellt,
die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt enthält
einen Wochenschlüssel.
(4) Die Innenseite des Heftumschlages enthält die Tabelle
zur Nachweisführung der Entnahme, Vervielfältigung und
Vernichtung der einzelnen Blätter.
3.3. Beschreibung der zugelassenen Sprech- und Zahlentafeln
3.3.1. Sprechtafeln
(1) Typ 355a und 355b
Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 13 bzw. 26
Spalten (169 bzw. 338 Phrasenfelder).
Der zugehörige Schlüsseltyp 559 besteht aus 2 Buch-
stabenmischalphabeten. Das erste Mischalphabet wird zur
Zeilenbezeichnung (senkrecht von oben beginnend) und das
2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung (waagerecht von
links beginnen) in der vorgegebenen Reihenfolge enge-
tragen. Als Geheimeinheiten entstehen Buchstabenbigramme,
deren 1. Buchstabe in der selben Zeile und deren 2. Buch-
stabe in derselben Spalte wie die Phrase steht.
(2) Typ 357
Die Phrasentafel besteht aus 10 Zeilen und 10 Spalten
(100 Phrasenfelder).
Der zugehörige Schlüsselmitteltyp 438 besteht aus 2 Ziffern-
mischalphabeten. Das 1. Mischalphabet wird zur Bezeichnung
der Zeilen und das 2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung
eingetragen. Als Geheimeinheiten entstehen Ziffernbigramme.
(3) Typ 412
Die Phrasentafel des Typs 412 wird durch die Abteilung XI
auf Folienmaterial in den Abmessungen von 140 x 75 mm her-
gestellt. Sie besitzt 4 Zeilen und 8 Spalten (32 Phrasen-
felder).
Zur Schlüsseleintragung wird ein Tagesschlüssel des Typs
412 unter die Folie geschoben.
(4) Typ 413a
Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit jeweils 13
Zeilen.
Als Schlüssel wird ein Buchstabenmischalphabet des Typ 559
benutzt. Die ersten 13 Buchstaben werden in die linke,
die restlichen in die rechte Spalte von oben nach unten
eingetragen. Als Geheimeinheit steht für die Phrasen der
links danebenstehende Buchstabe.
(5) Typ 413b
Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit je 18 Zeilen.
Ein Schlüssel des Typs 655 besteht aus einem Buchstaben-
Ziffern-Mischalphabet. Die ersten 18 Elemente werden in
die linke und die restlichen in die rechte Spalte von oben
nach unten eingetragen.
Als Geheimeinheit steht für die Phrasen das linke dabene-
stehende Element des Schlüssels.
(6) Typ 470a und b
Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 7 bzw. 10 Spal-
ten für die Wortphrasen und einem Ziffernteil.
Von dem ersten Mischalphabet eines Schlüssels des Typs 559
werden die ersten 13 Buchstaben zur Zeilenbezeichnung des
Wortphrasenteiles und die restlichen für den Ziffernteil
von oben beginnend eingetragen,
14 bzw. 20 Buchstaben des 2. Mischalphabetes werden zur
Spaltenbezeichnung des Wortphrasenteiles, die restlichen
12 bzw. 6 Buchstaben für den Ziffernteil von links be-
ginnend eingetragen.
(7) Typ 490 (BuZ 490)
Der Typ 490 ist eine Sprechtafel mit festgelegten Inhalt
und festgelegter Form. Sie wird nur von der Abteilung XI
hergestellt und ist für die Buchstabierung kurzer Wörter
sowie die Übermittlung on Zahlengruppen vorgesehen. Sie
besteht aus Chiffrier- und Dechiffrierteil. Der Chiffrier-
teil enthält als Klareinheiten in alphabetischer Ordnung
die 26 Buchstaben, die Umlaute, den Bindestrich und die
Ziffern 0 bis 9.
Jede Klareinheit sind als Geheimeinheiten 4 Buchstaben-
bigramme fest zugeordnet, die wahlweise in unsymmetrischer
Reihenfolge zu verwenden sind.
Den Ziffern 0 bis 9 als Klareinheit sind je 12 Buchstaben-
bigramme als Geheimeinheit zugeordnet.
Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten zum schnellen
Auffinden lexikographisch geordnet.
3.3.2. Zahlentafeln
(1) Typ 355
Der Aufbau der Phrasentafel ist analog Typ 355.
Als Schlüsselmittel wird der Typ 438 eingesetzt.
Bei diesem Zahlentafeltyp entstehen als Geheimeinheiten
Ziffernbigramme.
3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln
(1) Typ 355a
Tabelle
(2) Typ 357
Tabelle
(3) Typ 412
412/ 000430
AO AH AA AY AK AS AI AP
OW OY OZ OI ON OH OS OM
YZ YL YI YF YK YA YM YT
SU SK ST SH SE SO SP SS
(4) Typen 413a und b
Tabelle 413a Tabelle 413b
(5) Typ 470a
Tabelle
(6) Typ 490
Tabelle
(7) Typen 355 und 357
2 Tabellen
4. Herstellung von Verschleierungsmitteln
4.1. Allgemeines
(1) Verschleierungsmittel wind im Auftrag des Leiters
durch die Leitstelle der Diensteinheiten in eigener Zustän-
digkeit zu erarbeiten. Die beauftragten Genossen müssen im
Besitz einer gültigen Lehrberechtigung für UKW-Sprechfunk
sein.
(2) Die Erarbeitung eines Verschleierungsmittels entspre-
chend den zugelassenen Typen erfordert eine genaue Kennt-
nis des betreffenden Anwendungsbereiches und des Charakters
der zu übermittelnden Nachrichten.
Das betrifft insbesondere
- den Nachrichteninhalt,
- die Nachrichtendichte
- die Anzahl der Korrespondenten,
- das Nachrichtenübertragungsmittel,
- die speziellen Anwendungsbedingungen,
- die technologischen Möglichkeiten der Produktion und
Vervielfältigung in Anwendungsbereich.
(3) Die drucktechnische Herstellung von Verschleierungs-
mitteln kann von der Abteilung XI des MfS übernommen wer-
den, wenn eine reproduktionsfähige Vorlage entsprechend
den gültigen Standards durch die auftragsgebende Dienst-
einheit vorgelegt wird.
Die Auftragserteilung hat mit schriftlichem Antrag des
leiters der Diensteinheit zu erfolgen. Dieser Antrag sollte
auch den vorgesehenen Einsatztermin, das Format, die Auf-
lagenhöhe und zu beachtende Besonderheiten enthalten.
4.2. Arbeitsschritte zur Herstellung von Phrasentafeln
(1) Auswahl des Phrasentafeltyps
Ausgehend von der Aufgabenstellung und dem zu erwartenden
Inhalt des Nachrichtenverkehrs, ist der Phrasenvorrat für
die zu erarbeitende Phrasentafel zu bestimmen. Auf dieser
Grundlage ist der geeignete Typ auszuwählen.
(2) Abfassen der Phrasen
Das Abfassen der Phrasen hat so zu erfolgen, daß diese
kurz, einheitlich und möglichst vielseitig verwendbar
formuliert werden. Die Phrasen dürfen keine mehrdeutige
Auslegung zulassen. Stereotype Phrasenteile, Ziffern und
Buchstaben sind in Phrasentafeln nicht aufzunehmen.
(3) Eintragung der Phrasen in die Tafel
Die Phrasentafeln sind bezüglich der Anordnung der Phrasen
so zu gestalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels
gewährleistet wird. Die Anordnung der Phrasen erfolgt im
allgemeinen zeilen- oder spaltenweise, lexikographisch
geordnet. Häufig benötigte Phrasen sollten mehrfach und
unsymmetrisch verteil in die Phrasentafel aufgenommen
werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Eintragung
häufig benötigter Phrasen über mehrere Phrasenfelder.
Eine zusätzliche Kennzeichnung dieser Phrasenfelder ist
sinnvoll für ein schnelles Auffinden. Im Phrasenvorrat
befindliche Sachgruppen (Kfz-Typen, Objektbezeichnungen
o. ä.) sollten diagonal eingeordnet werden.
(4) Kennzeichnung der Phrasentafel
Phrasentafeln sind VS-Dokumente und als solche entpre-
chend der VS-Ordnung des MfS durch die Chiffrierleitstelle
zu kennzeichnen.
In Ausnahmefällen kann aus operativen Gründen auf eine
VS-Auszeichnung verzichtet werden. Eine Exemplarnummerierung
ist zur lückenlosen Nachweisführung in jedem Fall erfor-
derlich.
(5) Festlegung des Schlüsselwechsels
Bei Verschleierungsverfahren wird Zeitschlüssel angewandt.
Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von der
Nachrichtendichte, dem Nachrichteninhalt, den benutzten
Nachrichtenübertragungsmitteln und den speziellen An-
wendungsbedingungen des jeweiligen Bereiches.
Die Gültigkeit des Schlüssels der Typen 355 II, 412, 438
559 und 655 beträgt für den ununterbrochenen Einsatz
maximal 24 Stunden. Die Gültigkeit eines Schlüssels des
Typs 490 beträgt maximal eine Woche.
Prinzipiell ist ein Schlüsselwechsel
- vor Beginn eines Einsatzes oder einer Übung,
- bei Kompromittierung des Schlüssels und
- auf besondere Anweisung der Leitstelle
durchzuführen.
(6) Bei der drucktechnischen Herstellung ist zu beachten,
daß auf der Rückseite der Phrasentafel oder in anderer
geeigneter Weise die Gebrauchsanweisung beigefügt wird.
5. Anwendung
() Ein Verschleierungsverfahren kann seinen vorgesehenen
Zweck nur dann erfüllen, wenn der Nutzer verantwortungs-
bewußt handelt, die Anwendung beherrscht und die Sicher-
heitsbestimmungen konsequent einhält.
(2) Zur Erhöhung der Sicherheit eines Verschleierungs-
verfahrens ist es sinnvoll, möglichst alle zu übemitteln-
den Begriffe durch Geheimeinheiten zu ersetzen. Bei Über-
mittlung vom Mischtexten ist unbedingt zu beachten, daß
die offen übermittelten Textteile kein Rückschlüsse auf
die konkrete Bedeutung der benutzen Geheimeinheiten zu-
lassen.
(3) Folgende Informationen sind grundsätzlich verschleiert
zu übermitteln:
- Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen,
- taktische und operative Begriffe,
- Dienststellen, Einheiten, Objekte,
- Zahlen- und Zeitangaben,
- Orts- und Geländeangaben.
(4) Geheimzuhaltende Angaben übe Personen (Name, Ge-
burtsdaten, Anschriften u. ä.) dürfen weder offen noch
verschleiert übermittelt werden.
Die BuZ 490 ist für die Übermittlung derartiger Angaben
nach Bestätigung spezieller Einsatzbedingungen durch die
Abteilung XI des MfS zugelassen.
| Art | Typ | Phrasen- felder | Phrasen- vorrat | Mindestbelegung | festgelegter Schlüsselmitteltyp |
|---|---|---|---|---|---|
| Sprechtafel | 355a | 13 x 13 | 168 | vierfach | 559 |
| Sprechtafel | 355b | 13 x 26 | 338 | zweifach | 559 |
| Sprechtafel | 357 | 10 x 10 | 100 | einfach | 438 |
| Sprechtafel | 412 | 4 x 8 | 32 | einfach | 412 |
| Sprechtafel | 413a | 13 x 2 | 26 | einfach | 559 |
| Sprechtafel | 413b | 18 x 2 | 36 | einfach | 655 |
| Sprechtafel mit Zahlentafel | 470a | 13 x 7 10 (zi) | 101 | zweifach | 559 |
| Sprechtafel mit Zahlentafel | 470b | 13 x 10 10 (Zi) | 140 | zweifach | 559 |
| Zahlentafel | 355 | 10 | 10 | zwölffach | 355 II |
| Zahlentafel | 357 | 10 | 10 | sechsfach | 438 |
| Buchstabier- und Zahlen- tafel (BuZ) | 490 | Buchstaben A - Z, Um- laute, Bin- destrich, 30 ziffern (0 - 9) | vierfach |
Anlage 2
V o r s c h r i f t
zur Nutzung von Tarnverfahren
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Grundsätze
2. Einschätzungen
3. Aufbau des Phrasenheftes un der Schlüsselmittel
3.1. Aufbau des Phrasenheftes
3.2. Aufbau des Schlüsselmittel
4. Herstellung von Tarntafeln
5. Handhabung
5.1. Einstellung des gültigen Schlüssels
5.2. Tarnen
5.3. Enttarnen
1. Grundsätze
(1) Der Einsatz von Tarnverfahren zur Geheimhaltung von
Informationen bei der Übertragung über technische Nach-
richtenmitttel gewährleistet eine geringe Sicherheit.
(2) Im MfS kommen die Tarntafeltypen 308 und 750 zum Eins-
satz. Beide Typen unterscheiden sich im Format.
(3) Zu einem Tarnverfahren gehören folgende Bestandteile:
- Phrasenheft (Tarntafel),
- Schlüsselmittel (Schlüsselgruppentafel und 2 Tarn-
streifen),
- Gebrauchsanweisung,
- Tarntafelhülle.
(4) Die Dauer der Gültigkeit eines Schlüssels beträgt
4 Stunden.
(5) Beim Einsatz eines Tarnverfahrens ist die Teilchif-
frierung verboten. Alle Klartextelemente sind vollständig
zu tarnen.
(6) das beim Tarnen bzw. Enttarnen von Nachrichten ent-
stehende Zwischenmaterial ist Chiffriermaterial und als
solches gemäß Ziffer 2.6. der Arbeitsordnung zu behan-
deln.
(7) Der kombinierte Einsatz von Tarn- und Verschleierungs-
verfahren ist zulässig.
(8) Tarnverfahren bieten die Möglichkeit des allgemeinen
Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer.
(9) Tarntafeln und die dazugehörigen Schlüsselmittel
werden durch die Abteilung XI des MfS entsprechend der
Planung der Diensteinheiten hergestellt.
(10) Tarntafeln und Schlüsselmittel sind VVS-Dokumente
und werden als solche gekennzeichnet.
2. Einsatzbedingungen
(1) Der Einsatz eines Tarnverfahrens ist unter folgenden
Bedingungen zulässig:
- Die operative Bedeutung des Nachrichteninhaltes muß
nach höchstens 4 Stunden hinfällig sein.
- Ein Spruch darf nicht mehr als 50 Tarngruppen ent-
halten.
(2) Vor Einführung einer Tarntafel sind die Nutzer durch
die Leitstelle umfassend und gründlich in die Sicherheits-
bestimmungen und in die Handhabung der Tarntafel akten-
kundig einzuweisen.
3. Aufbau des Phrasenheftes und der Schlüsselmittel
3.1. Aufbau des Phrasenheftes
(1) Ein Phrasenheft besteht aus 25 Komplexen, denen die
Komplexzahlen von 1 bis 25 zugeordnet sind. Jeder Komplex
ist in 25 Zeilen (gekennzeichnet durch die Zeilenzahl
1 bis 25) und 4 Spalten (gekennzeichnet durch die Spalten-
buchstaben A, B, C und D) geteilt. In den Feldern, die
durch Zeilenzahlen und Spaltenbuchstaben beschrieben
werden, stehen die Phrasen.
(2) Das Phrasenheft enthält weiterhin die Gebrauchsan-
weisung, eine Übersicht für das schnelle Auffinden von
Zahlen, Uhrzeiten, Satzzeichen u. ä., gegebenenfalls auch
eine Übersicht über die Anordnung von Spezialteilen.
3.2. Aufbau der Schlüsselmittel
(1) Die Schlüsselgruppentafel enthält 31 Tages- und
2 Reserveschlüssel.
Ein Tagesschlüssel besteht aus 6 Schlüsselgruppen
(Spalten A bis F) mit einer Gültigkeit von 4 Stunden.
Die Schlüsselgruppen (Ziffernbigramme) dienen zum Ein-
stellen der Tarnstreifen.
(2) Die Tarnstreifen bestehen aus jeweils 5 Tabellen,
die von 0 bis 9 nummeriert sind.
Jede Tabelle enthält 100 Tarngruppen in 25 Zeilen und
4 Spalten.
Die Kennzeichnung der Zeilen und Spalten einer Tabelle
entspricht den Bezeichnungen der Komplexe, Zeilen und
Spalten des Phrasenheftes.
4. Herstellung von Tarntafeln
(1) Die Herstellung einer Tarntafel durch die Abteilung XI
des MfS bedarf der Planung und einer schriftlichen Auf-
tragserteilung durch die betreffende Diensteinheit.
Dieser Antrag muß folgendes enthalten:
- Typ der Tarntafel;
- Titel und VS-Kennzeichnung der Tarntafel
(VVS-Nr. des Anwendungsbereiches);
- Auflagenhöhe der Tarntafel und Schlüsselmittel;
- gewünschter Fertigungstermin bzw. geplanter Termin
des Einsatzes;
- als Anlage den lexographisch bzw. nach Sachgebieten
geordneten Phrasenbestand (einschließlich der Ziffern,
Zahlen, Uhrzeiten und Satzzeichen, die unsystematisch
in den Phrasenbestand einzuordnen sind). Für das Manu-
skript des Phrasenbestandes kann die Abteilung XI den
Diensteinheiten Vordrucke zur Verfügung stellen.
(2) Vor der Auftragserteilung ist eine mündliche Konsul-
tation zwischen dem Verantwortlichen der jeweiligen
Diensteinheit und der Abteilung XI zweckmäßig.
(3) Die auftraggebende Diensteinheit ist für die Autoren-
korrektur des Druckmanuskriptes der Tarntafel verantwort-
lich.
5. Handhabung
5.1. Einstellung des gültigen Schlüssels
(1) Die Einstellung des Schlüssels erfolgt entsprechend
der gültigen Schlüsselgruppe der Schlüsselgruppentafel.
Die gültige Schlüsselgruppe wird durch das Tagesdatum
und die Uhrzeit bestimmt.
Beispiel:

Datum: 16. Oktober Uhrzeit: 06:00 gültige Schlüssel- gruppe: 39 (2) Die erste Ziffer der Schlüsselgruppe bestimmt die Einstellung des linken Tarnstreifens, die zweite Ziffer die des rechten. Die Tarnstreifen sind entsprechend zu falten und in die Taschen der Tarntafelhülle zu stecken.

5.2. Tarnen (1) Eine Tarngruppe besteht aus 2 Ziffernbigrammen. Das 1. Ziffernbigramm entspricht einem der 4 Ziffernbigramme des linken Tarnstreifens, dessen Zeilenzahl mit der Komplexzahl, in dem die zu tarnende Phrase steht, über- einstimmt. Das zweite Ziffernbigramm der Tarngruppe entspricht dem Ziffernbigramm des rechten Tarnstreifens, dessen Zeilen- zahl und Spaltenbuchstabe mit der Beschreibung der Phrase durch Zeilenzahl und Spaltenbuchstabe übereinstimmen. Beispiel:

Klartext: Aktion abbrechen
Tarntext: 24 11 77 70
(2)Bei mehrmaligem Tarnen gleicher Phrasen innerhalb
der Gültigkeit eines Schlüssels ist die unsystematische
Auswahl unter den möglichen Ziffernbigrammen der Tarn-
steigen zu beachten.
5.3. Enttarnen
Zum Enttarnen wird das erste Ziffernbigramm der Tarngruppe
im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilenzahl im Tarn-
streifen bestimmt den Komplex, auf dem die Phrase sich be-
findet.
Das zweite Ziffernbigramm wird im rechten Tarnstreifen
aufgesucht. Die Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieses
Ziffernbigrammes bestimmen den Platz der Phrase innerhalb
des Komplexes.
Anlage 3
V o r s c h r i f t
zur Nutzung des Kartencodierverfahrens
SAPAD-71
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Grundsätze
2. Einsatzbedingungen
3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586
4. Handhabung
1. Grundsätze
81) Der Einsatz des Verfahrens SAPAD-71 erfolgt im Rahmen
der Zusammenarbeit der Organe der Diensteinheiten des MfS
und in der militärischen Ausbildung.
(2) Schlüsselmittel zur Codierung von Kartenkoordinaten
werden durch die Abteilung XI des MfS hergestellt.
(3)SAPAD-71 ist ein Verfahren zur Codierung der Karten-
koordinaten von Geländeabschnitten und -räumen.
(4) Die Übertragung codierter Kartenkoordinaten ist nur
bei verschleierten Gesprächsführung und innerhalb von
Geheimtexten durch Anwendung von Codier-, tarn- und
Verschleierungsverfahren gestattet.
(5) Beim Verfahren SAPAD-71 sind den Gitternetzlinien
des Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wieder-
holende dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechs-
stellige Koordinate für jedes Gitternetzquadrat ent-
steht (siehe Beispiele).
Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz-
quadrate in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhr-
zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem), Dar-
über hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der
9 Quadrate in vier weitere Quadrate möglich (Vierer-
system). Ihre Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhr-
zeigerrichtung.
Die Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen
an die codierten Kartenkoordinaten anzufügen, so daß
diese sieben- oder achtstellig sein kann.
Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag
von der Gitternetzlinie des Hochwertes und der des
Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu bestimmenden
Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen.
Solche Koordinaten sind zehnstellig.
Bei den topografischen karten der Maßstäbe 1 : 200 000,
1 : 100 000 und 1 : 50 000 sind die codierten Kartenkoordi-
naten des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen)
Kartenrand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte
zu erfassen.
(6) Das Öffnen der Folientaschen des Schlüsselmitteltyps 586
hat durch Lösen der durchsichtigen Plastfolie am linken
und rechten Rand zu erfolgen.
Die Tabellen sind einzeln entsprechend den Festlegungen
zum Schlüsselwechsel zu entnehmen, die undurchsichtige
Plastfolie sowie die vorhandenen Heftklammern dürfen
nicht beschädigt bzw. entfernt werden.
(7) Die Dauer der Gültigkeit einer Codierung beträgt
einen Monat. Es dürfen nur die jeweils gültigen Tabellen
aus dem Heft entnommen werden.
2. Einsatzbedingungen
(1) Das Verfahren SAPAD-71 kann für topografische Karten
in den Maßstäben 1: 500 000, 1 : 200 000, 1 : 100 000
und 1 : 50 000 eingesetzt werden.
(2) Es besteht die Möglichkeit, Kartenkoordinaten des maß-
stabes 1 : 25 000 mit dem Schlüsselmittel für den Maßstab
1 : 50 000 zu verschleiern. Dabei sind nur die Koordinaten
mit Geheimeinheiten zu versehen, die im Schlüsselmittel
1 : 50 000 vorhanden sind.
(3) Bei gleichzeitigem Einsatz verschiedener Kartenmaßstäbe
mit unterschiedlicher Codierung ist vor der ersten
codierten Koordinatenbezeichnung als Geheimtext der je-
weilige Kartenmaßstab anzugeben.
3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586
(1) Der Schlüsselmitteltyp 586 wird in Tabellenform, ver-
packt in einer Folientasche, hergestellt.
(2) Ein Exemplar einer Serie enthält je 15 Tabellen für
die Codierung des Hochwertes und des Rechtswertes, die
Gebrauchsanweisung und die Tabelle für die Entnahme und
Vernichtung.

4. Handhabung (1) Beispiel Codierung Klarkoordinaten: Hochwert 5779 Rechtswert 3301 Codierung des Hochwertes:

Codierung des Rechtswertes:

Codierte Kartenkoordinaten:
Hochwert 810, Rechtswert 272
(2) Beispiel Dekodierung
Geheimkoordinaten: Hochwert 265 Rechtswert 001
Dekodierung des Hochwertes:

Dekodierung des Rechtswertes:

Klarkoordinaten:
Hochwert 6041, Rechtswert 3582
Deckblatt:

Chiffrier - Dechiffriertabelle


Gültigkeit der Blätter zur Avisierungsstelle/Speicherführung/Rechergen/RVBlatt 01 Januar 1986 07 Juli 1986 02 Februar 86 08 August 86 03 März 86 09 September 86 04 April 86 10 Oktober 86 05 Mai 86 11 November 86 06 Juni 86 12 Dezember 86 Die einzelnen Blätter sind monatlich aus dem Heft zu entnehmen (Unterschrift auf Deckblatt) und nach Ungültigkeit monatlich zu vernichten (Unterschriften auf Deckblatt). Das Deckblatt ist nach Ungültigkeit aller Blatter und deren Vernichtung an den Absender zurückzugeben. Für das Jahr 1987 sind die Unterlagen im Dezember 1986 in Empfang zu nehmen.
Die vorliegenden Schlüsselunterlagen, für das Jahr 1986, dürften bei Einhaltung der DV gar nicht mehr Existieren! Vorhanden sind auch noch Unterlagen von Nov. und Dez. 1989. BArch*39
PS-22, 025, 027, BEL-1 Achat, Bernstein, Budapest, Dahlie, Dora,E, Enzian, Granat, Grube, Kristall, Löwenzahn, Mohn, Moskau, Peking, R-1, Ro-1, Rose, Trapo, Trapo-2, Tulpe Alle hier genannten Verfahren wurden ab 1970 durch die in 7. beschriebenen Verfahren ersetzt. Die Tarntafeln sind immer schon als dekryptierbar durch das ZCO eingestuft worden. Maßgabe für die Benutzung der Verfahren war immer das nur eine sofortige Aktion auf die empfangenen Signale und Kommandos erfolgt. Die Gültigkeit der Schlüssel sind abhängig von dem Spruchaufkommen. Maximal 12 Stunden und minimal 4 Stunden. Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28.
R-1/A
Gebauchsanweisung
1. In die Sprechtafel düfen nur die ausdrücklich da-
für bestimmten Personen Einblick erhalten. Vor
und nach dem Gebrauch ist die SpT unter sicheren
Verschluß aufzubewahren.
2. Die SpT ist vor Kompromittierung zu schützen.
Eine Kompromittierung der SpT ist sofort der Leit-
stelle zu melden.
3. Die Anwendung ist nur dann zugelassen, wenn
folgende Bedinungen erfüllt sind:
- der Benutzer befindet sich im Einsatz
- die Nachricht ist so beschaffen,daß sie nach
kurzer Zeit dem Gegner keine wesentlichen
Kenntnisse liefert.
4. Jede in der SpT enthaltene Phrase wird duch
eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt, deren
erster Buchstabe in derselben Zeile und deren
zweiter Buchstabe in derselben Spalte bzw. in
denselben Spalten wie die Phrase stehen. Die
Buchstabengruppen wird nach dem deutschen Buch-
stabieralphabet übermittelt.
z. B.: E L = Emil Ludwig
Die Mehrfachbelegung der Phrasen ist in unsy-
stematischer Weise auszunutzen.
5. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbe-
dingt einzuhalten.
SprechtafelRo.-1BArch*309 Die Sprechtafel Ro.-1 (Rostock-1) wurde für die BVfS-, KDfS- und OD Rostock erstellt. Sie war anzuwenden im UKW-Sprechfunk. Die UKW Rufzeichen der BVfS lautetRichardund der KDfS und ODPolar. Der Schlüsselwechsel für Ro.-1 war 00.00 Uhr. Das Verfahren war ab 01.03.1983 einzusetzen. Der Vorläufer der Sprechtafel Ro-1 ist die Sprechtafel R-1 (1973). Bei der Anwendung ist Mischtext zulässig. Der Mischtext in dem Lehrmaterial beschrieben. Nichtzulässig ist die Übermittlung von Personalien. Zur Übertragung von Personendaten ist die Substitu- tionstabelle TAPIR und die Chiffrierunterlagen Typ 350 zu verwenden. Die Sprechtafel wird mit den Schlüsselunterlagen Typ 438 angewendet. Die Sprechtafel ist mit einem Trageriemen am Mann zu tragen. Die Sprechtafel setzt sich aus zehn Tafeln zusammen:
| Tafel 1 | Dienststellen, Dienststellungen, und Länder |
| Tafel 2 bis 5 | Allgemeine op. Begriffe |
| Tafel 6 bis 7 | Begriffe der milit. Ausbildung |
| Tafel 8 | Begriffe für Personenbeschreibung |
| Tafel 9 | Zahlentafel |
| Tafel 0 | Straßen und Objekte |
Bei der Sprechtafel SpT R-1 (E641) werden die Schlüsselunterlagen
vom Typ 355 verwendet.
Ein Auszug aus der Sprechtafel der VP ist in Codes dargestellt.
Die Phrase wird in eine dreistellige Zifferngruppe codiert.
Die erste Ziffer ist die Nummer der Tafel, die zweite Ziffer
die Schlüsselnummer der entsprechenden Zeile und die
dritte Ziffer die entsprechende Spalte.
Format:Tafel-Zeile-Spalte
Tzs = 1 7 5 = Tafel=1 Zeile=7 Spalte=5
Ktxt = OHS
Beispiel: 163 185 982 449
Klartext: Diplomat Österreich 1 PKW
Tarntafel Code 081/PS, Code 082/PS-1 und PS-22
Die Tarntafeln des Personenschutzes ist gegliedert nach
den jeweiligen Standort der Diensteinheit.
1958 gab es den Code DORA
ROSE
TULPE
der in
vier Codebüchern wie folgt gegliedert ist:
- Teil 1: Flug/Reiserouten
- Teil 2: größere Eisenbahnstationen
- Teil 3: alle Eisenbahnstationen und Verkehrsknoten
- Teil 4: Wörter und Wortverbindungen
1961 gab es für die Personenschutzeinheit die Tarntafeln:
- MOSKAU, - BUDAPEST, - PEKING und - GRUBE.
GRUBE ist für den Aufenthalt in der DDR genutzt worden.
Die 1250 Phrasen wurden in eine 25 x 50 Tabelle untergebracht.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem
gültigen Schlüssel angelegt.
1983 wurde die Tarntafel PS-22 Inkraftgesetzt.
Es ist ein Codierbuch das aus Phrasen besteht, mit Ziffern,
Zahlen, Satzzeichen Uhrzeiten sowie für Berlin und die DDR
zusammengestellte Ortsbezeichnungen.
Die codierten Phrasen werden anschließend mit einem Schlüssel
verschleiert.
Tarntafel Code 025, gültig bis 1957
Buchstaben und Text nach Zahlensubstitution über die Phrasentafel
wie im Typ 470 beschrieben.
Tarntafel Code 027, gültig 1957 - 1959
Der Code 027 ersetzt das Verfahren Code 025, es wurden die Phrasen-
tafeln vereinfacht bzw. verkürzt.
Das Codebuch besteht aus 2 Phrasenteilen:
- schwarze Phrasen, sind kompletten Wörtern und Begriffen,
- rote Phrasen, ermöglicht das zusammensetzen von Wörtern
und Zahlen die nicht im schwarzen Phrasenteil enthalten sind.
Die Codierung erfolgt über die Zeilen/Spaltencodierung.
Zur Signalisation des Wechsels auf roten oder schwarzen Phrasenteil
muß ein gesondertes Signal codiert werden.
Beispiel: Ktxt.: Sofort nach Volksbühne kommen.
Codiert: Sofort nach Csign. V o l k s b ue h ne Csign. kommen
Gtxt.: 05 74 55 59 87 91 41 45 63 09 42 04 98 14
Tarntafel BEL-1 ACHAT, LÖWENZAHN, MOHN und DAHLIE, gültig 1959 - 1968
Die Substitution erfolgt mit einer dreiteiligen Phrasentabelle:
Tabelle 1: enthält für den jeweiligen Bezirk alle Straßen -bezeichnungen, -namen.
Tabelle 2: enthält die Objektbezeichnungen.
Tabelle 3: enthält die Ortsbezeichnungen.
Z.B. im Bezirk Rostock enthält die Tabelle 1: 488, Tabelle 2: 258, und Tabelle 3: 432 Einträge,
für Groß-Berlin ist in der Tabelle 1: 3885, Tabelle 2: 721, und Tabelle 3: 98 Einträge verzeichnet.
Die Tarntafel ACHAT erhielt für jeden Bezirk eine andere Bezeichnung:
ACHAT A = 058, ACHAT E = 070 ACHAT H = 073, ACHAT I = 074,
ACHAT L = 075, ACHAT M = 076, ACHAT N = 077, …
Der Nachfolger der Tarntafeln MOHN und LÖWENZAHN ist die Tarntafel VIII-1 Typ 308.
Diese wurde in einem kleinem Heft in Rocktaschenformat
ausgegeben.
ACHAT wurde ersetzt durch die Tarntafel 308.
Tarntafel ENZIAN 319, ab 1961
Tarntafel LUX und DAHLIE
Diese Tarntafel ist in einer 10 x 10 großen Tabelle angelegt.
100 Elemente aus Buchstaben/Zahlen/Zeiten/Begriffe und Namen sind
darin eingetragen. Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papier-
streifen mit dem gültigen Schlüssel angelegt.
Die Schlüssel bestanden immer aus einer 2stelligen Zahl.
Das Codegram eines Begriffes ist eine 4stellige Codegruppe.
Diese Tarntafel wurde in Zigaretten Schachtelformat ausgegeben.
Tarntafel E
, ab 1958
Die Tarntafel E
ist für die Grenztruppen herausgegeben worden.
Nachweißlich in der 6. GBr. verwendet und durch kryptologische Untersuchung
und dauernder Funküberwachung der 6. GBr. wurden die schwächen des System
ermitteln.
Die Tarntafel E
hat das gleiche Aussehen wie die Tafeln 357-1 und 470.
Tarntafel TRAPO, ab 1960
Entwickelt für die Transportpolizei (im Volksmund auch Trapo genannt).
Bei dem Verfahren TRAPO sind Phrasen, Buchstaben, Zahlen, Ziffern,
Zeiten in Minuten und Stunden und Satzzeichen in eine 25 x 25 große
Tabelle ähnlich der TDR-84 eingetragen.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen
Schlüssel angelegt.
Tarntafel TRAPO-2, ab 1960
Die Weiterentwicklung der TRAPO.
Tarntafel BERNSTEIN, ab 1960
Die Tarntafel BERSTEIN wird in Verbindung mit den Tarntafeln TRAPO
und TRAPO-2 verwendet.
Tarntafel GRUBE, Code 083 ab 1960
Der Code 083 GRUBE ist gültig für die Nachrichten-
übermittlung des Personenschutzes (PS) und dem Regierungszug der DDR.
Die Nachrichten, das Codierbuch, waren gegliedert nach:
- Stationen: 33 größere Bahnhöfe
- Wörter
Verbindungen: 60
- Buchstaben: 32
- Ziffern: 10
- Zahlen: 60 (Minutenzahlen)
- Uhrzeiten 24 (Stunden)
- röm. Z. 22 (IV … XXV)
- Satzzeichen: 4 (.,-?)
Der Code ist ein einstufiger Kurzcode mit dreifach Belegung.
Zum Codieren der Gruppen wurde der Spruchschlüssel 00 verwendet.
Die Codegruppen sind 3stellige Zifferngruppen.
Tarntafel GRANAT, Code 084 ab 1960
Der Code 084 GRANAT ist gültig für alle in den MdI und BL der SED
beauftragen zur Nachrichtenübermittlung.
Er gilt in der Stufe I, normale Gefechtsbereitschaft, bei einer
erhöhten Gefechtsbereitschaft tritt die Stufe II ein und es wird
der Code KRISTALL verwendet.
GRANAT besteht aus einem Handbuch von Wörtern, Begriffen, Befehlen,
Meldungen und Zahlen-Ziffern.
Diese sind in entsprechende Abschnitte untergliedert.
Befehle: 1 = Abschnitt besetzt bis .. Uhrzeit.
… 186 = …
Meldungen: 187 = Abriegelung durchgeführt im Abschnitt .. um .. Uhrzeit
… 431 = …
Begriffe: 431 = absetzen, abgesetzt
…
1012 = zum
Zahlen/Buchstaben
1013 = A …
1038 = Z
1039 = 1 …
1048 = 0
Tarntafel KRISTALL, Code 084 ab 1960
Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28. LehrmaterialAusbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen der militärischen Ausbildung im MfSMinisterium für Staatssicherheit BArch*305 Abteilung XI Vertrauliche Verschlußsache! VVS-MfS-020-XI/186/76 Ausf. №. 0046 Lehrmaterial Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen der militärischen Ausbildung im MfS
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Vertrauliche Verschlu0sache!
VVS-MfS-020-XI/186/76
315 Blatt
Lehrmaterial
Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der
Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen
der militärischen Ausbildung im MfS
Vorliegendes Lehrmaterial wurde entsprechend der
Dienstanweisung 8/75 des Gen. Minister zur Orga-
nisierung und Durchführung der militärischen Aus-
bildung im Ministerium für Staatssicherheit er-
arbeitet.
Es basiert auf der DV 2/69 (Chiffrierordnung) des
Gen. Minister und Festlegungen auf dem Gebiet des
Chiffrierwesens, insbesondere Instruktionen der
Abteilung XI zu Tarn- und Verschleierungsver-
fahren.
Das Lehrmaterial ist bestimmt für die Ausbildung
von ausgewählten Angehörigen zu den Komplexen
Gewährleistung der Geheimhaltung bei der Nutzung
von technischen Nachrichtenmittel und Herstellung
und Anwendung von Tarn- und Verschleierungsmitteln
im Rahmen der militärischen Ausbildung.
Für die Ausbildung von Ausbildern sollte das
Material ungekürzt gelehrt werden, während für
die Einweisung von Nutzern bestimmter Mittel die
jeweiligen Abschnitte auszuwählen sind.
Über den Rahmen der militärischen Ausbildung
hinaus kann das Lehrmaterial für die Schulung
weiterer Nutzer von Tarn- und Verschleierungs-
verfahren verwendet werden.
Das Lehrmaterial wird mit Wirkung vom 01. 06. 1976
eingeführt.
Berlin, 01. 06. 1976 gez. Birke
Oberst
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Die Gewährleistung der Geheimhaltung
bei der Nutzung technischer Nachrich-
tenmittel
1.1. Die Bedeutung des Geheimnisschutzes
im Nachrichtenwesen
1.2. Möglichkeiten des Geheimnisschutzes
im Sprechverkehr
1.3. Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache
und im Sprechverkehr
2. Einsatzprinzipien von Tarn- und Ver-
schleierungsmitteln
2.1. Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und
Verschleierungsmitteln
2.2. Vor- und Nachteile von Tarn- und Ver-
schleierungsmitteln
2.3. Einsatzbedingungen
3. Handhabungen von Verschleierungsmitteln
3.1. Allgemeines zur Anwendung
3.2. Erläuterung der einzelnen Sprechtafel-
typen
3.3. Praktische Übungen im Verschleiern von
Nachrichten
4. Herstellung von Sprech- und Zahlen-
tafeln
4.1. Allgemeine Hinweise
4.2. Erläuterung der einzelnen Arbeits-
prozesse
5. Handhabung von Tarntafeln
6. Sicherheitsbestimmungen beim Umgang
mit Tarn- und Verschleierungsmitteln
7. Organisierung und Durchführung der
Ausbildung von weiteren Angehörigen
Anlage 1 Schlüsselunterlagen Typ 559
Anlage 2 Schlüsselunterlagen Typ 438
Anlage 3 Schlüsselunterlagen Typ 355
Anlage 4 Schlüsselunterlagen Typ 655
Anlage 5 Schlüsselunterlagen Typ 355 II
Anlage 6 Schlüsselunterlagen Typ 357
Anlage 7 Buchstabier- und Zahlentafel 490
Anlage 8 Gebrauchsanweisung zur Buch-
stabier- und Zahlentafel 490
Anlage 9 Muster Tarntafel 308, einschließ- 1 Ex.
lich Tarnserie und Gebrauchsan-
weisung
Anlage 10 Muster Sprechtafel 355 mit Ge- 15 Ex.
brauchsanweisung auf Rückseite
Anlage 11 Muster Sprechtafel 357 mit Ge- 15 Ex.
brauchsanwesiung auf Rückseite
Anlage 12 Sprechtafel 413a 15 Ex.
Anlage 13 Sprechtafel 413b 15 Ex.
Anlage 14 Sprechtafel 470 15 Ex.
Anlage 15 Muster Zahlentafel 355 15 Ex.
Anlage 16 Muster Zahlentafel 357 15 Ex.
Anlage 17 Übungstexte 15 Ex.
Anlage 18 Phrasenaufstellung 15 Ex.
1. Die Gewährleistung der Geheimhaltung bei der
Nutzung technischer Nachrichtenmittel
1.1. Die Bedeutung des Geheimnisschutzes im Nachrich-
tenwesen
Im vielschichtigen System des Kampfes gegen den
Sozialismus spielen die Versuche des Gegners, in
den Besitz geheimer und vertraulicher Informationen
zu gelangen, eine besondere Rolle. Es darf als be-
kannt vorausgesetzt werden, daß der Gegner auch
in dieser Hinsicht seine Angriffe besonders gegen
unser Organ richtet.
Das erfordert, daß das System zum Schutze von
Staats- und Dienstgeheimnissen lückenlos funktioniert.
Dazu gehört auch der sichere Schutz geheimzuhaltender
Informationen bei der Übermittlung über technische
Nachrichtenmittel. Es muß dem Gegner die Möglichkeit
genommen werden, durch Auswertung offener Nachrich-
tenverkehre auf leichte Art zu authentischen und
aktuellen Informationen zu gelangen und diese zu
unserem Schaden anzuwenden.
Alle technischen Nachrichtenmittel, besonders aber
die Funkmittel, können von der gegnerischen Auf-
klärung und anderen unbefugten Personen abgehört
werden.
Das System der gegnerischen Funkaufklärung ist
heute so umfassend aufgebaut und organisiert, daß
es in Verbindung mit der maschinellen Rechentechnik
und Spezialtechnik in der Lage ist, durch umfang-
reiche Analyse- und Vergleichsarbeit aus fast jeder
Funksendung brauchbare Schlüsse zu ziehen.
Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit,
die Wirksamkeit der gedeckten Truppenführung bei der
Nutzung technischer Nachrichtenmittel auch bei der
militärischen Ausbildung in den Organen des MfS zu
erhöhen.
Unter der gedeckten Truppenführung im Nachrichtenwesen
ist ein System von Festlegungen, Regeln und Maßnahmen
zu verstehen, das die Truppenführung beim Ausnutzen
von Nachrichtenverbindungen geheimhält. Sie soll das
Aufklären durch den Gegner und die Kenntnisnahme der
Nachrichten durch unbefugte Personen verhindern oder
weitgehend einschränken.
Es ist entsprechenden vorhandenen Kräften und Mitteln
zur Nachrichtenübermittlung und Nachrichtensicherung
die größtmögliche Sicherheit für die zu übermittelnde
Nachricht anzustreben.
1.2. Möglichkeiten des Geheimnisschutzes im Sprechverkehr
Die Sicherung geheimzuhaltender Nachrichten bei deren
Übermittlung über technische Nachrichtenmittel wird
durch die Anwendung entsprechender Chiffrierverfahren
gewährleistet.
Unter einem Chiffrierverfahren versteht man kurz gesagt
ein System von Vorschriften, das zur Umwandlung von Klar-
text in Geheimtext (Chiffrierung) und zur Rückverwand-
lung von Geheimtext in Klartext (Dechiffrierung) dient.
Die bei der Anwendung eines Chiffrierverfahrens benötigten
speziellen und der Geheimhaltung unterliegenden mittel
werden als Chiffriermittel bezeichnet.
Zur Absicherung des in der militärischen Ausbildung in
den Organen des MfS durchzuführenden Nachrichtenver-
kehrs (Sprechverkehr) bieten sich als geeignete
Chiffrierverfahren an:
a) Verschleierungsverfahren
(Anwendung von Verschleierungsmitteln, wie Sprech-
tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln, Mitteln
der Kartencodierung, Decknamen, Deckzahlen zum
Zweck der Verhinderung des unmittelbaren Mitver-
stehens durch Unbefugte)
b) Tarnverfahren
(Anwendung von Tarntafeln zum Zweck der Geheim-
haltung der zu übermittelnden Nachrichten bis ca.
4 Stunden)
Hinweis
Die nähere Erläuterung der einzelnen Chiffriermittel
erfolgt in den Abschnitten 2. - 5.
Der Geheimnisschutz im Sprechverkehr wird jedoch nicht
schlechthin durch die Anwendung des zweckmäßigsten
Chiffrierverfahren gewährleistet, sonder es sind
dabei auch u. a. folgende allgemeine Prinzipien zu
beachten:
1. Der Absender einer Nachricht ist in vollen Umfang
für die Sicherheit verantwortlich. Dabei ist
einzuschätzen:
- Zeitdauer der operativen Bedeutung der Nachricht
und der damit erforderlichen Geheimhaltungs-
dauer;
- politische Bedeutung der Nachricht, deren
operative Bedeutung zeitlich zwar begrenzt
ist, ihre Kenntnis aber dem Gegner noch danach
von großem Nutzen sein kann.
2. Es ist nicht gestattet:
- Nachrichten, die chiffriert werden oder wurden,
offen zu übertragen;
- beim offenen Austausch von Nachrichten Bezug darauf
zu nehmen, daß bestimmte Nachrichten chiffriert
wurden;
- Chiffrierverfahren (Typen) anzuwenden, die nicht
von der Abteilung XI des MfS genehmigt wurden;
- ungültige Chiffriermittel zu benutzen;
- offene Gespräche über Chiffriermittel, deren Be-
schaffenheit und Gültigkeit sowie über Chiffrier-
verbindungen zu führen;
- offene Anfragen chiffriert zu beantworten.
3. Die Übermittlung geheimzuhaltender Nachrichten über
technische Nachrichtenmittel im Klartext ist nur
unter folgenden Bedingungen gestattet:
- Bei Befehlen und Weisungen verbleibt zwischen
ihrer Erteilung und Ausführung so wenig Zeit, daß
der Gegner keine Gegenmaßnahmen ergreifen kann.
- Die Nachricht besitzt eine so große Dringlichkeit,
daß durch Anwendung von Chiffrierverfahren die
rechtzeitige Übermittlung verzögert wurde und der
daraus entstehende Nachteil größer wäre als durch
Bekanntwerden der Nachricht beim Gegner.
4. Alle Benutzer der technischen Nachrichtenmittel
sind verpflichtet, die angewiesenen Maßnahmen der
gedeckten Truppenführung und die entsprechenden Be-
triebsvorschriften strikt einzuhalten und die Wahr-
nehmung von Verletzung der Wachsamkeit und Geheim-
haltung unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.
1.3. Gesetzmäßigkeit der deutschen Sprache und im
Sprechverkehr
Nicht jedes Chiffrierverfahren eignet sich für die
Absicherung bestimmter Nachrichten. Ein Verfahren
kann nur unter Berücksichtigung des jeweiligen An-
wendungsbereiches richtig eingeschätzt werden.
Aus der Analyse des Nachrichtenverkehrs ergeben sich
die Anforderungen, die an das einzusetzende Verfahren
gestellt werden.
An Hand dieser Anforderungen und weiterer Gesetzt-
mäßigkeiten ist das für den betreffenden Anwendungs-
bereich geeignete Verfahren auszuwählen.
Ausgeprägte Gesetzmäßigkeiten ergeben sich meist
bei der Untersuchung von Klartexten.
So wird z. B. untersucht, in welcher Anzahl die
einzelnen Buchstaben oder Buchstabenverbindungen
auftreten oder welcher Buchstabe an bestimmten Stellen
im Text steht u. a.
In diesem Zusammenhang sei auf einige Gesetzmäßigkeiten
der deutschen Sprache hingewiesen:
a) Für die einzelnen Buchstaben des deutschen Alphabets
ergibt sich ein durchschnittlicher prozentualer
Anteil an der Gesamtbuchstabenanzahl eines Textes,
so beträgt dieser Wert z. B. für den Buchstaben e,
als den häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache,
17,6; für n 10,0 und für b 1,9.
b) Es gibt bestimmte zweistellige bzw. dreistellige
Buchstabenverbindungen, die am häufigsten auf-
treten, z. B. en, er oder ein, ten usw.
c) Jeder Text besteht im Durchschnitt zu ca. 40 %
aus Vokalen.
d) Die 5 häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache
ergeben ca. 50 % jedes Textes.
e) Auf C folgt fast nur H oder K. Vor C steht oft
S oder I.
f) Auf Q folgt fast nur U.
g) L, S und N ergeben die häufigsten Doppelkonsonanten.
Mitunter können bereits bei einer geringen Klartext-
menge die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache
deutlich in Erscheinung treten.
In bestimmten Anwendungsbereichen können aber auch
wesentliche Abweichungen davon auftreten.
Bei Anwendung eines Verfahrens auf einen Klartext
können sich Gesetzmäßigkeiten des Klartextes im Geheim-
text widerspiegeln. In welchem Maße und in welcher
Weise dies geschieht, hängt vom Verfahren ab. Die
Gesetzmäßigkeiten im Geheimtext gestatten Aussagen
über den Klartext und das benutzte Verfahren.
Würde ein Text z. B. buchstabiert, d. h. buchstaben-
weise in Geheimtext umgewandelt und jeder Klartext-
buchstabe immer nur durch einen Geheimtextbuchstaben
ersetzt werden, so könnten die im Klartext auftretenden
Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache auch sehr deutlich
im Geheimtext zu erkennen sein.
In diesem Falle wurde für die übermittelte Nachricht
nur äußerst geringe Sicherheit bestehen. Dem Gegner
wäre es hierbei in kürzester Zeit möglich, mit einfachen
Mitteln den Klartext und den Schlüssel zu rekonstruieren.
Solche Verfahren zur Umwandlung von Klartext in Geheim-
text haben deshalb keine praktische Bedeutung.
Eine demgegenüber höhere Sicherheit für die über-
mittelnden Nachrichten kann u. a. erreicht werden,
wenn die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache ver-
wischt werden, d. h. nicht ohne weiteres im Geheim-
text erkennbar sind. Die bereits erwähnten Tarn- und
Verschleierungsverfahren tragen dieser Forderung im
bestimmten Maße Rechnung. Das geschieht u. a. dadurch,
daß
- ganze Wörter und Wortfolgen als geschlossene Ein-
heiten (Klareinheiten) in Geheimeinheiten umgewandelt
werden;
- mehrere Möglichkeiten zur Umwandlung von Klareinheiten
in Geheimeinheiten bestehen (Mehrfachbelegung);
- Aufnahme von Buchstaben im allgemeinen bei der An-
wendung von Sprechtafeln verboten ist und zur Ver-
schleierung von Zahlen und Buchstaben spezielle
Sprechtafeln in Form von Buchstabier- und Zahlentafeln
mit entsprechend höherer Belegung verwendet werden;
- Buchstabierung bei der Anwendung von Tarntafeln so
gering wie möglich zu halten ist.
Methodischer Hinweis
An Hand der Muster sind diese Fragen zu erläutern.
Im Aufbau von Tarn- und Verschleierungsverfahren
müssen aber eine Reihe von Gesetzmäßigkeiten erhalten
bleiben, die sich wiederum ungünstig auf die Sicherheit
auswirken. Das ergibt sich aus der Notwendigkeit einer
einfachen und schnellen Handhabung und aus der Unmöglich-
keit bereits bei der Entwicklung der Mittel genau
wissen zu können, mit welcher Häufigkeit bestimmte
Klareinheiten auftreten werden.
Einfluß auf die Sicherheit der geheimzuhaltenden
Nachrichten können auch noch andere Faktoren haben,
die sich aus dem Sprechverkehr selbst ergeben:
1. Gesetzmäßigkeit in der Struktur der Nachrichten-
netze und im Übermittlungsablauf der Nachrichten
Sie ergeben sich im wesentlichen durch die Unter-
suchung folgender Punkte:
- Mit wem können die einzelnen Korrespondenten
verkehren
- Mit welchen Nachrichtenmitteln wird der Verkehr
abgewickelt, und in welchem Maße werden die
einzelnen Nachrichtenmittel benutzt
- Bestehen Besonderheiten in den Verkehrszeiten
- Welche Vorschriften bestehen für die Betriebs-
weise des Nachrichtennetzes (Bildung der Ruf-
zeichen u. a.)
- Mit welchen anderen Nachrichtennetzen besteht
Verbindung
2. Gesetzmäßigkeiten im Aufbau und Inhalt der Nachrichten
Hierbei werden folgende Punkte untersucht:
- In welcher Anzahl werden Nachrichten in einer
bestimmten Zeit übermittelt
- Welche Länge haben die Nachrichten
- Wie ist die Verteilung der Nachrichten auf die
einzelnen Linien
- Wie sind die Nachrichten aufgebaut und gegliedert
(z. B. bestimmte Reihenfolge der Angaben in einer
Beobachtungsmeldung)
- Welchen allgemeinen Inhalt haben die Nachrichten
(z. B. Art der Aktionen, wie Beobachtungen,
Sicherung von Objekten und Transporten, Märsche …,
dabei unterscheiden nach Erteilung von Befehlen
und Weisungen und nach Vollzugsmeldungen an
Vorgesetzte)
- In welcher Anzahl treten bestimmte Angaben in
den Nachrichten auf
(z. B. Einheitsbezeichnungen, Dienststellungen,
Objektbezeichnungen, PKW-Typen)
Bei den in diesem Lehrgang zu behandelnden Verfahren
nimmt die Sicherheit mit steigender zu übermittelnder
Textmenge ab, weil dadurch dem Gegner mehr Vergleichs-
material geboten wird. Deshalb sollte der Grundsatz
gelten:
Soviel wie notwendig, so wenig wie möglich Informationen
übermitteln!
2. Einsatzprinzipien von Tarn- und Verschleierungsmitteln
2.1. Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und Verschleierungs-
mitteln
Unter Tarnmitteln sind insbesondere Tarntafeln und
unter Verschleierungsmitteln insbesondere Sprechtafeln
zu verstehen.
Tarntafeln und Sprechtafeln sind Chiffriermittel in
Tafelform, bei denen die Phrasen in den durch Zeilen
und Spalten gebildeten Feldern von Tafeln stehen und
die Geheimeinheiten (die für eine Phrase zu übermittelnden
Buchstaben- oder Zifferngruppen) durch die Verbindung
der Tafel-, Zeilen- und Spaltenbezeichnungen gebildet werden.
Methodischer Hinweis
An Hand der Muster erläutern.
Tarntafeln
Es gibt die Tarntafeltypen 307 und 308, die sich jedoch
nur im Format voneinander unterscheiden. Der Typ 307
hat Meldetaschenformat, während der Type 308 im Rock-
taschenformat hergestellt wird. Tarntafeln habe die
Form eines Heftes. Beim Tarnen wird der Klartext voll-
ständig in Geheimtext (Tarntext) umgewandelt.
Beispiel:
Klartext: Standort melden Personenkontrolle gewährleisten
Tarntext: 4827 1390 5634 9200
Gegenüber manuellen Schlüsselverfahren (das sind
Chiffrierverfahren, die eine Geheimhaltung für
mehrere Tage bis unbegrenzte Zeit gewährleisten)
beiten Tarntafeln im allgemeinen den Vorteil größerer
Chiffriergeschwindigkeit und einfacherer Anwendbar-
keit unter einsatzmäßigen Bedingungen.
Verschleierungsmittel
Es wurde eine Reihe von Sprechtafeltypen entwickelt,
von denen einige in diesem Lehrgang behandelt werden.
Hinweis
Die Anwendung von Sprechtafeltypen, die von der
Abteilung XI des MfS (Zentrales Chiffrierorgan)
nicht genehmigt sind, ist verboten.
Sprechtafeln werden in der Regel in Tafelform herge-
stellt; das Format wird den konkreten Anwendungsbe-
dingungen angepaßt.
Durch den einfachen, übersichtlichen und handlichen
Aufbau ermöglichen Sprechtafeln eine flüssige und
fehlerfreie unmittelbare verschleierte Gesprächs-
führung.
(Beim Verschleiern rasches Auffinden gesuchter
Begriffe und unmittelbares Ablesen der zugeordneten
Geheimeinheiten, beim Entschleiern rasches Auffinden
übermittelter Geheimeinheiten und unmittelbares
Ablesen der zugehörigen Phrasen)
Bei der Verschleierung werden nur die geheimzu-
haltenden Begriffe in Geheimeinheiten umgewandelt.
Es entsteht Mischtext (Klartextteile und Geheim-
einheiten innerhalb des zu übermittelnden Textes).
Beispiel:
Klartext: Standort melden Personenkontrolle gewährleisten
Mischtext: CK melden HP gewährleisten
2.2. Vor- und Nachteile von Tarn- und Verschleierungs-
mitteln
In der nachstehenden Gegenüberstellung sollen Vor- und
Nachteile von Tarn- und Verschleierungsmitteln ver-
deutlicht werden, um eine Entscheidung für den Einsatz
des zweckmäßigen Mittels zu erleichtern.
| Merkmale | Tarntafeln | Sprechtafeln | |
| 1. | Sicherheit | ca. 4 Stunden | nur Verhinderung des unmittelbaren Mitverstehens durch Unbefugte |
| 2. | maximaler Phrasenbestand | 3 Varianten: 625, 1250, 2500 Phrasen | bis ca. 200 Phrasen, je nach gewählten Typ |
| 3. | Inhalt des Phrasenver- zeichnisses | Buchstaben, Silbe, Ziffern, Zahlen, Uhrzeiten,Satz- zeichen | |
| Wörter, Wortfolgen | |||
| für Buchstaben und Zahlen nur spezielle Buchstabier- und Zahlentafeln | |||
| 4. | Notwendigkeit der Anpassung des Nachrich- teninhalts an den Phrasen- bestand | in vollem Maße notwendig, da - kein Mischtext zugelassen (nur Tarntext) - Buchstabierungen möglichst gering zu halten sind | nur hinsichtlich der geheimzuhaltenden Be- griffe notwendig, da Mischtext zugelassen - Buchstabierungen nicht gestattet |
| 5. | Notwendigkeit von schrift- lichen Auf- zeichnungen bei Anwendung | im allgemeinen ja | nein |
| 6. | Beschaffenheit der Geheimein- heiten | 4stellige Ziffern- gruppen | in der Regel 2stellige Gruppen (Buch- staben oder Ziffern) |
| 7. | Zeitfaktor | Tarnen ist zeitaufwendiger als Verschleiern, da Tarntafeln größeren Phrasenbestand und in Heftform(blättern!) | |
| 8. | Format, Form | Typ 307 (Meldetaschenfor- mat) Typ308 (Rocktaschenfor- mat) Heftform | Format je nach Anwendungsbe- dingungen fest- legbar meist Tafelform |
Die bei Tarn- und Sprechtafeln erreichbare Sicher-
heit ist in besonderem Maße von Handhabung, Nachrich-
tenaufbau, Nachrichtendichte, Schlüsselaufbau,
Schlüsselwechsel, Nachrichtenmitteln abhängig.
Deshalb ist die strikte Einhaltung aller speziellen
Anwendungsvorschriften und der geforderten An-
wendungsbedinungen bei diesen Mitteln notwendig.
2.3. Einsatzbedingungen
Bei der Auswahl eines Verfahrens für einen bestimmten
Anwendungsbereich und seiner Anwendung in diesem sind
viele Faktoren zu beachten, z. B. Beschaffenheit und
erforderliche Sicherheit der Nachrichten, Nachrich-
tendichte, Nachrichtenmittel, Anzahl der Korre-
spondenten, Art ihres Einsatzes, Arbeitsbedingungen
und nicht zuletzt die Qualifikation und Verläßlichkeit
der für diese Arbeit - in unserem Falle das Tarnen
oder Verschleiern - ausgewählten Mitarbeiter.
Die Anwendung von Tarntafeln ist zweckmäßig
1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des
Nachrichteninhaltes:
a) operative Bedeutung im allgemeinen nicht mehr
als 4 Stunden (also: keine Übermittlung einzu-
leitender Maßnahmen, die erst 24 Stunden später
wirksam werden),
b) im wesentlichen Gleichförmigkeit (aber nicht
stereotyp) und geringer Umfang der Nachrichten
(1 Spruch maximal 50 Tarngruppen).
2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs-
bereiches an das Verfahren:
a) hohe Chiffriergeschwindigkeit gegenüber manuellen
Schlüsselverfahren,
b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler
Anzahl der Benutzer,
c) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung,
d) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung,
e) leichte Transportierbarkeit,
e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen,
Über diese Bedingungen hinaus muß nochmals betont
werden, daß Tarntafeln immer anhängig vom Anwendungs-
bereich sind, da der Phrasenbestand auf Grund der
Analyse des Nachrichteninhalts ausgewählt wird.
Das bedeutet, daß der Phrasenbestand einer Tarn-
tafel, die für den Einsatz während einer militärischen
Ausbildung vorgesehen ist, auch dem Inhalt der dabei
zu übermittelnden Nachrichten entsprechen muß. Da die
Art und das Ziel der Ausbildung vorher bekannt sind,
kann auch eine entsprechende Phrasenauswahl erfolgen.
Der Einsatz von Verschleierungsmitteln ist zweckmäßig
1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des
Nachrichteninhaltes:
Bei Funkübermittlung ist die Verschleierung nur dann
zugelassen, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig
zutreffen:
a) Die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß dem
Gegner keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
b) Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach
der Übermittlung keine wesentlichen Kenntnisse
mehr.
Bei Drahtübermittlung über nicht abhörsichere
Leitungen ist die Verschleierung dann zugelassen,
wenn eine der beiden genannten Bedingungen zu-
trifft.
Von diesen Bedingungen darf nur abgewichen werden,
wenn durch ihre Einhaltung die rechtzeitige Über-
mittlung verhindert würde und der daraus ent-
stehende Nachteil größer wäre als durch Bekannt-
werden der Nachricht beim Gegner.
2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs-
bereiches:
a) Notwendigkeit der unmittelbaren verschleierten
Gesprächsführung (höhere Chiffriergeschwindigkeit
als bei Tarntafeln),
b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler
Anzahl der Benutzer,
c) leichte Erlernbarkeit und einfachste Handhabung,
d) leichte Transportierbarkeit und der Möglichkeit
der Gestaltung des Formats entsprechend speziellen
Anwendungsbedingungen,
e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen.
f) Voraussetzungen für Herstellung sind gegeben.
3. Handhabung von Verschleierungsmitteln
3.1. Allgemeines zur Anwendung
Bei der Verschleierung werden nur die geheimzuhaltenden
Begriffe durch Geheimeinheiten ersetzt. Der übrige
Text wird offen übermittelt. Der offene Text darf
jedoch keine Schlüsse auf die konkrete Bedeutung der
benutzten Geheimeinheiten zulassen. D. h.: Der mit-
hörende Gegner kann zwar nicht daran gehindert werden,
aus dem Zusammenhang zu erkennen, daß sich hinter
einer bestimmten Geheimeinheit die Bezeichnung eines
Vorkommnisses, eine Zeit- oder Ortsangabe verbirgt,
aber er soll nicht erkennen, um welches Vorkommnis,
welche Zeit- oder Ortsangabe es sich handelt.
Beispiel:
Melden Sie Standort der Funkwagen und gewährleisten
Sie verstärkte Personenkontrolle.
Die in dem Beispiel unterstrichenen Klartextteile
werden durch Geheimeinheiten ersetzt. Die übrigen
Klartextteile werden offen übermittelt.
Zu verschleiern sind in der Regel:
- Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen,
sonstige taktische oder operative Begriffe;
- Dienststellen, Einheiten (Decknamen, Deckzahlen);
- Dienststellungen, Funktionen (Decknamen, Deckzahlen);
- Zahlen- und Zeitangaben;
- Orts- und Geländeangaben (codierte Kartenkoordinaten).
Offen zu übermitteln sind im allgemeinen solche
Angaben, deren Kenntnis beim Gegner vorausgesetzt
werden muß und deren Verschleierung ihm demzufolge
zum sofortigen Einbruch in das Mittel verhelfen
würde.
Geheimzuhaltende Angaben über Personen wie Namen,
Geburtsdaten oder Anschriften dürfen in der Regel
weder offen noch verschleiert übermittelt werden.
Die Verschleierung ist nur über abhörsichere Leitungen
zulässig, um das unmittelbare Mitverstehen durch
Nachrichtenpersonal zu verhindern.
Für jeden Anwendungsbereich ist daher festzulegen:
- welche Angaben zu verschleiern sind,
- welche Angaben offen zu übermitteln sind.
Die Verschleierung ist nach Möglichkeit durch die
Umschreibung zu ergänzen. bei der Umschreibung
wird auf Dinge, die beiden Gesprächspartnern bekannt
sind, z. B. durch vorangegangene Absprachen, in
einer solchen Weisung Bezug genommen, daß mithörende
dritte Personen den konkreten Inhalt nicht erfassen
können.
Hinsichtlich des Schlüsselwechsel gelten bei Sprech-
tafeln die folgenden Festlegungen:
In der Regel wird Zeitschlüssel angewandt, um während
der Anwendung den mit dem Schlüsselwechsel verbundenen
Zeitverlust zu vermeiden.
Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von
Nachrichtendichte,Nachrichteninhalt, benutzten
Nachrichtenmitteln und sonstigen speziellen Bedingungen
des jeweiligen Anwendungsbereiches.
Der Schlüsselwechsel der Sprechtafel soll mit dem
Wechsel der gleichzeitig benutzten anderen Ver-
schleierungsmittel und der Funkunterlagen erfolgen.
Der Schlüssel der Sprechtafel ist zu wechseln, wenn
einer der folgenden Fälle eintritt:
a) Beginn eines Einsatzes oder einer Übung;
b) seit dem ersten Gebrauch sind höchstens 24 Stunden
vergangen;
c) Kompromittierung des Schlüssels;
d) besondere Anweisung.
Die Vorschriften hinsichtlich des Schlüsselwechsels
sind strikt einzuhalten, damit die entsprechende
Sicherheit für die Nachrichten gewährleistet ist.
Eine Sprechtafel kann ihren Zweck nur dann erfüllen,
wenn der Benutzer verantwortungsbewußt handelt und
die Anwendung beherrscht.
Dazu ist u.a. auch die Anwendung des Telegrammstils,
besonders aber des Codestils eine wesentliche Voraus-
setzung.
Spruchstil ist die sprachliche Darstellung oder Aus-
drucksweise. Man unterscheidet drei Hauptarten des
Stils: den persönlichen Stil, den Wirkungsstil und
den Sachstil.
Wir wollen hier nur auf den Sachstil eingehen. Bei
ihm geht es in erster Linie um die Darstellung eines
Sachverhaltes, wobei die Person des Verfassers und
die Person des Empfängers im Hintergrund bleiben.
Sachlichkeit, Klarheit und Kürze sind seine hervor-
tretende Merkmale.
Telegramm- und Codestil sind besondere Formen des
Sachstils.
Unter Telegrammstil wird eine Ausdrucksweise verstanden,
die jedes überflüssige Wort vermeidet.
Die Anwendung des Telegrammstils dient der besseren
Ausnutzung der technischen Nachrichtenmittel, der
Entlastung der Nachrichtenkräfte und der Beschleunigung
der Übermittlung. Diese Tatsachen gewinnen insbesondere
bei der Durchführung militärischer Aufgaben (so auch
bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im
Rahmen der militärischen Ausbildung) an Bedeutung.
Bei geheimzuhaltenden Nachrichten, die vor dem Ab-
gang chiffriert und nach dem Empfang dechiffriert
werden müssen, ergibt sich durch Anwendung des
Telegrammstils eine dreifacher Vorteil:
der gekürzte Text kann schneller chiffriert, schneller
übermittelt und schneller dechiffriert werden.
Der Inhalt des ursprünglichen Textes muß jedoch richtig,
klar und unmißverständlich wiedergegeben werden, d. h.
der Sinn des Textes muß erhalten bleiben. Deshalb ist
stets zu beachten: Klarheit geht vor Kürze!
Unter Codestil versteht man die Ausdrucksweise, die es
gestattet, den Inhalt einer Nachricht mit der geringst-
möglichen Anzahl von Geheimeinheiten (Buchstaben- oder
Zifferngruppen) einer bestimmten Tarn- bzw. Sprechtafel
wiederzugeben.
Codestil und Telegrammstil haben gemeinsame Merkmale.
Bei beiden werden die sprachlichen Ausdrucksmöglich-
keiten eingeengt und dem obersten Prinzip äußerster
Kürze untergeordnet. Aber der Codestil weist gegenüber
dem Telegrammstil gewisse Besonderheiten auf:
1. Die Übertragung eines Klartextes in Codestil ist nur
unter Anwendung einer bestimmten Tarn- oder Sprechtafel
möglich.
Die Anpassung des Klartextes an den vorhandenen Phrasen-
bestand geschieht gleichzeitig unter Weglassung aller
entbehrlichen Klartextteile.
2. Beim Codestil sind die Ausdrucksmöglichkeiten auf
die in den Tarn- bzw. Sprechtafel enthaltenen
Phrasen beschränkt.
I Telegrammstil ist es oft möglich, zwischen
mehreren Ausrücken zu wählen. Dagegen enthalten Tarn- und
Sprechtafeln die in dem betreffenden Anwendungs-
bereich häufiger vorkommenden Wörter und Wortfolgen.
Von ausschlaggebender Bedeutung ist deshalb die Aus-
wahl der richtigen Phrasen für den vorgesehenen An-
wendungsbereich.
Würde das nicht beachtet, dann müßten bei Tarntafeln
unnötige Buchstabierungen vorgenommen werden. Da bei
Sprechtafeln keine Buchstabierungen zugelassen sind,
wäre es hierbei notwendig, fehlende Begriffe offen
zu übermitteln, was wiederum die Geheimhaltung dieser
Begriffe gefährden würde.
Die für die Umwandlung eines Klartextes benötigten
Codegruppen sind von der richtigen Anwendung des
Codestils und vom Phrasenbestand des angewandten
Verfahrens abhängig.
Beispiel:
Die Klartexte 1 und 2 werden mit den Tarntafeln
A und B getarnt.
Tarntafel A (bestimmt für einen Bereich mit
Sicherungsaufgaben auf Autobahnen)
Tarntafel B (bestimmt für einen Bereich mit
Sicherungsaufgaben im Küstengebiet)
KT 1: Autobahnauffahrt passiert.
KT 2: Schwedischer Zerstörer beobachtet.
Tarntafel A Tarntafel B
KT 1: /Autobahnauffahrt/ /Au/t/o/bahn/
/passiert/ /auf/fa/h/rt/
/passiert/
(2 Gruppen) (10 Gruppen)
KT 2: /Sch/w/e/d/isch/ /Schwedisch/Zerstörer/
/Zer/st/ö/rer/ /beobachtet/
/beobachtet/
(10 Gruppen) (3 Gruppen)
3. Der Codestil verzichtet in noch stärkeren Maße als
der Telegrammstil auf die Wiedergabe unwesentlicher
Bedeutungsunterschiede und ist bestrebt, den vor-
handenen Phrasenbestand so vielseitig wie möglich
zu verwenden.
Die deutsche Sprache ist in der Auswahl der Begriffe
sehr vielseitig und enthält auch oft überflüssige,
sogenannte Füllwörter.
Da die Aufnahme von Wortphrasen z. B. in eine Sprech-
tafel nur begrenzt möglich ist, gilt es vorher genau
zu überlegen, daß der vorhandene Phrasenbestand viel-
seitiger verwendbar ist. Gleichzeitig muß jedoch beachtet
werden, daß keine Sinnentstellungen durch Weglassung
vermutlich entbehrlicher Wörter oder Verwendung
von Synonymen entstehen. Synonyme sind z. B.:
Lage-Situation-Stand
Standort-Position
beenden-einstellen-abschließen
Beispiel für Textkürzung:
Die Beobachtung des Objektes kann wieder eingestellt
werden. Verbleiben Sie an ihrem jetzigen Standort
und erwarten Sie dort neue Anweisungen.
gekürzter Text:
Beobachtung Objekt einstellen. Am Standort ver-
bleiben neue Anweisung erwarten.
Ersetzung nicht vorhandener flektierter Formen
Die Beschränkung der flektierten Formen und die
Verwendung der vorhandenen Formen als Synonyme für
die nicht vorhandenen ist ein besonderes Merkmal
des Codestils.
Die Praxis beweist, daß viele Wortformen miteinander
austauschbar sind, ohne daß Mißverständnisse ent-
stehen.
Beispiel:
Das Substantiv Hindernis
kann bedeuten:
Hindernisses
Hindernisse
Hindernissen
Beispiel:
Das Adjektiv technisch
kann bedeuten:
technischer
technischen
technischem
technisches
technische
Beispiel:
Das Pronomen sein
kann bedeuten:
seiner
seinen
seinem
seines
seine
Beispiel:
Das unbestimmte Numerale kein
kann bedeuten:
keiner
keinen
keinem
keines
keine
Beispiel:
das Infinitiv des Verbs sichern
kann bedeuten:
zu sichern
sichere
sicherst
sichert
sichernder
sichernden
sicherndem
sicherndes
sichernde
Beispiel:
Das Perfektpartizip gesichert
kann bedeuten:
sicherte
sichertest
sicherten
sichertet
haben gesichert
hatten gesichert usw.
gesicherter
gesicherten
gesichertem
gesichertes
gesicherte
Zusammenziehung getrennter Verben
Zusammengesetzte Verben, die in bestimmten Zeit-
formen getrennt werden, werden im Codestil zusammen-
gezogen, um Codegruppen einzusparen, die vorhandenen
Phrasen möglichst vielseitig verwenden zu können, ihr
Aufsuchen zu erleichtern und die Unterbrechung von
Wortverbindungen zu vermeiden.
Beispiel:
Klartext: Brechen Sie die Beobachtung ab
Textform für
Übermittlung: Beobachtung abbrechen
Bei der Zusammenziehung getrennter Verben ist be-
sonders darauf zu achten, daß keine Sinnentstellungen
auftreten.
Um den Sinn eindeutig wiederzugeben, muß eine Wort-
umstellung vorgenommen werden. Dies erfordert zwar
etwas Beweglichkeit im sprachlichen Ausdruck, er-
möglicht aber eine entsprechende Einsparung von Code-
gruppen.
Gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten
Die gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten
ist ein weiteres Mittel, das den Codestil vom Tele-
grammstil unterscheidet.
Beispiel:
Die Phrase Spreng-en/-ung kann benutzt werden als
Spreng- (für Zusammensetzungen, wie Spreng-
trupp, Sprengkommando)
sprengen
Sprengung
Beispiel:
Die Phrase Frankreich kann benutzt werden als
Frankreich
Frankreichs
Franzose
Franzosen
Franzosem
französisch
französischer
französischen
französischem
französisches
französiche
Beispiel:
Die Phrase Bereit-schaft kann benutzt werden als
bereit
bereiter
bereiten
bereitem
bereites
bereite
Bereitschaft
Bereitschafen (Plural, wenn dies aus Text-
zusammenhang hervorgeht, an-
sonsten muß dies entsprechend
verdeutlicht werden durch In-
zufügen weiterer Textteile)
4. Der Klartext ist beim Codestil nicht unbedingt
so knapp wie möglich abgefaßt.
Bei manchen Verfahren sind die Phrasen nicht im
Telegrammstil, sondern im Normalstil abgefaßt. Die
Verkürzung ergibt sich erst durch die Umwandlung
in Geheimeinheiten.
Beispiel:
Klartext: Ich bitte um Verstärkung
Telegrammstil: Bitte Verstärkung
Im Phrasenbestand ist Bitte
nicht
enthalten, aber ich bitte um
. in
diesem Fall entspricht die ursprüng-
liche Fassung dem Codestil.
Die Beherrschung der Mittel des Telegrammstils ist
also für die richtige Anwendung des Codestils
Voraussetzung, da dieser sich weitgehend der gleichen
Mittel bedient, teils allerdings in anderer Weise.
Die hier für die Handhabung von Verschleierungs-
mitteln gegebenen Hinweise hinsichtlich der An-
wendung des Codestils treffen prinzipiell für Tarn-
und Verschleierungsmittel zu.
Für die Benutzer kommt es darauf an, sich in der
Anwendung des Telegramm- und Codestils so zu qualifizieren,
daß die schnelle und den Vorschriften entsprechende
Bearbeitung der Sprüche garantiert ist.
3.2. Erläuterung der einzelnen Sprechtafeltypen (an Hand
der Muster)
In diesem Abschnitt werden einige der von der Ab-
teilung XI genehmigte Typen von Sprechtafeln, Zahlen-
tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln sowie ein Mittel
zur Verschleierung von Kartenkoordinaten behandelt.
Die einzelnen Typen unterscheiden sich nur durch die
unterschiedliche mögliche Anzahl der aufzunehmenden
Phrasen, deren Anordnung sowie die Art der
Geheimeinheiten (Buchstaben oder Ziffern).
Type 355
Beim Typ 355 unterscheiden wir zwei Grundformen:
a) Sprechtafeln mit bis zu 13 Zeilen und bis zu
13 Spalten, so daß sich maximal 169 Phrasen-
stellen (oder Phrasenfelder) ergeben.
Für die Sprechtafel des Typs 355 werden Schlüssel-
unterlagen des Typs 559 benutzt. Jeweils 31 Schlüssel
sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt,
numeriert von 01. - 31.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
alphabeten, und zwar
- ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
- ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung.
Bei 13 x 13 Feldern stehen demzufolge in den
Feldern, die die Geheimeinheiten aufnehmen,
jeweils 2 Buchstaben und man erhält dadurch pro
Phrase mindestens eine vierfach Belegung (jede
Phrase kann mindestens durch 4 verschiedene Ge-
heimeinheiten ersetzt werden). Jede Phrase wird
durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt,
deren erster Buchstabe in derselben Zeile und
deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte
wie die Phrase stehen. Diese Buchstabengruppe
wird nach dem deutschen Buchstabieralphabet über-
mittelt. Z. B. BF = Berta Friedrich
b) Die zweite Form besteht in einer Sprechtafel mit
bis zu 13 Zeilen und bis zu 26 Spalten mit
maximal 338 Phrasenstellen.
Auch hier werden Schlüsselunterlagen des Typs 559
benötigt. Durch die doppelte Anzahl der Phrasen-
stellen ist die Belegung nur einfach.
Hinweis
Der Vorteil besteht in der größeren Phrasenan-
zahl; als Nachteil muß gewertet werden, daß diese
Tafel nicht mehr so leicht überschaubar ist.
c) Der Typ 355 kann auch als Zahlentafel angewandt
werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern
0 - 9 in Frage.
Für die Zahlentafel 355 werden Schlüsselunter-
lagen des Typs 355 II benutzt. Jeweils 31 Schlüssel
sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt,
numieriert von 01. - 31.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
alphabeten (Verwendung von nur 13 bestimmten
Buchstaben des deutschen Alphabets), und zwar
- ein Mischalphabet für die Zeilenbestimmung,
- ein Mischalphabet für die Spaltenbestimmung.
Die Phrasen sind mindestens 15fach belegt.
Typ 357
a) Sprechtafel mit bis zu 10 Zeilen und bis zu
10 Spalten, so daß sich maximal 100 Phrasenstellen
ergeben.
Für die Sprechtafel 357 werden Schlüsselunter-
lagen des Typs 438 benutzt.
Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
zusammengefaßt, numeriert von 01. - 31.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmischalphabeten,
und zwar
- ein Ziffernmischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
- ein Ziffernalphabet für die Spaltenbezeichnung.
Die Belegung der Phrasen ist bei voller Ausnutzung
der Tafel einfach, denn in den für die Geheimeinheiten
vorgesehenen Feldern steht jeweils eine Ziffer. Jede
Phrase wird durch eine zweistellige Zifferngruppe
ersetzt. Die Bildung der Zifferngruppe erfolgt
wie beim Typ 355 (erste Zeile, dann Spalte).
b) Der Typ 357 kann ebenfalls als Zahlentafel ver-
wendet werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern
0 - 9 in Frage.
Für die Zahlentafel des Typs 357 werden Schlüssel-
unterlagen des Typs 357 benutzt. Jeweils
30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zu-
sammengefaßt.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmisch-
alphabeten und zwar
- ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
- ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung.
Die Ziffern von 0 - 9 sind mindestens 8fach belegt.
Typ 413
Den Sprechtafeltyp 413 gibt es in zwei Grundformen:
Typ 413a
Die Sprechtafel umfaßt bis zu 26 Phrasenstellen, die
in zwei Spalten mit je 13 Feldern nebeneinander an-
geordnet sind.
Für die Sprechtafel des Typs 413a werden Schlüssel-
unterlagen des Typs 355 benutzt.
Jeweils 30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
zusammengefaßt.
Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstabenmisch-
alphabet.
Eine Phrase wird jeweils durch den links daneben
stehenden Buchstaben ersetzt. Die Belegung ist
einfach.
Typ 413b
Die Sprechtafel umfaßt bis zu 36 Phrasenstellen,
di in zwei Spalten mit je 18 Feldern nebeneinander
angeordnet sind.
Für die3 Sprechtafel des Typs 413b werden Schlüssel-
unterlagen des Typs 655 benutzt.
Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
zusammengefaßt.
Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstaben- Ziffern-
Mischalphabet.
Eine Phrase wird durch einen Buchstaben oder eine
Ziffer ersetzt. Die Belegung ist einfach.
Typ 470
Der Typ 470 wurde auf der Grundlage des Typs 355 ent-
wickelt, weist aber folgende Besonderheiten auf:
Neben den Wortphrasen sind auch die Ziffern 0 - 9
im Phrasenverzeichnis enthalten.
Die Sprechtafel mit bis zu 13 Zeilen und bis zu
13 Spalten wird in zwei Teile geteilt. Der eine Teil
mit 7 Phrasenspalten = 91 Felder enthält die Wort-
phrasen. Die restlichen 6 Phrasenspalten, die zu-
sammengefaßt 2 Spalten bilden, enthalten die Ziffern
0 - 9 in der vorgeschriebenen Form.
Insgesamt hat die Sprechtafel somit 101 Phrasenstellen.
Für die Sprechtafel des Typs 470 werden ebenso wie
beim Typ 355 Schlüsselunterlagen des Typs 559 be-
nutzt.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
alphabeten, und zwar
- ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung, davon
13 Buchstaben für den Wortphrasenteil und 13 Buch-
staben für den Ziffernteil,
- ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung,
davon 14 Buchstaben für den Wortphrasenteil und
12 Buchstaben für den Ziffernteil.
Auch hier wird jede Phrase durch eine zweistellige
Buchstabengruppe ersetzt.
Die Belegung ist bei den Wortphrasen mindestens
2fach, bei den Ziffern mindestens 12fach.
Typ 490 (nur als Information behandeln)
Die Buchstabier- und Zahlentafel 490 ist vorwiegend
für die Nachrichtenübermittlung über Drahtverbindungen
anzuwenden. Da die Nachrichten selbst sehr kurz ge-
halten werden müssen, eignet sich dieses Mittel sehr
gut für die Verschleierung von Kfz-Kennzeichen und
Daten.
Bei den Typ 490 handelt es sich um eine Buchstabier-
und Zahlentafel, sie besteht aus
a) Chiffrierteil
Der Chiffrierteil enthält als Klareinheit in
alphabetischer Ordnung die 26 Buchstaben A bis Z;
die Zeichen $,£, CR für die Umlaute Ä, Ö, Ü das
Satzzeichen Bindestrich
und in numerischer
Reihenfolge die 10 Ziffern 0 bis 9 (je dreimal).
Jeder Klareinheit sind vier verschiedene Geheim-
einheiten (zweistellige Buchstabengruppen) fest
zugeordnet.
b) Dechiffrierteil
Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten
lexikographisch geordnet. Die Klareinheiten
stehen rechts neben den Geheimeinheiten.
Der Schlüsselwechsel erfolgt durch das Ersetzen
einer ungültige gewordenen Buchstabier- und Zahlen-
tafel durch eine gültige.
Hinweis
Als Serie gilt jeweils eine bestimmte Buchstabier-
und Zahlentafel in der entsprechenden Auflage.
Dieser Typ wird nur in der Abteilung XI hergestellt
und muß bei Bedarf beantragt werden.
SAPAD-71 (nur informatorisch)
1. SAPAD-71 ist ein Chiffriermittel zur Verschleierung
von Koordinaten topografischer Karten.
Das Verfahren wurde 1971 vom Oberkommando der
Vereinten Streitkräfte bei gemeinsamen Übungen,
Manövern und Maßnahmen der Stäbe und Truppen der
Warschauer Vertragsstaaten als verbindlich erklärt.
Im Dezember 71 wurde SAPAD-71 als einheitliches
Mittel zur Codierung von topografischen Karten
innerhalb der NVA eingeführt.
Eine Variante des Verfahren ist auf Karten an-
wendbar, die die Kartenkoordinaten vom Gebiet der
DDR enthalten.
2. Maßstäbe
1 : 50.000
1 : 100.000
1 : 200.000
1 : 500.000
3. Allgemeines
Jede Schlüsselserie enthält 15 verschiedene
Schlüssel und 1 Blatt für die Nachweisführung
über die Entnahme und Vernichtung der Schlüssel.
Die Klareinheiten sind die Koordinatenangaben,
getrennt nach Hoch- und Rechtswert. Die Klarein-
heiten sind in der Regel vierstellige Ziffern-
gruppen (beim Maßstab 1: 50.000 auch dreistellig).
Die Geheimeinheiten sind dreistellige Ziffern-
gruppen.
4. Die Gebrauchsanweisung liegt jedem Exemplar bei
(Rückseite der Entnahmetabelle).
5. Schlüsselwechsel erfolgt vor jeder Übung bzw.
jedem Einsatz, wenn nicht anders festgelegt.
3.3. Praktische Übung im Verschleiern von Nachrichten
Allgemeine Hinweise (als Vorbereitung auf praktische
Übungen)
1. Voraussetzung für die mit Sprechtafeln mögliche
unmittelbare Gesprächsführung ist es, daß der
Benutzer die Anwendungsvorschriften beherrscht
und mit dem Phraseninhalt der jeweiligen Sprech-
tafel vertraut ist.
2. Die Sprechtafeln können selbstständig oder in
Verbindung mit anderen Verschleierungsmitteln
angewandt werden.
Haben die verschiedenen Mittel gleichartige
Geheimeinheiten, so ist z. B. die Anwendung der
Zahlentafel bzw. der Buchstabier- und Zahlentafel
und der anschließende Übergang zur Sprechtafel
offen anzukündigen, z. B. durch ich buchstabiere
bzw. Ende der Buchstabierung
.
3. Die Mehrfachbelegung ist in unsymetrischer
Weise auszunutzen.
4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
in Klartext ist verboten.
Methodischer Ablauf
1. Vorbereitung der jeweiligen Mittel zur Anwendung
durch Eintragen des Schlüssels:
bei Sprechtafeln
Typ 355: 1. Mischalphabet auf linkem Rand von
oben beginnend senkrecht eintragen
zur Zeilenbezeichnung; dabei der
Reihenfolge nach in jedes Feld
2 Buchstaben.
2. Mischalphabet auf oberen Rand von
links beginnend waagerecht eintragen
zur Spaltenbezeichnung; dabei der
Reihenfolge nach in jedes Feld
2 Buchstaben.
Typ 357: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen.
2. Mischalphabet waagerecht eintragen.
Typ 413a,b: Mischalphabet der Reihenfolge nach
senkrecht eintragen, beginnend mit der
linken Spalte, von oben nach unten.
Typ 470: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen
- die ersten 13 Buchstaben zur
Zeilenbezeichnung für den Wort-
teil,
- die nächsten 13 Buchstaben zur
Zeilenbezeichnung für den Ziffern-
teil.
2. Mischalphabet waagerecht eintragen
zur Spaltenbezeichnung, von links
beginnend; in jedes Feld 2 Buch-
staben.
bei Zahlentafeln
Typ 355: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen,
der Reihenfolge nach 4, 4, 5 Buch-
staben;
2. Mischalphabet waagerecht eintragen
- oben der Reihenfolge nach 4, 4, 5
Buchstaben,
- unten (ebenfalls das 2. misch-
alphabet), der Reihenfolge nach
3, 3, 3, 4 Buchstaben.
Typ 357: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen,
der Reihenfolge nach 3, 3, 4 Ziffern;
2. Mischalphabet waagerecht eintragen,
- oben der Reihenfolge nach 4, 3, 3
Ziffern,
- unten (ebenfalls das 2. Mischalphabet)
der Reihenfolge nach 2, 3, 2, 3
Ziffern.
2. Erläuterung des Aufbaus der Sprechtafel
- Anzahl der Phrasenstellen (Anzahl von Zeilen
und Spalten)
- Typ der Schlüsselunterlagen
- Höhe der Mindestbelegung
3. Erläuterung des Phrasenbestandes
- Vielseitige Verwendbarkeit der Phrasen an Hand
konkreter Beispiele aus der Tafel darstellen,
dabei besonders hervorheben, daß Phrasen, die
Ziffern oder Einzelbuchstaben mit enthalten, wie
Abschnitt A
, Gruppe 1
, Gruppe 2
nur ge-
schlossen als Phrase zu verwenden sind.
Es ist nicht gestattet, diese Buchstaben oder
Ziffern einzeln zu verwenden.
- lexikographische Ordnung,
- Anordnung von Sachgruppen,
- mehrfache unsymetrische Aufnahme häufig be-
nötigter Phrasen,
- Freistellen,
- Mehrfachbelegung (Phrasen über mehrere Felder
oder Phrasen mehr als einmal aufgenommen).
4. Kennenlernen des Phrasenbestandes durch die Teil-
nehmer
5. Erläuterung der Handhabung
- Methode der Ersetzung der Klareinheiten durch
Geheimeinheiten (Verschleierung)
Prinzip: 1. Benennung der Zeile
2. Benennung der Spalte
- Methode des Auffindens der Klareinheiten
(Entschleierung),
- Hinweis auf deutsche Buchstabieralphabet.
6. Vorübungen
- Verschleiern einzelner Phrasen (alle Möglich-
keiten der Mehrfachbelegung),
- Entschleiern einzelner Geheimeinheiten.
7. Gemeinsame Bearbeitung von Sprüchen
- Vorbemerkung
Da Sprechtafeln eine unmittelbare verschleierte
Gesprächsführung ermöglichen, sind eigentlich
keine schriftlichen Aufzeichnungen notwendig.
Aus methodischen Gründen ist es jedoch zweck-
mäßig, vorgegebene Sprüche schriftlich für die
geeignetste Form der Übermittlung vorzubereiten.
- Kürzen der Sprüche
- Anpassung an Phrasenbestand
- Einführung offener Textstellen
Methode:
Jeder Teilnehmer selbständig und anschließend
gemeinsame Diskussion über die beste Lösungs-
varianten.
- Verschleierung der Sprüche
- Hinweise auf Verfahrensweise, wenn verschiedene
Mittel in Verbindung miteinander angewandt werden
(Übergang offen!)
- Vorgabe von Sprüchen zur Entschleierung, dabei
Diskussion über Ergebnisse
- gegenseitiger Austausch von Sprüchen
(unmittelbare Gesprächsführung), jeweils
2 Partner tauschen Nachrichten aus, die
übrigen Teilnehmer bewerten die Verfahrens-
weise.
8. Auswertung der praktische Übungen
- schriftliche Bearbeitung von Sprüchen (Ver-
schleierung, Entschleierung)
- Korrektur durch Schulungsdurchführenden und
Auswertung der dabei aufgetretenen Probleme
mit allen Teilnehmern.
4. Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln
4.1. Allgemeine Hinweise
Den Diensteinheiten ist es gestattet, in eigener
Zuständigkeit für die militärische Ausbildung
Sprechtafeln, bei Notwendigkeit auch eine Zahlen-
tafel, entsprechend den im Punkt 3. erläuterten
Typen herzustellen.
Die Auswahl der Phrasen für eine Sprechtafel er-
fordert:
- gute Kenntnisse über den betreffenden Anwedungs-
bereich,
- klare Aufgabenstellung für den Einsatz der Sprech-
tafel.
In die Sprechtafel sind nur solche Wörter und Wort-
folgen aufzunehmen, die für die verschleierte Ge-
sprächsführung geeignet und notwendig sind und einen
möglichst großen Informationsgehalt aufweisen.
4.2. Erläuterung der einzelnen Arbeitsprozesse
1. Auswahl des Sprechtafeltyps
Entsprechend der gestellten Aufgabe in der
militärischen Ausbildung und der Anzahl der
aufzunehmenden Phrasen ist der geeignetste
Sprechtafeltyp auszuwählen.
Hinweis
Hierbei ist eine enge Koordinierung zwischen
dem Auftraggeber und dem Hersteller notwendig!
2. Abfassen der Phrasen
Es empfiehlt sich, den vorgegebenen Phrasenbe-
stand zunächst auf die Abfassung hinzu über-
arbeiten; bei größerer Anzahl von Phrasen ist
die Verwendung von Karteikarten (A7) zweckmäßig.
(Jede Phrase wird auf eine gesonderte Karte in
der endgültigen Form geschrieben.)
Die Phrasen sind knapp, einheitlich und möglichst
vielseitig verwendbar zu formulieren.
a) Jeweils auf einer Phrasenstelle können stehen:
- Substantiv und Verb
Das Substantiv wird im Singular und vom Verb
wird der Infinitiv und das Perfektpartizip
aufgenommen.
Hinweis
Für die Schulung weiterer Angehöriger in der Her-
stellung von Sprechtafeln können die als Anlage
beigefügten Phrasenaufstellungen benutzt werden.
Beispiele:
- Ablös-en/-ung, abgelöst
- Bekämpf-en/-t/-ung oder
Bekämf-en/-ung, bekämpft
Ändert sich der Stammvokal, so sollten die Phrasen
in der ausgeschriebenen Form aufgenommen werden.
Beispiele:
- Festnahme, festnehmen, festgenommen
- Durchbruch, durchbrechen, durchgebrochen
Zu beachten ist, daß der Wortstamm bei der Ab-
fassung der Phrasen nicht getrennt wird.
falsch: Auf-klären Hinweis
-Klärung Auf
nicht selbstständig
-geklärt verwendet!
richtig: Aufklär-en/-ung, aufgeklärt
Auch in Wortfolgen sollten die genannten Mög-
lichkeiten genutzt werden.
Beispiel:
Beobachtung abbrechen/abgebrochen
Hinweise
- aus dem Zusammenhang ist zu erkennen, welche
der auf einer Phrasenstelle aufgenommenen
Form die gültige ist.
So gilt bei einer Weisung nach unten meist
der Infinitiv, bei einer Meldung nach oben das
Perfektpartizip.
- Perfektpartizipien, die mit der Vorsilbe ge
beginnen, können auch als selbstständige Phrase
aufgenommen und unter dem Buchstaben g
ein-
geordnet werden.
Substantiv und Adjektiv
Beispiele:
- Person/persönlich
- Mann/männlich
- Technik/technisch
-Frau/weiblich
b) Zur näheren Erläuterung können auch bestimmten
Phrasen Klammerausdrücke angefügt werden, die je
nach Textzusammenhang mitzulesen sind oder nicht.
Beispiele:
Angriff(auf)
kann gelesen werden als Angriff
oder Angriff auf
in Richtung (d.)
kann gelesen werden als in
Richtung
oder in Richtung der/des
Verbindung herstellen/hergestellt (mit)
kann
heißen Verbindung herstellen
, Verbindung herge-
stellt
oder Verbindung herstellen mit
,
Verbindung hergestellt mit
c) Längere Phrasen, die nicht in einem Feld unterge-
bracht werden können, sind nach Möglichkeit durch
Abkürzungen zu ersetzen.
Hinweis
Es sind nur allgemeingültige bzw. solche Abkürzungen
zu verwenden, die im betreffenden Bereich bekannt
sind.
d) Aus Platzgründen können die Phrasen auch in
abgekürzter Form aufgenommen werden.
Beispiel:
sof. Verbindg. herstell. (mit)
bedeutet
Sofort Verbindung herstellen (mit)
e) In die Sprechtafel sind alle die Phrasen nicht
aufzunehmen, die vom Gegner oder weniger
auf Grund der Gesetzmäßigkeiten des Nachrichten-
verkehrs erraten werden können, wie
- bestimmte stereotype Angaben, z. B. keine
Vorkommnisse
, Wiederholen Sie Spruch
u. a.;
- Übergangssignale von einem Mittel zum anderen
oder solche Begriffe, die unmittelbar eine
Zahlenangabe folgen lassen, wie Planquadrat
,
Punkt
- grammatische Signale, wie z. B. Mehrzahlsignal
(zur Kennzeichnung, daß von einem in der Ein-
zahl aufgenommenen Substantiv die Mehrzahl zu
bilden ist);
Hinweis
Die oben angeführten Begriffe sind bei Bedarf
offen zu übermitteln.
Die entsprechenden Geheimeinheiten wurden sich
sonst ständig wiederholen und könnten dem Gegner
den Einbruch in die Mittel ermöglichen.
- Buchstaben, Silben, Zahlen, Satzzeichen.
Hinweis
Dafür sind spezielle Verschleierungsmittel zu
verwenden:
- Zahlentafeln 355, 357 (für Zahlen),
- Sprechtafel 470 (Zahlenteil),
- Buchstabier- und Zahlentafel 490 (Buchstaben
und Zahlen).
f) Es ist darauf zu achten, daß die Phrasen keine
mehrdeutige Auslegung zulassen.
Beispiele:
(falsche Abfassung von Phrasen, da nicht eindeutig)
- Verluste/keine Verluste
- Angriff abgewehrt/nicht abgewehrt
- Sicherung/Sicherstellung
- Beobachtung/Beobachter
- Pioniereinheit/pioniermäßig
- mitzuführen/zuführen
- Grenzübergang Straße/Autobahn
- Nordosten/Nordwesten
g) Synonyme sind in Sprechtafeln nicht aufzunehmen.
Beispiele:
Feind und Gegner
melden und berichten.
Es genügt, wenn jeweils einer der Begriffe in
der Sprechtafel enthalten ist.
Methodischer Hinweis
Sollten bei der Schulung weitere Angehöriger in der
Herstellung von Sprechtafeln Schwierigkeiten im
Abfassen oder Ordnen von Phrasen auftreten, so
empfiehlt es sich, entsprechende Vorübungen durch-
zuführen, wie
- Bildung des Perfektpartizips,
z. B.
sichern-gesichert
abbrechen-abgebrochen
vernichten-vernichtet
- Abtrennung des Wortstamms bei Substantiven
und Verben,
- Vermeiden von Synonymen,
- Wahrung der Eindeutigkeit der Phrasen
- lexikographische Ordnung.
3. Eintragung der Phrasen in die Sprechtafel
a) Die Anordnung der Phrasen erfolgt im allge-
meinen zeilen- oder spaltenweise lexikographisch.
Die Phrasen sind nach der Abfassung entsprechend
zu ordnen (nach dem 1., 2., 3. … Buchstaben).
b) Häufiger benötigte Phrasen oder Sachgruppen
sollten diagonal eingeordnet werden. Die
spalten- oder zeilenweise Anordnung ist wegen
Verringerung der Sicherheit unzweckmäßig.
Weitere Möglichkeiten der Aufnahme häufiger
benötigter Phrasen:
- Mehrfache Aufnahme der Phrasen (entsprechend
ihrer Häufigkeit) und unsymetrische Ver-
teilung (nicht gleiche Zeile und gleiche
Spalte) über die gesamte Sprechtafel hinweg.
- Eintragung über mehrere Felder hinweg
(gilt auch fpr die Aufnahme längerer
Phrasen).
In beiden Fällen kann die Belegung dieser
Phrasen erhöht werden, was günstig für die
Sicherheit ist.
Hinweis
Eine Erleichterung für die Benutzer ist es,
wenn die Phrasenfelder für die Sachgruppen
und mehrfach aufgenommenen Phrasen durch Um-
randungen oder farbliche Gestaltung hervorge-
hoben werden.
c) Die Sprech- und Zahlentafeln sind so zu ge-
stalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels
gewährleistet ist.
d) Um später benötigte Phrasen aufnehmen zu
können, sind in geringer Anzahl Freistellen
(leere Phrasenfelder) zu belassen.
Die Belegung der Freistellen mit weiteren Be-
griffen darf nicht willkürlich, sondern nur auf
Anweisung erfolgen.
e) Bei der nunmehr erfolgten Eintragung der
Phrasen in die Tafel solle in folgender
Reihenfolge vorgegangen werden:
1. Sachgruppen (diagonal!)
2. mehrfach aufzunehmende Phrasen (unsymetrische
Verteilung!)
3. übrige Phrasen (lexikographische Anordnung)
und dabei Aufnahme von Freistellen.
Hinweis
Es empfiehlt sich, die Eintragung in vorbe-
reitete Formulare oder Blankovordrucke zu-
nächst mit Bleistift vorzunehmen (Änderungen
leichter möglich) und danach die Reinschrift
gut lesbar anzufertigen.
4. Vervielfältigung der Sprech- und Zahlentafel
Die Vervielfältigung richtet sich nach der be-
nötigten Anzahl an Sprechtafeln.
Genügen wenige Exemplare, können diese im ent-
sprechenden Format (in der Regel A5) vorgezeich-
net und die Phrasen gut lesbar eingetragen werden.
Die Gebrauchsanweisung (vgl. Muster) sollte auf
die Rückseite der Tafeln geschrieben werden.
Ist er Bedarf umfangreicher, genügt ein sauber
vorbereitetes Exemplar, das über ein entsprechen-
des Gerät vervielfältigt und evtl. verkleinert
wird.
Hinweis
Bei der Vervielfältigung sind die entsprechenden
Sicherheitsvorschriften zu beachten (kein Ein-
blick durch Unbefugte)!
Die hergestellten Mittel sind mit einer Tgb.-Nr.
(bei Notwendigkeit mit einer VVS-Nr.) und mit
Exemplarnummern zu versehen.
5. Die benötigten Schlüsselunterlagen sind beim
betreffenden verantwortlichen der Diensteinheit
(in den BVfS beim SR XI) anzufordern und ent-
sprechend dem Bedarf zu vervielfältigen.
Dabei ist zu beachten, daß ein Schlüssel für eine
Sprechtafel maximal 24 Stunden Gültigkeit besitzt
und nur einen Geltungszeitraum benutzt werden darf.
Sollte der Einsatz nicht länger als 1 Tag dauern,
kann der Schlüssel vorher in die Sprechtafel
eingetragen und mit vervielfältigt werden. Wird
dieser Zeitraum jedoch überschritten, sind ent-
sprechend viel Schlüssel auszugeben und der Zeit-
punkt des Schlüsselwechsels /z. B. 00.00 Uhr) ist
festzulegen. Von den Benutzern wird der Schlüssel
mit Bleistift eingetragen, zur vorgegebenen Zeit
ausradiert und durch den nächsten noch nicht be-
nutzten Schlüssel ersetzt.
Hinweis
Jedes Mischalphabet darf nur für einen Schlüssel
benutzt werden.
6. Ausgabe der Mittel an die Benutzer
Die Ausgabe der Mittel (einschließlich Schlüssel-
unterlagen) hat gegen Unterschrift zu erfolgen.
Nach Beendigung der militärischen Ausbildung sind
sämtliche Exemplare wieder einzuziehen.
Vor Aufnahme der Arbeit mit den Verschleierungs-
mitteln sind die Benutzer gründlich in die Hand-
habung einzuweisen.
7. Erarbeitung von Sondersprechtafeln
Für einmalige Aktionen, z. B. Aufklärungshandlungen,
Stoßtruppunternehmen, Transportsicherungen und dgl.
können Sondersprechtafeln erarbeitet werden. Diese
können die für einen vorausberechneten Handlungs-
ablauf zu erwartenden Nachrichten auch in der
Reihenfolge des Handlungsablaufes mit direkt
zugeordneten Geheimeinheiten enthalten.
In Sondersprechtafeln können auch Zahlen und
Uhrzeiten aufgenommen werden, wenn gewährleistet
ist, daß keine dieser Phrasen öfter als dreimal
benutzt wird. Zur beschleunigten Anfertigung
von Sondersprechtafeln können Blankosprechtafeln
vorbereitet werden. Das sind Vordrucke mit oder
ohne eingetragene Geheimeinheiten, in die bei
Bedarf benötigte Phrasen schnell eingetragen
werden können.
5. Handhabung von Tarntafeln
Eine Tarntafel des Typs 308 besteht aus folgenden
Hauptbestandteilen:
- Hülle
- Phrasenheft
- Gebrauchsanweisung
- Tarnserie (1 Exemplar der Serie)
(Erläuterung des Musters)
In dem Phrasenheft untergebrachten Phrasenver-
zeichnis sind die Phrasen spaltenweise angeordnet.
Die Spalten werden in Komplexe zusammengefaßt, denen
alle 25 Komplexzahlen (1 - 25) zugeordnet werden.
Verschiedenen Komplexen entsprechen verschiedene
Komplexzahlen. Alle 25 Komplexzahlen müssen innerhalb
eines Phrasenverzeichnisses verwendet werden. Ein
Komplex umfaßt bis zu 4 Spalten, denen die Spalten-
buchstaben A, B, C, D (s. a. Tarnstreifen) zugeordnet
sind. Alle vier Spaltenbuchstaben müssen innerhalb
eines Komplexes verwendet werden.
Zur Bezeichnung der Zeilen des Phrasenverzeichnisses
dienen die Zeilenzahlen 1 bis 25. Enthält eine Spalte
die maximale Anzahl von 25 Zeilen, so wird jeder Zeile
genau eine Zeilenzahl zugeordnet, die mit der Zeilen-
zahl auf der Tarnseite übereinstimmen muß. Alle
25 Zeilenzahlen müssen innerhalb einer Spalte ver-
wendet werden.
Die Veränderlichkeit der Anzahl der Spalten innerhalb
der Komplexe und der Anzahl der Zeilen innerhalb der
Spalten sowie die verschiedenartigen Zuordnungen der
Spaltenbuchstaben zu den Spalten innerhalb der Komplexe
dienen der Anpassung an unterschiedliche Forderungen
in bezug auf den Phrasenvorrat und die Belegung
von Phrasen.
2 Tarnstreifen und die Kenngruppen- bzw. Schlüssel-
gruppentafel bilden jeweils 1 Exemplar der Tarn-
serie.
Die beiden Tarnstreifen tragen die Bezeichnungen
I und II und enthalten jeweils 5 Tarnserien. Die
Tarnseiten des Tarnstreifens I sind von 0 bis 4 und
die Tarnstreifens II von 5 bis 9 numeriert.
Der Zeilenabstand auf den Tarnstreifen entspricht
genau dem Zeilenabstand des Phrasenverzeichnisses.
Jede Tarnseite ist in 5 Spalten und 25 Zeilen ein-
geteilt In der 1. Spalte stehen die Zahlen von
1 bis 15 untereinander als Hilfsmittel bei der
Tarnung bzw. Enttarnung. Die Spalte 2 bis 5 sind
von links nach rechts mit den Spaltenbuchstaben
A, B, C, D bezeichnet. Auf jeder Tarnseite sind
die Zahlen von 00 bis 99 so angeordnet, daß sich
in jeder Spalte 2 Dekaden und eine Halbdekade be-
finden. Diese Einteilung dient zur Erleichterung
des Auffindens der Tarngruppen beim Enttarnen.
Der Schlüsselwechsel besteht im Umstecken der
Tarnstreifen innerhalb der Tarntafel, und zwar
nach der ersten Ziffer der Schlüsselgruppe die
Tarnseite für die linke Seite, nach der zweiten
Ziffer der Schlüsselgruppe die Tarnseite für die
rechte Seite der Tarntafel.
Die Tarnserie wird gewechselt, wenn einer der
nachfolgenden Fälle eintritt:
- seit dem ersten Gebrauch sind 14 Tage vergangen,
- mit der Tarnserie wurden 500 Sprüche bearbeitet,
- Beginn einer Übung bzw. eines Einsatzes,
- es erfolgte eine Kompromittierung,
- auf besondere Anweisung.
Das Tarnen selbst wird wie folgt durchgeführt:
- Einstellung des Schlüssels entsprechend der gültigen
Schlüsselgruppe.
Die Schlüsselgruppe wird je nach Festlegung der Kenn.
gruppen- bzw. der Schlüsselgruppentafel entnommen.
Die Kenngruppentafel (bei Zeittextschlüssel) ent-
hält als Kenngruppen die zweistelligen Zahlen von
00 - 99 in natürlicher Reihenfolge. Den Kenngruppen
sind die 50 Schlüsselgruppen, jede zweimal genommen,
zufallsmäßig zugeordnet, so daß neben jeder Kenn-
gruppe eine Schlüsselgruppe steht.
Die Schlüsselgruppentafel (bei Zeitschlüssel) enthält
in 33 Zeilen und 6 Spalten 198 Schlüsselgruppen. Die
Entnahme einer Schlüsselgruppe ist abhängig vom je-
weiligen Tagesdatum und der vorgeschriebenen Geltungs-
dauer (siehe Muster). In der Regel ist ein Schlüssel
4 Stunden gültig.
- Bildung der Tarngruppen, die jeweils aus 4 Ziffern
bestehen. Ziffer 1 und 2 entsprechen einer der
zweistelligen Zahlen des linken Tarnstreifens,
deren Zeilenzahl mit der Komplexzahl der Phrase
übereinstimmt.
Ziffer 3 und 4 entsprechen der zweistelligen Zahl
des rechten Tarnstreifens, deren Zeilenzahl und
Spaltenbuchstabe mit der Zeilenzahl und dem Spalten-
buchstaben der Phrase übereinstimmten.
Beim Enttarnen wird die 1. und 2. Ziffer jeder Tarn-
gruppe im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilen-
zahl dieser zweistelligen Zahl bestimmt den zuge-
hörigen Komplex. Die 3. und 4. Ziffer jeder Tarn-
gruppe wird im rechten Tarnstreifen aufgesucht. Die
Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieser zwei-
stelligen Zahl bestimmen die Stellung der zugehörigen
Phrase.
Bei der Auswahl der Phrasen für eine Tarntafel ist
stets zu beachten, daß beim Tarnen kein Mischtext
zugelassen ist. Demzufolge müssen im Phrasenbestand
einer Tarntafel auch Einzelbuchstaben, Polygramme,
Satzzeichen, Ziffern, Zahlen und Uhrzeiten ent-
halten sein.
Tarntafeln bieten für die übermittelte Nachricht
nur eine Sicherheit bis zu etwa 4 Stunden (Schlüssel
wechsel alle 4 Stunden bei Zeitschlüssel).
Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird von den
Benutzern der Tarntafeln u. a. gefordert:
- Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgruppenan-
zahl (z. B. 50 Gruppen pro Spruch),
- Vermeidung unnötiger Buchstabierungen,
- Vermeidung stereotyper Textteile, besonders am
Anfang und am Ende.
Auch Tarntafeln sind immer abhängig vom Anwendungs-
bereich, da der Phrasenbestand auf Grund des Nachricht-
teninhalts ausgewählt wird. Es ist also nicht möglich,
die für einen bestimmten Bereich erarbeitete Tarn-
tafel in einem anderen beliebigen Bereich einzusetzen.
Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß beim Ein-
satz von Tarntafeln von den Benutzern eine besonders
qute Qualifikation und ein hohes Verantwortungsbe-
wußtsein verlangt werden müssen. Durch leichtsinnige
und fahrlässige Handlungsweise entstehende Fehler
können die Sicherheit in nicht zu kontrollierender
Weise herabgesetzten.
Z. B. Nicht richtige Herrichtung des Klartextes,
häufige Buchstabierungen, häufige Übermittlung
stereotyper Nachrichten, schlechte Ausnutzung
der Mehrfachbelegung, Verstoß gegen die Vor-
schriften u. a. beeinträchtigen die Sicherheit
in starken Maße.
Es ist deshalb notwendig, vor Einführung einer Tarn-
tafel in einem bestimmten Anwendungsbereich die Be-
nutzer umfassend in die Handhabung einer Tarntafel
einzuweisen.
6. Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Tarn- und
Verschleierungsmitteln
Die allgemeine Notwendigkeit und Bedeutung des Ge-
heimnisschuztes dürfen als bekannt vorausgesetzt
werden.
Die für den Umgang mit Verschlußsachen im MfS
geltenden Vorschriften (VS-Ordnung vom 01. 01. 1975,
VVS MfS 008 Nr. 1/75 und die 1. Durchführungsbe-
stimmung zur VS-Ordnung, VVS MfS 008 Nr. 2/75)
treffen auch prinzipiell auf den Umgangn mit Tarn-
und Verschleierungsmitteln zu.
Trotzdem ist es erforderlich, auf einige spezielle
Forderungen hinzuweisen:
1. Über alle Zusammenhang mit Tarn- und Ver-
schleierungsmitteln erhaltenen Informationen
ist strengste Geheimhaltung zu wahren.
Solche Informationen dürfen nur weitergegeben
werden, wenn dazu eine ausdrückliche dienstliche
Weisung erteilt wurde.
2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist zeitlich
unbegrenzt.
3. Bei der Anwendung der Mittel sind alle Vor-
schriften strikt einzuhalten, um jede Kompro-
mittierung von Tarn- und Verschleierungsmitteln
sowie der dazugehörigen Schlüsselunterlagen zu
vermeiden.
Unter Kompromittierung versteht man die
Kenntnisnahme vom Inhalt der Chiffriermittel
durch unbefugte Personen infolge von Verlust
(auch zeitweiliger) Diebstahl, Einsichtnahme,
Mithören, Kopieren, Verrat, Verstoß gegen
die Gebrauchsanweisung, unbeaufsichtigtem
Liegenlassen u. ä.
Hinweis
Es ist nicht gestattet:
- Nachrichten mit kompromittierten Schlüssel-
unterlagen zu chiffrieren und abzusenden,
- den Schlüssel über technische Nachrichten-
mittel durchzugeben.
4. Jede Kompromittierung von Chiffriermitteln ist
unverzüglich dem unmittelbaren vorgesetzten zu
melden.
5. Chiffriermittel sind unter sicherem Verschluß
aufzubewahren. Die zur zeitweiligen Anwendung
übergebenen Mittel hat der Benutzer ständig bei
sich zu tragen bzw. unter ständiger Kontrolle
zu halten. Nach dem Einsatz sind die Mittel voll-
zählig an den für die Nachweisführung Verant-
wortlichen zurückzugeben.
6. Den Nachweis für die Tarn- und Verschleierungs-
mittel dürfen nur die dafür bestimmten Mitarbeiter
führen. Diese Aufgabe darf nicht ohne besondere
Weisung an andere Mitarbeiter übertragen werden.
7. Organisierung und Durchführung der Ausbildung von
weiteren Angehörigen
Die Ausbildung weiterer Angehöriger zu Fragen der
Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und
Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten-
mittel, der Handhabung von Verschleierungsmitteln
sowie der Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln
sollte nur nach vorher ausgewählten Schwerpunkten
aus dem Schulungsprogramm erfolgen.
Dabei kommt es darauf an, daß die Angehörigen die
Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und
Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten-
mittel erkennen, daß sie vor allem die Handhabung
und den Umgang von Verschleierungsmitteln beherrschen
lernen und gegebenenfalls in der Lage sind, selbst
eine Sprech- oder Zahlentafel entsprechend den
Vorschriften herzustellen.
Neben der theoretischen Behandlung o. g. Aufgaben
ist besonders auf praktische Übung Wert zu legen.
Hinweis
Dieses Lehrmaterial (einschließlich der Anlagen)
darf nur zu Schulungszwecken verwendet werden.
Für den regulären Einsatz von Verschleierungsver-
fahren während einer militärischen Ausbildung sind
gesonderte Mittel in eigener Zuständigkeit der be-
treffenden Diensteinheiten entsprechend den Vor-
schriften herzustellen. Die dazu notwendigen
Schlüsselunterlagen sind bei der Abteilung XI
rehtzeitig anzufordern.
Bei der Jahresplanung für die militärische Aus-
bildung sollten die für die durchzuführenden
Übungen vorgesehenen Verschleierungsmittel
(einschließlich Schlüsselunterlagen)bereits mit
geplant werden.
Falls der Einsatz der Buchstabier- und Zahlentafel 490
oder einer Tarntafel vorgesehen wird, so ist recht-
zeitig ein Antrag an die Abteilung XI zu stellen,
da diese Mittel von den Diensteinheiten nicht selbst
hergestellt werden können.
Dieser Antrag muß folgende Angaben enthalten:
- Zweck des Mittels (Grund des Einsatzes)
- Welche Nachrichten sollen übermittelt werden
- Anzahl der Nachrichten in einem bestimmten Zeit-
raum
- Geheimhaltungsgrad
für mehrere Stunden (Tarntafel)
- vorgesehener Einsatz (ständig, zeitweise)
- Anzahl der Benutzer (insgesamt)
- Anzahl der Benutzer pro Schlüsselbereich
Hinweis
Unter einem Schlüsselbereich versteht man alle
Benutzer die gleichzeitig mit den gleichen Schlüssel-
unterlagen zum gleichen Verfahren arbeiten.
- Schlüsselbereiche
- Auflage des Verfahrens sowie der dazugehörigen
Schlüsselunterlagen
- Nachrichtenmittel (Draht, Funk)
- zu beachtende Besonderheiten
- Leitstelle
- gewünschter Auslieferungstermin.
Zu dem erwähnten Antrag gehört weiterhin, wenn es
sich um eine Tarntafel handelt, eine Phrasenauf-
stellung. Der Phrasenvorschlag soll die Begriffe
usw. enthalten, die dem vorgesehenen Anwendungs-
bereich entsprechen, und diese sollten außerdem
bereits lexikographisch geordnet sein.
Muster, nicht für die Übermittlung über technische Nachrichten-
mittel verwenden!
Anlage 1
VVS 559/001753
EX.
0I.
K R X H Z B J A L M E N D Y U T C Q P V I W S O G F
X M O N T S H C E G I Q L A V J B P U Z W K F D R Y
02.
G C A H V Z N F O R L Q P K B W X J T D I M S U Y E
X Z H E V N P S A J F R I Y M G W C D Q B O K L U T
03.
Q F V W G I P T S Y C X B N K E D Z J A U L M O H R
T X R V Q C U N Y M B F Z A H K G I O D W P S L E J
04.
Q C P F B H A D X Y J F S E M I T L K V Z W N O U R
Y G M P Z Q H T K O W B R U D C X N S L F A I V J E
05.
Q F X J P B S M U K G R C A I E D Z Y T L W O H N V
D Q A W T S U I X R K V Z H F J Y C B O L E M G N P
06.
W R B J P T S X K N A Y G Z F L C M E D V H O Q I U
F R W T K L N P Z B G C Q U H J O I D X V A S E Y M
07.
Z C M I F O X K N L A Y H G R J D Q V E B W S U P T
Y X N H U M G P J L K E Q T R F V C W S B I D Z A O
08.
X V D U H Z C F Q O J A L R T E I Y G P B W N M S K
E N Z B P A O R G J Y K L F W M V U Q S X H I D C T
09.
W O Q S K G F L R B Y D N H E I U C P M Z X V J A T
O V R T G K I Y Q J D X M L E S F P C W H U A N Z B
I0.
Y Q L R F O V H E M B S U X C Z G A P W K T N I D J
B L E M J O H X R G Z V P F T D A W X S Q N C U I K
II.
A J S B I D E O Z N F X P T R M Q W C G V L Y U H K
N C H A Q B X W V M I J T G O E P S Z U K R D Y L F
I2.
F Y G R C S L I D N U A B H V W T Q O K X M P J Z E
O U K I Z Y X S G R E B M P F A J C N D J L T W Q V
I3.
J I W B E D U H P K M R Y N Z O L G C X V F Q T S A
V J D Z R B N F T C W X H I O P A S L Q M K Y G E U
I4.
J A Y Q I D R X B E U G F V O Z N L H C K W S T M P
A F J I S P U G N C T E K Q X M H R L V Z Y D B W O
I5.
I Y S Z B G M V T L P E H N D C R F A Q U O K X W J
F D R C X T K Z O H M Y I B L W F V S U J N P Q E A
I6.
N X V I R D S U L W C O F Y M A Q Z B E T H P K G K
W A S R F X G E B V D J Q K Y H N P U I Z O T M L C
I7.
B U R N T A Y W Q P F G H O J D C Z M K L I E V X S
C O R V W Y Z K A N S Q J I G D E B H P F M L U T X
I8.
Q F W H G U E J P O T M L Z D C S N A I Y R V B X K
B M X S F G L U P Y H C J N K Q O W R I Z E D T V A
I9.
I W M G L U F T X O J H A P C Q K Z N D E R B S V Y
F X T S U Z C J P R Q Y H W M D G V I A L N E K O B
20.
A X C F P K J O T M R V G E D Q I B S L U W Z H Y N
M E W L Y X C F U J Q P D H K T Z S O G A N B R V I
2I.
L G E I T O Z H W S K X N P D Y U B M Q C V J F A P
D C A P E W V C M Q Y N U Z R J F G H S O B L T I K
22.
L D G Q P U T B R C N S I Z O E A W X F H M K Y V J
J B I H A Q F N U E M C L V T K W O P X Z S Y G R D
23.
K P L I R C S J O Y H U D F A T E Z Q X W N B V M G
E Y G F R Z L T C A S M U W N V D I J O H X K P Q B
24.
S W V U L D R B H O F G A X P Z T I E Q N Y K J M C
C I V Y A M G J I D Z P S R U N B H Q F T X K L W E
25.
H W P E G D L B U N K Y J T O Z Q F C R M I X V A S
Q W L Z C O G H K J A I R S E X F U V T Y D P M B N
26.
S F Y E M A V I B T C K U W R H L P D X G O Z N Q J
Q G S X I B J P F V R T A M C E D L W N O U Y K Z H
27.
H B R I S P A U M D L K Z V N X Y O W T F C G E J Q
H A U Q J K T M P V Y D C Z E R S B W G N X I L I F
28.
P C X V N O U I Z F S H Q J B E G A K M W T Y D R L
G A V T Z N C M F L B H W J Q R I Y D I K X U S P E
29.
S B M J D X U Q R W O V I F K H T N Y L P C Z G A E
F G Q W X E B A S O J R I Z C D L T M U P V K Y H N
30.
P Q F I K D W U S M H X J Z T E B I V G C A N L Y R
C D V B X J F S R G Q L I N M P K Z H A Y W T U O E
3I.
A E F N M S I D C R O B J L Y T Q X C W Z U G K P H
F B F K A U I J M Q E T R O W G Y P L D Z C X S N H
Anlage 2
VVS 438.I302 EX.
0I 3 2 6 8 5 0 7 I 9 4 2 6 0 4 3 9 8 5 I 7
02 0 9 5 6 4 8 I 3 2 7 9 I 4 8 5 7 0 3 6 2
03 3 9 2 7 6 8 I 5 4 0 I 5 4 9 6 2 3 7 0 8
04 6 4 7 5 0 3 2 I 8 9 7 I 8 5 3 9 6 2 0 4
05 5 8 4 9 I 6 0 2 3 7 4 6 7 I 5 8 9 2 0 3
06 7 2 4 I 9 8 6 0 3 5 9 3 5 4 I 7 8 2 6 0
07 0 6 9 3 2 5 4 7 I 7 8 7 0 6 3 2 9 5 I 4
08 4 I 9 0 5 8 2 7 3 6 6 9 3 7 0 8 2 4 I 5
09 0 4 3 8 I 6 2 5 9 7 9 4 5 I 0 7 2 3 6 8
I0 6 3 0 8 2 4 7 5 I 9 2 9 5 4 0 I 3 7 8 6
II 2 5 6 3 7 9 0 4 8 I 6 4 2 5 9 3 8 I 7 0
I2 7 9 6 2 0 8 I 3 4 5 5 8 0 3 2 9 4 I 7 6
I3 9 4 0 5 8 3 I 6 2 7 7 6 5 4 8 2 0 3 9 I
I4 5 8 3 I 0 4 9 6 2 7 7 6 4 9 0 3 5 8 2 I
I5 5 2 I 0 3 4 7 8 6 9 9 I 3 5 8 2 6 4 7 0
I6 I 9 3 4 7 0 2 5 6 8 2 5 4 7 I 6 3 0 8 9
I7 6 3 9 0 8 I 7 2 4 5 0 5 2 6 3 I 4 9 8 7
I8 8 9 6 2 5 4 7 3 0 I 8 7 I 6 4 0 3 2 9 5
I9 2 8 9 4 5 6 0 3 I 7 3 2 0 5 8 9 I 6 4 7
20 5 3 0 7 8 I 9 6 4 2 4 8 5 3 6 9 0 I 2 7
2I 8 3 6 4 9 2 5 I 0 7 5 7 2 6 3 4 8 9 I 0
22 9 0 8 2 3 7 4 6 5 I 3 5 4 7 I 6 9 2 0 8
23 6 I 4 7 8 5 3 2 0 9 0 I 9 8 6 7 3 2 5 4
24 3 5 I 9 8 4 6 7 2 0 2 9 0 3 7 8 5 I 4 6
25 8 5 6 2 4 I 3 0 7 9 I 9 6 5 7 2 4 3 0 8
26 5 8 3 I 4 9 0 2 7 6 7 8 I 6 5 2 9 0 3 4
27 0 I 5 8 4 9 7 2 6 3 7 8 5 I 0 2 6 4 3 9
28 2 9 3 4 I 8 5 7 6 0 2 7 8 I 5 9 4 3 0 6
29 I 5 7 4 2 3 8 0 9 6 9 6 5 7 I 0 8 2 3 4
30 I 7 3 9 5 6 2 4 0 8 4 6 7 4 0 3 5 2 8 9
3I 6 9 2 7 8 5 4 3 0 I 6 0 9 3 8 2 5 4 I 7
Anlage 3
535
022539
0I. X D N F P Z Y A R V C K S Q I L J H G O E B T W M U
02. P B E M R C G F H K A J W I S Q V D L Y Z T O U N X
03. N I D V P E M Q Z J Y A T K F W X G O C S R L B U H
04. U O K V Y N S I L H G D E R A Q C M P J W T Z X B F
05. D J E O M A S N L G U Z B H W V K I T Y X C F P Q R
06. J T L F A X Y O P I V H U W Z G E B C S N R D Q M K
07. V B L M K F Z T U C Q P I R E S O N A X W H G J D Y
08. E Q N L I S M X D R F K Y G U H O A W V Z J B T P C
09. V T K A G Z X Y P L B I N J S C E D F H W R U Q M O
I0. Z H E K B L Q X M I D F A G T Y C S P W I U V N R J
II. P B U I N L Y O D J S W V Z R Q E C T K M G X H A F
I2. V T Y M F G E L D Q X S A H R U B P J W K I C O N Z
I3. C Z L T O P M N B E A H I U K X Y R Q G W V D F S J
I4. O Q E L J H Y D N G R P A V K B T W X Z F C I S U M
I5. Y W L B K D U J V A Q N X E R O S G T P I H G Z C M
I6. B F S J D G N Q R K L C H W V M P Y T E I A Z X U O
I7. P V S Q L E I G T Y A F R U X W N J B D Z M H C O K
I8. J I E M B T Y L I K D P A V W U H N F G S X Q Z C R
I9. Q E F K I P B G W U N Z J H A S R I M X Y T D C V L
20. N X I L P U T Q R V Y C Z A S K B J M W D G E F I H
2I. J M W V B A L F T R G D S X E U C P K I Y N Q O H Z
22. C A V L S R F G Z M J E H X Y I T W N P U Q D O K B
23. G S J T A Z N D I O P C L H R E K Y B F W X U Q M V
24. J R H P K X G T M O U W C Q N F Z B Y L A V I S E D
25. Z F S G A L X K P D U H B N W O Y Q I E C M J R V T
26. J N W O T E S X H L I C P B Q Y F G R A Z K U V D M
27. O A X G N S U H M V I C Y Q B L D R F K Z J E P W T
28. E A H F Y C R S N W Q V I Z B D O J U M L X P G K T
29. T Q K A U W H I G M O B X R L E P D Y V N S Z F J C
30. S G M Y E L O X T R J Z H Q A N B W F K P C D V U I
3I. E J X B M I N H F P S V L T C O D W Z U Q Y A R G K
Anlage 4
655
D M 3 R C 6 T 2 I U V 5 8 Z S P X 0 Q J E H N 9 L 4 F 1 G A Y W 7 O K 8
K Y V R 5 P 7 8 J B W 0 U C E Z M F D L 9 3 C H 4 T 1 5 2 O 6 X A Q I N
C S Z J 8 4 L 9 W N 3 A 2 V G U 6 E 7 H O R Q B 5 X Y 0 K D 1 P T M F I
W E 0 K Q 9 5 7 L M Y 1 T I A 3 H F C 2 P J X R N 4 U 8 B V S O D Z G 6
5 S M I A 2 3 9 B H L T X 4 U 6 R P E K O F Z W C 0 Y 1 G V D J 8 Q N 7
T Q 9 3 Y 2 6 5 N G 7 V D H Z A F 0 E B L P K C I O U R 4 M S X J 8 1 W
Y T N E 5 C P Z S 8 M D 1 K X O 1 J U 4 9 0 A R V 2 F 6 W Q L B 7 J G H
5 N V T L H O 9 R 4 U Q C D W 7 M 8 P 0 3 Y F K I B 2 Z G 4 E A J 6 1 X
F P 3 O G R M Y D B X T J 8 V S 2 Q 6 C W K I 1 5 A 9 Z E L H U 4 N 7 0
K 6 B M N R F E D 9 Z 8 Y 0 H U P 1 Q O 3 7 X S J 5 4 2 C W V A T G I L
0 D A Q P O 1 Y 9 R J 8 M F U 2 W 4 K 7 V S 5 I H G T X L Z 3 N C 6 E 8
A 4 T 9 2 X J I P K R V 5 B 6 C 0 S L H 8 D N Y U M 7 W Q E Z O 1 F G 3
O F P M Z 1 Y L K I V R U 2 3 A T S E Q H W 4 9 X N C G 0 B 6 7 5 D 8 J
T 2 D X F O R H Z 4 Q M B 0 6 P J L I K W C N V S 3 5 E 8 Y U 1 7 9 A O
H C 0 W L V D 4 J Z G N 2 T I 6 R Q B 9 O F 8 P X K U Y E 7 A 5 3 S M 1
5 B 4 T W N A S C Q 9 I G D P M U V 8 1 F J X 2 L E K O 0 H 3 6 R 7 Z Y
2 I H M E 4 Q W F 0 O V P D U R 1 T S 6 7 3 K 8 Y C A G 5 J B 9 X N Z L
R 4 M J A 1 Q V 3 L H 5 Y U 6 9 E I Z F D T 2 8 S B O K W 7 G C P N X 0
F N B A 7 R U 5 Y O Z M V E H 6 Q 1 J 3 2 K L G C D 9 I 4 T 0 8 P X W S
E P 1 N A Y J C 3 L I W B K 8 Q 4 D U 7 M Z X G O F 9 2 S H 5 V T 6 R 0
Q 9 L 6 O N 0 T C 8 G K Y W I R A S V X P 2 Z E 3 1 U J 5 F M H 4 B D 7
V P Z 2 F D S Q 8 J I 4 G 3 M A X 9 C 5 O 6 7 N Y K 1 L H 0 R W U E B T
Q 2 O 4 Y C T B K L 9 N F H M X 3 I R E S D 1 8 U 5 P W Z 0 V J 6 A G 7
H B E 3 J W N V 2 X 0 Z S 7 D K 9 Q I U O 1 Y F C A M 4 B L 5 G 6 P T R
F B K A X I 4 W Y T P 8 3 D C U 1 E R J 0 L V 6 S 5 Q G O 7 M H Z N 2 9
M Q K 1 L Z N 3 T 9 O A F X R P 5 0 Y W B E I D 7 6 C 8 J U H 4 O V S 2
G 6 5 8 X 7 A B 4 Q R E V W J 1 U N Z S F C 9 H K O I P D J L 2 0 K T Y
B G E 9 V 8 O C A P L Y 0 M X Z W 6 I 2 1 U Q 4 N D J F T R K 3 H 7 5 S
Q I K B V T 3 S W O 5 J Y E 1 P 6 C B L Z X H 4 R O N F 9 0 A 2 D M U 7
Y W J X S R 2 I Q 0 O F H 6 B 7 4 P U Z V Q 1 M N T K D 8 5 L J C A E 9
W Y 7 D 4 P Z R T 1 X K U M L B 5 2 G N C E 8 H 9 S 6 J F Q Y I 3 K A G
Anlage 5
355 II
0I. P O W E K L H A S C M I U 0I. S M O P I L H U W E A C K
02. H I K E O M A L W S P C U 02. I M E L S I U P A K H W C
03. A M L P E W C H I U O S K 03. S I A L K U H E W P C M O
04. K A I S P L I W U M C E H 04. C H E P I U S M W K O L A
05. U W A H S O I C L P E M K 05. P S L A M W C H O I U E K
06. C H U L K I M E S O P A W 06. K E H A P L M W S U C O I
07. L U I K E C O M P A H W S 07. E S U L C W P I M K H O A
08. M I E S H O A K L P U W C 08. H S C O E L K A I M W P U
09. K U W I S A E O L M H P C 09. E O A U P L H K M W I C S
I0. L M I K P A O H W U S C E I0. M I H E P O L C W U A S K
II. C E H K L P I W O A M S U II. L O H C W A M E U P K I S
I2. C A I W L M O H S K P E U I2. O I S C K M L E A P U W H
I3. L S I H M U W C K A P E O I3. H C P K A S U I M E W O L
I4. C H L S W A M I E O U K P I4. E O C W M I U K H S A P L
I5. U W A E C I O L H P S K M I5. W H P U M O I K E L A C S
I6. H A C M S I U W P K O E L I6. P L I H S U O M E A W K C
I7. M K L P E S I C U H O A W I7. H A S E L I U P K W O C M
I8. L O A P C U S E H M I K W I8. C L M U I E K W P A S H O
I9. L S C E W O P M A I K U H I9. H E M O A I W S U K P C L
20. K O W H C S M U E P I A L 20. I H I C E A L W S K U P M
2I. M H S I K L E W O C P A U 2I. K O U W A M E L C P S I H
22. C H E A K I U L O S W M P 22. S H E M K W A C U P O L I
23. L O P I H S E U W K C A M 23. H M K U E P W S O A L C I
24. U L I K O P W E M S H A C 24. O E U L C P M A H K S I W
25. H E S C I P O U L W A K M 25. I K L U A H P M S O E C W
26. P O M K H W C U A S L I E 26. L M C I W E O H S K P U A
27. P L W U I M K E O A H S C 27. H O W K A C I U P L S E M
28. O P M K A U C I H W E L S 28. H I P L U M K E W O C S A
29. M I C I S W E A K H U L P 29. A O U C E W L I H M K P S
30. E W C S P I M K A L U H O 30. M S E I A H L C O K I W U
3I. I L U S H A I E P K C M W 3I. C S A H L E U I P K W O M
Anlage 6
357
0I. 0 6 2 3 8 5 4 9 I 7 0I. 5 7 9 8 4 I 0 3 6 2
02. I 8 0 6 5 4 3 2 7 9 02. 3 2 9 5 6 I 7 0 4 8
03. 0 8 6 5 3 7 2 4 I 9 03. 5 8 2 6 9 3 7 0 I 4
04. 5 0 9 2 8 3 I 4 7 6 04. 6 0 8 7 4 6 9 I 5 2
05. 3 9 I 7 2 0 5 4 8 6 05. 2 5 3 8 0 6 7 9 I 4
06. 9 I 4 3 5 2 7 8 6 0 06. 2 5 8 7 6 I 9 4 0 3
07. 5 8 0 7 9 I 3 2 6 4 07. I 7 3 9 4 2 8 6 5 0
08. 7 8 2 4 0 9 3 5 I 6 08. 9 0 4 I 7 5 6 8 2 3
09. 7 2 5 0 8 6 9 4 3 I 09. 7 6 9 3 0 2 5 8 I 4
I0. 4 3 9 7 8 0 5 I 6 2 I0. I 4 2 8 3 7 5 9 6 0
II. 2 3 8 5 7 4 0 6 9 I II. 6 8 2 9 4 I 0 3 5 7
I2. 4 9 2 8 3 I 6 7 0 5 I2. 2 9 4 8 0 5 3 7 6 I
I3. I 0 4 9 2 8 5 6 3 7 I3. 6 0 4 5 2 I 7 8 9 3
I4. 2 I 9 6 3 5 0 7 4 8 I4. 6 2 I 0 8 7 9 4 5 3
I5. 0 4 3 7 9 I 2 8 6 5 I5. 9 8 6 I 7 0 2 5 3 4
I6. 0 5 7 3 4 8 9 6 2 I I6. 7 3 I 8 6 9 2 0 4 5
I7. 6 3 9 0 2 7 8 5 4 I I7. 5 9 6 4 I 8 3 0 2 7
I8. 0 4 2 7 5 3 9 6 I 8 I8. 8 2 9 4 5 I 0 7 6 3
I9. 6 2 I 9 7 8 5 4 0 3 I9. 3 9 7 I 6 2 5 4 8 0
20. I 5 2 4 8 6 9 7 0 3 20. 6 2 I 3 9 4 5 7 0 8
2I. 7 9 0 2 4 6 8 5 3 I 2I. 8 5 4 9 7 0 3 2 6 I
22. I 6 7 9 5 2 8 3 0 4 22. 2 9 0 6 5 3 8 I 4 7
23. 7 0 I 2 3 4 6 9 5 8 23. 0 8 6 5 3 4 7 9 I 2
24. 0 4 9 5 2 3 I 8 7 6 24. 9 8 I 6 0 5 4 3 7 2
25. 8 0 3 4 6 7 9 2 5 I 25. 5 6 9 0 4 I 3 7 2 8
26. 7 6 I 4 8 9 2 3 0 5 26. 0 2 8 6 I 5 9 3 7 4
27. 6 0 9 7 8 3 5 4 I 2 27. 9 5 3 0 8 7 6 I 2 4
28. 2 7 6 9 8 4 0 5 3 I 28. 7 6 3 4 I 0 5 9 2 8
29. 6 I 7 4 0 5 3 8 9 2 29. 8 5 4 9 3 6 2 I 7 0
30. 4 I 8 2 7 3 0 6 9 5 30. 7 4 3 0 9 5 2 I 8 6
3I. 2 6 8 5 9 7 I 3 4 0 3I. 7 0 I 2 8 5 4 6 9 3
Anlage 7
490/05484 490/05484
CHIFFRIERTEIL EX DECHIFFRIERTEIL
HV SW A FR TP VF EP 0 MW MZ AB 4 ES 4 KL M NA N RS 6 VK S
KF KP B FE WV BM SL 0 EA NF AE Q ET 4 KM F NB X RT T VL 2
TN MK C MB FH SM WT 0 VM BH AF 2 EV 6 KN 7 NE Q RV 3 VM 0
AZ HS D NZ BP WL VT I VH PA AH & EW & KP B NF 0 RW V VN O
ZR BL E LM SH ZL FA I AV FZ AK Y EZ 9 KR U NH J RZ 9 VP 3
KM EK F TL NM AR KE I NW FP AL 6 FA I KS 4 NK H SA 7 VR 8
WM RB G TA NT ST VL 2 SF LZ AM 2 FM 6 KT M NL 5 SB X VS 8
KV ZK H NK VA VZ BW 2 HW LV AN 6 FE B KV H NM F SE 3 VT I
SN BT I WB FK AM HK 2 MP AF AP W FH C KW 8 NP 9 SF 2 VW O
PE EF J NH HB PR SE 3 PZ VP AR I FK 1 KZ 3 NR 8 SH E VZ 2
SP PW K RP PN ZP ZW 3 KZ RV AS £ FL 3 LA 4 NS $ SK M WA P
RM WZ L RL BA PK TE 3 HF FL AT 6 FM 6 LB 4 NT G SL 0 WB 1
SK KL M LT KT TV MR 4 ZE LA AV I FN T LE 8 NV 9 SM 0 WE 9
PH NA N LW TS KS RE 4 ES ET AW Z FP I LF Y NW I SN 1 WF -
FW VN O VW BS RA LB 4 AB ZH AZ D FR A LH 5 NZ D SP K WH 6
PV WA P LP ZA NL FV 5 HE TH BA L FS 7 LK 7 PA I SR 9 WK -
AE NE Q WN KH TB LH 5 ER ML BE W FT & LM E PB U ST 2 WL I
ZN VB R MR ZV RN SV 5 BK EL BF $ FV 5 LN Z PE J SV 5 WM G
VK EH S JL EB FB RS 6 AL BV BH 0 FW O LP P PF $ SW A WN Q
MT FN T HT RT HA PL 6 WH AT BK 5 FZ I LR W PH N SZ W WP 7
PB RH U BN KR FM TK 6 AN EV BL E HA 6 LS 9 PK 3 TA G WR 7
BR RW V ZE EM KA PM 7 LK WR BM 0 HB J LT M PL 6 TB 5 WS £
LR SZ W BE AP TW ZF 7 TF FS BN U HE 5 LV 2 PM 7 TE 3 WT 0
SB PT X HN NB KN WP 7 SA MF BP D HF 3 LW N PN K TF 7 WV B
ZM LF Y TM AK VS VR 8 MH NR BR Y HK 2 LZ 2 PR 3 TH 5 WZ L
TR AW Z LN ZB KW LE 8 VE HN BS O HL S MA - PS 8 TK 6 ZA P
NS PF $ BF RF KB TZ 8 EN PS BT 1 HM X MB C PT X TL F ZB Z
MV WS £ AS BZ ZS WE 9 HR SR BV 6 HN 8 ME 9 PV P TM Y ZE 4
AH MN & EW FT HZ LS 9 EZ RK BW 2 HP - MF 7 PW K TN C ZF 7
WK MA - WF HP NV RZ 9 ME NP BZ £ HR 9 MH 8 PZ 3 TP A ZH 4
EA 0 HS D MK C RA 4 TR Z ZK H
EB S HT T ML 5 RB G TS N ZL I
EF J HV A MN & RE 4 TV 4 ZM Y
EH S HW 2 MP 2 RF $ TW 7 ZN R
EK F HZ 9 MR 4 RH U TZ 8 ZP 3
EL 5 KA 7 MS R RK 9 VA H ZR E
EM V KB 8 MT T RL L VB R ZS 9
EN 8 KE I MV £ RM L VE 8 ZT V
EP 0 KF B MW 0 RN 5 VF 0 ZV R
ER 5 KH Q MZ 0 RP K VH I ZW 3
Anlage 8
Gebrauchsanweisung 490
1. Das Verfahren gesteht aus Chiffrier- und Dechiffrier-
teil.
Im Chiffrierteil sind die Klareinheiten alphabetisch
bzw. numerisch geordnet.
Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten lexiko-
graphisch geordnet.
2. Chiffrierung
Die einzelnen Klarelemente werden in der Reihenfolge
ihrer Schreibweise im Chiffrierteil aufgesucht und
ruch ein rechts oder links danebenstehendes Buchsta-
benbigramm ersetzt.
Für jede Klareinheit stehen vier verschiedene Geheim-
einheiten zur Verfügung, die in unymetrischer Weise
zu benutzen sind.
Die Geheimeinheiten sind entsprechend dem deutschen
Buchstabieralphabet zu übermitteln.
Beispiel: KM = Kaufmann Martha
Dechiffrierung
Die Buchstabenbigramme werden der Reihe nach im
Dechiffrierteil aufgesucht und durch die rechts daneben-
stehenden Klareinheiten ersetzt.
3. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in
Klartext ist verboten.
4. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbedingt
einzuhalten.
Anlage 9

Tarntafel 308 Anlage 10 Typ 355aOB-2
| abbrechen/ abgebrochen | Abschnitt | Abschnitt A | Abschnitt B | Abschnitt blockieren/ blockiert | Aktion beenden, am Standort verbleiben | Objekt | Aktion beenden, sofort zum Ausgangspunkt zurück | Posten | ||||||
| Aktion weiter- führen | Angriff/ angegriffen | Aufklär- en/-ung/ aufgeklärt | Außen posten | Bekämpf- en/-t/-ung | Bereit- schafts- polizei | Beschädig- en/-t/-ung | besetzen/ besetzt | Bewaff- nen/-net/ -nung | Posten | beziehen/ bezogen | Blockier- en/-t/-ung | |||
| Objekt | Brand- stiftung | Durchbruch/ durch- brechen | Durchbruch nicht zulassen | einsatz/ einsetzen/ eingesetzt | Einsatz- leiter | Einsatzstab | Energie- versorgung | Gebäude | Fahrzeug ausgefallen,Reparatur mit eigenen Mitteln möglich | |||||
| Fahrzeug ausgefallen, Reparatur mit eigenen Mitteln nicht möglich, benötige dringend Hilfe; (mein Standort) | Festnahme/ festnehmen/ festge- nommen | Fund/ gefunden | Funkgerät | Garage | Gasver- sorgung | Gefährd- en/-et/ -ung | Gefangener | Objekt | ||||||
| Gegner-isch | Gruppe | Gruppe 1 | Gruppe 2 | Gruppe 3 | Gruppen- führer | Hand- granate | Handlung | Haupt- gebäude | Havarie | Heizhaus | ||||
| Hetz- losung | Hetz- schrift | Hindernis | Hinterhalt legen/ gelegt | Kampf- gruppe | keine Nachrichten- verbindung (mit) | Kolonne des Gegners festge- stellt | Kommandeur | Kräfte und Mittel | ||||||
| Lebens- mittel- versorgung | Posten | Mann | MPi | Munition | nachrichtenverbindung sicher- stellen/ sichergestellt (mit) | Nord-en/ -lich | Nordost- en/-wärts | Nordwest- en/-lich | NVA- Einheit | |||||
| Obj.sich. verstärk./ verstärkt | örtl. Staats- organe | Ost-en/ -wärts | Pistole | Objekt | Provo-kation | Reserve | ||||||||
| Richtung | Ruhe und Ordnung wiederher- stellen/ -hergestellt | Sammel- raum | sanitäre Behandlung | Schaden | Schaden behoben | Schuß- waffe | Schuß- waffen- gebrauch | selb- ständig | Sicher- stell-en/ -ung/sich.- gestellt | |||||
| Sicherungs- kräfte | sofort | Objekt | Sonder- maßnahme 1 | Sonder- maßnahme 2 | Sonder- maßnahme 3 | Sperre errichten/ errichtet | Sperrmaßnahme aufheben/ -gehoben | Spreng- mittel | Spreng- stoff- anschlag | |||||
| Standort | Stärke | Stör-en/ -ung/ gestört | Suchgruppe | Süd-en/ -lich | Südost-en/ -wärts | Südwest-en/ -wärts | technik/ technisch | Posten | Toter | Überfall- -en | Übergabe | |||
| Posten | übernahme | Unterstütz- en/-t/-ung | Verbindung (mit) | Verfolg- en/-t/-ung | Verleg-en/ -t/-ung | Verletzter | Verluste | Verluste durch Kampf- stoffeinwirkung | Vernicht- en/-et/ -ung | Verstärk- en/-t/-ung | Verteidig- en/-t/-ung | |||
| Volks- polizei | Wasser- versorgung | Posten | West-en/ -lich | Widerstand | Zufahrtswege kontrollier-en/-t | Zuführ-en/-ung/ zugeführt | zurückziehen/ zurückgezogen | Zusammenwirken or- ganisieren (mit) | ||||||
Gebrauchsanweisung
1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird
durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt
deren erster Buchstabe in der selben Zeile und
deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte wie
die Phrase stehen. Die Buchstabengruppe wird nach
den deutschen Buchstabieralphabet übermittelt.
z.B. BF = Berta Friedrich
2. Die Mehrfachbelegung ist in unsymmetrischer
Weise auszunutzen.
3. Die Anwendung ist nur dann zugelassen, wenn fol-
gende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Benutzer befindet sich im Einsatz,
- die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß
dem Gegner keine zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
- Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit
nach der Übermittlung keine wesentlichen
Kenntnisse mehr.
4. Mischtext ist zugelassen.
5. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbin-
dung mit anderen Verschleierungsverfahren ange-
wandt werden.
6. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
in Klartext ist verboten.
7. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbe-
dingt einzuhalten.
Anlage 11
Typ 357 B - 1
| Fahrzeug | Abfahr-en/-t/abgefahren | Abschnitt A | Abschnitt B | Ankunft (d.) | Auflös-en/ -ung/ aufgelöst | aufnehmen/ aufge- nommen | Ausgangs- punkt | ||||
| Ausland-er/ -isch | Fußgänger | Autobahn- abfahrt | Autobahn- auffahrt | Autobahn- raststätte | beenden/ beendet | Beginn-en/ begonnen | Begleit-en/-et/-ung | ||||
| Beobachtung abbrechen/ abgebrochen | Hänger | Bewaffnung/ bewaffnet | Beweg-en/ -t/-ung | einleiten/ eingeleitet | Einsatz beenden/beendet | erreich-en/ erreicht | F 94 | ||||
| Fahrer | Frankreich | Frau/ weiblich | KOM | Gegenstand | Gewährleist-en/st/ -ung | Groß- britannien | Gruppe 1 | Gruppe 2 | |||
| Gruppe 3 | Gruppe 4 | jugendlich | Kind | Krad | Kolonne | Kontroll-ieren/-e kontrolliert | Mann-lich | Menschen- ansammlung | |||
| Militär/ -isch | Natio- nalität | Neustadt | Nicht erkannt | nicht gewähr- leistet | LKW | Nord-en/ -lich | Objekt 1 | Objekt 2 | Objekt | ||
| Orts- ausgang | Ortschaft | Orts- eingang | Ost-en/ -wärts | Parkplatz | passieren/ passiert | Militär- fahrzeug | Person-lich | ||||
| Richtung | Sadlitz | Sicher-n/-ung/gesichert | Sofort- maßnahme | PKW | Standort | ||||||
| Stoppen/ gestoppt | Straßen- kreuzung | Süd-en/ -lich | Tankstelle | übergabe/ übergeben | übergabe/übernehmen/ übernommen | USA | Radfahrer | Verbindung (mit) | |||
| Verdacht/ -ig | Verfolge-en/ -t/-ung | Verhinder-n/ -t/-ung | verlassen | Verstärk-en/ -t/-ung | West-en/ -lich | Zurück- ziehen/ zurückge- zigen | Spezial- fahrzeuge | ||||
Gebrauchsanweisung 1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird durch eine zweistellige Zifferngruppe ersetzt, deren erste Ziffer in derselben Zeile und deren zweite Ziffer in derselben Spalte wie die Phrase stehen. Die zweistelligen Ziffern- gruppen werden in der Reihenfolge ihrer Schreib- weise übermittelt. 2. Die Mehrfachbelegung der einzelnen Phrasen ist in unsymmetrischer Weise zu nutzen. 3. Mischtext ist zugelassen. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbindung mit anderen Verschleierungsverfahren angewandt werden. 4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in Klartexten ist verboten. 5. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbedingt einzuhalten. Anlage 12 Spruchtabelle (SpT) 413a
| abbrechen/ abgebrochen | Raum beziehen /bezogen | ||
| Aufgabe erfüllt | Sicherungs- maßnahmen | ||
| Aufklär-en/ -ung | Standort | ||
| ausgefallen | Stellung | ||
| Beobacht-en/ -ung | TBK | ||
| Durchbruch richtung | übernehmen/ übernommen | ||
| Durchsuch-en -ung | verdächtige Person | ||
| Gegner/-isch | Verluste | ||
| Handlung (d.) | weitere Befeh- le abwarten | ||
| keine | Widerstand | ||
| Kräfte und Mittel | zerstört | ||
| Meld-en/-ung | Zuführ-en/ -ung | ||
| Nachrichten- verbindung | zurückziehen/ zurückgez. |
Sprechtafel 413a Anlage 13 SpT 413b
| Aufgabe abbrechen | Marsch (Richtung) | ||
| Aufgabe erfällt | Meld-en/-ung | ||
| Aufklär-en/ -ung | nicht erreicht | ||
| Aufklärungs- abschnitt | Objekt | ||
| ausgefallen | Ortschaft | ||
| Basis | passieren/ passiert | ||
| Beobacht-en/-et/ -ung | Person | ||
| Blockier-en/-t -ung | Personen- kontrolle | ||
| Durchführ-en/ -ung | Punkt | ||
| Durchsuch-en/-t -ung | sicherungskreis | ||
| eigener Standort | Standort | ||
| erreicht | Standort melden | ||
| Fahrzeug- bewegung | |||
| festnehmen/ festgenommen | |||
| feststellen/ festgestellt | verdächtig | ||
| Kfz | verletzt | ||
| Kontaktperson | Zufahrtswege | ||
| Lage | Zuführ-en/ -ung |
Anlage 14 Typ 470OS
| CZ | MI | FO | XK | NL | AY | HG | RJ | DQ | VE | BW | SU | PT | |||
| Y | abbrechen/ abgebro- chen | Angriff Angegrif- fen | Außen- posten | Bekämpf-en/ -t/-ung | Beschädig- en/-t/-ung | besetzen/ besetzt | Bewaff- nen/-net -ung | T | 0 | 1 | |||||
| X | Brand- stiftung | Burchbruch durchbre- chen | Durchbruch nicht zulassen | Einsatz/ einsetzen/ eingesetzt | Einsatzstab | Energie- versorgung | R | ||||||||
| N | Festnahme/ festnehmen/ festge- nommen | Fund/ gefunden | Funkgerät | Garage | Gebäude | Gefährd- en/-et/-ung | Gefangener | F | 2 | 3 | |||||
| H | Gegner-isch | Handlung | Haupt- gebäude | Havarie | Heizhaus | Hetz- losung | V | ||||||||
| U | Hetz- schrift | Hindernis | Kräfte und Mittel | Lebensmit- telver- sorgung | Mann | MPi | Mord-en/ -lich | C | |||||||
| M | Mordost- en/-wärts | Nordwest- en/-lich | Objekt | Obj.sich. verstärk- en/-t | Ost-en/ -wärts | W | 4 | 5 | |||||||
| G | Pistole | Posten | MVM | Provo- kation | S | ||||||||||
| P | Reserve | Richtung | Ruhe u. Ordng. wieder- herstellen/wieder- hergestellt | Schuß- waffen- gebrauch | Sicher-n/ -ung/ gesichert | B | |||||||||
| J | sofort | Sonder- maßnahme 1 | Sonder- maßnahme 2 | Sonder- maßnahme 3 | Sperre errichten/ errichtet | Sperrmaßnahmen auf- heben/ aufgehoben | I | 6 | 7 | ||||||
| L | Spreng- mittel | Spreng- stoff- anschlag | Standort | Stärke | Stör-en/ -ung/ gestört | Such- gruppe | Süd-en/ -lich | D | |||||||
| K | Südost-en/ -wärts | Südwest-en/ -wärts | Technik/ technisch | überfall- en | Verbindung (mit) | Verfolg- en/-t/-ung | Verluste | Z | |||||||
| E | Vernicht- en/-et/ -ung | Verstärk- en/-t/-ung | Verteidig- en/-t/-ung | Volks- polizei | Wasserver- sorgung | West-en/ -lich | Marsch | A | 8 | 9 | |||||
| Q | Widerstand | Zuführ-en/-ung/ zugeführt | zurückziehen/ Zurückgezogen | O | |||||||||||
Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28. Anlage 15
| H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K | |
| S | 0 | 1 | 2 | ||||||||||
| C | |||||||||||||
| O | |||||||||||||
| L | |||||||||||||
| P | 3 | 4 | 5 | ||||||||||
| E | |||||||||||||
| H | |||||||||||||
| A | |||||||||||||
| I | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||||||
| K | |||||||||||||
| M | |||||||||||||
| U | |||||||||||||
| W | |||||||||||||
| H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K | |
Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28. Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 2

Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 3 Anlage 16 Zahlentafel (ZT) 357
| E | F | G | I | H | J | A | B | C | |
| A | 0 | 1 | 2 | ||||||
| B | |||||||||
| C | |||||||||
| D | 3 | 4 | 5 | ||||||
| E | |||||||||
| F | |||||||||
| O | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
| H | |||||||||
| J | |||||||||
| xyz | |||||||||
Gebrauchsanweisung
1. Eine Phrase wird durch den links von ihr
stehenden Buchstaben ersetzt, der nach
dem deutschen Buchstabieralphabet Über-
mittel wird.
2. Das Verfahren kann selbständig oder
in Verbindung mit anderen Verschleie-
rungsmitteln angewandt werden. Mischtext
ist zugelassen.
3. Der vorgesehene Schlüsselwechsel ist un-
bedingt einzuhalten.
Anlage 17
Übungssprüche
nachfolgende Übungssprüche dienen als Beispiele für prakti-
sche Übungen im Verschleierten von Nachrichten.
Sie sind jeweils auf die Phrasen zugeschnitten, die in den
beigefügten Mustern der jeweiligen Sprechtafeltypen enthal-
ten sind.
Sprechtafel 355
Spruch Nr. 1
KT: Verstärken Sie die Sicherungskräfte durch die
Gruppe 3 und gewährleisten Sie das Zusammen-
wirken mit der VP.
Vtxt:
Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355)
KT: Wir haben das Objekt 27 besetzt und den Ein-
satz von Kampfgruppen sichergestellt.
Vtxt:
Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 357 und Mittel der Kartenkodierung)
KT: Verfolgen Sie Gegner mit Gruppe 2 und 4 bis
4825 (Kartenkoordinate).
Verstärken Sie die Suchgruppe durch 5 Mann.
Vtxt:
Sprechtafel 357
Spruch Nr. 1
KT: Am Ortseingang verdächtige Menschenansammlung
festgestellt. Die Gruppe 3 wurde zur Sicherung
des Objekts 1 eingesetzt.
Vtxt:
Spruch Nr. 2
KT: Die Tankstelle Sadlitz wurde von ausländischen
LKW mit Hühner passiert. Fahrzeug bewegt sich
weiter in Richtung Autobahnauffahrt.
Vtxt:
Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 355 oder 357)
KT: Auf Parkplatz haben w männliche Jugendliche
Verbindung aufgenommen mit einem französischen
Militärangehörigen.
Vtxt:
Spruch Nr. 4
KT: Verhindern Sie sofort durch Gruppe 2, daß
Gegenstände übergeben werden.
Vtxt:
Sprechtafel 413a
Spruch Nr. 1
KT: Beobachten Sie TBK. Wenn sich verdächtige
Person am TBK aufhält, leiten Sie Sicherungs-
maßnahme ein. Melden Sie Standort.
Vtxt:
Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355)
KT: Wir haben die Beobachtung abgebrochen und
uns zum Standort 4 zurückgezogen. Die
Nachrichtenverbindung ist sichergestellt.
Vtxt:
Sprechtafel 413b
Spruch Nr. 1
KT: Klären Sie Ortschaft auf, Beobachten Sie die
Fahrzeugbewegung auf den Zufahrtswegen.
Vtxt:
Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355 oder 357)
KT: In Ortschaft wurden 2 verdächtige Personen
festgestellt. Wir haben die Zufahrtswege
blockiert.
Vtxt:
Sprechtafel 470
Spruch Nr. 1
KT: Südwestlich des Objektes wurden Hetzschriften
gefunden. Das Hauptgebäude wurde durch einen
Sprengstoffanschlag beschädigt.
Spruch Nr. 2
KT: Setzen Sie die Suchgruppe ein. Verhindern Sie
weitere Provokationen gegen Objekt.
Spruch Nr. 3
KT: Südlich des Postens 2 wurden 2 bewaffnete
Personen festgenommen. Sie hatten Sprengmittel
bei sich.
Spruch Nr. 4
KT: Leiten Sie sofort Sondermaßnahme 1 ein.
Verstärken Sie Außenposten durch 12 Mann.
Spruch Nr. 5
KT: Wir haben die Ruhe und Ordnung wiederher-
gestellt. Die Sicherungsmaßnahmen an den
Gebäuden 2, 3 und 6 konnten aufgehoben werden.
Anlage 18
Phrasenaufstellung zur Herstellung einer Sprechtafel
Die Phrasenaufstellung enthält Phrasen, die für einen
gedachten Anwendungsbereich benötigt werden. Sie kön-
nen bei Übungen die Grundlage bilden, um einen geeig-
neten Sprechtafeltyp auszuwählen und ihre Abfassung,
Anordnung und Aufnahme in die Sprechtafel zu üben.
Die Phrasenaufstellung kann ergänzt werden, in dem
1. weitere Wortfolgen zu vorgegebenen Einzelwörtern
festgelegt werden,
2. zusätzlich noch Himmelsrichtungen, Fahrzeugtypen
u.ä. zur Aufnahme in die Sprechtafel vorgegeben
werden.
Gleichfalls können im Rahmen der Übungen bestimmte Vor-
schriften für die Aufnahme der Phrasen als verbindlich
vorgegeben werden.
Phrasenbeispiele:
abbrechen
ablösen
aufklären
Ausfall
Abwehr
Aufgabe
abmarschieren
berichten
beobachten
benötigen dringend
bekämpfen
Berührung (mit)
beginnen
beschädigt
durchbrechen
durchsuchen
durchführen
einnehmen
Einsatz
entfalten
erfolglos
festnehmen
Funkstelle
Führungspunkt
Fahrzeug
führen
feindlich
Gegenmaßnahme
Gegner
Gruppe (1 bis 4)
gewährleisten
Hindernis
handeln
Hauptaufgabe
kämpfen
Kampfstoff
keine Verbindung
Kräfte
Lebensmittel
Lage
melden
Marsch
Munition
Nachrichtenverbindung
nicht/nein/kein
Objekt
Proviant
pioniermäßig
Rückzug
Reparatur
Reserven
sicherstellen
selbständig
Standort
Schutz
Technik
teilnehmen
Übergeben
überprüfen
unterstützen
verwundet
Verbindung
vernichten
Verluste
verfolgen
vorbereiten
verletzt
weitere Anweisung abwarten
Widerstand
zerschlagen
zurückziehen
zuführen
zusammenwirken
Formular Funkspruch Vorder-, Rückseite:
Geheime Verschlußsache!
GVS-Nr. VII c/685/63
32 Ausfertigung = 12 Blatt
REGIERUNG
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
INSTURKTION
des Chefs Chemische Dienste
Nr. 4/63
GVS-Tgb.-Nr.: VII c/685/63
Geheime Verschlußsache!
32 Ausfertigung = 12 Blatt
REGIERUNG
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
INSTRUKTION
des Chefs Chemische Dienste
Nr. 4/63
15. August 1963 Strausberg
Inhalt: Ausarbeitung der Meldung über die Strahlungslage im
System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Na-
tionalen Volksarmee
Um die Forderung der gedeckten Truppenführung bei der Ausar-
beitung und Übermittlung von Meldungen über die Strahlungslage
im System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen
Volksarmee zu gewährleisten,
W I R D F E S T G E L E G T .
I. Allgemeines
1. Meldungen über die Strahlungslage im System der Strah-
lungsbeobachtung und -warnung der Nationalen Volksarmee
sind auf einheitlichen Formblättern auszuarbeiten. Die
Formblätter werden durch die Zifferngruppen 0222, 0333,
0444, 0555, 0666, 0777 und 0999 bezeichnet und sind in
den Anlagen 1 bis 7 enthalten.
2. (1) Das Formblatt 0222 ist zur Übermittlung von Meldungen
(Informationen) zu verwenden, wenn in dem entsprechenden Be-
reichen keine Aktivierung festgestellt wurde (wöchentliche Ter-
minmeldung).
(2) Das Formblatt 0333 dient zur Übermittlung von Meldungen
(Informationen) über Aktivierung mit geringem Umfang (wö-
chentliche Terminmeldung bzw. Sofortmeldung). Es kann damit
entweder die an einem Punkt gemessene Dosisleistung oder die
für mehrere Punkt (einen Raum) einheitliche Dosisleistung
übermittelt werden.
(3) Das Formblatt 0444 ist für spezielle Meldungen geringer
Dosisleistungen vorgesehen und wird nach besonderer Anforde-
rung verwendet.
(4) Mit dem Formblatt 0555 werden Angaben über Kernwaffen-
schläge des Gegners übermittelt (Anzahl der Detonationen,
Koordinaten, Detonationsstärken, Ausbreitungsrichtung der
radioaktiven Wolke u.a.).
(5) Das Formblatt 0666 dient der Übermittlung von Meldungen
über aktivierte Räume mit einer Dosisleistung von 0,5 r/h;
30 r/h und 100r/h sowie der Wasserentnahmestellen.
(6) Mit den Formblatt 0777 werden Warnmeldungen über mögliche
Aktivierung übermittelt.
(7) Das Formblatt 0999 stellt eine Anordnung zur Führung der
Luftstrahlungsaufklärung dar und beinhaltet die zu meldenden
Aufklärungsergebnisse.
3. (1) Beim Zusammenstellen der Meldungen werden die Spalten des
Formblattes mit den darin geforderten Angaben ausgefüllt.
Sind für einzelne Spalten keine Angaben vorhanden, werden
vier Nullen eingetragen.
(2) Geländepunkte und -abschnitte werden in den Meldungen
durch ihre Koordinaten (geographische Breite und Länge)
bezeichnet. Die Koordinaten werden in der Regel an Hand
der Karte 1 : 500 000 bestimmt und in Grad und Minuten
angegeben.
(3) Die Koordinatenbestimmung kann auch an Hand anderer
Kartenmaßstäbe (1 : 100 000; 1 : 50 000) erfolgen. Dazu
sind diese durch Auftragen eines entsprechend unterteil-
ten Koordinatensystems zur schnellen Koordinatenbestim-
mung vorzubereiten.
(4) Zur genauen Bezeichnung wichtiger Punkte sind die
Koordinaten mit Sekundengenauigkeit anzugeben.
4. Werden Meldungen übermittelt, deren Angaben nicht in den
Formblättern enthalten sind, sind sie formlos unter Be-
rücksichtigung der Phrasen der Kodierungstabelle 9043
zu-
sammenzustellen.
5. Die nachrichtentechnische Übermittlung der Meldung über
die Strahlungslage über offene Kanäle ist nur dann zuläs-
sig, wenn ihre Kodierung mit der Kodiertabelle 9043
und
die anschließende Überschlüsselung mit dem festgelegten
Schlüsselsatz erfolgte.
II. Kodiertabelle und Schlüsselsatz
6. Die Kodiertabelle 9043
ist eine Zusammenstellung von Be-
zeichnungen, Wörtern, Phrasen, Ziffern, Zahlengrößen,
Satzzeichen und Buchstaben und umfaßt drei Teile.
(1) Der erste Teil (Dekodierteil) enthält in ansteigender
Reihenfolge vierstellige Zifferngruppen (Kodegruppen) und
die dazugehörigen Begriffe und wird zum Dekodieren von Mel-
dungen benutzt.
(2) Der zweite Teil (Kodierteil) enthält die Begriffe bzw.
Phrasen in alphabetischer Reihenfolge und die dazugehöri-
gen Kodegruppen. Er findet zum Kodieren von Meldungen Ver-
wendung.
(3) Der dritte Teil der Kodiertabelle enthält zusätzliche
Angaben zum Kodieren und Dekodieren von Meldungen im System
der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen Volks-
armee. Er wird nur zur Erarbeitung und Übermittlung von Mel-
dungen zwischen Stäben, Truppen und Dienststellen der Natio-
nalen Volksarmee verwendet.
7. Zur Kodierung von Begriffen, die nicht in der Kodiertabelle
9043
enthalten sind, werden deren einzelne Buchstaben ko-
diert und anschließend überschlüsselt. (Nur in Ausnahmefäl-
len zulässig!)
8. (1) Der Schlüsselsatz ist die Zusammenstellung einer bestimm-
ten Anzahl mit vierstelligen Zifferngruppen bedruckter Sei-
ten. Die Zahl der ersten Kolonne sind in anwachsender Rei-
henfolge gedruckt und werden als Kenngruppen
der Zeilen
bezeichnet. Die Zahlengruppen der folgenden Kolonnen unterlie-
gen keiner geordneten Aufstellung und werden als Wurmgrup-
pen
bezeichnet.
(2) Auf der Umschlagseite des Schlüsselsatzes sind die Ge-
heimhaltungsstufe, die Ausfertigungsnummer und die Nummer
des Schlüsselsatzes aufgedruckt. Auf der Innenseite des Um-
schlagblattes wird der Nachweis der Vernichtung gebrauchter
Wurmgruppenblätter geführt.
(3) Die Vernichtung der gebrauchten Wurmgruppenblätter
muß innerhalb von drei Tagen nach dem Gebrauch der letz-
ten Zeile des Blattes durch die VS-Stelle erfolgen.
(4) Die Anweisung zum Außerkraftsetzen bzw. Vernichten
des gesamten Schlüsselsatzes ergeht durch den Chef Che-
mische Dienste des Ministeriums für Nationale Verteidi-
gung.
III. Kodieren von Meldungen, die auf Formblättern ausgearbeitet
wurden
9. Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage wird
nicht der gesamte Text kodiert und über die jeweiligen
Nachrichtenmittel durchgegeben, sondern nur die Angaben,
die in die Spalten des Formblattes eingetragen wurden.
10. Die Kodierung erfolgt, indem die Nummer des Formblattes
in ein Arbeitsbuch übertragen wird und daran anschlies-
send in strenger Reihenfolge die jeweiligen Kodegruppen
für alle Angaben, mit denen die Spalten des Formblattes
ausgefüllt sind, eingetragen werden.
11. Bei der Zusammenstellung dieser Meldungen ist folgendes
zu beachten:
a) die Nummer des Formblattes wird wie eine vierstelli-
ge Zifferngruppe übertragen;
b) feststehende Begriffe werden in der Kodierungstabelle auf-
gesucht und ihre Kodegruppen ins Arbeitsbuch geschrie-
ben;
c) Zahlengrößen der Zeitangaben werden wie vierstellige
Gruppen geschrieben (z.B. 13.05 Uhr wie 1305);
d) Koordinaten (grade und Minuten der geographischen Brei-
te und Länge) werden wie zwei Gruppen geschrieben (z.B.
Breite: 53° 11'; Länge: 15° 05' wie 5311 1505);
e) werden die Koordinaten auf Sekunden genau bestimmt, so
werden die Sekundenangaben durch Vorsetzen von Nullen
auf vierstellige Gruppen aufgefüllt und anschließend an
die Grad- und Minutenangaben gesetzt (z.B. Breite: 53°
11' 27 und Länge: 15° 05' 09
wie 5311 0027 1505 0009);
f) da in den Formblättern jeweils mehrere Koordinaten ent-
halten sein können, wird am Ende der Koordinatenangaben
die Gruppe 9999 gesetzt. Das ist das Zeichen, daß die
folgende Gruppe zur nächsten Spalte des Formblattes ge-
hört;
g) Tag und Monat werden in einer Gruppe geschrieben (z.B.
03. April wie 0304);
h) andere Zahlenwerte, die weniger als vier Ziffern be-
sitzen, werden durch Vorsetzen von nullen zu vierstel-
ligen Gruppen aufgefüllt;
i) anstelle fehlender Angaben im Formblatt werden vier
Nullen geschrieben.
12. Beispiel der Kodierung einer Meldung auf Formblatt 0222,
siehe Anlage 8, Ziffer 1; auf Formblatt 0333 Anlage 8,
Ziffer 2.
13. Die beim Kodieren erhaltenen vierstelligen Gruppen werden
als offener Zahlentext (Zwischentext) bezeichnet und müs-
sen vor der nachrichtentechnischen Übermittlung mit den
Wurmgruppen des Schlüsselsatzes nochmals überschlüsselt
werden.
IV. Überschlüsseln der Gruppen des offenen Zahlentextes
14. (1) Für die Überschlüsselung der Gruppen des offenen Zah-
lentextes werden die Wurmgruppen der Seiten des Schlüssel-
satzes benutzt, die für den jeweiligen Stab bestimmt sind.
(2) Beim Überschlüsseln ist die strenge Einhaltung der
Reihenfolge der Wurmgruppen bzw. Zeilen zu beachten.
(3) Es ist verboten, die für einen anderen Stab bestimm-
ten Wurmgruppen zu benutzen.
15. (1) Das Überschlüsseln erfolgt, indem die Wurmgruppen der
ersten, noch nicht benutzten Zeile (der dem Stab zugeteil-
ten Seiten) unter die Gruppen des offenen Zahlentextes ge-
schrieben werden. Die Kenngruppe der Zeile wird links von
der ersten Wurmgruppe geschrieben und nicht zum Über-
schlüsseln benutzt.
(2) Reicht zum Überschlüsseln des offenen Zahlentextes
der Meldung eine Zeile der Wurmgruppen nicht aus, so wer-
den die der zweiten Zeile usw. verwendet. Die Kenngruppen
dieser Zeilen werden nicht benutzt.
(3) Die Wurmgruppen einmal benutzter Zeilen dürfen für wei-
tere Überschlüsselungen nicht wieder verwendet werden. Das
gleiche gilt auch für angefangene Zeilen. Die benutzten
Zeilen des Schlüsselsatzes sind deshalb durchzustreichen;
die Zahlen müssen jedoch erkennbar bleiben.
(4) Die untereinanderstehenden vierstelligen Gruppen wer-
den dann addiert. Um dabei die Bildung fünfstelliger Grup-
pen zu vermeiden, werden von der Summe der übereinander-
stehenden Ziffern nur die Einer aufgeschrieben; die Zehner
bleiben unberücksichtigt. Z.B. 4752
+ 8479
2121
(5) Die so erhaltenen Gruppen werden Geheimtext genannt.
16. Beispiel für die Überschlüsselung einer auf Formblatt 0333
ausgearbeiteten Meldung, siehe Anhang 8, Ziffer 3.
17. Beim Absetzen des Geheimtextes an den Empfänger muß über-
prüft werden, ob an erster Stelle die Kenngruppe der Zeile
steht, mit der die Überschlüsselung des Zahlentextes be-
gann.
V. Kodieren formloser Meldungen
18. (1) Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage,
welche formlos ausgearbeitet wurden, wird der gesamte Text
nach der Kodierungstabelle 9043
in einen Zahlentext umgewan-
delt. Dazu sind jede Phrase, Ziffer, Zahl, Wort, Satzzei-
chen u.a. Angaben in der Kodiertabelle aufzusuchen und die
dazugehörigen Kodegruppen in ein Arbeitsbuch niederzuschrei-
ben.
19. Beispiel für das Kodieren einer formlosen Meldung siehe
Anlage 8, Ziffer 4.
VI. Entschlüsseln und Dekodieren
20. (1) Beim Erhalt von verschlüsselten Meldungen wird der
geltende Schlüsselsatz genommen und unter den Kenngrup-
pen die Gruppe herausgesucht, die der ersten Gruppe des
Geheimtextes entspricht.
(2) Die gefundene Kenngruppe gibt die Zeile an, mit wel-
cher die Überschlüsselung des offenen Zahlentextes erfolgte.
(3) Die Wurmgruppen des Schlüsselsatzes werden der Reihen-
folge nach unter die Gruppen des Geheimtextes geschrieben
und von ihnen subtrahiert.
(4) Bei der Subtraktion größerer Ziffern von kleineren ist
letzteren im Gedächtnis ein Zehner anzuordnen. (Dieser
bleibt beim jeweils nächsten Subtraktionsvorgang unberück-
sichtigt.) Z.B. 1368
- 4596
7872
(5) Die so erhaltenen Gruppen sind der offene Zahlentext
der Meldung.
21. (1) Beginnt die erste Gruppe des offenen Zahlentextes mit
der Ziffer Null, so wurde die Meldung nach einen Formblatt
ausgearbeitet, dessen Nummer dieser Gruppe entspricht.
(2) Steht an erster Stelle dieser Gruppe jedoch eine ande-
re Ziffer (keine Null), so heißt das daß die Meldung form-
los ausgearbeitet wurde.
22. Beispiele für das Entschlüsseln von Meldungen, die nach
einem Formblatt bzw. formlos ausgearbeitet wurden, siehe
Anlage 8, Ziffer 5 und 6.
23. (1) Das Dekodieren des offenen Zahlentextes erfolgt an Hand
der Kodiertabelle 9043
.
(2) Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe mit
einer Null, so werden die dekodierten Begriffe, Ziffern,
Phrasen usw. in das durch diese Gruppe bezeichnete Form-
blatt eingetragen und man erhält den vollständigen offe-
nen Text der Meldung.
(3) Das Übertragen der dekodierten Begriffe, Ziffern,
Phrasen usw. in die Spalten des Formblattes muß unter
Beachtung ihrer Reihenfolge und ihrer Bedeutung erfol-
gen.
24. Beispiel für das Dekodieren einer auf Formblatt 0333
ausgearbeiteten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 7.
25. Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe nicht
mit Null, so sind die Gruppen der Reihe nach in der
Kodiertabelle 9043
aufzusuchen und die durch sie be-
zeichneten Phrasen, Begriffe usw. wie ein offener Text
in ein Arbeitsbuch niederzuschreiben.
26. Beispiel für das Dekodieren einer formlos ausgearbeite-
ten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 8.
VII. Zusammenarbeit mit den Stäben taktischer und operativer Ver-
bände der Armeen der Länder des Warschauer Vertrages
27. Der 1. und 2. Teil der Kodiertabelle 9043
gestattet zu-
sätzlich den Austausch von Meldungen zwischen den Stäben
taktischer und operativer Verbände der Armeen des War-
schauer Vertrages ohne Hinzuwendung eines Dolmetschers.
28. (1) Die erforderlichen Schlüsselsätze werden jeweils von
den übergeordneten Stäben der operativen Verbände festge-
legt und ausgegeben.
(2) Diese Stäbe legen gleichzeitig die für die Unterstell-
ten gültigen Seitenzahlen der Schlüsselsätze fest.
29. (1) Das Kodieren, Überschlüsseln, Entschlüsseln und Deko-
dieren erfolgt genauso, wie es in den Abschnitten III bis
VI festgelegt wurde.
(2) Sind in der Kodiertabelle 9043
nicht enthaltene Be-
griffe an Stäbe anderer Armeen des Warschauer Vertrages zu
übermitteln (nur in formlosen Meldungen), so sind diese
in die russische Sprache zu übersetzen und dann die Buch-
staben des entsprechenden russischen Begriffes einzeln an
Hand des in der Kodiertabelle (2. Teil) enthaltenen russi-
schen Alphabets zu kodieren.
(3) Erhält man beim Dekodieren die einzelnen russischen
Buchstaben, so sind diese zu einem russischen Wort zusam-
menzufügen, das dann noch in die jeweilige Nationalsprache
übersetzt werden muß.
30. Beim Austausch von Meldungen zwischen den Stäben takti-
scher und operativer Verbände der Armeen des Warschauer
Vertrages werden Koordinaten nur bis zur Minutengenauig-
keit angegeben.
VIII. Schlußbestimmungen
31. Für den Empfang und die Arbeit mit den Unterlagen (Instruk-
tion, Kodiertabelle, Schlüsselsatz) gelten folgende Grund-
sätze:
(1) Empfangsberechtigt sind in der Regel nur Offiziere
des Chemischen Dienstes der Stäbe ab Truppenteil aufwärts
und deren Vorgesetzte bzw. die Kommandeure und Stabschefs
anderer Einrichtungen der Nationalen Volksarmee, die zur
Strahlungsbeobachtung befohlen wurden.
(2) Der Empfang der Unterlagen erfolgt nur zur Erfüllung
der Aufgaben im System der Strahlungsbeobachtung und -war-
nung bzw. zum persönlichen Training der zu dieser Aufgaben
befohlenen Offiziere.
(3) Bei Notwendigkeit können durch die Kommandeure oder
Stabschefs andere Empfangsberechtigte befohlen werden.
(4) Der Verlust oder die Kompromittierung der Kodiertabel-
le un des dazugehörigen Schlüsselsatzes ist dem vorgesetz-
ten Chef/Leiter des Chemischen Dienstes sofort zu melden.
Dieser setzt die Reserveunterlagen sofort in Kraft. Die An-
wendung kompromittierter Unterlagen ist verboten.
31. (1) Alle (außer auf Formblatt 0222 ausgearbeiteten) Meldungen
sind vom Empfänger in ein Nachweisbuch (Muster gemäß Form-
blatt) einzutragen. Die verschlüsselten Meldungen sind da-
nach sofort zu vernichten.
(2) Die Meldungen auf Formblatt 0222 sind nach Erledigung
(Auswertung und Weiterleitung) zu vernichten.
(3) Die Blätter der Arbeitsbücher, auf denen Ver- und Ent-
schlüsselungen vorgenommen wurden, sind wöchentlich zu ver-
nichten.
33. Diese Instruktion tritt mit Erscheinen in Kraft und gilt
bis auf Widerruf.
H u s c h e k
Anlage Nr. 1
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0222
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
Im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,
wurde keine Aktivierung festgestellt.
Bezirk)
Absender (Stab, Dienststelle)
Anlage Nr. 2
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0333
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
Im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,
wurde um Uhr/min Tag/Monat
Bezirk)
die Aktivierung des Geländes im Raum
(Koordinaten)
mit der Dosisleistung r/h mr/h ,ur/h
festgestellt.
Absender (Stab, Dienststelle)
Anlage Nr. 3
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0444
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
In der Zeit von Uhr/min Tag/Monat bis
Uhr/min Tag/min kennzeichnete sich die Strahlungslage
im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,
mit Dosisleistungen von bis mr/h.
Bezirk)
Eine erhöhte Dosisleistung von mr/h wurde Uhr/
min Tag/Monat im Raum
(Koordinaten)
festgestellt.
Absender (Stab, Dienststelle)
Anlage Nr. 4
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0555
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
Uhr/min Tag/Monat führte der Gegner im
im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,
einen Kernwaffenschlag mit Detonationsstärken von
Bezirk)
bis Kilotonnen auf die Räume
. Insgesamt führte der Gegner
(Koordinaten)
Detonationen, davon Erddetonationen.
Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung
und im Streifen
(Koordinaten der Punkte)
(Koordinaten)
Absender (Stab, Dienststelle)
Anlage Nr. 5
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0666
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
Die Strahlungslage im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Ver-
um Uhr/min
band, Kommando, Kreis, Bezirk)
Tag/Monat kennzeichnet sich durch folgende Angaben : Räume
mit der Dosisleistung von 0,5 r/h
(Koordinaten)
mit der Dosisleistung von 30 r/h
(Koordinaten)
mit der Dosisleistung von 100 r/h
(Koordinaten)
Maximale Dosisleistung r/h im Raum
, Aktiviert sind % ständiger Wasser-
(Koordinaten)
entnahmestellen (Wasserbehälter, Stauanlagen, Brunnen) mit einer
Aktivität von bis tausend Zerfälle/min/
Liter. Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung
und im Streifen
(Koordinaten) (Koordinaten)
Absender (Stab, Dienststelle)
Anlage Nr. 8
Geheime Verschlußsache!
1. 0222 1966 6405 6400 (offener Zahlentext)
2. 0333 6400 5215 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000 7030
6455 (offener Zahlentext)
3. 0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000
+ 1033 3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122
1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122
0000 7030 6455 offener Zahlentext
8283 0181 0614 Wurmgruppen
8283 7111 6069 Geheimtext
4. Folgende Meldungen ist formlos auszuarbeiten:
An Chef Chemische Dienste Kdo. MB V
Am 15. August 18.05 Uhr erfolgte eine Erddetonation - Koordi-
naten: Breite 53° 38'; Länge 11° 26' -, Die Achse der ra-
dioaktiven Spur verläuft von Schwerin in Richtung Magdeburg.
Leiter des Chemischen Dienstes der 8. MSD
Nach dem Kodieren des Textes erhalten wir folgende Kodegruppen:
6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925 4000
2760 6200 5820 6325 7035 6450
Diese Gruppen sind der offene Zahlentext der Meldung.
Anlage Nr. 8
Geheime Verschlußsache!
Nach dem Überschlüsseln dieser Kodegruppen mit den Wurm-
gruppen ergibt sich dieser Geheimtext:
6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925
+ 1010 1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714
1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639
4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext
8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen
2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext
5. Es ist folgender Geheimtext zu entschlüsseln:
1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122 8283
- 3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122 8283
0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000
7111 6069 Geheimtext
0181 0614 Wurmgruppen
7030 6455 offener Zahlentext
Aus dem offenen Zahlentext ist ersichtlich, daß die Meldung
auf Formblatt 0333 ausgearbeitet wurde.
6. Eine formlose Meldung enthält folgenden Geheimtext:
1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639
- 1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714
6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925
2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext
8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen
4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext
Anlage Nr. 8
Geheime Verschlußsache!
Die erste Gruppe (6320) läßt erkennen, daß die Meldung form-
los ausgearbeitet wurde.
7. Der offene Zahlentext (Ziffer 5) hat nach dem Dekodieren fol-
gende Bedeutung:
0333 = Nummer des Formblattes 9999 = Trenngruppe hinter
6400 = Stab des Kdo MB III Koordinaten
5125 = Dresden 0001 = 1 r/h
1030 = 10:30 Uhr 0000 = fehlende Angabe
1008 = 10. August 0000 = fehlende Angabe
5105 = georgr. Breite 51° 05' 7030 = 7. (Siebente)
1344 = georgr. Länge 13° 44' 6455 = Panzerdivision
Der vollständige Sinn der Meldung ergibt sich, wenn diese
Angaben in das Formblatt 0333 eingetragen werden.
8. Der offene Zahlentext (Ziffer 6) hat nach dem Dekodieren
folgende Bedeutung:
6320 = Chef Chemische Dienste
6415 = Kdo MB V Empfänger
7070 = 15.
7035 = 8. August
3720 = 18 Uhr
3750 = 05 min.
2645 = Erddetonation in …
2455 = Koordinaten (Breite, Länge)
4135 = 53°
4060 = 38' georgr. Breite
Anlage Nr. 8
Geheime Verschlußsache!
3925 = 11°
4000 = 26' georgr. Länge
2760 = Achse der radioaktiven Spur verläuft …
6200 = Schwerin
5820 = Magdeburg
6325 = Leiter Chemische Dienste
7035 = 8. Absender
6450 = MSD
Durch Aneinanderreihen der gefundenen Begriffe ergibt sich
der Text der formlosen Meldung.
Meldeblock
für
KC-Aufklärungskräfte
(KCB-Meldeblock)
NVA 53 603
Hinweise zur Nutzung des KCB-Meldeblockes
1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den
Einsatz von Massenvernichtungsmitteln und Brandmitteln, über die
Ergebnisse der KCB-Aufklärung sowie über die Bodenwetterlage ent-
sprechend den festgelegten Kennziffern übermittelt werden.
Außerdem können Probeentnahmemeldungen angefertigt und zusammen mit
den Proben weitergeleitet werden.
2. Bei der Übermittlung von Meldungen/Informationen mit technischen
Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen einzuhalten:
- Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen
verfügen, haben Empfänger und Absender mit diesen anzugeben,
- allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voran-
zustellen,
- die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in
der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln,
es sind nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben
vorliegen,
- Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der Nr. der Ergänzung
hinter die jeweilige Kennziffer zu kennzeichnen
(z. B. 01 111 02 = 2. Ergänzung einer Meldung über Kernwaffen-
einsatz).
3. Bei der Angabe der Meldungen/Informationen oder Probenahmemel-
dungen ist die entsprechende Spalte im Nachweis über die Abgabe/
Weiterleitung von Meldungen(Informationen (Meldezettel) auf dem
hinteren Deckblatt auszufüllen.
4. Die Meldung sind fortlaufend, jeden Tag mit 01 beginnen,
zu nummerieren.
5. Abkürzungen:
KZi = Kennziffer FlaW = Flammenwerfer
KGr = Kenngruppe ChKS = chemischer Kampfstoff
E = Erddetonation KS = Kampfstoff
L = Luftdetonation biKM = biologischer Kampfstoff
U = unterirdischer Detonation MRZ = Marschrichtung
W = Wasserdetonation FAG = Flugzeugabsprühgerät
NL = niedere Luftdetonation t = Tonne
UW = Unterwasserdetonation kt = Kilotonne
H = Höhendetonation MT = Megatonne
WH = Detonation an Wasserhindernissen






Hinweise für die Eintragungen
1. Kenngruppe, die mehrere Angabenenthalten, sind in der
Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert, Maßeinheit
einzutragen und zu übermitteln.
Beispiele:
KZi 111/555 04 911 entspricht Dosisleistung 9 R/h
04 500 22 entspricht Dosisleistung 500 mR/h (0,5 R/h)
05 811 entspricht Richtung zum Nullpunkt MRZ 8
08 11 933 entspricht Steighöhe der Detonationswolke,
Wolkenunterkante 9 km
09 22 850 44 entspricht Ausmaß der Detonationswolke,
vertikal 850 Strich
KZi 111 12 50 22 entspricht Detonationsstärke 50 kt
12 133 entspricht Detonationsstärke 1Mt
KZi 222/666 07 116 entspricht unmittelbar vergiftet 6 ha
KZi 444 10 120 55 entspricht Ausbreitungsrichtung des Brandes 120 Grad
KZi 777 08 90 55 entspricht Wind aus Richtung 90 Grad
2. Mögliche Kombinationen innerhalb der Kenngruppen
Beispiele:
KZi 111 13 33 77 entspricht starke Zerstörungen und Überschwemmungen
KZi 222/666 07 11 20 22 160 entspricht unmittelbar vergiftet 20 ha
und durch Abzugswolke vergiftet 160 ha
KZi 777 13 44 55 entspricht Schneedecke, klar
alle KZi 15 11 33 entspricht Markierung durchgeführt, Probe entnommen
3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Tag/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne
Monatsangaben zu übermitteln (z. B. 02 07 12 30 entspricht
7. des Monats, 12.30 Uhr).
4. Angaben zur Kenngruppe 03 (Standort der Aufklärungskräfte bzw.
Meßpunkt) sind als Koordinaten entsprechend Kartencodierung
7stellig einschließlich Punktbestimmung: SMK See
8stellig;
Meßpunkt 6stellig; Aufklärungspunkt 7stellig zu übermitteln.
5. Angaben über Fläche bzw. Räume
(KGr 11/KZi 444 und KGr 06/KZi 222 und 333)
sind mit 3 Koordinaten (7stellig) zu übermitteln.
6. Temperaturangaben (KGr 10 und 11/KZi 777) sind durch Auf- bzw.
Abrunden auf volle Werte zu bringen (z. B. 14,7 = 15°).
Bei negativen Temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50
zu addieren.
Nachweis über Abgabe/Weiterleitung
von Meldungen/Informationen (Meldezettel)
| Nr. der Meldung | Inhalt (KZi bzw. Pro- beentnahme) | Datum und Uhrzeit der Übergabe | Quittung des Empfängers | Nr. der Meldung | Inhalt (KZi bzw. Pro- beentnahme) | Datum und Uhrzeit der Übergabe | Quittung des Empfängers | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bereits 1980 wurde es als einheitliches Verfahren für alle Einrichtungen die KCB Aufklärung durchführten verwendet, wie NVA, MfS, Zivilverteidigung, MdI und Kampftruppen. Bei der Chiffrierung von Wetternachrichten wurde auch der Wetterkode SYNOP/PILOT/TEMP/SINPO verwendet. Hinweis zur Nutzung des KCB Meldeblockes 1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und Brandwaffen, die Ergebnisse der KCB-Aufklärung, die Freisetzung von Industriegiften, die Dosisaufnahme, das Boden- wetter sowie über Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen entsprechend den festgelegten Kennziffern über- mittelt werden. Außerdem können Probenahmemeldungen angefertigt und zusammen mit den Proben weitergeleitet werden. 2. Bei der Übermittlung vom Meldungen/Informationen mit technischen Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen ein- zuhalten: - Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen verfügen, haben Empfänger und Absender mit diesen anzugeben, - allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voranzustellen, - die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln, es sind nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben vorliegen, - die Meldungen/Informationen sind fortlaufend, jede Tag mit 01 beginnend, zu nummerieren und zu übermitteln, - Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der laufenden Nummer der Meldung und der Nr. der Ergänzungen hinter die je- weilige Kennziffer zu kennzeichnen (z. B. 01 111 02 03 = 2. Ergänzung zur 3. Tagesmeldung über Kernwaffeneinsatz). 3. Bei der Angabe der Meldung/Information oder Probeentnahmemeldung ist die entsprechende Spalte im Nachweis über Abgabe/Weiterleitung von Meldungen/Informationen (Meldezettel) auf dem hinteren Deckblatt auszufüllen. 4. Abkürzungen: KZi = Kennziffer N = Neutronenkernwaffendetonation FlaWPz = Flammenwerferpanzer KGr = Kenngruppe ChKS = chemischer Kampfstoff FAG = Flugzeugabsprühgerät E = Erddetonation IG = Industriegift MFRW = Mehrfachraketenwerfer L = Luftdetonation t = Tonne MRZ = Marschrichtungszahl U = unterirdische Detonation kt = Kilotonne Gy = Gray (1Gy = 100R) W = Wasserdetonation Mt = Megatonne R = Röntgen NL = niedere Luftdetonation AA = Artillerieabteilung m = Milli (10-3 = 0,001) UW = Unterwasserdetonation ABttr = Artilleriebatterie μ = Mikro(10-6 = 0,000001) H = Höhendetonation Bttr = Batterie Exp. = Exponent WH = Detonation am Wasserhindernis FlaW = Flammenwerfer Hinweis für Eintragungen 1. Kenngruppen, die mehrere Angaben enthalten, sind in der Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert, Maßeinheit einzutragen und zu übermitteln. Beispiele: KZi 111/555 04 250011 Dosisleistung 250*100 = 250+1 = 250 R/h 04 028566 Dosisleistung 2,8*10⁵ μGy/h 05 811 Richtung zum Nullpunkt MRZ 8 08 11633 Steighöhe der Detonationswolke, Wolkenunterkante 6 km 09 2285044 Ausmaß der Detonationswolke, vertikal 850 Strich 09 11233 Ausmaße der Detonationswolke, horizontal 2 km, 09 22133 vertikal 1 km KZi 111 11 502 Detonationsstärke 50 kt KZi 222/333 07 313 Einsatzmittel, 3 Flugzeuge mit Kassetten KZi 222/777 08 11655 unmittelbar vergiftete Fläche, 6 ha 08 33100055 durch ChKS-Wolke vergiftet, 1000 ha KZi 444 10 12055 Ausbreitungsrichtung des Brandes 120° KZi 123 07 15002288 Lagerung von IG, 1500 t, Behälter ohne Wall 2. Mögliche Kombinationen - Beispiele: KZi 111/000 12 221500100 Objektvöllig zerstört, Gesamtverluste 100% KZi 222/777 10 30055866 Wind aus 300°, Windgeschwindigkeit 8 m/s 888 11 111044955 vertikale Stabilität der Luft, Isothermie, 10°C Lufttemperatur, 9°C Bodentemperatur 12 11889104 meterologische Bedingungen, Regen, Glatteis, horizontale Sichtweite 1 km, Höhe Wolken- untergrenze 400 m KZi 777 14 1133 Markierung durchgeführt, Probe entnommen KZi 999 04 010077 Dosisaufnahme 10*100 = 10 R (Zeiten der Dosisaufnahme unter zusätzlicher Angaben melden) 04 053200 Dosisaufnahme 5,3*102 μGY 3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Datum/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne Monatsangabe zu übermitteln (z.B. 02 071230 entspricht 7. des Monats, 12.30 Uhr) 4. Angaben zur Kenngruppe 03 mit den Kennzahlen 1 und 2 sind bei Notwendigkeit hintereinander zu übermitteln. Die Koordi- naten sind entsprechend der Kartencodierung 8stellig einschließlich der doppelten Punktbestimmung (ist keine Punktbestim- mung möglich, sind die Zahl 9 als Mittelpunkt festgelegt). Meßpunkte 6stellig und Aufklärungspunkte 7 stellig zu übermitteln. 5. Die Übermittlung von Angaben über Fläche bzw. Räume (KGr 03 - Kennzahl 2) hat mit mindestens 3 Koordinaten (8stellig) zu erfolgen. 6. Temperaturangaben (KZi 888 - KGr 11) sind auf volle Werte Auf bzw. abzurunden (z.B. 14,7°C = 15°C). Bei Minus- temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50 zu addieren.

Inhaltsverzeichnis der Meldungen/Informationen im einheitlichen System der KCB-Aufklärung
Kennziffer 111 - Einsatz von Kernwaffen
222 - Einsatz von chemischen Waffen
333 - Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen
444 - Einsatz von Brandstoffen
555 - Einzelmessung von Dosisleistungen
666 - Zonen der Aktivierung
777 - Chemische Aufklärung
888 - Bodenwetter
999 - Dosisaufnahme/Verluste
000 - Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen
123 - Freisetzung von Industriegiften
Geheime Verschlußsache! BArch*362
GVS-Nr.: A 741 082
00001. Ausfertigung = 20 Blatt
MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG
ORDNUNG Nr. 053/9/002
des Ministers für Nationale Verteidigung
über
die Organisation des Informationsaustausches im
einheitlichen System der Kernstrahlungs-, chemischen
und bakteriologischen (biologischen) Aufklärung
- KCB-Informationsordnung -
vom 24. 02. 1986
NACHWEIS ÜBER DIE EINARBEITUNG VON ÄNDERUNGEN
| Änderung | Einarbeitung | ||
| Nr. | Inkraftsetzungstermin | Datum | Unterschrift |
| 1 | 01.02.87 | 22.12.86 | Joe |
NACHWEIS ÜBER ZUGANG/ABGANG
| Lfd. Nr. | Zugang Blatt | Abgang Blatt | Bestand Blatt | Datum Signum |
| 20 | Anfangsbestand | |||
NACHWEIS ÜBER VERNICHTUNG
| Lfd. Nr. | Blatt | Vernichtet am: | Vernichtungsvermerk (Unterschrift) |
1. Die Ordnung Nr. 053/9/002 des Ministers für Nationale Ver- teidigung über die Organisation des Informationsaustausches im einheitlichen System der Kernstrahlungs-, chemischen und bak- teriologischen (biologischen) Aufklärung - KCB-Informations- ordnung - wird erlassen und tritt am 01. 12. 1986 in Kraft. Gleichzeitig damit treten außer Kraft: - Die Ordnung Nr. 053/9/002 des Ministers für Nationale Vertei- digung über die Organisation der Meldetätigkeit und des Aus- tausches von Informationen im einheitlichen System der Kern- strahlungs-, chemischen und biologischen Aufklärung auf dem Territorium der Bezirke und Kreise - KCB-Melde- und -Informa- tionsordnung - vom 01. 11. 1978 (GVS-Nr.: A 417 643). - Typisierte Meldungen im System der KCB-Aufklärung (VVS-Nr.: A 417 678). Sie sind außer der Unterschrift bis 31. 12. 1986 zu vernichten. 2. Der Erlaß der vorliegenden Ordnung erfolgt auf der Grundlage der Durchführungsvereinbarung überdie Zusammenarbeit bei der Organisation und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft des einheitlichen Systems der KCB-Aufklärung auf dem Territorium der DDRzwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Ministerium für Staatssicherheit sowie dem Ministerium des Innern. 3. Die KCB-Informationsordnung regelt den Informationsaustausch über Angaben zur KCB-Lage zwischen den Führungs- und KCB-Aus- werteorganen der Bereiche der Landesverteidigung in der Ebene Kreis und Bezirk. 4. Diese Ordnung ist nicht im Anordnungs- und Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Ihre Verteilung erfolgt nach einem geson- derten Verteiler. Berlin, den 24. 02. 1986

I. Allgemeine Grundsätze
1. Die KCB-Informationsordnung regelt den Austausch und die um-
fassende Nutzung der ermittelten Angaben über den Einsatz geg-
nerischer Massenvernichtungswaffen (MVW) und Brandwaffen sowie
der daraus entstandenen Kernstrahlungs-, chemischen und bak-
teriologischen (biologischen) Lage (KCB-Lage)¹) in den Kreisen
und Bezirken zur Beurteilung der Auswirkung durch die Führungs-
und KCB-Auswerteorgane.
2. Die KCB-Informationsordnung ist verbindlich für die Führungs-
und KCB-Auswerteorgane der Bereiche der Landesverteidigung²),
die Aufgaben im einheitlichen System der KCB-Aufklärung auf der
Führungsebene der Kreise und Bezirke zu erfüllen haben und re-
gelt den Informationsaustausch von Angaben über die KCB-Lage
zwischen ihnen.
3. Der Informationsaustausch von Angaben über die KCB-Lage hat
zu gewährleisten:
- die ständige Einschätzung der KCB-Lage auf den Territorien
der Kreise und Bezirke sowie die Beurteilung ihrer Auswirkungen;
- die Vorbereitung von begründeten Entschlüssen/Führungsent-
scheidungen;
- die Koordinierung des Einsatzes von KC-Aufklärungskräften.
_____
¹) Für den Einsatz gegnerischer MVW und Brandwaffen sowie der
daraus entstandenen KCB-Lage wird nachfolgend in dieser
Ordnung - Angaben über die KCB-Lage verwandt.
²) Zu den Bezirken der Landesverteidigung in der Ebene Kreis
und Bezirk gehören im Sinne dieser Ordnung:
- Wehrkreis- und Wehrbezirkskommandos,
- Stäbe der Zivilverteidigung der Kreise und Bezirke,
- Kreisdienststellen und Bezirksverwaltungen für
Staatssicherheit,
- Volkspolizeikreisämter und Bezirksbehörden der
Deutschen Volkspolizei.
4. Die in das einheitliche System der KCB-Aufklärung einbezoge-
nen Bereiche der Landesverteidigung regeln die Melde- und Infor-
mationstätigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit auf der Grundlage
der in dieser Ordnung getroffenen Festlegungen in eigener Ver-
antwortung.
5. Der Informationsaustausch von Angaben über die KCB-Lage
zwischen
a) Führungsorganen der Führungsbereiche der Landesverteidigung
auf zentraler Ebene,
b) territorialen Führungsorganen der Nationalen Volksarmee und
Führungsorganen der Vereinten Streitkräfte der Teilnehmer-
staaten des Warschauer Vertrages sowie
c) Kreisen und Bezirken der DDR und denen der sozialistischen
Nachbarstaaten
wird gesondert geregelt.
II. Organisation des Informationsaustausches und Sicherstellung
des Informationsbedarfs
6. Für die Organisation des Informationsaustausches in den Kreis-
sen und Bezirken sind die Wehrkommandos verantwortlich. Der In-
formationsaustausch ist so zu organisieren, daß der Informations-
bedarf der Vorsitzenden und der Mitglieder der Kreis- und Bezirks-
einsatzleitungen über den gegnerischen Einsatz von MVW und Brand-
waffen sowie über die KCB-Lage und die Auswirkungen rechtzeitig
und umfassend gesichert wird.
7. Alle Angaben über die KCB-Lage sind den Wehrkommandos bzw. den
Stäben der Zivilverteidigung entsprechend der Anlage 1 zu über-
mitteln.
Die Wehrkommandos bzw. Stäbe der Zivilverteidigung infor-
mieren die Führungs- bzw. KCB-Auswerteorgane der Bereiche der
Landesverteidigung über die ausgewerteten Angaben der KCB-Lage.
8. In Verantwortung der Wehrkommandos ist zu sichern, daß der
Inhalt und der Umfang der Auswertung von Angaben über die KCB-
Lage durch die KCB-Auswerteorgane der Bereiche der Landesver-
teidigung abgestimmt und die Übergabe von Auswerteergebnissen
gewährleistet werden.
9. Durch eine straffe Organisation der Erfassung, der Aufberei-
tung und des Informationsaustausches ist zu gewährleisten, daß
a) Doppelungen, Wiederholungen und Informationsverluste
weitestgehend vermieden und
b) die Geheimhaltungsbestimmungen eingehalten werden.
10. Für die Übermittlung von Angaben über die KCB-Lage sind alle
vorhandenen Nachrichtenverbindungen zu nutzen. In den Führungs-
organen ist zu gewährleisten, daß die Angaben über die KCB-Lage
den KCB-Auswerteorganen auf kürzesten Wege zur Verfügung ge-
stellt werden.
11. Die Sicherstellung des Informationsbedarfs ist im Anhang 1
geregelt.
Anhang 1
Sicherstellung des Informationsbedarfs
1. Zur Sicherstellung des Informationsbedarfs hat die Über-
mittlung von Angaben über die KCB-Lage zu erfolgen:
a) mit dem Meldeblock für KCB-Aufklärungskräfte - NVA Vordruck
53 603 (KCB-Meldeblock)
- von KC-Aufklärungskräften an die zuständigen Führungs-
bzw. KCB-Auswerteorgane,
- zwischen den Führungs- und KCB-Auswerteorganen der Wehr-
kreiskommandos, Stäbe der Zivilverteidigung der Kreise,
Kreisdienststellen für Staatssicherheit und Volkspolizei-
kreisämter;
b) mit den Formblättern 44444
(Anlage 2)
- von der Ebene Kreis bis zur zentralen Führungsorganen in
den Bereichen der Landesverteidigung,
- zwischen den Führungs- und KCB-Auswerteorganen der Wehr-
bezirkskommandos, Stäbe der Zivilverteidigung der Bezirke,
Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit und Bezirksbehör-
den der Deutschen Volkspolizei.
2. (1) Der Informationsaustausch beinhaltet KCB-Aufklärungs- und
KCB-Auswerteinformationen sowie Informationen über die Boden-
wetterlage.
(2) Der Informationsaustausch kann mündlich, schriftlich, gra-
fisch, als Tonbandaufzeichnung über technische Nachrichtenmittel,
durch Kuriere und Verbindungsoffiziere sowie über Datenfernüber-
tragung unter Beachtung der Geheimhaltungsbestimmungen und der
entsprechenden Dienstvorschriften für den Nachrichtenbetriebs-
dienst erfolgen.
3. (1) Die KCB-Aufklärungsinformationen dienen der schnellen Er-
fassung der Anfangsangaben über den Einsatz von MVW und Brand-
waffen, der rechtzeitigen Warnung vor der Gefahr einer möglichen
Aktivierung, Vergiftung oder Verseuchung und der Beurteilung
weiterer zu erwartender Auswirkungen.
(2) Die Übergabe von Informationen mit den Formblättern 44444
hat
- in der Stufe der ständigen Gefechts-/Einsatzbereitschaft
bei Übungen und Überprüfungen g e d e c k t ,
- in den Stufen ab erhöhter Gefechts-/Einsatzbereitschaft
offen
zu erfolgen.
Zur gedeckten Übermittlung sind SAS- und Chiffrierverbindungen
bzw. das Verfahren KOBRA
zu verwenden.
(3) Die Übermittlung von Zusatzinformationen über die KCB-Lage
und deren Auswirkungen hat mit den vorhandenen Codier- und Ver-
schleierungsmitteln zu erfolgen.
(4) Ortsangaben in KCB-Aufklärungsinformationen sind
- auf der Ebene Kreis nach codierten Koordinaten (Verfahren
SAPAD 71) des Kartenmaßstabes 1 : 100 000 (in BERLIN
1 : 25 000) bzw. nach der einheitlichen festgelegten Numerierung
der Meßstellen oder der Aufklärungsrichtung mit Aufklärungs-
punkten,
- von der Ebene Kreis zur Ebene Bezirk nach codierten koordi-
naten des Kartenmaßstabes 1 : 100 000 (in BERLIN 1 : 25 000)
bzw. nach der einheitlich festgelegten Nummerierung der Meß-
stellen oder der Aufklärungsrichtung mit Aufklärungspunkten,
- auf der Ebene Bezirk nach codierten Koordinaten des Karten-
maßstabes 1 : 200 000 (in BERLIN 1 : 25 000) bzw. nach der
einheitlich festgelegten Numerierung der Meßstellen oder der
Aufklärungsrichtung mit Aufklärungspunkten und
- von der Ebene Bezirk zur zentralen Ebene nach codierten Koor-
dinaten des Kartenmaßstabes 1 : 200 000
zu übermitteln.
4. KCB-Aufklärungsinformationen sind auszutauschen
a) in der Stufe der ständigen Gefechts-/Einsatzbereitschaft
- über den Einsatz von MVW sowie über den Ersteinsatz von
Brandwaffen - sofort - über Nachrichtenverbindungen mit
der Dringlichkeitsstufe LUFT
,
- über das Feststellen einer Aktivierung größer als 2 mR/h
(20 μGy/h), einer Vergiftung oder Verseuchung über Nach-
richtenverbindungen mit der Dringlichkeitsstufe FLUGZEUG
,
- über das Feststellen einer Aktivierung bis 2 mR/h
(20 μGy/h) bzw. einer Sauberkeitsmeldung jeden 1. und 3.
Montag des Monats (bei Feiertagen am darauffolgenden Werk-
tag) 16.00 Uhr mit Stand 12.00 Uhr über Nachrichtenver-
bindungen mit der Dringlichkeitsstufe GEÖHNLICH
;
b) in den Stufen erhöhte Gefechts-/Einsatzbereitschaft und
Gefechts-/Einsatzbereitschaft bei Kriegsgefahr
- über den Einsatz von MVW sowie über den Ersteinsatz von
Brandwaffen - sofort - über Nachrichtenverbindungen mit
der Dringlichkeitsstufe LUFT
,
- über das Feststellen einer Aktivierung größer als 2 mR/h
(20 μGy/h, einer Vergiftung oder Verseuchung über Nach-
richtenverbindungen mit der Dringlichkeitsstufe FLUGZEUG
;
- über das Feststellen einer Aktivierung bis 2 mR/h
(20 μGy/h) bzw. einer Sauberkeitsmeldung jeden Montag 16.00
Uhr mit Stand 12.00 Uhr über Nachrichtenverbindungen mit
der Dringlichkeitsstufe FLUGZEUG
;
c) in der Stufe der vollen Gefechts-/Einsatzbereitschaft
- über den Einsatz von MVW sowie über den Ersteinsatz von
Brandwaffen - sofort - über Nachrichtenverbindungen mit
der Dringlichkeitsstufe LUFT
;
- über das Feststellen einer Aktivierung größer oder gleich
der an der äußeren Grenze der Zone der Aktivierung B über
Nachrichtenverbindungen mit der Dringlichkeitsstufe
FLUGZEUG
;
- über die Grenzen der Zonen A, B, C, und D erstmalig 3 Stun-
den nach Beginn der Aktivierung und im weiteren Verände-
rungen alle 6 Stunden, einer Vergiftung oder Verseuchung
über Nachrichtenverbindungen mit der Dringlichkeitsstufe
FLUGZEUG
.
5. Zur Warnung der Führungs- bzw. KCB-Auswertungsorgane von Nach-
barkreisen/-bezirken über mögliche Auswirkungen der KCB-Lage
sind als Ortsangaben codierte Koordinaten
- an Nachbarkreise - Kartenmaßstab 1 : 100 000,
- an Nachbarbezirke - Kartenmaßstab 1 : 200 000
zu verwenden.
6. Die KCB-Auswerteinformationen diene der weiteren Präzi-
sierung und Beurteilung der KCB-Lage. Die Wehrkreiskommandos haben
in Abstimmung mit den anderen Bereichen der Landesverteidigung
den Umfang und den Inhalt der Auswerteinformationen abzustimmen
und festzulegen.
7. Informationen über die Bodenwetterlage sind mit der ersten
Information über den Einsatz von chemischen und bakteriologischen
(biologischen) Waffen und über die Freisetzung von Industrie-
giften zu übermitteln.
Der weitere Informationsaustausch über die Bodenwetterlage ist
in Verantwortung der Wehrkommandos festzulegen.
8. Die Sicherstellung der Führungs- bzw. KCB-Auswerteorgane der
Bereiche der Landesverteidigung in der Ebene Kreis und Bezirk
mit den erforderlichen Kartencodierungen (SAPAD 71) hat in Ver-
antwortung der Wehrkommandos zu erfolgen.
Für ausgewählte Bereiche der Volkswirtschaft in der Reis- und
Bezirksebene sind die erforderlichen Kartencodierungen durch
die Stäbe der Zivilverteidigung sicherzustellen.
Anlage 1

Erläuterungen ------ KCB-Aufklärungs- und Auswerteinformationen -.-.-. Melde- und Informationstätigkeit lt. Ziffer 4. N Nachbar Z ausgewählte Bereiche der Volkswirtschaft IQ Informationsquellen Anlage 2

Einsatz von Kernwaffen - Kennziffer 111

Einsatz von chemischen Waffen Kennziffer 222
| Spalte 5 | Art des ChKS | |||
| 10 - Nervenschädigender ChKS | 30 - Lungenschädigender ChKS | 60 - Allgemeingiftiger ChKS | ||
| 11 - VX | 31 - Phosgen | 61 - Blausäure | ||
| 12 - Sarin | 32 - Diphosgen | 62 - Chlorzyan | ||
| 13 - Soman | 40 - Reizerregender ChKS | 70 - Toxinkampfstoff | ||
| 20 - Hautschädigender ChKS | 41 - CS | 71 - XR | ||
| 21 - Yperit | 50 - Psychotoxischer ChKS | 80 - Sabotagegift | ||
| 51 - BZ | 00 - unbekannt | |||
| Spalte 6 | Einsatzmittel | |||
| 10 - Flugzeug | 40 - MFRW | 60 - Artillerieüberfall 30 s | 70 - Mine | |
| 11 - Flugzeug mit FAG | 41 - Zug | 61 - ABttr | 80 - Generator | |
| 12 - Flugzeug mit Bombe | 42 - Bttr | 62 - AA | 90 - Diversanten | |
| 13 - Flugzeug mit Kassette | 50 - Granatwerfer | 65 - Artillerieüberfall (min) | 00 - unbekannt | |
| 20 - Rakete | 51 - Zug | 66 - ABttr | ||
| 30 - Behälter | 52 - Bttr | 67 - AA | ||
Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen - Kennziffer 333
| 10 - Flugzeug | 50 - Granatwerfer |
| 11 - Flugzeug mit FAG | 60 - Artillerieüberfall 30s |
| 12 - Flugzeug mit Bombe | 65 - Artillerieüberfall (min) |
| 13 - Flugzeug mit Kassette | 70 - Mine |
| 20 - Rakete | 80 - Generator |
| 30 - Behälter | 90 - Diversanten |
| 40 - MFRW | 00 - unbekannt |
Einsatz von Brandwaffen - Kennziffer 444
| 10 - Flugzeug | 55 - FlaW-Panzer |
| 12 - Flugzeug mit Bombe | 60 - Artillerieüberfall 30s |
| 13 - Flugzeug mit Kassette | 65 - Artillerieüberfall (min) |
| 20 - Rakete | 70 - Mine |
| 30 - Behälter | 90 - Diversanten |
| 44 - FlaW | 00 - unbekannt |
Einzelmessung von Dosisleistungen - Kennziffer 555 Für Meldungen derSauberkeitund von Dosierleistungen, die Ergebnis von Havarien in Kernanlagen und Strahlungseinrichtungen entstehen, ist diese Kennziffer zu benutzen.

Zonen der Aktivierung - Kennziffer 666

Chemische Aufklärung - Kennziffer 777
| Spalte 5 | Art des ChKS | ||
| 10 - Nervenschädigender ChKS | 30 - Lungenschädigender ChKS | 60 - Allgemeingiftiger ChKS | |
| 11 - VX | 31 - Phosgen | 61 - Blausäure | |
| 13 - Soman | 32 - Diphosgen | 62 - Chlorzyan | |
| 20 - Hautschädigender ChKS | 40 - Reizerregender ChKS | 70 - Toxinkampfstoff | |
| 21 - Yperit | 50 - Psychotoxischer ChKS | 80 - Sabotagegifte | |
| 51 - BZ | 00 - unbekannt | ||
| Spalte 5 | Grenze der Zone |
| 11 - der unmittelbar vergifteten Fläche | |
| 22 - der Geländevergiftung | |
| 33 - die durch ChKS-Wolke vergiftet ist | |
| 44 - der Vergiftung |
Bodenwetter - Kennziffer 888 Die Angaben über das Bodenwetter können untereinander kombiniert werden z.B.: 54 - klar, Schneedecke; 18 - Regen, Glatteis. Die horizontale Sichtweiten (in km) und die Höhe der Wolkenuntergrenze (in 100 m) sind zu übermitteln, z.B.: 94 - horizontale Sichtweite 4 km; 05 - Höhe Wolkenuntergrenze 500 m. Bei Minustemperaturen ist zum absoluten Betrag der Temperatur die Zahl 50 zu addieren, z.B.: 62 - minus 12°C

Dosisaufnahme/Verluste - Kennziffer 999 Mit der Kennziffer 999 - Dosisaufnahme/Verluste - kann die Übermittlung von Angaben über die Dosisaufnahme oder über sanitäre, absolute und Gesamtverluste erfolgen. Bei der Meldung der Dosisaufnahme für fliegendes Personal sind die Dosierwerte in den Dosisbereich mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren Die Meldungen der Dosisaufnahme sind untereinander kombinierbar, es sind aber nur Meldungen von Dosisaufnahmen zu übermitteln. z.B.: 12 - Dosisaufnahme bis 4 Tage für Personalbestand allgemein; 43 - Dosisaufnahme in 5 - 30 Tagen für fliegendes Personal multipliziert mit 0,5 entspricht 1,51-3,5 Gy (151-350 R). beträgt die Dosisaufnahme mehr als 30 Tage , so ist die Spalte Dosisaufnahme 5-30 Tage zu nutzen.

Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen - Kennziffer 000

Freisetzung von Industriegiften - Kennziffer 123

DV-650/II BArch*239
Schlüssel
für
meteorologische und hydrologische Beobachtung
und Beratung
Deutsche Demokratische Republik
Ministerium für Nationale Verteidigung
Lit.-Nr. 9/60
DV-650/11
Schlüssel
für
meteorologische und hydrologische Beobachtung
und Beratung
Gültig für Schiffe (Boote) der Volksmarine
Kommando der Volksmarine - 1960
B e s t ä t i g u n g :
Stellvertreter des Chefs des Stabes der Volksmarine
Die Dienstvorschrift DV-650/11 - Schlüssel für meteorologische und
hydrologische Beobachtung und Beratung - tritt mit Wirkung vom
1. Oktober 1960 für den Bereich der Volksmarine in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Teil I
Wetterschlüssel
Anweisung zum Ver- und Entschlüsseln von Wetterbeobachtungen
der Schiffe (Boote) der Volksmarine
I. Vorbemerkungen zum Wetterschlüssel für Schiffe (Boote)
der Volksmarine
II. Schlüsselschema
III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben
IV. Erläuterungen der Schlüsselbuchstaben
V. Eisbeobachtungen
Teil II
Schlüssel zur Übermittlung meteorologischer und hydrologischer
Beratungen, Warnungen und Entwarnungen an Schiffe (Boote)
der Volksmarine auf See
I. Allgemeines
II. Schlüsselschema
III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben
IV. Erläuterung der Schlüsselbuchstaben in Schlüsselreihenfolge
V. Beispiele für Vorhersagen und Warnungen
Anlage 1: Diagramm zur Ermittlung des wahren Windes aus Schiffs-
fahrt und gemessenen Wind
Anlage 2: Tabelle zur Reduktion des mit der Instrumentenkorrektur
vorgesehenen Luftdrucks in Millibar auf Meeresspiegel
Anlage 3: Schlüsseltafel für Wetterbeobachtung auf See
Anlage 4: Tafel für Beratungsschlüssel
Teil I
Wetterschlüssel
Anweisung zum Ver- und Entschlüsseln von Wetterbeobachtungen
der Schiffe (Boote) der Volksmarine
I. Vorbemerkungen zum Wetterschlüssel
für Schiffe (Boote) der Volksmarine
1. Der vorliegende Wetterschlüssel enthält die für die Schiffe (Boote) der
Volksmarine der Nationalen Volksarmee gültigen Vorschriften zur
Verschlüsselung der Wetterbeobachtungen auf See.
2. Die Wetterbeobachtungen sind - wenn nicht anders befohlen - vier-
stündlich, ab 00 MEZ gerechnet, durchzuführen.
Lassen sich aus Gründen, die sich aus dem Dienst an Bord ergeben, die
obengenannten Termine nicht einhalten, so sollen für die Wetterbeob-
achtungen Termine gewählt werden, die den genannten möglichst nahe-
kommen.
Die Wettermeldungen sind unmittelbar im Anschluß an Beobachtung
und Verschlüsselung über Funk abzusetzen, spätestens aber bei der
nächsten Funkverbindung. Mehr als 4 Stunden alte (nicht abgesetzte)
Beobachtungen sind nicht mehr zu übermitteln.
3. Fehlen Beobachtungs- oder Meßwerte aus meteorologischen Gründen,
durch Ausfall von Geräten oder anderen Ursachen, so werden die fehlen-
den Werte durch ein x
verschlüsselt, sofern für diesen Fall keine
besondere Schlüsselkennziffer vorgesehen ist.
4. Alle Wettermeldungen sind in das hydrometeorologische Beobachtungs-
tagebuch des Schiffes (Bootes) mit Datum, Uhrzeit und Standort ein-
zutragen.
II. Schlüsselschema
(Schiffs- bzw. Bootsbezeichnungen) YQLaLaLa L0L0L0GG Nddff
VVwwW PPPTLTLTL SWKDKTWTWTW Eis ijkre
III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben
(in alphabetischer Reihenfolge)
| Schlüsselbuchstabe | Bedeutung |
|---|---|
| DK | Richtung, aus der die Dünung kommt |
| dd | Richtung des Bodenwindes in Zehnergraden |
| e | Verlauf des Eisrandes |
| Eis | Kenngruppe für nachfolgende Eismeldung |
| ff | Geschwindigkeit des Bodenwindes (Beaufortgrade) |
| GG | Beobachtungszeit in ganzen Stunden MEZ |
| i | Aussage über die Eisverhältnisse |
| j | Aussage über die Entwicklung der Eislage |
| k | Aussage über die Schiffahrtsverhältnisse |
| K | Art der Dünung |
| LaLaLa | Standort nach Planquadratmeldekarte oder geogra- phische Breite des Schiffortes in Graden und Zehntelgraden (je nach Anweisung) |
| L0L0L0 | Standort nach Planquadratmeldekarte oder geogra- phischer Länge des Schiffortes in Graden und Zehntelgraden (je nach Anweisung) |
| N | Betrag der Gesamtbedeckung des Himmels mit Wolken in Zehntel |
| PPP | Luftdruck in Zehntelmillibar |
| Q | Erdoktant des Schiffsortes |
| r | Entfernung des meldenden Schiffes von der Eis- grenze zur Zeit der Meldung (GG) |
| SW | Windsee |
| TLTLTL | Lufttemperatur in Graden und Zehntelgraden Celsius |
| TWTWTW | Wassertemperatur in Graden und Zehntelgraden Celsius an der Seeoberfläche |
| VV | Horizontale Sichtweite |
| W | Wetterverlauf |
| ww | Wetter zur Zeit der Beobachtung oder in der letzten Stunde vor der Beobachtung |
| Y | Wochentag |
Bemerkungen zu Y Mit der Ziffer Y wird der Wochentag der Beobachtung, nicht der Tag der Funkverbreitung angegeben. Bemerkungen zu Q Mit der Ziffer Q, die den Erdoktanten angibt, wird der Schiffsort im Ver- hältnis zum Äquator und zum Nullmeridian von Greenwich festgelegt. B e i s p i e l : Ein in der Ostsee befindliches Schiff hat Q = 3,ein auf dem Nordatlantik bei Island befindliches Schiff hat Q = 0 zu verschlüsseln. Bemerkungen zu LaLaLa und L0L0L0 Alle Schiffe und Boote, die mit einer Planquadratmeldekarte ausgerüstet sind, melden den Standort nach dieser Karte. 1. Die geographische Breite des Schiffsortes wird vom Äquator aus bis 90° nach norden oder Süden gezählt. 2. Die geographische Länge wird vom Greenwich-Meridian aus bis 180° nach Osten oder Westen gezählt. 3. Bei der Verschlüsselung ist zu beachten, daß LaLaLa und L0L0L0 in Graden und Zehntelgraden zu verschlüsseln ist. Positionsangaben in Graden und Minuten sind also in Grade und Zehn- telgrade umzurechnen. 1 Zehntelgrad entspricht dabei 6 Bogenminuten. B e i s p i e l : Ein Schiff befindet sich zum Beobachtungszeitpunkt auf 56°54′ = 56,9° nördlicher Breite, die Verschlüsselung lautet LaLaLa = 569. Bemerkungen zu GG Der Beobachtungstermin ist der Zeitraum von etwa 10 Minuten vor der vollen Stunde, der zum Ablesen der Instrumente und zur Himmelsbeob- achtung nötig ist. Bemerkungen zu N Die Ziffer N soll angeben, ein wie großer Teil des Himmels mit Wolken bedeckt ist, ohne Rücksicht auf Art und Höhe der Wolken. Bei Schätzung der Bewölkungsmenge ist der Beobachter geneigt, die horizontnahe Teile der Bewölkung infolge deren Kulissenwirkung im Vergleich mit den zenitnahmen zu überschätzen. Dieser Umstand muß beachtet werden. Ist das Schiff in Nebel oder Nebeldunst eingehüllt, schimmern jedoch durch denselben blauen Himmel, Sonne, Mond oder Sterne hindurch und ist oberhalb des Nebels oder des Nebeldunstes keine Spur der Bewölkung erkennbar, so wird N = 0 gemeldet. Sind durch den Nebel oder Nebel- dunst hindurch Wolken erkennbar, so soll versucht werden, den Betrag der Gesamtbedeckung zu bestimmen und unter N zu melden, als ob kein Nebel- dunst vorhanden wäre. N = 9 soll nur dann gemeldet werden, wenn das Schiff (Boot) von Nebel, Nebeldunst, Schneetreiben oder ähnlichen Er- scheinungen derartig eingehüllt ist, daß der Himmel oder die Himmels- bedeckung nicht erkennbar sind. Auch bei völliger Dunkelheit läßt sich die Himmelsbedeckung zuweilen nicht bestimmen. IV. Erläuterungen der Schlüsselbuchstaben (in Schlüsselreihenfolge) Y = Wochentag
| Ziffer Y | Wochentag |
|---|---|
| 1 | Sonntag |
| 2 | Montag |
| 3 | Dienstag |
| 4 | Mittwoch |
| 5 | Donnerstag |
| 6 | Freitag |
| 7 | Sonnabend |
Q = Erdoktant des Schiffsortes
| Ziffer Q | Geographische Länge nach Greenwich |
|---|---|
| 0 | 0° - 90° W (Nordhalbkugel) |
| 3 | 0° - 90° E (Nordhalbkugel) |
LaLaLa = 3 Zahlen des Großquadrats oder geographische Breite des Schiffsortes in Graden und Zehntelgraden L0L0L0 = letzte Zahl des Großquadrants und die Zahlen für Klein- und Kleinstquadrant oder geographische Länge des Schiffsortes in Graden und Zehntelgraden (ggf. unter Fortfall der Hundertgradziffern) GG = Beobachtungszeitpunkt in ganzen Stunden MEZ N = Betrag der Gesamtbedeckung des Himmels mit Wolken
| Ziffer N | Gesamtbedeckung des Himmels in Zehnteln |
|---|---|
| 0 | wolkenlos |
| 1 | 1/10 des Himmels mit Wolken bedeckt oder nur Wolkenspuren |
| 2 | 2/10 - 3/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
| 3 | 4/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
| 4 | 5/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
| 5 | 6/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
| 6 | 7/10 - 8/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
| 7 | 9/10 des Himmels mit Wolken bedeckt oder mehr als 9/10, aber Wolkenlücken |
| 8 | Himmel völlig mit Wolken bedeckt |
| 9 | Himmel wegen Nebel, Schneetreiben oder ähnlicher Erschei- nungen nicht erkennbar |
Bemerkungen zu dd und ff Der Wind ist niemals vollkommen gleichmäßig, sondern unterliegt unauf- hörlich Änderungen in Richtung und Geschwindigkeit. Es soll daher stets der Mittelwert der letzten 0 Minuten vor dem Beobachtungstermin gemeldet werden. Als Windrichtung (dd) gilt immer die, aus welcher der Wind kommt. Die Richtungsangaben sind rechtsweisend. Die Bestimmung der Richtung erfolgt am einfachsten nach dem Verhalten der Oberfläche des Wassers unter dem Einfluß des Windes und im Vergleich mit dem Kurs des Schiffes (Bootes). Bei geringeren Windstärken kann die Richtung aus der Beobach- tung kleinerer Kräuselwellen festgestellt werden, die im rechten Winkel zur Windrichtung auftreten. Auch die von Beaufort-Windstärke 7 an auf der Wasseroberfläche sich bildenden Schaumstreifen - bei geringen Was- sertiefen treten bereits bei wesentlich geringeren Windstärken Schaum- streifen auf - gestatten eine gute Bestimmung der Windrichtung. B e i s p i e l : Windstreifen laufen 45 Grad von vorn an Steuerbord ein. Kurs des Schiffes (Bootes) SW (Richtung 225 Grad). Wahre Windrichtung dd = 225 Grad + 45 Grad = 270 Grad. Die Windrichtung kann auch mit Hilfe von Rauchfahnen, Flaggen usw. festgestellt werden. Dabei muß sich der Beobachter aber unter ihnen oder in unmittelbarer Nähe befinden, da sonst wegen Schrägsicht keine ver- läßlichen Angaben gemacht werden können. Auf einem fahrenden Schiff (Boot) wird auf diese Weise nur der scheinbare Wind ermittel. Die wahre Windrichtung läßt sich unter Berücksichtigung von Kurs und Geschwin- digkeit des Schiffes (Bootes) aus dem Diagramm (s. Anlage 1) ermitteln. Aus dem Zug auch noch so niedriger Wolken darf der Bodenwind nicht bestimmt werden. Bei Schätzungen wird die Windstärke auf einem fahrenden Schiff (Boot) zweckmäßigerweise nach den Auswirkungen des Windes auf die See be- stimmt. Wird die Windgeschwindigkeit an Bord eines fahrenden Schiffes mit einem Anemometer gemessen, so muß aus dem gemessenen (schein- baren) Wind, dem Schiffskurs und der Fahrtgeschwindigkeit des Schiffes der wahre Wind mit Hilfe des beigefügten Diagramms ermittelt werden. Eine Windunruhe wird alsaußergewöhnliche WindunruheoderBöig- keitbezeichnet, wenn der Unterschied zwischen der Luftgeschwindigkeit bei sich wiederholenden, bis höchstens 20 Sekunden dauernden Wind- stößen und der Windgeschwindigkeit vor und nach den Stößen wesentlich größer als gewöhnlich bei Winden aus dieser Richtung im jeweiligen See- gebiet ist. diese sich wiederholenden Windstößen sind durch vorübergehend dunkle Färbung des Wassers, bei geringeren Windstärken durch verstärktes Kräu- seln der Wasseroberfläche und bei größeren Windstärken durch verstärk- tes Abreisen des Schaumes von den Wellenkämen gekennzeichnet. Der böige Wind wird durch Addition von 50 zu dd gemeldet. Die Erscheinung der Böigkeit darf nicht mit den vereinzelten, im Verlauf einer Stunde höchstens ein- oder zweimal auftretenden m a r k a n t e n W i n d b ö e n verwechselt werden, die durch kräftige Schauerwolken, Gewitter oder Kaltlufteinbrüche verursacht werden. Solche markanten Windböen werden ebenfalls durch Addition von 50 zu dd gemeldet, sofern sie innerhalb 10 Minuten vor dem Beobachtungstermin auftreten. Ihr Auf- treten innerhalb der letzten Stunde wird zudem durch ww = 18 ange- geben, sofern keine höhere Ziffer für ww zutrifft. dd = Richtung des Bodenwindes in Zehnergraden nach 16 Richtungen
| Ziffer dd | Windrichtung | ||
| keine besondere Windunruhe | außergewöhnliche Windunruhe | Bezeichnung | Grad |
| 00 | - | Windstille | - |
| 02 | 52 | NNE | 22,5 |
| 04 | 54 | NE | 45 |
| 07 | 57 | ENE | 67,5 |
| 09 | 59 | E | 90 |
| 11 | 61 | ESE | 112,5 |
| 14 | 64 | SE | 135 |
| 16 | 66 | SSE | 157,5 |
| 18 | 68 | S | 180 |
| 20 | 70 | SSW | 202,5 |
| 22 | 72 | SW | 225 |
| 25 | 75 | WSW | 247,7 |
| 27 | 77 | W | 270 |
| 29 | 79 | WNW | 292,5 |
| 32 | 82 | NW | 315 |
| 34 | 84 | NNW | 337,5 |
| 36 | 86 | N | 360 |
ff = Geschwindigkeit des Bodenwindes
| Ziffer | Beau- grad | m/s | Auswirkung der Windstärke | Windsee (auf offener See) | |
|---|---|---|---|---|---|
| ff | grad | auf die See | Stufe | Bezeichnung | |
| 00 | 0 | 0 - 0,2 | Spiegelglatte See | 0 | völlig ruhige, spiegelglatte (glasige) See |
| 01 | 1 | 0,3 - 1,5 | Kleine, schuppenförmig aus- sehende Käuselwellen ohne Schaumkämme | 1 | ruhige, gekräuselte See |
| 02 | 2 | 1,6 - 3,3 | Kleine Wellen, noch kurz, aber ausgeprägter. Die Kämme sehen glasig aus und brechen sich nicht | 2 | schwach bewegte See |
| 03 | 3 | 3,4 - 5,4 | Die Kämme beginnen sich zu brechen. Der Schaum ist über- wiegend glasig. Ganz verein- zelt können kleine weiße Schaumköpfe auftreten | ||
| 04 | 4 | 5,5 - 7,9 | Die Wellen sind zwar noch klein, werden aber länger. Weiße Schaumköpfe treten schon ziemlich verbreitet auf | 3 | leicht bewegte See |
| 05 | 5 | 8,0 - 10,7 | Mäßige Wellen, die eine aus- geprägte lange Form anneh- men. Überall bilden sich weiße Schaumkämme. ganz verein- zelt kann schon spärlicher Gischt vorkommen | 4 | mäßig bewegte See |
| 06 | 6 | 10,8 - 13,8 | Die Bildung großer Wellen be- ginnt. Die sich brechenden Kämme hinterlassen überall größere weiße Schaumflächen. Manchmal spritzt etwas Gischt ab. | 5 | grobe See |
| 07 | 7 | 13,9 - 17,1 | Die See türmt sich. Der beim Brechen entstehende weiße Schaum beginnt sich in Strei- fen in die Windrichtung zu legen | 6 | sehr grobe See |
| 08 | 8 | 17,2 - 20,7 | Mäßig hohe Wellenberge mit Kämmen von beträchtlicher Länge. Von den Kanten der Kämme beginnt Gischt abzu- wehen. Der Schaum legt sich in gut ausgeprägten Streifen in die Windrichtung | 7 | hohe See |
| 09 | 9 | 20,8 - 24,4 | Hohe Wellenberge und dichte Schaumstreifen in Windrich- tung. Das Rollen der See be- ginnt. Gischt kann die Sicht schon beeinträchtigen | ||
| 10 | 10 | 24,5 - 28,4 | Sehr hohe Wellenberge mit langen überbrechenden Käm- men. die Schaumflächen brei- ten sich in so dichten weißen Steifen längs der Windrich- tung aus, daß die Meeresober- fläche im ganzen weiß aussieht. Das Rollen der See wird schwer und stoßartig. Die Sicht wird durch Gischt beeinträchtigt | 8 | sehr hohe See |
| 11 | 11 | 28,5 - 32,6 | Außergewöhnlich hohe Wellen- berge. See ist mit langen wei- ßen, in Windrichtung angeord- neten Schaumstreifen vollstän- dig bedeckt. Die Kanten der Wellenkämme werden überall zu Gischt zerblasen. Die Sicht ist herabgesetzt | 9 | außer- gewöhnliche schwere See |
| 12 | 12 | 32,7 - 36,9 | Die Luft ist mit Schaum und Gischt angefüllt. Die See ist vollständig weiß davon. Die Sicht ist sehr stark herabge- setzt. Jede Fernsicht hört auf | ||
Diagramm zur Ermittlung des wahren Windes aus Schiffsfahrt und gemessenem Wind Beschreibung des Diagramms Das Diagramm (s. Anlage 1) besteht aus konzentrischen Kreisen, die die gemessene und wahre Windgeschwindigkeit in m/s darstellen. Die dick ausgezeichnete, durch den Mittelpunkt gehende Gerade stimmt mit der rechtweisenden Fahrtrichtung des Schiffes überein. Im Diagramm liegt oben der Bug und unten das Heck. Vom Bug aus sind im jeweiligen Ab- stand von 10° durch den Mittelpunkt laufende Geraden eingezeichnet, die den Windeinfallswinkel - vom Bug aus gerechnet - erfassen und die Ablesung des Richtungsunterschiedes des wahren Windes zum Schiffskurs gestatten. Am unteren Rand des Diagramms befinden sich ein Maßstab, der eine sm/h und eine m/s-Teilung trägt und die Umrechnung von sm/h in m/s und umgekehrt ermöglicht. Arbeitsvorgang Zur Bestimmung des wahren Windes an Bord eines Schiffes werden fol- gende Größen benötigt: 1. der Winkel, unter dem der Wind vom Bug aus gerechnet einfällt (schein- barer Wind). Am Bug beträgt der Windeinfallswinkel 0°; er nimmt so- wohl auf der Backbord- als auch auf der Steuerbordseite zu, bis er am Heck 180° erreicht; 2. die Geschwindigkeit des einfallenden Winkels in m/s (gemessen oder geschätzt); 3. die Fahrtgeschwindigkeit des Schiffes (Bootes) in sm/h; 4. der rechtweisende Kurs des Schiffes. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden: a) W i n d k o m m t v o n S t e u e r b o r d Man sucht zunächst den Winkel auf, unter dem der Wind von Bug aus gerechnet einfällt. Auf dieser Geraden wird der in m/s gemessene Wind aufgetragen, wodurch man den Punkt S (siehe Diagramm) erhält. Parallel zur Längsachse des Schiffes (Bootes) wird entgegengesetzt zur Fahrtrich- tung von S aus die Fahrtgeschwindigkeit in sm/h abgetragen, wodurch man zum Punkt W gelangt. die Verbindungsgerade von W zum Mittelpunkt stellt den wahren Wind nach Richtung und Geschwindigkeit dar. Um die wahre Windstärke in m/s zu erhalten, braucht man im Diagramm nur den- jenigen konzentrischen Kreis zu ermitteln, der dem Punkt W am nächsten liegt. Es ist zu beachten, daß bei der Verschlüsselung der Windgeschwindig- keit die ermittelten m/s in Beaufortgrade umgerechnet werden müssen (mittels der Tabelle Seite 13). Die wahre Windrichtung ergibt sich im Diagramm als Richtungsunterschied zur Fahrtrichtung des Schiffes und wird vom Bug aus gerechnet. Dieser Winkel muß zum rechtweisenden Schiffskurs addiert werden, um die wahre r e c h t w e i s e n d e Windrich- tung zu erhalten. Übersteigt diese Summe 360°, dann müssen von Ergeb- nis 360° abgezogen werden. b) W i n d k o m m t v o n b a c k b o r d In diesem Fall gleicht der Arbeitsvorgang genau dem unter a beschrie- benen. Zum Unterschied muß die linke Seite des Diagramms, die mitBackbordbezeichnet ist, benutzt werden. Die wahre r e c h t w e i s e n d e Windrichtung ergibt sich dadurch, daß man den wahren Windwinkel von dem rechtweisenden Schiffskurs subtrahiert. Ergibt sich ein unter o° lei- gender Wert, so sind 360° zu addieren c) W i n d f ä l l t v o m B u g o d e r H e c k e i n Fällte die scheinbare Windrichtung mit der Längsachse des Schiffes zu- sammen, dann ist die gemessene gleich der wahren Windrichtung, wäh- rend an der gemessenen Windstärke eine Korrektur anzubringen ist. Kommt der Wind vom Bug, dann muß von der in m/s gemessene Wind- geschwindigkeit die Fahrtgeschwindigkeit (in m/s umgerechnet) abgezogen werden, um die wahre Windstärke zu erhalten; kommt dagegen der Wind von achtern, so ist die Schiffsgeschwindigkeit zur gemessenen Windstärke zu addieren. B e i s p i e l e : a) Schiffskurs = 55° rw., Schiffsgeschwindigkeit = 8 sm/h, gemessene Windgeschwindigkeit = 10 m/s, Wind fällt mit 45° von backbord ein. Aus dem Diagramm ergibt sich: Wahre Windgeschwindigkeit = 8 m/s, Richtungsunterschied zum Schiffskurs = 65°. Folglich wahrer Wind = 55° - 65° + 360° = 350°, 8 m/s. b) Schiffskurs = 340° rw., Schiffsgeschwindigkeit = 10 sm/h, gemessene Windgeschwindigkeit = 10 m/s. Wind fällt mit 120° von steuerbord ein. Aus dem Diagramm ergibt sich: Wahre Windgeschwindigkeit = 13 m/s, Richtungsunterschied zum Schiffskurs = 140°. Folglich wahrer Wind = 340° + 140° -360° = 120°, 13 m/s. A n m e r k u n g : Falls die gemessene Windgeschwindigkeit 18 m/s oder die Schiffsgeschwin- digkeit 35 sm/h übersteigt, kann das Diagramm ebenfalls benutzt werden, wenn man zunächst mit der halben Wind- und Schiffsgeschwindigkeit rechnet und dann die wahre Windstärke wieder verdoppelt. B e i s p i e l : Schiffskurs = 110° rw., Schiffsgeschwindigkeit = 12 sm/h, gemessene Windgeschwindigkeit = 20 m/s, Wind fällt mit 40° von backbord ein. Man geht mit der halben Windstärke (= 10 m/s) und der halben Schiffsge- schwindigkeit (= 6 sm/h) ins Diagramm ein und erhält: Wahre Windge- schwindigkeit 8 m/s und Richtungsunterschied zum Schiffskurs 55°. Folglich wahrer Wind: 110° - 55° = 55° rw., 16 m/s. Bemerkungen zu VV Für die Sichtbestimmung am Tage sollen möglichst dunkel, sich gegen den Horizont abhebende Sichtziele ausgewählt werden. Für größere Abstände sollen so oft wie möglich Inseln oder Höhenzüge bzw. Gebirge als Sichtziel benutzt werden. Ist keine Landsicht vorhanden, so müssen Schiffe, See- zeichen oder die Kimm als Sichtziele dienen. Es ist jedoch zu beachten, daß bei schlechter Sicht die gelegentlich sichtbare Trennungslinie zwischen Himmel und Wasser nicht als Kimm anzusprechen ist. Für die Sichtbestimmung in der Nacht benutzt man meist erleuchtete Sicht- ziele (Feuersichtziele). Kann bei völliger Dunkelheit und beim Fehlen jeg- licher Feuersichtziele die horizontale Sichtweite nicht bestimmt werden, so ist VV = xx zu melden. Es ist grundsätzlich die schlechteste Sichtweite an- zugeben, jedoch bleibt die Sicht in Richtung auf die Sonne zu unberück- sichtig.
| Ziffer | Sichtweite | Kimm | Bezeichnung im | |
|---|---|---|---|---|
| VV | in Kabellängen bzw. Seemeilen | in Metern bzw. Kilometern | aus ungefähr 5 m Augenhöhe | Seewetterbericht |
| 90 | unter ¼ Kblg. | unter 50 m | - | schlechte Sicht |
| 91 | ¼ - 1 Kblg. | 50 - 200 m | - | |
| 92 | 1 - 3 Kblg. | 200 - 500 m | - | |
| 93 | 3 - 5 Kblg. | 500 - 1000 m | - | |
| 94 | ½ - 1 sm | 1 - 2 km | - | stark diesig |
| 95 | 1 - 2 sm | 2 - 4 km | - | leicht diesig |
| 96 | 2 - 5 sm | 4 - 10 km | sehr verwaschen | mäßige Sicht |
| 97 | 5 - 11 sm | 10 - 20 km | erkennbar | mittelgute Sicht |
| 98 | 11 - 27 sm | 20 - 50 km | ausgeprägt | gute Sicht |
| 99 | 27 sm und mehr | 50 km und mehr | sehr ausgeprägt | sehr gute Sicht |
Befinden sich Schauer oder andere örtlich begrenzte Erscheinungen, durch welche die Sichtweite nur auf verhältnismäßig kleinen Raum herabgesetzt wird, in Sichtweite, aber nicht am Schiffsort selbst, so soll die Sichtbeob- achtung so erfolgen, daß Schauer oder andere Erscheinungen sich nicht gerade zwischen Beobachter und Sichtziel befinden. Als Anhalt für die Zusammenhänge zwischen horizontaler Sichtweite und Intensität der Trübung kann folgende Tabelle benutzt werden.
| Ziffer VV | Sichtstufen | Nebel | Dunst | Schnee- treiben | Schnee | Regen | Nieseln |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 90 | 0 - 50 m | sehr dicht | - | sehr stark | sehr stark | - | - |
| 91 | 50 - 200 m | - | stark | sehr stark | - | ||
| 92 | 200 - 500 m | dicht | - | mäßig | stark | - | |
| 93 | 500 - 1000 m | mäßig | - | leicht | - | ||
| 94 | 1 - 2 km | Nebeldunst | - | mäßig | stark | stark | |
| 95 | 2 - 4 km | - | stark | - | mäßig | ||
| 96 | 4 - 10 km | - | mäßig | - | leicht | mäßig | leicht |
| 97 | 10 - 20 km | - | leicht bis 15 km | - | sehr leicht | leicht | - |
| 98 | 20 - 50 km | - | - | - | - | sehr leicht | - |
| 99 | 50 km und mehr | - | - | - | - | - | - |
Bemerkungen zu ww Im vorliegenden Kurzschlüssel wird durch die ww-Ziffer das Wetter z. Z. der Beobachtung angegeben. Lediglich bei den Ziffern 18 und 19 kann die Erscheinung auch für die letzte Stunde mit ww gemeldet werden. Mit ww = 42, 44 und 46 kann zudem noch die Entwicklung der Erscheinung während der letzten Stunde beschrieben werden. Falls keine besonderen Wettererscheinungen beobachtet wurden und die horizontale Sichtweite ½ bis 1 sm beträgt, muß ww = 10 verschlüsselt werden; analog bei einer Sicht von 1 bis 8 sm ww = 05. WW = 40, 41, 42, 44 und 46 wird nur dann gemeldet, wenn zum Beobach- tungstermin in einiger Entfernung oder am Schiffsort selbst Nebel ohne gleichzeitigen Niederschlag auftritt. Der Nebel über See soll mehr als 10 m mächtig sein. Bei Nebel muß die horizontale Sichtweite unter 1 km liegen. Dich erfordern ww = 41, 42, 44 und 46 (außer ww = 40) für VV die An- wendung der Schlüsselzahlen 90 bis 93. Fällt zum Beobachtungstermin bei Nebel gleichzeitig noch Niederschlag, so ist ww = 5x, 6x, 68, 7x oder eine entsprechende höhere Ziffer anzuwenden. Ferner haben ww = 13, 17, 18 und 19 vor ww = 40, 41, 42, 44 und 46 den Vorrang. In allen sonstigen Fällen ist die höchste zutreffende Schlüsselziffer zu wählen. B e i s p i e l : Beobachtet wurden Sprühregen und Nebel, verschlüsselt wird ww = 5x. ww = Wetter zur Zeit der Beobachtung (oder in der letzten Stunde vor der Beobachtung)
| Ziffer ww | Wetter am Schiff oder im Gesichtskreis |
|---|---|
| 00 | Keine besondere Wettererscheinung |
| 05 | Dunst (Sicht 1 - 8 sm) |
| 10 | Nebeldunst (Sicht ½ - 1 sm) |
| 11 | flacher Seenebel (bis zu 10 m hoch) in einzelnen Schwaden |
| 12 | flacher Seenebel (bis zu 10 m hoch) in mehr oder weniger zusammenhängender Sicht |
| 13 | Wetterleuchten |
| 17 | Donner hörbar bzw. Gewitter, aber kein Niederschlag am Schiff (Boot) |
| 18 | markante Böe(n) zum Termin oder in der letzten Stunde |
| 19 | Wind- oder Wasserhose(n) zum Termin oder in der letzten Stunde |
| 40 | Nebel in einiger Entfernung, aber nicht am Schiff (Boot) |
| 41 | Nebeltreiben |
| 42 | Nebel, in der letzten Stunde leichter geworden |
| 44 | Nebel, ohne merkliche Änderung in der letzten Stunde |
| 46 | Nebel, in der letzten Stunde aufgekommen oder dichter geworden |
| 5x | Nieseln (Sprühregen) |
| 6x | Regen |
| 68 | Regen und Schnee |
| 7x | Schnee |
| 77 | Griesel oder Eiskörner |
| 80 | Regenschauer |
| 83 | Schauer aus Regen und Schnee |
| 85 | Schneeschauer |
| 87 | Graupelschauer |
| 89 | Hagelschauer |
| 95 | Gewitter mit Regen oder Schnee bzw. Regen und Schnee |
| 96 | Gewitter mit Hagel oder Graupel |
Bemerkungen zu W Die Schlüsselziffer für W und ww sollen zusammen eine möglichst voll- ständige Beschreibung des Wetters ergeben. Die Schlüsselziffer W gibt den Wetterverlauf während der letzten 4 Stunden an. Ist zum Beobachtungstermin eine Änderung des Wettertyps eingetreten, so muß unter W diejenige Erscheinung gemeldet werden, die vor dem Wettertyp z. Z. der Beobachtung geherrscht hat. W und ww können also nur dann übereinstimmen, wenn das Wetterbild während der gesamten Berichtszeit einheitlich war. Falls mehr als eine Ziffer der W-Skala auf den Wetterverlauf zutrifft, wir die höchste eingesetzt. B e i s p i e l : Zum Beobachtungstermin Schneefall, 1 Stunde vor dem Beobachtungs- termin Regen, dann muß wwW = 7x6 gemeldet werden. W = Wetterverlauf
| Ziffer W | Wetterverlauf |
|---|---|
| 0 | heiter oder leicht bewölkt (Bewölkung unter 5/10) |
| 1 | wechselnd bewölkt (Bewölkung 0 - 10/10) |
| 2 | stark bewölkt oder trübe (Bewölkung 5/10 oder mehr) |
| 3 | - |
| 4 | Nebel (Sicht unter 1 k, mehr als 10 m mächtig) oder starke Staubtrübung |
| 5 | Niesel (Sprühregen) |
| 6 | Regen |
| 7 | Schnee oder Schnee mit Regen vermischt |
| 8 | Schauer (in Form von Regen, Schnee, Schnee mit Regen, Graupeln oder Hagel) |
| 9 | Gewitter |
Bemerkungen zu PPP
Der Luftdruck wird mittels eines Aneroidbarometers gemessen. Vor dem
Ablesen ist leicht an das Barometer zu klopfen, um ein etwaiges Nach-
hinken der Anzeige zu beseitigen. Die Zeigerstellung ist dann auf Zehntel-
millibar genau abzulesen.
Ist das Aneroidbarometer auf NN eingestellt, so ist zu dem abzulesenden
Druckwert die im Eichschein vermerkte Instrumentenkorrektur anzubrin-
gen. Falls das Aneroidbarometer nicht auf NN eingestellt wurde, ist außer
der Instrumentenkorrektur zusätzlich eine Reduktion mittels Anlage 2
erforderlich.
B e i s p i e l :
Wahrer Barometerstand 994,8 mb, PP = 948
Wahrer Barometerstand 1014,2 mb, PPP = 142
PP = Luftdruck, auf Meeresspiegel reduziert, in Zehntelmillibar
(Reduktion siehe Anlage 2)
(unter Fortfall der Hunderter- und ggf. der Tausender-
Millibar-Ziffern).
Bemerkungen zu TLTLTL
Die Bestimmung der Lufttemperatur muß auf der Luvseite des Schiffes
(Bootes) an einer Stelle erfolgen, an der die frische Außenluft in kräftigem
Strome das Thermometer umspült. Dabei ist die Nähe von Aufbauten,
Schonsteinen und geöffneten Oberlichtern zu meiden. Die Temperatur-
bestimmung ist dann abgeschlossen, wenn mehrere Ablesungen zeigen,
daß das Thermometer (Schleuderthermometer oder Assmannsches Aspira-
tions-Psychrometer) sich auf einen festen Wert eingestellt hat. Die Ab-
lesung des Thermometers erfolgt auf Zehntelgrad Celsius genau. Eine evtl.
Instrumentenkorrektur (s. Eichschein) ist zu berücksichtigen. Die Ver-
schlüsselung erfolgt ebenfalls in Zehntelgraden, wobei bei Temperaturen
unter 0 Grad 500 zum Temperaturwert zu addieren ist.
B e i s p i e l :
Gemessene Lufttemperatur + 16,2°Celsius = 162 als Schlüsselziffer.
Gemessene Lufttemperatur - 16,2°Celsius = 662 als Schlüsselziffer.
TLTLTL = Lufttemperatur in Graden und Zehntelgraden
Celsius
Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt wir die Zahl 500 addiert
Bemerkungen zu SW
1. Mit SW soll die Windsee gemeldet werden, das ist unter dem Einfluß
des am Beobachtungsort herrschenden Windes sofort einsetzende
Wellenbewegung.
2. Ist der Zustand der Meeresoberfläche so, daß eine Unterscheidung von
Windsee und Dünung (siehe Bemerkungen zu K) nicht möglich ist, wird
mit SW der Seezustand gemeldet. Die Wellenbewegung wird dabei
nicht nach Herkunft oder besonderen Charakter unterschieden.
3. Eine Beschreibung der zu den einzelnen Bezeichnungen der Windsee
gehörenden Erscheinungsformen des Seeganges findet man auf Seite 13
bei der Verschlüsselung der Windstärke. Man beachte, daß man in der
westlichen Ostsee auf der offenen See wohl kaum Windsee 7 und mehr
wird beobachten können.
SW = Windsee
| Ziffer für SW | Bezeichnung der Windsee | |
|---|---|---|
| 0 | völlig ruhige, spiegelglatte (glasige) See | |
| 1 | ruhige, gekräuselte See | }Beschreibung der Erscheinungsformen siehe Seite 13 |
| 2 | schwach bewegte See | |
| 3 | leicht bewegte See | |
| 4 | mäßig bewegte See | |
| 5 | grobe See | |
| 6 | sehr grobe See | |
| 7 | hohe See | |
| 8 | sehr hohe See | |
| 9 | außergewöhnlich schwere See | |
Bemerkungen zu K 1. Mit K soll die Dünung gemeldet werden, das ist die Wellenbewegung, die sich unabhängig vom örtlichen Wind zeigt und im allgemeinen durch längere Windeinwirkung auf ein größeres Seegebiet in größerer Entfernung vom Beobachtungsort entstanden ist, z. B. Wellen-Ausläufer aus fernen Sturmgebieten. Zur Dünung rechnet auch der nach dem Abflauen des örtlichen Windes verbleibende restliche Seegang. 2. Ist der Zustand der Meeresoberfläche so, daß man nicht zwischen Wind- see und Dünung zu unterscheiden vermag, wird K = x gesetzt. K = Art der Dünung
| Ziffer für K | Beschreibung der Dünung |
|---|---|
| 0 | keine Dünung vorhanden |
| 1 | bis ½ m hoch, bis 40 m lang |
| 2 | bis ½ m hoch, über 40 m lang |
| 3 | bis 1 m hoch, bis 20 m lang |
| 4 | bis 1 m hoch, über 40 m lang |
| 5 | über 1 m hoch, bis 20 m lang |
| 6 | über 1 m hoch, bis 40 m lang |
| 7 | über 1 m hoch, über 40 m lang |
| 8 | unregelmäßig, durcheinanderlaufend |
| 9 | nicht bestimmbar |
DK = Richtung, aus der die Dünung kommt
| Ziffer für DK | Richtung | Ziffer für DK | Richtung |
|---|---|---|---|
| 0 | Keine Dünung | ||
| 5 | aus Südwest | ||
| 1 | aus Nordost | ||
| 6 | aus West | ||
| 2 | aus Ost | ||
| 7 | aus Nordwest | ||
| 3 | aus Südost | ||
| 8 | aus Nord | ||
| 4 | aus Süd | ||
| 9 | Richtung nicht bestimmbar | ||
Bemerkungen zu TWTWTW 1. Mit TWTWTW wird die Wassertemperatur in der Nähe der Wasserober- fläche (etwas in ½ m Tiefe) gemeldet. Die Angabe ist von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit der Lufttemperatur, da sie wichtige Rückschlüsse auf Eigenschaften der Luftmassen zuläßt. 2. Die Messung geschieht mit einem Schöpfthermometer oder in einer möglichst großen, vom Vorschiff aus aufgeschlagenen Pütz voll Ober- flächenwasser. Man beachte, daß die Pütz kein Ausgußwasser oder Abwasser von Pumpen enthält. Sie soll vor dem Aufholen so lange im Wasser gewesen sein, daß sie die Wassertemperatur angenommen hat und möglichst Oberflächenwasser bringen. Nach dem Andecknehmen soll sie schnell an einen schattigen, windgeschützten Ort gebracht wer- den. Das Thermometer ist oben zu fassen und einzutauchen. Damit ist dann langsam zu rühren, bis nach etwa gut einer Minute das Queck- silber stehenbleibt. Beim Ablesen auf Zehntelgrad genau ist die Kugel eingetaucht zu halten, weil sich durch Verdunstung des Wassers am feuchten Thermometer die Temperaturanzeige sofort ändert. 3. Verschlüsselungsbeispiele: Gemessene Temperatur: + 15,3 °C = Verschlüsselung: 153 + 5,3 °C = 053 - 0,3 °C = 503 TWTWTW = Wassertemperatur Die Wassertemperatur an der Oberfläche wird in ganzen und Zehntel- graden ohne Komma angegeben. Liegen die Temperaturen unter dem Nullpunkt, so wird wie bei der Lufttemperatur die Zahl 500 zu der Ab- lesung addiert. Die Angaben erfolgen nach der Celsius-Skala. V. Eisbeobachtungen Allgemeines Bei dem Auftreten von Eis ist der Wetterschlüssel durch die Eisgruppe zu ergänzen. Das nach den Positions-, Zeit und evtl. Wetterangaben gegebene Kenn- wort Eis kündigt die folgende Fünfergruppe mit den Eisangaben an. Die ersten drei Ziffern der Eisgruppe, ijk, sind id des international verein- barte Ostseeschlüssels für die Küstenstationen. Das sichert, daß Schiffe, die in der Ostsee unterwegs sind, die Eismeldungen, die entsprechend den imNautischen Funkdienstbekanntgegebenen Sendzeit, Stationskenn- nungen usw. ausgestrahlt werden, direkt aufnehmen und entschlüsseln können. Im internationalen Austausch werden nur die i-, j- und k-Werte hinter der dreistelligen Kennung gegeben. Das dürfte in schwierigen Situa- tionen eine willkommene Navigationshilfe sein. Die Angaben der nach dem Kennwort Eis folgenden Eisgruppen beziehen sich: a) wenn sich das Schiff innerhalb des Eises befindet, auf dieses Eis; b) wenn am Schiffsort kein Eis, aber im Umkreis von 30 sm solches vor- handen ist, auf dieses Eis. Wenn sich das Schiff innerhalb des Eises befindet und außerdem im Umkreis von 30 sm noch wichtige Beobachtungen gemacht wurden, so sind diese dringend als Klartextzusatz erwünscht. Die Verschlüsselung der Eisbeobachtungen: Eis ijkre Eis = Kenngruppe für die nachfolgende Eismeldung i = Aussage über die Eisverhältnisse j = Aussage über die Entwicklung der Eislage k = Aussage über die Schiffahrtsverhältnisse r = Entfernung des meldenden Schiffes von der Eisgrenze zur Zeit der Meldung (GG) e = Verlauf des Eisrandes Die Bedeutung der die Schlüsselbuchstaben ersetzenden Ziffern werden auf den folgenden Seiten erläutert. e = Kennbuchstabe für Eisvorhersagen Bemerkungen zu e Mit dem einzeln stehenden Buchstaben e wird die folgende Eisvorhersage angekündigt. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u e : e 2315x bedeutet: Schwaches Festeis, für starke Schiffe ohne Eisbrecher schwieriger Verkehr, Eislage im Norden leichter werdend, Eis nimmt zu. i = voraussichtliche Eisverhältnisse
| Ziffer i | Art des Eises |
|---|---|
| 0 | eisfrei |
| 1 | Neueis (Eiskristalle, Schnee oder Eisbrei, Pfannkucheneis oder Eishaut) |
| 2 | schwaches Küstenfesteis (5 - 15 cm stark) oder verrottetes Eis |
| 3 | sehr lockeres oder lockeres Treibeis (höchstens ⁵/8 der Treibeisfläche sind mit Eisschollen bedeckt) |
| 4 | zusammengeschobener Eisbrei (dicke Schicht von Eis- oder Schneebrei oder auch kleinen Pfannkucheneis an den Stellen, wo eine freie Drift nicht stattfinden kann) |
| 5 | starkes Küstenfesteis (über 15 cm stark) |
| 6 | dichtes Treibeis (mehr als ⁵/8 der Treibeisfläche sin mit Eisschollen bedeckt) |
| 7 | sehr dichtes Treibeis |
| 8 | zusammengeschobenes Eis, Packeis oder Treibeisfelder, aus sehr starken Eisschollen bestehend |
| 9 | offene Seerinne längs der Küste |
| x | keine Meldung möglich |
Bemerkungen zu i i = 0 = Eisfrei Eisfreies Wasser ist an seinem dunklen Aussehen und an der nie ganz fehlenden Bewegung seiner Oberfläche auch bei sehr geringen Windge- schwindigkeiten zu erkennen. i = 1 = Neueis Unter dieser Hauptart werden sehr leichte Eisarten des Anfangsstadiums der Vereisung zusammengefaßt, die für die Schiffahrt im allgemeinen kein Hindernis bilden, z. B.: - E i s n a d e l n. Eiskristalle, die wie Nadeln oder Blättchen aussehen und sich and der Wasseroberfläche oder in tieferen Schichten gebildet haben können; - E i s b r e i. Diese bildet sich durch Zusammenschieben von Eisnadeln an der Wasseroberfläche in Form dünner Fäden oder größerer Flächen von bleigrauem Aussehen; - P f a n n k u c h e n e i s. Es besteht aus runden Eisbildungen mit einem Durchmesser von wenigen Zentimetern bis etwa einem halben Meter, stellenweise auch bis etwa 3 Meter. Die Stärke dieses Pfannkucheneises beträgt gewöhnlich nur wenige Zentimeter, obwohl es auch schon be- deutend stärker beobachtet wurde. Dieses Eis hat eine graue Farbe, und im allgemeinen wird jedes dieser Gebilde von einem wulstartigen Eis- saum hellerer Tönung umgeben. Es bildet sich vorwiegend bei leich- tem Seegang aus Eis- oder Schneeschlamm oder Schneebrei. Nicht selten wird es aber mit jenem Eis verwechselt, das durch Aufbruch von mehr oder weniger dünnen Festeis entstand und dessen Schollen sich bei längerem Treiben rundgeschliffen haben. Diese letztere sogenannte flasche Pfannkucheneis wird wie Treibeis verschlüsselt; - E i s h a u t. Eine weniger als 5 cm starke, gläsern aussehende Eisdecke, die sich bei ruhigem Zustand der Wasseroberfläche aus Eisnadeln oder dünnen Eisbreifladen vorwiegend in stark ausgesüßtem Wasser bildet. Durch die Fahrtwellen eines Schiffes zerbricht sie leicht. i = 2 = schwaches Küstenfesteis (5 - 15 cm stark) oder verrottetes Eis Feste geschlossene Eisdecke, die entweder durch weiteres Anwachsen von Eishaut oder Zusammenfrieren von Eisbrei und anderen Neueisformen entstanden ist. Wo normale Schiffe noch eine Festeisdecke zu durch- brechen vermögen, handlet es sich immer um Festeis unter 15 cm Dicke. Dieses Eis ist die vorherrschende Eisart in Bodden und engen Buchten. Außerhalb davon werden Festeisdecken durch Seegang leicht in einzelne Felder und Schollen zerbrochen. Bei fortdauerndem Frost tritt nach Beruhigung der Meeresoberfläche wieder Zusammenfrieren der einzelnen Bruchstücke durch Neueis ein. Die zusammengefro- renen Festeisdecken zeigen dann an der Oberfläche leichte Unebenheiten und vor allen starke Unterschiede in der Färbung zwischen den helleren Alteisschollen und dem dunkleren Neueis. Diese letztgenannte Eisart wird je nach der Stärke des Eises auch mit i = 2 oder i = 5 (wenn über 15 cm stark) verschlüsselt. Ebenso verwendet man die Schlüsselziffer 2 beim Auftreten von Verrot- tetem Eis. Hierunter versteht man eine feste oder zusammengefrorene Eis- decke oder auch zusammengeschobenes Treibeis, das am Ende der Eis- periode infolge des einsetzenden Schmelzprozesses - Erwärmung von Luft und Wasser sowie Sonnenstrahlung zerstörten das Eis über und unter der Wasseroberfläche - sehr porös und leicht verformbar wird, so daß es auch bei einer Dicke von mehr als 15 cm die Schiffahrt nicht mehr behin- dert als schwaches Küstenfesteis. i = 3 = lockeres Treibeis (höchstens ⁵/8 der Treibeisfläche mit Eisschollen bedeckt) Treibeis ist die häufigste Eisart der offenen See und entsteht, wenn durch Windgang, Seegang, Wasserstandsänderung oder Schiffsverkehr eine Festeis- decke in einzelne Schollen meist unterschiedlicher Größe aufgebrochen wird. Zwischen den Eisschollen können sich kleinere Eistrümmer, Eis- oder Schneebrei und auch freies Wasser befinden. Ein Treibeisfeld wird charak- terisiert durch die Stärke und den Durchmesser der treibenden Eisschollen und vor allem durch die Dichte der Bedeckung der Treibeisfläche mit Eis- schollen. Diese wird angegeben durch das geschätzte VerhältnisFläche der EisschollenzuGesamtfläche des Treibeises einschließlich des zwischen den Schollen befindlichen Eisfreien Wassers. Dieses Verhältnis wird in Achteln ausgedrückt. Bedeckung ⁴/8 heißt also: Die Eisschollen allein nehmen ⁴/8, d. h. Hälfte der gesamten von Treibeis bedeckten Wasserfläche ein. Die andere Hälfte muß demnach Wasser evtl. mit Eisschlamm und kleinen Eisresten - und zwar Wasser z w i s c h e n den Schollen des Treibeisgeldes - sein, unabh- hängig davon, wie weit sich das Treibeisfeld nach See zu erstreckt. Lockeres Treibeis bedeutet für die Schiffahrt meist nur geringe Behinderung, durch Wind und Strom kann es aber rasch am Ufer oder Festeisrand dichter zusammengetrieben werden. i = 4 = zusammengeschobener Eisbrei (dicke Anhäufung von Eis- oder Schneebrei oder auch kleinem Pfannkucheneis an den Stellen, wo eine freie Drift nicht stattfinden kann) Durch Wind und Strömung werden häufig eine Reihe von Neueisarten, wie Eisbrei, Schneebrei oder kleines Pfannkucheneis, am Ufer oder Festeis- rand sehr dicht zusammengeschoben. Die normale Schiffahrt kann diesen dichten und zähen Brei nur bewältigen, wenn er geringe Mächtigkeit auf- weist. Bei anhaltendem Frost friert dieser Brei rasch zu einer porösen Fest- eisdecke zusammen. i = 5 = starkes Küstenfesteis (über 15 cm stark) Sichere Unterscheidung von i = 2 nur durch Messen der Eisstärke möglich. Es entsteht bei anhaltendem Frost längs der Küste sowie in ruhigen Buch- ten und auf den Innefahrwassern und bedeutet meist völligen Schluß der normalen Schiffahrt, die nur noch mit Eisbrecherhilfe aufrechterhalten werden kann. i = 6 = dichtes Treibeis (mehr als ⁵/8 der Treibeisfläche sind mit Eis- schollen bedeckt) Nur noch ²/8 bis ¹/8 der Gesamtfläche des Treibeisfeldes entfallen auf die freien Wasserflächen zwischen den einzelnen Eisschollen. Aus kleineren und schwächeren Schollen bestehende Treibeisfelder dieser Dichte erschweren die Fahrt für Schiffe mit geringer Maschinenkraft. Eisfelder mit großen, kompakten Eisschollen führen zu einer starken Behinderung der Schiff- fahrt, besonders wenn die Tiefenverhältnisse (Fahrrinne) den Schiffen ein Ausweichen vor diesen großen Schollen nicht gestatten. i = 7 = sehr dicht zusammenhängendes Treibeis Hierunter versteht man eine Eisbedeckung, bei der eisfreie Flächen nur noch ganz vereinzelt auftreten und weniger als ¹/8 der Gesamtfläche des Treibeisfeldes ausmachen. Eine derart fast lückenlose Bedeckung der Was- seroberflächen mit Eis , das aber noch nicht zusammengefroren ist, stellt auch für Schiffe mit starken Maschinen ein beträchtliches Hindernis dar; auch Eisbrechereinsatz bringt nur für kurze Zeit Erleichterung, weil die Schollen rasche wieder zusammentreiben. i = 8 = zusammengeschobenes Eis, Packeis oder Treibeisfelder, die aus sehr starken Eisschollen bestehen Wird das zerbrochene Festeis zusammen- und übereinandergeschoben, so entsteht durch Zusammenfrieren Packeis. Dieser Vorgang des Zusammen- schiebens kann einerseits nur zur Ausbildung einzelner Wälle und Barrie- ren auf einer relativ ebenen Eisfläche führen, dann ist neben dem entspre- chenden Festeis zusätzlich j = 8 zu melden. Es können sich andererseits auch ausgedehnte Treibeisfelder zu Packeisfeldern zusammenschieben, die dann meist in Küstennähe zur Einstellung der Schiffahrt zwingen. Bricht diese mehrere Dezimeter bis Meter dichte Packeisdecke auf, dann besteht auch in Treibeisfeldern die aus derart mächtigen Schollen be- stehen, für die Schiffahrt eine Behinderung, wie unter i = 6 bereits be- schrieben wurde. i = 9 = offene Seerinne längs der Küste Jede Eisdecke an der Küste kann auch bei anhaltendem Frost vom Ufer abgetrieben werden, so daß ein Schiffahrtsweg dicht unter Land besteht. Bei entsprechender Wetterlage sind diese Rinnen längs der Küste oft sehr beständig. Wegen ihrer hohen praktischen Bedeutung müssen sie, wenn die Tiefenverhältnisse und die Breite irgendwelcher Fahrzeuge den Verkehr gestatten, vorrangig verschlüsselt werden. i0 = voraussichtliche Veränderung der Eislage bei Ortsver- änderung
| Ziffer i0 | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | keine Änderung |
| 1 | Eislage im Norden leichter werden |
| 2 | Eislage im Osten leichter werden |
| 3 | Eislage im Süden leichter werden |
| 4 | Eislage im Westen leichter werden |
| 5 | Eislage im Norden schwerer werden |
| 6 | Eislage im Osten schwerer werden |
| 7 | Eislage im Süden schwerer werden |
| 8 | Eislage im Westen schwerer werden |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu i0
Leichtere Eislage ist gleichbedeutend mit günstigeren Schiffahrtsverhält-
nissen und umgekehrt.
j = Entwicklung der Eislage| Ziffer j | Art der Änderung |
|---|---|
| 0 | Eislage unverändert |
| 1 | Eislage verbessert sich |
| 2 | Eislage verschlechtert sich |
| 3 | Eis bricht auf |
| 4 | Eis öffnet sich weiter oder treibt ab |
| 5 | Eis wächst an, nimmt zu |
| 6 | Eis friert zusammen |
| 7 | Eis treibt oder schiebt sich zusammen |
| 8 | Warnung vor Packeiswällen oder -barrieren |
| 9 | Warnung vor Eispressung oder Packeisbildung |
| x | keine Meldung möglich |
Bemerkungen zu j Mit den Ziffern für j wird die beobachtete Veränderung der Eislage seit der letzten abgesetzten Meldung verschlüsselt. Ändert sich allerdings die am Morgen festgestellte und gemeldete Eislage im Laufe des Tages so sehr, daß für den Schiffsverkehr eine zunehmende Behinderung oder Erleichte- rung eintritt, dann ist eine zusätzliche Eismeldung abzusetzen. j = 3 = Eis bricht auf Durch Wasserstandsänderungen oder sonstige Ursachen beginnt das Eis aufzubrechen und zu reißen. j = 4 = Eis öffnet sich weiter oder treibt ab Indem gebrochenen und zerrissenen Eis entstehen offene Wasserflächen. Durch Wind oder Strömungen wird Eis abgetrieben und zerstreut. j = 5 = Eis wächst an, nimmt zu Wird angewandt, wenn sowohl Eisbrei und -schlamm zunehmen und sich verdichten als auch bei weiterem Wachsen leichten Eises. j = 6 = Eis friert zusammen Durch Neueisbildung friert Treibeisschollen oder Eisbrei zu einer Eis- decke zusammen. j = 7 = Eis treibt oder schiebt sich zusammen Durch Wind und Strömung wird Eis angetrieben und/oder zusammen- geschoben. Besonders ist aber unter j das Vorhandensein von Packeiswällen und der Vorgang der Eispressung und Packeisbildung zu melden. j = 8 = Warnung vor Packeiswällen oder -barrieren Zuweilen haben sich am Festeisrand oder auch innerhalb des Festeises oder Treibeises mehr oder weniger große Wälle aus zusammengeschobe- nem und emporgepreßtem Eis gebildet, die gleich einer Barriere Flächen geringerer Eismächtigkeit voneinander trennen. Diese Wälle bilden für die Schiffahrt meist ein unüberwindliches Hinder- nis. Die Höhe dieser Eiswälle und ihre Längenausdehnung sind unterBemerkungenanzugeben. j = 9 = Warnung vor Eispressung oder Packeisbildung Den meist relativ kurzen V o r g a n g der Eispressung können sowohl sehr starkes Zusammenschieben des Eises durch Wind und Strömung als auch durch Temperaturänderungen im Eis entstehende Spannungen hervorge- rufen haben. Gelegentlich wird dieser Vorgang auch als Eisschrauben bezeichnet, wenn die in Bewegung gesetzten Schollen sich unter den enormen Schubkräften drehen. Die entstehende, zusammengeschobene und -gepreßte Packeisfläche ist sehr unregelmäßig, höckerig und rau. Für eingeschlossene Schiffe bestehen größere Gefahren. Es ist zu beachten, daß unter E i s p r e s s u n g der B e w e g u n g s v o r - g a n g verstanden sein soll, also befindet sich das Eis dabei in Bewegung. Das Ergebnis des Vorganges, der E n d z u s t a n d , wird unter j = 8 ver- schlüsselt. k = Auswirkung des Eises auf die Schiffahrt
| Ziffer für k | Art der Behinderung |
|---|---|
| 0 | Schiffahrt unbehindert |
| 1 | Schiffahrt für Eise- und Stahlschiffe mit Maschinenkraft unbehindert, für Holzschiffe ohne Eisschutz gefährlich |
| 2 | Schiffahrt für Schiffe mit geringer Maschinenkraft ohne Eisbrecherhilfe schwierig, für schwach gebaute Schiffe ge- fährlich |
| 3 | Schiffahrt nur für stark gebaute Schiffe mit starker Maschine möglich |
| 4 | Eisbrecher unterstützen notfalls die Schiffahrt |
| 5 | Schiffahrt in vom Eisbrecher angelegten Rinne unbehindert |
| 6 | Schiffahrt nur mit direkter Eisbrecherhilfe möglich |
| 7 | Eisbrecherhilfe nur für eisverstärkte Schiffe |
| 8 | Schiffahrt vorläufig geschlossen |
| 9 | Schiffahrt hat aufgehört |
| x | keine Meldung möglich |
Bemerkungen zu k Die Schlüsselziffer unter k soll die Beurteilung der Schiffahrt mög- lichst vom Standpunkt erfahrener Nautiker wiedergeben. Ein nautisch wenig erfahrener Beobachter versuche, wenn möglich, den Rat und die Ansucht erfahrener Kommandanten, Kapitäne und Schiffs- führer einzuholen, um die zutreffende Schlüsselziffer zu wählen. k = voraussichtliche Schiffahrtsverhältnisse
| Ziffer k | Schiffahrtsverhältnisse | Entsprechende Festeisstärke |
|---|---|---|
| 0 | keine Behinderung | 0 bis 1 cm |
| 1 | für Holzschiffe ohne Eisschutz Behinderungen | 2 bis 3 cm |
| 2 | für schwache Schiffe ohne Eisbrecher schwieriger Verkehr, für starke Schiffe geringe Behinderung | 4 bis 5 cm |
| 3 | für schwache Schiffe ohne Eisbrecherhilfe Schiffahrtsschluß, für starke Schiffe Behinderung | 5 bis 6 cm |
| 4 | für starke Schiffe ohne Eisbrecher schwieriger Verkehr | 6 bis 10 cm |
| 5 | für starke Schiffe ohne Eisbrecherhilfe Schiffahrtsschluß | über 10 cm |
| x |
r = Entfernung des meldenden Schiffes von der Eisgrenze
| Ziffer für r | Entfernung in sm |
|---|---|
| 0 | bis zu 1 sm |
| 1 | 1 - 2 sm |
| 2 | 2 - 4 sm |
| 3 | 4 - 6 sm |
| 4 | 6 - 8 sm |
| 5 | 8 - 12 sm |
| 6 | 12 - 16 sm |
| 7 | 16 - 20 sm |
| 8 | über 20 sm |
| 9 | keine Angaben oder Beobachtung |
Bemerkungen zu r Mit der Schlüsselziffer wird die Entfernung angegeben, in der sich das Schiff zum Beobachtungszeitpunkt GG von der beobachteten Eisgrenze befindet. Entspricht die Entfernung der Eisgrenze gerade zwei Schlüssel- ziffern für r, so ist die niedrigere Schlüsselziffer zu benutzen. B e i s p i e l : Eine Entfernung von 12 sm wird verschlüsselt mit r = 5. e = Verlauf des Eisrandes
| Ziffer für e | Ziffer des Eisrandes |
|---|---|
| 0 | Verlauf des Eisrandes nicht auszumachen - Schiff außer- halb des Eises |
| 1 | Von NE nach SW verlaufender Eisrand - Eis im NW |
| 2 | Von E nach W verlaufender Eisrand - Eis im N |
| 3 | Von SE nach NW verlaufender Eisrand - Eis im NE |
| 4 | Von S nach N verlaufender Eisrand - Eis im E |
| 5 | Von SW nach NE verlaufender Eisrand - Eis im SE |
| 6 | Von W nach E verlaufender Eisrand - Eis im S |
| 7 | Von NW nach SE verlaufender Eisrand - Eis im SW |
| 8 | Von N nach S verlaufender Eisrand - Eis im W |
| 9 | Schiff innerhalb des Eises |
Bemerkungen zu e
Mit der Schlüsselziffer e werden nähere Angaben (Rechtsweisend) über den
Verlauf des Eisrandes im Verhältnis zum Schiffort gemeldet. Wird das
Eis in mehreren Richtungen beobachtet, so ist die nächste oder nautisch
wichtigste zu verschlüsseln.
Beispiele zur Verschlüsselung von Eisbeobachtungen
1. Das Schiff befindet sich innerhalb lockeren, herantreibenden Treibeises,
das die Schiffahrt nicht behindert. Eine Grenze des Eises ist nicht fest-
zustellen. Die Meldung lautet: Eis 37009.
2. Das Schiff befindet sich zur Zeit der Meldung (GG) in eisfreiem Wasser
3 sm entfernt von einem im Norden liegenden Feld starken Festeises,
in dem die Schiffahrt nur mit Unterstützung von Eisbrechern möglich
ist. Über die Entwicklung der Eislage ist keine Meldung Möglich. Die
Meldung lautet: Eis 5x622.
3. Das Schiff befindet sich innerhalb dichten Treibeises; die Schiffahrt
ist nur für starke Schiffe möglich; die Eislage ist schwerer geworden.
4 sm entfernt liegt im norden des Schiffstandortes Packeis. Die Mel-
dung lautet: Eis 62309 Packeis 4 sm nördlich.
4. Das Schiff befindet sich in eisfreiem Wasser. in 2 sm Entfernung wurde
Festeis gesichtet, dessen Rand auf den Schiffsort bezogen von Südosten
nach Nordwesten verläuft. Entwicklung der Eislage und Schiffahrts-
verhältnisse sind dort unbekannt. Die Meldung lautet: Eis 5xx43.
Teil II
Schlüssel
zur Übermittlung
meteorologischer und hydrologischer Beratungen,
Warnungen und Entwarnungen
an Schiffe (Boote) der Volksmarine auf See
I. Allgemeines
1. Der Schlüssel für meteorologische und hydrologische Beratungen für
auf See befindliche Schiffe der Volksmarine
basiert nach Aufbau
und Ausdrucksfähigkeit auf der an ihn gestellten Forderung, meteoro-
logische und hydrologische Aussagen (einzeln oder zusammengefaßt) in
Kurzform zu übermitteln.
Er dient somit der Ver- und Entzifferung meteorologischer, hydrolo-
gischer und hydrometeorologischer Vorhersagen, Warnungen und Ent-
warnungen und verzichtet auf die Übermittlung der in Seewetter-
berichten enthaltenen Schilderung der jeweiligen Wetterlage (maßgeb-
licher Druckgebilde, Fronten u. a.) und deren Entwicklung.
2. Die Gültigkeitsdauer der Vorhersagen kann maximal 26 Stunden be-
tragen.
Eine Warnung oder Entwarnung besagt, daß im allgemeinen innerhalb
der dem Ausgabezeitpunkt folgenden 6 Stunden mit dem Eintritt bzw.
dem Abklingen der angegebenen meteorologischen oder hydrologischen
Erscheinung zu rechnen ist. Jede Warnung gilt so lange, bis sie ent-
weder durch eine Warnung höherer oder niedrigerer Stufe ersetzt oder
aufgehoben wird.
3. Durch die an den Schlüssel gestellte Grundforderung (siehe unter 1.)
bedingt, besteht nicht in allen Fällen die Möglichkeit, die üblicherweise
in Textform gegebenen Vorhersagen wortgetreu zu verziffern. Daher
braucht die entschlüsselte Vorhersage nicht in allen Teilen mit der vom
Meteorologen oder Hydrologen formulierten Vorhersagen textlich über-
einzustimmen, wenngleich die sinngemäße Übermittlung der Vorher-
sage nicht oder unwesentlich beeinflußt ist.
4. Das Schlüsselschema besteht aus:
- drei fünfstellige Kopfgruppen, von denen
die erste Gruppe die Art der Vorhersage, Warnung oder Entwarnung,
die zweite Gruppe die Ausgabezeit
die dritte Gruppe das Gültigkeitsgebiet und die Gültigkeitsdauer
beinhaltet;
- je einen Kennbuchstaben für jedes Vorhersageelement;
- dem Kennbuchstaben folgend, einer fünfstelligen Gruppe oder -
nach Maßgabe des vom Meteorologen ausgegebenen Vorhersage-
textes - mehreren fünfstelligen Gruppen zur Schilderung der Ent-
wicklung des jeweiligen Vorhersageelementes.
5. Die Verwendung von Kennbuchstaben soll die Verzifferung und Ent-
zifferung erleichtern, vor allem dann, wenn nur einzelne hydrometeoro-
logische Elemente interessieren.
6. Für Schlüsselbuchstaben, die bei der Verzifferung des Vorhersagetextes
nicht benötigt werden, ist ein x zu setzen.
7. Eine Warnung wird durch die drei Kopfgruppen eingeleitet. ihr folgen
der Kennbuchstabe und die Gruppe(n) des Vorhersageelementes.
Ähnlich wird verfahren, wenn eine Warnung durch eine andere höherer
oder niederer Stufe (z. B. Sturm- durch Windwarnung) ersetzt wird.
Bei Aufhebung einer Warnung werden nur die drei Kopfgruppen verwendet.
II. Schlüsselschema| 555bb | yygg1 | aaag2g2 | ||
|---|---|---|---|---|
| d | d1d2zoad | zoadd3d4 | zoadd3d4 | …… |
| f | f1f2zoaf | zoaff3f4 | zoaff3f4 | …… |
| s | s1s2zoas | zoass3s4 | zoass3s4 | …… |
| v | v1v2zoav | zoavv3v4 | zoavv3v4 | …… |
| n | n1n2zoan | zoann3n4 | zoann3n4 | …… |
| h | h1h2zoah | zoahh3h4 | zoahh3h4 | …… |
| r | r1r2zoar | zoarr3r4 | zoarr3r4 | …… |
| t | att1t1t2t2 | zoatt3t4 | zoatt3t4 | …… |
| u | u1u2zoau | zoauu3u4 | zoauu3u4 | …… |
| p | p1p1p2p2ap | |||
| c | Z1c1Z1c2c0 | |||
| m | z1m1z1m2m0 | |||
| q | qzhwlwpwq0 | |||
| w | w1w1wdw1zw2z | |||
| e | iki0izx |
Bedeutungsübersicht Kopfgruppen: Art der Vorhersage - Ausgabezeit - Vorhersagegebiet und Gültigkeitsdauer. Gruppen mit den Kennbuchstabendbisp: Meteorologische Vorher- sagen. Gruppen mit den Kennbuchstabencbise: Hydrologische Vorher- sagen. III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben (in alphabetischer Reihenfolge)
| Symbol | Bedeutung |
|---|---|
| 555 | Kenngruppe für hydrometeorologische Vorhersagen, Warnungen und Entwarnungen |
| aaa | Gültigkeitsgebiet |
| ad | spezielle Windrichtungsangaben |
| af | spezielle Windstärkeangaben |
| ah | spezielle Wolkenhöhenangaben |
| an | spezielle Bewölkungsangaben |
| ap | Luftdrucktendenz |
| ar | spezielle Niederschlagsangaben |
| as | spezielle Windseeangaben |
| at | Tendenz der Temperaturänderung |
| au | Tendenz der Änderung der relativen Luftfeuchtigkeit |
| av | spezielle Sichtangaben |
| bb | Art der Vorhersage, Warnung oder Entwarnung |
| c | Kennbuchstabe für Stromgeschwindigkeitsvorhersage |
| c1 | }Stromgeschwindigkeitsangaben |
| c2 | |
| c0 | Tendenz der Stromgeschwindigkeitsänderung bei Ortsveränderung |
| d | Kennbuchstabe für Windrichtungsvorhersage |
| d1 | Richtung des Bodenwindes nach 8 Hauptrichtungen |
| d2 | wie d1, mit voranstehendem bis |
| d3 | wie d1 |
| d4 | wie d2 |
| e | Kennbuchstabe für Eisvorhersage |
| f | Kennbuchstabe für Windstärkevorhersage |
| f1 | Geschwindigkeit des Bodenwindes nach der Beaufortskala |
| f2 | wie f1, mit voranstehendem bis |
| f3 | wie f1 |
| f4 | wie f2 |
| gg | Stunde der Ausgabezeit der Vorhersage (ganze Stunden MEZ) |
| g1 | Zehnerminuten der Ausgabezeit der Vorhersage |
| g2g2 | Gültigkeitsdauer der Vorhersage in ganzen Stunden |
| h | Kennbuchstabe für Wolkenhöhenvorhersage |
| h1 | Höhe der Untergrenze der Wolken |
| h2 | wie h1, mit voranstehendem bis |
| h3 | wie h1 |
| h4 | wie h2 |
| hw | voraussichtliche mittlere maximale Wllenhöhe |
| i | voraussichtliche Eisverhältnisse |
| i0 | voraussichtliche Veränderung der Eislage bei Orts- veränderung |
| iz | voraussichtliche zeitliche Veränderung der Eislage |
| k | voraussichtliche Schiffahrtsverhältnisse |
| lw | voraussichtlich vorhersrschende mittlere Wellenlänge |
| m | Kennbuchstabe für Stromrichtungsvorhersage |
| m1 | Stromrichtungsangaben |
| m2 | Stromrichtungsangaben |
| m0 | voraussichtliche Stromrichtungsänderung bei Orts- veränderung |
| n | Kennbuchstabe für Bewölkungsvorhersage |
| n1 | Bedeckungsgrad des Himmels mit Wolken |
| n2 | wie n1, mit voranstehendem bis |
| n3 | wie n1 |
| n4 | wie n2 |
| o | ortsgebundene Angaben zum Vorhersageelement |
| p | Kennbuchstabe für Luftdruckangaben |
| p1p1 | Luftdruck in Millibar |
| p2p2 | wie p1p1, mit voranstehendem bis |
| pw | voraussichtliche mittlere Wellenperiode |
| q | Kennbuchstabe für Wellenvorhersage |
| q0 | Tendenz der Seegangsänderung bei Ortsänderung |
| qz | Tendenz der zeitlichen Änderung des Seeganges |
| r | Kennbuchstabe für Niederschlagsvorhersage |
| r1 | Art des Niederschlags |
| r2 | wie r1, mit voranstehendem oder |
| r3 | wie r1 |
| r4 | wie r2 |
| s | Kennbuchstabe für Windvorhersage |
| s1 | Windsee nach der Petterssen-Skale |
| s2 | wie s1, mit voranstehendem bis |
| s3 | wie s1 |
| s4 | wie s2 |
| t | Kennbuchstabe für Temperaturvorhersage |
| t1t1 | Temperatur über See in ganzen Graden Celsius |
| t2t2 | wie t1t1, mit voranstehendem bis |
| t3 | Temperaturänderung in ganzen Graden Celsius |
| t4 | wie t3, mit voranstehendem bis |
| u | Kennbuchstabe für Vorhersage der relativen Luft- feuchtigkeit über See |
| u1 | relative Luftfeuchtigkeit über See in Prozent |
| u2 | wie u1, mit voranstehendem bis |
| u3 | wie u1 |
| u4 | wie u2 |
| v | Kennbuchstabe für Sichtvorhersage |
| v1 | horizontale Sichtweite |
| v2 | wie v1, mit voranstehendem bis |
| v3 | wie v1 |
| v4 | wie v2 |
| w | Kennbuchstabe für Wasserstandsvorhersage |
| w1w1 | Wasserstand zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage |
| wd | Betrag der Wasserstandsänderung bis zum angegebenen Tendenzwechsel |
| w1z | zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs steigenden Tendenzen |
| w2z | zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs fallenden Tendenzen |
| yy | Datum (Monatstag) der Ausgabe der Vorhersage |
| z | Zeitgebundene Angaben zum meteorologischen Vorhersageelement |
| z1 | Zeitgebundene Angaben zum hydrologischen Vorhersageelement |
IV. Erläuterung der Schlüsselbuchstaben
in Schlüsselreihenfolge
555 = Kennung für hydrometeorologische Vorhersagen, Warnungen und
Entwarnungen
bb = Art der Vorhersage oder Entwarnung
| Ziffer bb | Art der Vorhersage oder Warnung |
|---|---|
| 11 | hydrometeorologische Vorhersage |
| 22 | meteorologische Vorhersage |
| 33 | hydrologische Vorhersage |
| 41 | Windwarnung |
| 42 | Sturmwarnung |
| 43 | Orkanwarnung |
| 44 | Gewitterböenwarnung |
| 45 | Nebelwarnung |
| 46 | Hochwasserwarnung |
| 47 | Niedrigwasserwarnung |
| 48 | Eiswarnung |
| 51 | Windwarnung aufgehoben |
| 52 | Sturm- durch Windwarnung ersetzt |
| 53 | Orkan- durch Sturmwarnung ersetzt |
| 54 | Gewitterböenwarnung aufgehoben |
| 55 | Nebelwarnung aufgehoben |
| 56 | Hochwasserwarnung aufgehoben |
| 57 | Niedrigwasserwarnung aufgehoben |
| 58 | Eiswarnung aufgehoben |
Bemerkungen zu 555bb Diese Kenngruppe leitet meteorologische oder hydrologische Vorhersagen, Warnungen und Entwarnungen ein. Sie beginnt mit der Zahl 555 und endet mit den Ziffern bb, die zur näheren Kennzeichnung der Art der Vor- hersage, Warnung oder Entwarnung dienen. B e i s p i e l e : 55522 bedeutet: Es folgt eine Wettervorhersage. 55546 bedeutet: Es folgt eine Hochwasserwarnung. yy = Datum (Monatstag) der Ausgabe der Vorhersage
| Ziffer yy | Ausgabetag |
|---|---|
| 01 | 1. Tag des laufenden Monats |
| 02 | 2. Tag des laufenden Monats |
| .. | … |
| 31 | 31. Tag des laufenden Monats |
Bemerkungen zu yy
Mit den Ziffern yy wird der Monatstag der Ausgabe der Vorhersage nach
mitteleuropäischer Zeit (also auf den 15. östlichen Längengrad bezogen)
ausgedrückt.
gg = Stunde der Ausgabezeit der Vorhersage in ganzen
Stunden MEZ
| Ziffer gg | Ausgabezeit |
|---|---|
| 00 | 0 Uhr MEZ |
| 01 | 1 Uhr MEZ |
| .. | … |
| 24 | 24 Uhr MEZ |
g1 = Minuten der Ausgabezeit der Vorhersage in
Zehnerminutenstufen
| Ziffer g1 | Minuten |
|---|---|
| 0 | volle Stunde |
| 1 | 10 Minuten |
| 2 | 20 Minuten |
| 3 | 30 Minuten |
| 4 | 40 Minuten |
| 5 | 50 Minuten |
Bemerkungen zu ggg1 gg gibt den Ausgabezeitpunkt der Prognose in ganzen Stunden und g1 in Zehnerminuten nach mitteleuropäischer Zeit an. B e i s p i e l e : 08054 bedeutet: Vorhersage wurde am 8. des laufenden Monats, 05.40 Uhr MEZ ausgegeben. 23141 bedeutet: Vorhersage wurde am 23. des laufenden Monats, 14.10 Uhr MEZ ausgegeben. aaa = Gebiet, für das die Vorhersage oder Warnung gilt
| Ziffer aaa | Vorhersagegebiet | |
|---|---|---|
| 000 | Bottensee (siehe Karte 1) | |
| 001 | Bottensee, Nordteil (Bottenwiek) | |
| 003 | Bottensee, Südteil | |
| 010 | Finnenbusen (siehe Karte) | |
| 020 | Nördliche Ostsee (siehe Karte 1) | |
| 021 | Nördliche Ostsee, Nordteil | |
| 022 | Nördliche Ostsee, Ostteil | |
| 023 | Nördliche Ostsee, Südteil | |
| 024 | Nördliche Ostsee, Westteil | |
| 030 | Östlich Ostsee (siehe Karte 1) | |
| 031 | Östlich Ostsee, Nordteil | |
| 032 | Östlich Ostsee, Ostteil | |
| 033 | Östlich Ostsee, Südteil | |
| 034 | Östlich Ostsee, Westteil | |
| 040 | Mittlere Ostsee (siehe Karte 1) | |
| 041 | Mittlere Ostsee, Nordteil | |
| 042 | Mittlere Ostsee, Ostteil | |
| 043 | Mittlere Ostsee, Südteil | |
| 044 | Mittlere Ostsee, Westteil | |
| 050 | Westliche Ostsee (siehe Karte 1) | |
| 052 | Westliche Ostsee, Ostteil | |
| 054 | Westliche Ostsee, Westteil | |
| 060 | Belte und Sund (siehe Karte 1) | |
| 062 | Sund | |
| 064 | Belte | |
| 070 | Kattegat (siehe Karte 1) | |
| 071 | Kattegat, Nordteil | |
| 073 | Kattegat, Südteil | |
| 080 | Skagerrak (siehe Karte 1) | |
| 082 | Skagerrak, Ostteil | |
| 084 | Skagerrak, Westteil | |
| 090 | Westliche und mittlere Ostsee | |
| 091 | Westliche, mittlere und östliche Ostsee | |
| 092 | Östliche und nördliche Ostsee | |
| 093 | Gesamte Ostsee | |
| 111 | Warnbezirk 1 | }gemäß Karte 2 |
| 112 | Warnbezirk 1 und 2 | |
| 113 | Warnbezirk 1 und 3 | |
| 114 | Warnbezirk 1 und 4 | |
| 133 | Warnbezirk 1 bis 3 | |
| 144 | Warnbezirk 1 bis 4 | |
| 150 | }Abgrenzung gemäß Karte 3 | |
| 160 | ||
| 170 | ||
| 180 | ||
| 190 | ||
| 222 | Warnbezirk 2 | }gemäß Karte 2 |
| 223 | Warnbezirk 2 und 3 | |
| 224 | Warnbezirk 2 und 4 | |
| 244 | Warnbezirk 2 bis 4 | |
| 250 | }Abgrenzung gemäß Karte 3 | |
| 260 | ||
| 270 | ||
| 280 | ||
| 333 | Warnbezirk 3 | }gemäß Karte 2 |
| 334 | Warnbezirk 3 und 4 | |
| 350 | }Abgrenzung gemäß Karte 3 | |
| 360 | ||
| 370 | ||
| 444 | Warnbezirk 4 gemäß Karte 2 | |
| 450 | }Abgrenzung gemäß Karte 3 | |
| 460 | ||
| 470 | ||
| 510 | An Nordküsten | }bis etwa 3 sm seewärts |
| 520 | An Ostküsten | |
| 530 | An Südküsten | |
| 540 | An Westküsten | |
| 601 | Kieler Bucht | |
| 602 | Lübecker Bucht | |
| 603 | Wismar-Bucht | |
| 604 | Ansteuerung Wismar bis Timmendorf | |
| 605 | Timmendorf bis Walfisch | |
| 606 | Walfisch bis Wismar | |
| 607 | Seegebiet vor Warnemünde | |
| 608 | Breitling | |
| 609 | Fahrwasser Warnemünde bis Rostock | |
| 610 | Saaler Bodden | |
| 611 | Bodstedter Bodden | |
| 612 | Barther Bodden | |
| 613 | Grabow | |
| 614 | Stralsund, Nordansteuerung | |
| 615 | Gellenstrom | |
| 616 | Libben bis Geller Haken | |
| 617 | Vierendehlrinne | |
| 618 | Bessiner Haken bis Stralsund | |
| 619 | Stralsund bis Palmer Ort | |
| 620 | Wieker Bodden und Rassower Strom | |
| 621 | Großer Jasmunder Bodden | |
| 622 | Ostküste Rügens | |
| 623 | Tromper Wiek | |
| 624 | Prorer Wiek | |
| 625 | Granitzer Ort bis Thießow | |
| 626 | Gebiet Greifswalder Oie | |
| 627 | Greifswalder Bodden | |
| 628 | Gebiet Lauterbach | |
| 629 | Gebiet Greifswald und Dänische Wiek | |
| 630 | Ruden bis Peenemünde | |
| 631 | Peenemünde bis Wolgast | |
| 632 | Wolgast bis Karnin | |
| 633 | Achterwasser | |
| 634 | Kleines Haff, mittlerer Teil | |
| 635 | Kleines Haff, Südteil | |
| 636 | Großes Haff | |
| 637 | Ruden bis Ahlbeck | |
| 638 | Adlergrund | |
Bemerkungen zu aaa
Die Gültigkeitsbereiche der Vorhersagen bzw. Warnungen sind sowohl
nautischen als auch meteorologischen und hydrologischen Belangen ent-
sprechend festgelegt worden.
Die in die beigefügten Kartenskizzen eingetragenen Grenzen sind als un-
gefähre anzusehen.
In diese Skizzen nicht enthaltene Orts- und Gebietsbezeichnungen wer-
den entsprechend den in unseren Seekarten angegebenen Bedeutungen
verwendet. Sie sind dort zu entnehmen.
d = Kennbuchstabe für Windrichtungsvorhersagen
d1 = Richtung des Bodenwindes nach den 8 Hauptrichtungen
| Ziffer d1 | Windrichtung |
|---|---|
| 0 | umlaufend oder aus wechselnden Richtungen |
| 1 | Nordost |
| 2 | Ost |
| 3 | Südost |
| 4 | Süd |
| 5 | Südwest |
| 6 | West |
| 7 | Nordwest |
| 8 | Nord |
d2 = wie d1, mit voranstehendembisBemerkungen zu d, d1, d2, d3, d4 1. Mit dem einzeln stehenden Buchstaben d wird die Vorhersage der Rich- tung des Bodenwindes eingeleitet. Als Windrichtung gilt immer die- jenige Richtung, aus welcher der Wind kommt. 2. Zur Angabe der Windrichtung dienen die beiden Ziffern d1 und d2 sowie die Ziffern d3 und d4, wenn Zusatzgruppen folgen. Die Wind- richtung wird nach den 8 Hauptrichtungen angegeben. Mit den Ziffern d1 und d2 bzw. d3 und d4 wird derjenige Richtungsbereich gegeben, in dem die Windrichtung schwankt. Wird nur eine Ziffer (d1 oder d3) zur Angabe der Windrichtung benötigt, dann wird d2 bzw. d4 durch x er- setzt. Die zweite Windrichtungsgruppe (in Ausnahmefällen noch meh- rere Gruppen) ist nur dann erforderlich, wenn sich innerhalb des Vorhersagezeitraumes die Windrichtung ändert. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Windrichtung Ziffer d1d2 West bis Südwest 6 5 Südost 3 x umlaufende Winde 0 x g2g2 = Gültigkeitsdauer der Vorhersage in ganzen Stunden
| Ziffer g2g2 | Gültigkeitsdauer |
|---|---|
| 00 | Gültigkeit aufgehoben |
| .. | … |
| 10 | 10 Stunden |
| .. | … |
| 26 | 26 Stunden |
| 99 | bis auf Widerruf |
Bemerkungen zu g2g2 Durch die Ziffern g2g2 wird die Gültigkeit der Vorhersage in ganzen Stunden, vom Ausgabezeitpunkt an gerechnet, zum Ausdruck gebracht. Wie in der Einleitung bemerkt, beträgt der Vorhersagezeitraum maximal 26 Stunden. Alle Warnungen ziehen g2g2 = 99 alle Entwarnungen g2g2 = 0 nach sich. B e i s p i e l e : 04020 bedeutet: Vorhersage für das Gebiet der mittleren Ostsee mit Gültig- keitsdauer von 20 Stunden, vom Ausgabezeitpunkt an gerechnet. 44499 bedeutet: Warnung für Warnbezirk 4, gültig bis auf Widerruf. z = zeitgebundene Angaben zum Vorhersageelement z1 = zeitgebundene Angaben zum Vorhersageelement
| Ziffer z | Bedeutung | |
|---|---|---|
| 0 | anfangs | |
| 1 | später | |
| 2 | vorübergehend | |
| 3 | zeitweise | |
| 4 | etwa bis zur 6. Stunde | }nach Beginn des Vorhersage- zeitraumes |
| 5 | etwa bis zur 12. Stunde | |
| 6 | etwa bis zur 18. Stunde | |
| 7 | etwa ab 6. Stunde | |
| 8 | etwa ab 12. Stunde | |
| 9 | etwa ab 18. Stunde | |
| x | keine Angabe | |
Bemerkungen zu z
Die Ziffer z wird dann verwendet, wenn sich im Vorhersagezeitraum die
Windrichtung verändert. z = 4 bedeutet, daß etwa 6. Stunde nach
dem Ausgabezeitpunkt der Vorhersage die in der ersten Gruppe hinter dem
Kennbuchstaben d verschlüsselte Windrichtung Gültigkeit hat. Falls die
Vorhersage aber länger als 6 Stunden gelten soll, muß dann durch eine
zweite Gruppe die Windrichtung von der 6. Stunde ab verziffert werden.
Wird keine zeitliche Änderung des Vorhersageelementes erwartet, dann
wird z = x gesetzt.
Die gleichen Bedeutungen für z werden auch für andere Vorhersageele-
mente entsprechend dem Schlüsselschema verwendet.
B e i s p i e l :
Ausgabezeit der Vorhersage: 06 Uhr MEZ; Vorhersagetext für die Wind-
richtung: West bis Nordwest, abends auf Nordwest bis Nord rechtdrehend.
Verzifferung in der Zusatzgruppe: z = 8 (etwa vor der 12. Stunde an).
ad = spezielle Windrichtungsangaben
| Ziffer ad | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | umlaufend werdend |
| 1 | etwas rechtdrehend |
| 2 | langsam (allmählich) rechtdrehend |
| 3 | rechtdrehend |
| 4 | etwas rückdrehend |
| 5 | langsam (allmählich) rückdrehend |
| 6 | rückdrehend |
| 7 | wechselnd (zwischen den in der zugehörigen Gruppe angegebenen Richtungen) |
| 8 | Seebriese |
| 9 | ablandig |
| x | keine Angabe |
d3 = wie d1 d4 = wie d2 Bemerkung zu ad Die Ziffer ad beinhaltet die Tendenz der Änderung der Windichtung. B e i s p i e l e für Angaben zu d: d 231 2x0xx bedeutet: Ost bis Südost, später im Westteil etwas recht- drehend, vorübergehend umlaufend werdend. d 0x879 9xx23 bedeutet, wenn die Vorhersage um 06.30 Uhr ausgegeben wurde: Umlaufende Winde, abends im Küstengebeit ablandig, ab Mitter- nacht Ost bis Südost. f = Kennbuchstabe für Windstärkevorhersage f1 = Geschwindigkeit des Bodenwindes in Beaufort-Graden
| Ziffer f1 | Windstärke | |
|---|---|---|
| 0 | schwachwindig (0 bis 3 Beaufort) | |
| 1 | 1 Beaufort | |
| 2 | 2 Beaufort | |
| 3 | 3 Beaufort | |
| 4 | 4 Beaufort | |
| 5 | 5 Beaufort | |
| 6 | 6 Beaufort | |
| 7 | 7 Beaufort | |
| 8 | 8 Beaufort | |
| 9 | 9 Beaufort | |
| 0 | 10 Beaufort | }wenn in der ersten Kopfgruppe bb = 42 oder 43 gesetzt ist |
| 1 | 11 Beaufort | |
| 2 | 12 Beaufort | |
| x | keine Angabe | |
f2 = wie f1, mit voranstehendembisBemerkungen zu f, f1, f2, f3, f4 1. Mit dem einzeln stehenden Buchstaben f wird die Vorhersage der Wind- stärke am Boden eingeleitet. 2. Durch die Ziffer f1 und f2 bzw. f4 und f4 in einer Zusatzgruppe erfolgt die Angabe des Intervalls der Windgeschwindigkeit, in dem der Wind schwankt, in Beaufort-Graden. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Windstärke Ziffer f1f2 3 bis 4 Beaufort 3 4 um 5 Beaufort 5 x 3. Wenn in der ersten Kopfgruppe bb = 42 oder 43 gesetzt ist, ist darauf zu achten, daß zu den Ziffern 0, 1 und 2 jeweils 10 Beaufort-Grade zu addieren sind. B e i s p i e l e : Einleitende Kopfgruppe der Vorhersage 5542 Vorhergesagte Windstärke Ziffer f1f2 9 bis 10 Beaufort 9 0 Einleitende Kopfgruppe der Vorhersage 55543 Vorhergesagte Windstärke Ziffer f1f2 11 bis 12 Beaufort 1 2 o = ortsgebundene Angaben zum Vorhersageelement
| Ziffer o | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | vereinzelt, örtlich |
| 1 | strichweise |
| 2 | verbreitet |
| 3 | im Westteil |
| 4 | im Ostteil |
| 5 | an nördliche gerichteten Küsten |
| 6 | an östlich gerichteten Küsten |
| 7 | im Küstengebiet |
| 8 | von Westen her |
| 9 | von Osten her |
| x | keine Angabe |
Bemerkung zu o
Die Ziffer o wird verwendet, um die Angaben über die einzelnen Elemente
zu lokalisieren.
af = spezielle Windstärkeangaben
| Ziffer af | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | schwachwindig werdend |
| 1 | langsam zunehmend |
| 2 | zunehmend |
| 3 | rasch zunehmend |
| 4 | langsam abnehmend |
| 5 | abnehmend |
| 6 | rasch abnehmend |
| 7 | wechselnd (zwischen den in der zugehörigen Gruppe angegebenen Windstärken) |
| 8 | böig |
| 9 | Schauer- und Gewitterböen |
| x | keine Angabe |
f3 = wie f1 f4 = wie f2 Bemerkungen zu af Die Ziffer af wird verwendet, um die Windstärke gegebenenfalls näher zu charakterisieren. Wurden Schauer- oder Gewitterböen vorhergesagt, dann kann mit der Ziffer af die Windstärke angegeben werden, die in den Schauer- oder Gewitterböen erreicht wird. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u f : f 56xxx xx978 bedeutet: Windstärke 5 bis 6 Beaufort, in Schauer- oder Gewitterböen 7 bis 8 Beaufort. f 45xxx 14256 bedeutet: Windstärke 4 bis 5 Beaufort, später im Ostteil auf 5 bis 6 Beaufort zunehmend. s = Kennbuchstabe für Windseevorhersage s1 = Windsee nach der Petterssen-Skale
| Ziffer s1 | Bezeichnung der Windsee |
|---|---|
| 0 | völlig ruhige, spiegelglatte (glasige) See |
| 1 | ruhige, gekräuselte See |
| 2 | schwach bewegte See |
| 3 | leicht bewegte See |
| 4 | mäßig bewegte See |
| 5 | grobe See |
| 6 | sehr grobe See |
| 7 | hohe See |
| 8 | sehr hohe See |
| 9 | außergewöhnlich schwere See |
| x | keine Angabe |
s2 = wie s1, mit voranstehendembiss3 = wie s1 s4 = wie s2 Bemerkungen zu s, s1, s2, s3, s4 1. Der Buchstabe s bedeutet, daß eine Windseevorhersage folgt. 2. Als Windsee wird diejenige Erscheinung der Wasseroberfläche bezeich- net, die unter unmittelbarer Einwirkung des am Ort herrschenden Windes entsteht. 3. Durch die Ziffer s1 und s2 bzw. s3 und s4 in einer Zusatzgruppe erfolgt die Angabe des zu erwartenden Intervalls der Windsee. Wird zur Ver- zifferung der Windseevorhersage nur eine Ziffer benötigt, also s1 bzw. in Zusatzgruppen s3, so wird s2 bzw. s4 gleich x gesetzt. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Windsee Ziffer s1s2 Windsee 3 bis 4 (= leicht bis mäßig bewegte See) 3 4 Windsee um 4 (vorwiegend mäßig bewegte See) 4 x as = spezielle Windseeangaben
| Ziffer as | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | abklingende Windsee |
| 1 | langsam zunehmend |
| 2 | zunehmend |
| 3 | rasch zunehmend |
| 4 | langsam abnehmend |
| 5 | abnehmend |
| 6 | rasch abnehmend |
| 7 | wechselnd (zwischen den in der zugehörigen Gruppe angegebenen Windseestufen) |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu as Die Ziffer as dient der Beschreibung des speziellen Verhaltens der Wind- see im Vorhersagezeitraum. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u s : s 45xxx 2x534 bedeutet: Windsee 4 bis 5, vorübergehend abnehmend auf 3 bis 4. s 2x8x0 bedeutet: Windsee um 2, etwas ab 12. Stunde nach Ausgabe der Vorhersage abklingend. v = Kennbuchstabe für Sichtvorhersagen v1 = horizontale Sichtweite
| Ziffer | Sichtweite | Bezeichnung in | |
|---|---|---|---|
| v1 | in Kabellängen bzw. Seemeilen | in Metern bzw. Kilometern | Seewetter- berichten |
| 1 | unter ¼ Kblg. | unter 50 m | } Nebel |
| 1 | ¼ - 1 Kblg. | 50 - 200 m | |
| 2 | 1 - 3 Kblg. | 200 - 500 m | |
| 3 | 3 - 5 Kblg. | 500 - 1000 m | |
| 4 | ½ - 1 sm | 1 - 2 km | stark diesig |
| 5 | 1 - 2 sm | 2 - 4 km | leicht diesig |
| 6 | 2 - 5 sm | 4 - 10 km | mäßige Sicht |
| 7 | 5 - 11 sm | 10 - 20 km | mittelgute Sicht |
| 8 | 11 - 27 sm | 20 - 50 km | gute Sicht |
| 9 | 27 oder mehr sm | 50 oder mehr km | sehr gute Sicht |
| x | keine Angabe | ||
v2 = wie v1, mit voranstehendembisv3 = wie v1 v4 = wie v2 Bemerkungen zu v, v1, v2, v3, v4 1. Der Buchstabe v bringt zum Ausdruck, daß eine Sichtvorhersage folgt. 2. Mit den Ziffern v1 und v2 bzw. v3 und v4 in Zusatzgruppen wird die horizontale Sichtweite nach den in Seewetterberichten üblichen Sicht- begriffen ausgedrückt. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Sichtweite Ziffer v1v2 mäßige bis mittlere Sicht 6 7 leicht bis stark diesig 5 4 gute Sicht 8 x av = spezielle Sichtangaben
| Ziffer av | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | stark wechselnd |
| 1 | langsam aufbessernd |
| 2 | aufbessernd |
| 3 | rasch aufbessernd |
| 4 | langsam abnehmend |
| 5 | abnehmend |
| 6 | rasch abnehmend |
| 7 | diesig werdend |
| 8 | neblig werdend |
| 9 | diesig oder neblig werdend |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu av Die Ziffer av dient zur Schilderung der zeitlichen oder örtlichen Änderungs- tendenz der Sichtverhältnisse im Vorhersagezeitraum. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u v : v 76xx5 98643 bedeutet: Mittlere bis mäßige Sicht, abnehmend, etwa ab 18. Stunde von Westen her rasch abnehmend, diesig bis neblig. v 2x191 bedeutet: Nebel, später von Osten her langsam aufbessernd. n = Kennbuchstabe für Bewölkungsvorhersage n1 = Bedeckungsgrad des Himmels mit Wolken
| Ziffer n1 | Bezeichnung | Bedeckungsgrad in Zehnteln |
|---|---|---|
| 0 | wolkenlos | 0/10 |
| 1 | heiter | 1 - 3/10 |
| 2 | wolkig | 4 - 8/10 |
| 3 | stark bewölkt | 6 - 10/10 |
| 4 | bedeckt | 10/10 |
| 5 | wechselnd bewölkt | 0 - 10/10 |
| 6 | wechselnd, vorwiegend stark bewölkt | vorwiegend 4- 10/10 |
| x | keine Angabe |
n2 = wie n1, mit voranstehendembisBemerkungen zu n, n1, n2, n3, n4 1. n ist der Kennbuchstabe für eine Bewölkungsvorhersage. 2. Der vorhergesagte Bewölkungsgrad wird durch die Ziffern n1 und n2 bzw. n3 und n4 gemeldet. Falls nur die Ziffer n1 bzw. bei Zusatz- gruppe die Ziffer n3 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer n2 bzw. die Ziffer n4 durch den Buchstaben x. B e i s p i e l e : Vorhergesagter Bewölkungsgrad Ziffer n1n2 Wolkenlos 0 x wolkig bis heiter 2 1 an = spezielle Bewölkungsangaben
| Ziffer an | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | abnehmend |
| 1 | zunehmend |
| 2 | wechselnd(zwischen den in der zugehörigen Gruppe angegebenen Bedeckungsgraden) |
| 3 | aufklarend |
| 4 | aufheiternd |
| 5 | auflockernd |
| 6 | Bewölkungsabnahme |
| 7 | Bewölkungszunahme |
| 8 | Eintrübung |
| x | keine Angabe |
n3 = wie n1 n4 = wie n2 Bemerkungen zu an an gibt die Änderung des Bewölkungsgrades während des Vorhersagezeit- raumes an. Ist keine Änderung gegenüber den in n1 und n2 bzw. n3 und n4 gemachten Angaben zu erwarten, wird an gleich x gesetzt. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n zu n : n 42xx 834xx bedeutet: Bedeckt bis wolkig, etwa ab 12. Stunde im West- teil aufheiternd. n 127x8 bedeutet: Heiter bis wolkig, etwa ab 6. Stunde Eintrübung. h = Kennbuchstabe für Wolkenhöhenvorhersagen h1 = Höhe der Untergrenze der Wolken
| Ziffer h1 | Wolkenhöhen in Metern |
|---|---|
| 0 | 0 - 50 |
| 1 | 50 - 100 |
| 2 | 100 - 200 |
| 3 | 200 - 300 |
| 4 | 300 - 600 |
| 5 | 600 - 1000 |
| 6 | 1000 - 1500 |
| 7 | 1500 - 2000 |
| 8 | 2000 - 2500 |
| 9 | oberhalb 2500 |
| x | keine Angabe |
h2 = wie h1, mit voranstehendembish3 = wie h1 h4 = wie h2 Bemerkungen zu h, h1, h2, h3, h4 1. Der Buchstaben h leitet die Gruppe(n) für die Vorhersage von Wolken- untergrenzen ein. 2. Mit h1 und h2 bzw. h3 und h4 in Zusatzgruppen wird die Höhe der Wolkenuntergrenze nach Stufen angegeben. Dabei ist zu beachten, daß Wolkenfetzen, soweit diese weniger als 2 Zehntel der Himmelsbedek- kung ausmachen, unberücksichtigt bleiben, wenn darüber noch um- fangreiche Wolken vorhanden sind. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Wolkenuntergrenze Ziffer h1h2 40 bis 800 m 4 5 1500 bis 2000 m 7 x oberhalb 2500 m 9 x ah = spezielle Wolkenhöhenangaben
| Ziffer ah | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | vorwiegend |
| 1 | anhebend |
| 2 | rasch anhebend |
| 3 | stärker anhebend |
| 4 | absinkend |
| 5 | rasch absinkend |
| 6 | stärker absinkend |
| 7 | innerhalb der Niederschläge |
| 8 | wechselnd |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu ah ah gibt die zeitliche und örtliche Änderungstendenz der Wolkenuntergrenze im Vorhersagezeitraum an. Beispiele für Angaben zu h: h 67xxx 1x19x bedeutet: Wolkenuntergrenze 1000 bis 2000 m,später an- hebend auf oberhalb 2500 m. h 23203 9706x bedeutet: Wolkenuntergrenze 100 bis 300 m, vorübergehend örtlich stärker anhebend, etwa ab 18. Stunde im Küstengebiet vorwiegend 1000 bis 1500 m. r = Kennbuchstabe für Niederschlagsvorhersagen r1 = Art der Niederschläge
| Ziffer r1 | Niederschlagsart |
|---|---|
| 0 | kein Niederschlag |
| 1 | im allgemeinen niederschlagsfrei |
| 2 | Sprühregen |
| 3 | Regen |
| 4 | Schneeregen |
| 5 | Schnee |
| 6 | Regenschauer |
| 7 | Schneeschauer |
| 8 | Graupel- oder Hagelschauer |
| 9 | Gewitterschauer |
| x | keine Angaben |
r2 = wie r1, mit voranstehendemoderr3 = wie r1 r4 = wie r1 Bemerkungen zu r, r1, r2, r3, r4 1. Jeder Niederschlagsvorhersage beginnt mit dem einzeln stehenden Buch- staben r. 2. Zur Angabe der Art der Niederschläge benutzt man die Ziffer r1 und r2 bzw. r3 und r4 in Zusatzgruppen. Falls nur die Ziffer r1 bzw. bei einer Zusatzgruppe r3 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer r2 bzw. r4 durch den Buchstaben x. B e i s p i e l e : Vorhergesagter Neiderschlag Ziffer r1r2 Schneeregen 4 x Regen oder Sprühregen 3 2 Graupel oder Hagelschauer 8 x ar = spezielle Niederschlagsangaben
| Ziffer ar | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | geringfügig, etwas |
| 1 | leicht |
| 2 | stark |
| 3 | Aufkommen von |
| 4 | nachlassend |
| 5 | aufhörend |
| 6 | übergehend in |
| 7 | vorwiegend schauerartig |
| 8 | schauerartig |
| 9 | gewittrig |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu ar Die Ziffer ar wird verwendet, um die Niederschläge näher zu charakteri- sieren. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u r : r 3xxxx 7867x bedeutet: Regen, etwa ab 6. Stunde von Westen her über- gehend in Schneeschauer. r 0xxxx bedeutet: keine Niederschläge. Das Beispiel besagt also, daß der Kennbuchstabe r mit einer fünfstelligen Gruppe in der vorstehenden Art auch dann gegeben werden muß, wenn der Vorhersageurtext die WendungNiederschläge keineenthält. r 5x885 bedeutet: Schneefall, etwa von der 12. Stunde an von Westen her aufhörend. t = Kennbuchstabe für Temperaturvorhersagen at = Tendenz der Temperaturänderung
| Ziffer at | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | ohne wesentliche Änderung |
| 1 | langsam ansteigend |
| 2 | ansteigend |
| 3 | rasch ansteigend |
| 4 | langsam absinkend |
| 5 | absinkend |
| 6 | rasch absinkend |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu t und at 1. Jede Temperaturvorhersage beginnt mit dem einzeln stehenden Buch- staben t. 2. Die Ziffer at charakterisiert die Temperaturentwicklung während des Vorhersagezeitraumes. t1t1 = Temperatur über See in ganzen Graden Celsius t2t2 = wie t1t1, mit voranstehendembist3 = Temperaturänderungen in ganzen Grad Celsius t4 = wie t3, mit voranstehendembisBemerkungen zu t1,t1 und t2t2 1. Zur Angabe der zu erwartenden Temperaturen benutzt man die Ziffern t1,t1 und t2t2. Falls nur die Ziffer t1,t1 benötigt werden, ersetzt man die die Ziffer t2t2 durch die Buchstaben xx. 2. Bei negativen Temperaturen wird zum vorhergesagten Wert 50 addiert (s. letztes Beispiel). B e i s p i e l e : Vorhergesagte Temperatur Ziffer t1 t1 t2 t2 um 3 Grad 0 3 x x 10 bis 12 Grad 1 0 1 2 minus 8 bis minus 10 Grad 5 8 6 0 Bemerkungen zu t3 und t4 Mit t3 und t4 wird die Temperaturänderung in ganzen Graden Celsius ohne Rücksicht auf deren Vorzeichen angegeben. Das Vorzeichen ergibt sich aus den Angaben zu der Ziffer at. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u t : t 10608 88623 bedeutet: Temperatur langsam ansteigend, 6 bis 8 Grad, etwa ab 12. Stunde von Westen her rasch absinkend um 2 bis 3 Grad. t x5658 14556 bedeutet: Temperaturen minus 6 bis minus 8 Grad, später im Ostteil absinkend um 5 bis 6 Grad (also auf minus 11 bis minus 14 Grad). u = Kennbuchstabe für Vorhersagen der relativen Luftfeuchtigkeit über See u1 = relative Luftfeuchtigkeit nach folgender Stufenskala
| Ziffer u1 | Relative Feuchte |
|---|---|
| 0 | unter 55 Prozent |
| 1 | 55 bis 60 Prozent |
| 2 | 60 bis 65 Prozent |
| 3 | 65 bis 70 Prozent |
| 4 | 70 bis 75 Prozent |
| 5 | 75 bis 80 Prozent |
| 6 | 80 bis 85 Prozent |
| 7 | 85 bis 90 Prozent |
| 8 | 90 bis 95 Prozent |
| 9 | 95 bis 100 Prozent |
| x | keine Angabe |
u2 = wie u1, mit vorangestehendembisu3 = wie u1 u4 = wie u2 Bemerkungen zu u und u1u2 1. Jede Vorhersage der relativen Feuchtigkeit beginnt mit dem ein- zeln stehenden Buchstaben u. 2. Zur Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit benutzt man die Ziffern u1u2 nach einer Stufenskala. Falls nur die Ziffer u1 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer u2 durch den Buchstaben x. B e i s p i e l e : Vorhergesagte relative Luftfeuchtigkeit Ziffer u1u2 80 bis 85 Prozent 6 x 88 bis 95 Prozent 7 8 au = Tendenz der Änderung der relativen Luftfeuchtigkeit
| Ziffer au | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | ohne wesentliche Änderung |
| 1 | langsam ansteigend |
| 2 | ansteigend |
| 3 | rasch ansteigend |
| 4 | langsam absinkend |
| 5 | absinkend |
| 6 | rasch absinkend |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu au und u3u4 1. Mit der Ziffer au wird die Entwicklung der relativen Luftfeuchtigkeit beschrieben. 2. Die Ziffern u3u4 werden zur Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit nach einer Stufenskala benutzt. Falls nur die Ziffer u3 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer u4 durch den Buchstaben x. B e i s p i e l e f ü r d i e A n g a b e n z u u : u 9x0xx 7x556 bedeutet: Relative Luftfeuchtigkeit anfangs 95 bis 100 Prozent, etwa ab 6. Stunde absinkend auf 75 bis 85 Prozent. u 45x00 bedeutet: Relative Luftfeuchte 70 bis 80 Prozent, ohne wesentliche Änderung. p = Kennbuchstabe für Luftdruckangaben p1p1 = Luftdruck im Vorhersagegebiet zum Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage in ganzen Millibar unter Weglassung der Hunderter- und Tau- senderziffern.
| Ziffer p1p1 | Luftdruck |
|---|---|
| 50 | 950 Millibar |
| 51 | 951 Millibar |
| .. | … |
| 99 | 999 Millibar |
| 00 | 1000 Millibar |
| 01 | 1001 Millibar |
| .. | … |
| 48 | 1048 Millibar |
| 49 | 1049 Millibar |
| xx | keine Angabe |
p2p2 = wie p1p1, mit voranstehendembisap = Luftdrucktendenz zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage
| Ziffer ap | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | ohne wesentliche Änderung |
| 1 | schwach steigend |
| 2 | steigend |
| 3 | stark steigend |
| 4 | schwach fallend |
| 5 | fallend |
| 6 | stark fallend |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu p, p1p1, p2p2 und ap 1. p ist der Kennbuchstabe für Luftdruckangaben. Diese Luftdruckangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage, sie sind also nicht als Vorhersage zu betrachten. 2. Mit p1p1 und p2p2 wird das Luftdruckintervall im Vorhersagegebiet zum Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage begrenzt. Die Ziffern p1p1 werden für Luftdruckwerte von 950 bis 999 Millibar unter Weglassung der 9-Hundert-Millibar-Ziffer, also mit den Zahlen 50 bis 99 angegeben. Die Luftdruckwerte von 1000 bis 1049 Millibar werden unter Weg- lassung der 1-Tausend-Millibar-Ziffer und der 0-Hundert-Millibar- Ziffer, also mit den Zahlen 00 bis 49 gemeldet. Für die Ziffern p2p2 gilt das gleiche. 3. Mit der Ziffer ap wird die Luftdrucktendenz im Vorhersagegebiet zum Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage angegeben. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u p : p 70902 bedeutet: Luftdruck im Vorhersagegebiet zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage 970 bis 990 Millibar, Tendenz zu diesem Zeitpunkt steigend. p 90104 bedeutet: Luftdruck im Vorhersagegebiet zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage 990 bis 1010 Millibar, Tendenz schwach fallend. c = Kennbuchstabe für Stromgeschwindigkeitsvorhersagen c1 = Stromgeschwindigkeitsangaben
| Ziffer c1 | Stromgeschwindigkeiten |
|---|---|
| 0 | Stillwasser |
| 1 | sehr schwache Strömungen (bis etwa 0,2 sm/h) |
| 2 | schwache Strömungen (bis etwa 0,4 sm/h) |
| 3 | leichte Strömungen (bis etwa 0,8 sm/h) |
| 4 | mäßige Strömungen (bis etwa 1,5 sm/h) |
| 5 | starke Strömungen (bis etwa 3 sm/h) |
| 6 | sehr starke Strömungen (über 3 sm/h) |
| 7 | schwache bis leichte Strömungen |
| 8 | leichte bis mäßige Strömungen |
| 9 | mäßige bis starke Strömungen (bis etwa 0,8 sm/h) |
| x | keine Angabe |
c2 = c1 c0 = Tendenz der Stromgeschwindigkeitsänderung bei Orts- veränderung
| Ziffer c0 | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | im ganzen Vorhersagegebiet keine wesentlichen Unterschiede zu erwarten |
| 1 | nach Norden hin langsamere Strömung zu erwarten |
| 2 | nach Osten hin langsamere Strömung zu erwarten |
| 3 | nach Süden hin langsamere Strömung zu erwarten |
| 4 | nach Westen hin langsamere Strömung zu erwarten |
| 5 | nach Norden hin schnellere Strömung zu erwarten |
| 6 | nach Osten hin schnellere Strömung zu erwarten |
| 7 | nach Süden hin schnellere Strömung zu erwarten |
| 8 | nach Westen hin schnellere Strömung zu erwarten |
| x | keine Angabe |
Allgemeines zu Stromvorhersagen
1. Die vollständige Stromvorhersage besteht immer aus einer mit dem
Buchstaben c eingeleiteten Stromgeschwindigkeitsgruppe und einer mit
dem Buchstaben m eingeleiteten Stromrichtungsgruppe.
Als Stromrichtung gilt diejenige, in die der Strom setzt (also entgegen-
gesetzt zur Windrichtungsangabe).
2. Die Strömungsangaben sind immer auf die Mitte des angegebenen Vor-
hersagegebietes (d. h. im allgemeinen der Flächenschwerpunkt) be-
zogen.
3. Unter Strömung ist hier der Oberflächenstrom zu verstehen, der sich
zusammensetzen kann aus periodischen Gezeitenstromanteilen un dem
unperiodischen Reststromanteil.
4. Bei Stromrichtungsangaben ist zu berücksichtigen, daß sich nicht immer
der örtlichen Windrichtung entsprechen müssen.
5. Für Schiffsversetzungen ist zu berücksichtigen, daß sie aus Stromver-
setzungen und Windversetzungen (je nach der dem Winde dargebo-
tenen Angriffsfläche) resultieren.
B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u c :
c 03800 bedeutet: Anfangs leichte Strömungen (bis etwa 0,8 sm/h), etwa
ab 12. Stunde Stillwasser ohne wesentliche Unterschiede im ganzen Vor-
hersagegebiet.
c 40742 bedeutet: Etwa bis zur 6. Stunde Stillwasser, dann Übergang zu
mäßigen Strömungen (bis etwa 1,5 sm/h), die nach Osten hin langsamer
werden.
m = Kennbuchstabe für Stromrichtungsvorhersagen
m1 = Stromrichtungsvorhersagen
| Ziffer m1 | Stromrichtung |
|---|---|
| 0 | kenternd |
| 1 | Strom setzt überwiegend in NE-liche Richtungen |
| 2 | Strom setzt überwiegend in E-liche Richtungen |
| 3 | Strom setzt überwiegend in SE-liche Richtungen |
| 4 | Strom setzt überwiegend in S-liche Richtungen |
| 5 | Strom setzt überwiegend in SW-liche Richtungen |
| 6 | Strom setzt überwiegend in W-liche Richtungen |
| 7 | Strom setzt überwiegend in NW-liche Richtungen |
| 8 | Strom setzt überwiegend in N-liche Richtungen |
| 9 | wechselnde Richtungen |
| x | keine Angaben |
m2 = mm1 m0 = voraussichtliche Stromrichtungsänderung bei Orts- veränderung
| Ziffer m0 | Richtungsänderungen des Stromes |
|---|---|
| 0 | keine wesentliche Richtungsänderungen zu erwarten |
| 1 | nach Norden hin rechtsdrehend |
| 2 | nach Osten hin rechtsdrehend |
| 3 | nach Süden hin rechtsdrehend |
| 4 | nach Westen hin rechtsdrehend |
| 5 | nach Norden hin linksdrehend |
| 6 | nach Osten hin linksdrehend |
| 7 | nach Süden hin linksdrehend |
| 8 | nach Westen hin linksdrehend |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu Stromrichtungsangaben SieheAllgemeines zu Stromvorhersagenauf Seite 74. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u m : m 0180x bedeutet: Strom setzt anfangs überwiegend in nordöstliche Rich- tung und wird ab etwa 12. Stunde kentern. m 44726 bedeutet: Etwa bis zur 6. Stunde Strom in südliche Richtungen, etwa ab 6. Stunde überwiegend Oststrom, nach Osten hin linksdrehend. B e i s p i e l e f ü r v o l l s t ä n d i g e S t r o m v o r h e r s a g e ( a l s o f ü r c u n d m ) : c 03800 m 018xx bedeutet: Anfangs leichte nordöstliche Strömungen, etwa ab 12. Stunde Übergang zu Stillwasser ohne wesentliche Unterschiede im ganzen Vorhersagegebiet. c 40742 m 4x722 bedeutet: Etwa bis zur 6. Stunde Stillwasser, dann Über- gang zu mäßigen östlichen Strömungen, die nach Osten hin nachlassen und rechtsdrehen. Allgemeines zu Vorhersagen von Wellenelementen 1. Der Seegang wird hier als ein derart unregelmäßig zusammengesetztes Gemisch aus Einzelwellen aufgefaßt, daß man nicht erwarten darf, nur die angegebenen Daten anzutreffen. Man muß immer dasGemischim Auge behalten. 2. Die angegebenen Werte sind bei ausgereiftem Seegang, d. h. nach anhaltender Einwirkung des Windes, zu erwarten. q = Kennbuchstabe für Wellenvorhersagen qz = Tendenz der zeitlichen Änderung des Seegangs
| Ziffer qz | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | Während des Vorhersagezeitraumes wird sich der Seegang etwa in den angegebenen Ausmaßen halten. |
| 1 | Der Seegang wird langsam zunehmen und die angegebenen Maße erreichen |
| 2 | Der Seegang wird schnell zunehmen und die angegebenen Maße erreichen |
| 3 | Der Seegang wird langsam abnehmen und die angegebenen Maße erreichen |
| 4 | Der Seegang wird schnell abnehmen und die angegebenen Maße erreichen |
| 5 | Der Seegang wird in allen Elementen vorübergehend um etwa 1 Stufe zunehmen und dann abnehmend die angegebenen Werte erreichen |
| 6 | Der Seegang wird in allen Elementen vorübergehend um etwa 2 Stufe zunehmen und dann abnehmend die angegebenen Werte erreichen |
| 7 | Der Seegang wird vorübergehend in allen Elementen um etwa 1 Stufe abnehmen und dann zunehmend die angegebenen Werte erreichen |
| 8 | Der Seegang wird vorübergehend in allen Elementen um etwa 2 Stufe abnehmen und dann zunehmend die angegebenen Werte erreichen |
| 9 | Mit Nachlassen des Windes wird die Windsee zurückgehen und nur eine Dünung in den angegebenen Maßen zurückbleiben |
| x | keine Angabe |
q0 = Tendenz der Seegangsänderung bei Ortsänderung
| Ziffer q0 | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | im ganzen Vorhersagegebiet keine wesentlichen Unterschiede in den Wellenelementen zu erwarten |
| 1 | Wellenelemente werden nach Norden hin kleiner |
| 2 | Wellenelemente werden nach Osten hin kleiner |
| 3 | Wellenelemente werden nach Süden hin kleiner |
| 4 | Wellenelemente werden nach Westen hin kleiner |
| 5 | Wellenelemente werden nach Norden hin größer |
| 6 | Wellenelemente werden nach Osten hin größer |
| 7 | Wellenelemente werden nach Süden hin größer |
| 8 | Wellenelemente werden nach Westen hin größer |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu q Mit dem Buchstaben q wird die Gruppe angekündigt, die Vorhersagen von Windelementen enthält. Bemerkungen zu qz Der BegriffSeegangwird hier als Zusammenfassung aller Wellen- elemente gebraucht. hw = voraussichtliche mittlere maximale (charakteri- sche) Wellenhöhe
| Ziffer hw | Mittelwert der größten Wellenhöhen |
|---|---|
| 0 | kleiner als ¼ m |
| 1 | zwischen ¼ und ½ m |
| 2 | zwischen ½ und 1 m |
| 3 | zwischen 1 und 1½ m |
| 4 | zwischen 1½ und 2 m |
| 5 | zwischen 2 und 2½ m |
| 6 | zwischen 2½ und 3 m |
| 7 | zwischen 3 und 3½ m |
| 8 | über 3½ m |
| 9 | brandende Grundsee |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu hw 1. Unter Wellenhöhe ist immer der lotrechte Abstand zwischen Wellen- kamm und Wellental zu verstehen. 2. Die hier vorhergesagte Wellenhöhe ist immer diecharakteristischeWellenhöhe, d. i. die Wellenhöhe des Seegangs, die ein Beobachter er- mitteln würde, der die kleineren Wellen zu übersehen pflegt (wie das meistens der Fall ist). Hier ist der Mittelwert des höchsten Drittels aller Wellen gemein. 3. Der Mittelwert aus allen Wellenhöhen - auch die kleineren gehörig berücksichtigt - beträgt etwa 60 bis 65 Prozent des angegebenen Wertes. 4. Der Mittelwert der maximalen Wellenhöhe - des höchsten Zehntels aller Wellen - liegt um 25 bis 30 Prozent höher. 5. Die häufigsten Wellen haben etwa 80 Prozent der angegebenen Höhe. lw = voraussichtlich vorherrschende mittlere Wellenlänge
| Ziffer lw | Vorherrschende mittlere Wellenlänge |
|---|---|
| 0 | überwiegend unter 3 m |
| 1 | überwiegend unter 8 m |
| 2 | allgemein zwischen 8 und 18 m |
| 3 | allgemein zwischen 18 und 25 m |
| 4 | allgemein zwischen 25 und 32 m |
| 5 | allgemein zwischen 32 und 43 m |
| 6 | allgemein zwischen 43 und 54 m |
| 7 | allgemein zwischen 54 und 67 m |
| 8 | allgemein zwischen 67 und 80 m |
| 9 | über 80 m |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu lw Der vorhergesagte Wert ist als die mittlere Wellenlänge aufzufassen, das ist der im Mittel aus allen - (den leicht übersehenen) kurzen als auch langen - Wellen zu erwartende Abstand zwischen zwei aufeinander- folgenden Kämmen vonscheinbarenEinzelwellen. Eine Luftaufnahme würde diesen Wert am besten erkennen lassen. pw = voraussichtliche mittlere Wellenperiode
| Ziffer pw | Mittelwert der Periode |
|---|---|
| 0 | kleiner als 1 Sekunde |
| 1 | zwischen 1 und 2 Sekunden |
| 2 | zwischen 2 und 3 Sekunden |
| 3 | zwischen 3 und 4½ Sekunden |
| 4 | zwischen 4½ und 6 Sekunden |
| 5 | zwischen 6 und 7½ Sekunden |
| 6 | zwischen 7½ und 9½ Sekunden |
| 7 | zwischen 9½ und 11½ Sekunden |
| 8 | zwischen 11½ und 13½ Sekunden |
| 9 | über 13½ Sekunden |
| x | keine Angabe |
Bemerkungen zu pw 1. Unter Wellenperiode ist der zeitliche Abstand in Sekunden zu ver- stehen, in dem die Wellen an einem festen Ort (Schiff ohne Fahrt) auf- einanderfolgen. 2. Wenn man den Seegang alsWellengemischauffaßt, muß man auch erwarten, daß kürzere und längere Perioden auftreten werden. Daher wird hier unter pw der Mittelwert verstanden, den man bei längerer Beobachtung des Seegangs ermitteln würde. 3. Die energieriechsten Wellen haben eine Periode, die etwa 40 Prozent länger ist als der Mittelwert. 4. Die untere und obere Grenzperiode, zwischen denen etwa 92 Prozent aller Perioden liegen (das gibt schon ein praktisch ungefälschtes Bild des Seegangs), weichen um folgende Spannen vom Mittelwert ab: Obere Grenzperiode 180 bis 220 Prozent des vorhergesagten Mittelwertes, untere Grenzperiode 30 bis 60 Prozent des vorhergesagten Mittelwertes. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u q : q 03434 bedeutet: Während des Vorhersagezeitraumes wird sich der See- gang etwa in folgenden Maßen halten: Wellenhöhe 1 bis 1½ m, Wellen- länge 25 bis 32 m, Wellenperiode 3 bis 4½ s. Nach Westen hin werden die Werte geringer. q 92852 bedeutet: Nach Abflauen des Windes wird eine Dünung mit folgen- den Werten zurückbleiben: Wellenhöhe ½ bis 1 m, Wellenlänge 67 bis 80 m, Wellenperiode 6 bis 7½ s. Nach Osten hin nehmen die Maße ab. w = Kennbuchstabe für Wasserstandsvorhersagen w1w1 = Wasserstand zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage in Dezimeter (dm), bezogen auf Normal-Null = 50 dm. wd = Betrag der Wasserstandsänderungen bis zum angegebenen Tendenzwechsel
| Ziffer wd | Wasserstandsänderung |
|---|---|
| 0 | keine wesentliche Änderung zu erwarten; Wasserstände schwanken um etwa 1 dm um den angegebenen Wert |
| 1 | 1 bis 3 dm Änderung |
| 2 | 3 bis 5 dm Änderung |
| 3 | 5 bis 7 dm Änderung |
| 4 | 7 bis 9 dm Änderung |
| 5 | 9 bis 11 dm Änderung |
| 6 | 11 bis 13 dm Änderung |
| 7 | 13 bis 15 dm Änderung |
| 8 | 15 bis 17 dm Änderung |
| x | keine Angabe |
B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u w : w 5642x bedeutet: Wasserstand steht zu Beginn des Vorhersagezeitraumes 6 dm über Normal und wird schnell um etwa 8 dm weitersteigen. w 453x5 bedeutet: Wasserstand steht 5 dm unter Normal und wird zu- nächst um 5 bis 7 dm weiter fallen, um dann 4 bis 6 dm anzusteigen. w 5451x bedeutet: Wasserstand steht 4 dm unter Normal und wird etwa 10 dm langsam weiter steigen. Bemerkungen zu w Mit dem einzeln stehenden Buchstaben w wird die Vorhersage der Wasser- stände eingeleitet. Bemerkungen zu w1w1 1. Die Wasserstände werden entsprechend der Haltung der Pegel an der Ostseeküste der DDR auf einen Pegelnullpunkt bezogen, der 500 cm unter dem Normal-Null der Landeshöhenmessung liegt. Demzufolge wird der Wasserstand in Höhe des Normal-Null, das in deutschen See- karten der Ostsee dem Seekarten-Null entspricht, mit 50 dm bezeichnet. 2. Um die Wasserstandsvorhersage zweckmäßig ausnutzen zu können, gibt w1w1 den Wasserstand zum Ausgabezeitpunkt der Vorhersage an. Dieser Wert ist als der Bezugswert für die folgenden Angaben anzu- sehen B e i s p i e l e z u w 1 w 1 : Wasserstand zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage Ziffer w1w1 5 Dezimeter über Normal 55 10 Dezimeter (= 1 m) unter Normal 40 10 Dezimeter über Normal 60 w1z = zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs steigenden Tendenzen
| Ziffer w1z | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | Schwankungen erfolgen im halbtägigen Gezeitenrhythmus |
| 1 | gleichmäßig steigend um den angegebenen Betrag |
| 2 | schnell steigend um den angegebenen Betrag und dann gleich- bleibend |
| 3 | langsam steigend um den angegebenen Betrag und dann gleichbleibend |
| 4 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 2 bis 4 dm fallend |
| 5 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 4 bis 6 dm fallend |
| 6 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 6 bis 8 dm fallend |
| 7 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 2 bis 4 dm fallend |
| 8 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 4 bis 6 dm fallend |
| 9 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 6 bis 8 dm fallend |
| x | keine Angabe |
w2z = zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs fallender Tendenzen
| Ziffer w2z | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | praktisch gleichbleibender Wasserstand |
| 1 | gleichmäßig fallend um den angegebenen Betrag |
| 2 | schnell fallend um den angegebenen Betrag und dann gleich- bleibend |
| 3 | langsam fallend um den angegebenen Betrag und dann gleichbleibend |
| 4 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 2 bis 4 dm steigend |
| 5 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 4 bis 6 dm steigend |
| 6 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 6 bis 8 dm steigend |
| 7 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 2 bis 4 dm steigend |
| 8 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 4 bis 6 dm steigend |
| 9 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 6 bis 8 dm steigend |
| x | keine Angabe |
iz = voraussichtliche zeitliche Veränderung der Eislage
| Ziffer iz | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | Eislage unverändert |
| 1 | Eislage bessert sich |
| 2 | Eislage verschlechtert sich |
| 3 | Eis bricht auf |
| 4 | Eis öffnet sich weiter oder treibt ab |
| 5 | Eis wächst an, nimmt zu |
| 6 | Eis treibt an, schiebt sich zusammen |
| 7 | Eis friert zusammen |
| 8 | Gefahr von Packeiswällen oder Eispressungen |
| x | keine Angabe |
x = Füllbuchstabe /zur Wahrung der Fünfstelligkeit
der Gruppe)
V. Beispiele für Vorhersagen und Warnungen
B e i s p i e l 1 :
Folgende Vorhersage ist zu verschlüsseln: Vorhersage vom 5. 8. 1959,
12.30 Uhr, gültig für die westliche Ostsee bis 6. 8. 1959, 12.30 Uhr.
1. Wind: West bis Nordwest, 4 bis 5, in der zweiten Nachthälfte auf Süd-
west rückdrehend und gegen Morgen zunehmend auf 5 bis 6.
2. Windsee: 3 bis 4, gegen morgen zunehmend, 5 bis 5.
3. Sicht: 2 bis 5 sm, nachts und morgens strichweise diesig, örtlich neblig.
4. Bewölkung: Wolkig bis heiter, Untergrenzen in 1000 bis 1500 m, nachts
vorwiegend oberhalb 2500 m.
5. Niederschläge: Nachmittags im Westteil gewittrige Regenschauer.
6. Temperaturen über See: Bei 16 Grad Celsius.
7. Luftfeuchte: 80 bis 90 Prozent, nachts ansteigend, 90 bis 100 Prozent.
8. Luftdruck und -tendenz: 998 bis 1005 mb, schwach fallend.
Vorstehende Vorhersage verschlüsselt:
55522 05123 05201
d 67xxx 8x65x
f 45xxx 9x256
s 34xxx 9x245
v 6xxxx 71x45 70x03 9xx6x
n 21xxx
h 6xxxx 7x09x 9xx6x
r xxxxx 4396x
t x16xx
u 67xxx 7x289
p 98054
B e i s p i e l 2 :
Folgende Warnung ist zu verschlüsseln:
Sturmwarnung für die Bezirke 1 bis 4, ausgegeben am 7. 12. 1958, 04.40 Uhr:
West bis Nordwest, 8 bis 9, später etwas rechtdrehend.
Vorstehende Warnung verschlüsselt:
55542 07044 14499
d 671x1
f 89xxx
B e i s p i e l 3 :
Folgende Vorhersage ist zu entschlüsseln:
55522 29120 04206
d 5xxxx
f 34xxx
s 2xxxx
v 6xxxx
n 2xxxx
t x1416
Vorstehende Vorhersage entschlüsselt:
Meteorologische Vorhersage vom 29., 12.00 Uhr für Ostteil mittlere Ostsee
gültig bis 18.00 Uhr.
1. Wind: Südwest, 3 bis 4.
2. Windsee: um 2.
3. Sicht: mäßig.
4. Bewölkung: wolkig.
5. Temperatur: 14 bis 16 Grad.
B e i s p i e l 4 :
55555 10123 05000
Vorstehende Vorhersage entschlüsselt:
Nebelwarnung für die westliche Ostsee aufgehoben am 10. (des laufenden
Monats), 12.30 Uhr.
B e i s p i e l 5 :
Folgende hydrologische Vorhersage ist zu verschlüsseln:
Vorhersage vom 15. 3. 1959, 18.00 Uhr für das Gebiet 150, Gültigkeitsdauer
12 Stunden.
1. Strömung: Bis zur 6. Stunde Stillwasser, nach der 6. Stunde leichte in
örtliche Richtung setzende Strömungen, im Südteil etwas schwächer
und nach Norden hin linksdrehend.
2. Wellenelemente: Die zu erwartenden mittleren maximalen Wellen-
höhen werden zwischen ½ und 1 m liegen. Die vorherrschende mittlere
Wellenlänge wird zwischen 8 und 18 m und die mittlere Periode bei
4 Sekunden liegen. Der Seegang wird langsam zunehmen und die an-
gegebenen Maße erreichen. Im Südteil sind kleinere Wellenelemente
zu erwarten.
3. Wasserstände: Anfangs 2 dm über NN, siw werden schnell um
7 bis 9 dm ansteigen und dann bis zum Ende des Vorhersagezeitraumes
um 4 bis 6 dm fallen.
4. Eis: im Vorhersagebereich ist mit Neueis zu rechnen, Eisstärken 2 bis
3 cm; es werden Behinderungen für Holzschiffe ohne Eisschutz auf-
treten; nach Westen werden die Eisverhältnisse günstiger, allgemein ist
mit weiteren Eiswachstum zu rechnen.
Vorstehende Vorhersage verschlüsselt:
55533 15180 15012
c 40733
m 4x725
q 12233
w 5245x
e 1145x
B e i s p i e l 6 :
Folgende Vorhersage ist zu entschlüsseln:
55533 09010 09024
c 52843
m 56870
q 32223
w 5825x
e 2443x
Vorherstehende Vorhersage entschlüsselt:
Hydrologische Vorhersage von9. (des laufenden Monats), 01.00 Uhr gültig
für die westliche und mittlere Ostsee. Gültigkeitsdauer 24 Stunden.
1. Strömung: Bis zur 12. Stunde (etwa 13 Uhr) schwache westliche Strö-
mungen, die sich danach zu mäßigen Strömungen verstärken und dann
nach Nordwesten setzen. Im Südteil des Gebietes werden schwächere
Strömungen erwartet, ohne wesentliche Richtungsänderungen.
2. Wellenelemente: Der Seegang wird auf folgende Werte langsam ab-
nehmen. Mittlere maximale Wellenhöhe ½ bis 1 m, vorherrschende
mittlere Wellenlänge 8 bis 18 m, zu erwartende mittlere Periode zwi-
schen 2 und 3 Sekunden. Im Südteil werden die Wellenelemente klei-
ner sein.
3. Wasserstände: Anfangs 8 dm über NN, noch um 3 bis 5 dm schnell an
steigend, dann 4 bis 6 dm fallend.
4. Eis: Schwaches Festeis (5 bis 10 cm stark), für starke Schiffe schwie-
riger Verkehr, im Westteil günstigere Verhältnisse, Eisdecke wird
aufbrechen.
B e i s p i e l 7 :
Folgende Warnung ist zu verschlüsseln:
Hochwasserwarnung vom 18. (des laufenden Monats), 06.30 Uhr für den
Greifswalder Bodden. Wasserstände anfangs bei Normal-Null (= 50 dm),
sie werden stetig um 13 bis 15 dm ansteigen.
Vorstehende Warnung verschlüsselt:
55546 18063 62799
w 5071x
Karte 1

Karte 2

Karte 3

Anlage 1

Anlage 2
Tabelle zur Reduktion des mit der Instrumentenkorrektur versehenen
Luftdrucks in Millibar auf Meeresspiegel| Höhe des Baro- | Lufttemperatur (Außentemperatur) | ||||||
| meters über dem | -30 | -20 | -10 | 0 | +10 | +20 | +30 |
| Meeresspiegel | Grad | Grad | Grad | Grad | Grad | Grad | Grad |
| 1 m | 0,2 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
| 2 m | 0,3 | 0,3 | 0,3 | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 0,2 |
| 3 m | 0,5 | 0,4 | 0,4 | 0,4 | 0,4 | 0,4 | 0,4 |
| 4 m | 0,6 | 0,6 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 |
| 5 m | 0,8 | 0,7 | 0,7 | 0,6 | 0,6 | 0,6 | 0,6 |
| 6 m | 0,9 | 0,8 | 0,8 | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,7 |
| 7 m | 1,1 | 1,0 | 0,9 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 |
| 8 m | 1,2 | 1,1 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
| 9 m | 1,4 | 1,3 | 1,2 | 1,1 | 1,1 | 1,1 | 1,1 |
| 10 m | 1,5 | 1,4 | 1,4 | 1,2 | 1,2 | 1,2 | 1,2 |
| 11 m | 1,6 | 1,5 | 1,4 | 1,3 | 1,3 | 1,3 | 1,3 |
| 12 m | 1,8 | 1,7 | 1,6 | 1,5 | 1,4 | 1,4 | 1,4 |
| 13 m | 1,9 | 1,8 | 1,7 | 1,6 | 1,6 | 1,6 | 1,6 |
| 14 m | 2,0 | 2,0 | 1,9 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,6 |
| Alle Werte sind positiv und zu addieren | |||||||
Anlage 3

Anlage 4
| 555bb | yyggg1 | aaag2g2 | |||||||||
| d | d1d2zoad | zoadd3d4 | zoadd3d4 | …… | h | h1h2zoah | zoahh3h4 | zoahh3h4 | …… | c | z1c1z1c2c0 |
| f | f1f2zoaf | zoaff3f4 | zoaff3f4 | …… | r | r1r2zoar | zoarr3r4 | zoarr3r4 | …… | m | z1m1z1m2m0 |
| s | s1s2zoas | zoass3s4 | zoass3s4 | …… | t | att1t2t2t2 | zoart3t4 | zoatt3t4 | …… | q | qzhwlwpwq0 |
| v | v1v2zoav | zoavv3v4 | zoavv3v4 | …… | u | u1u2zoau | zoauu3u4 | zoaut3u4 | …… | w | w1w1wdw1zw2z |
| n | n1n2zoan | zoann3n4 | zoann3n4 | …… | p | p1p1p2p2ap | …… | e | iki0izX | ||
Geheime Verschlußsache!
GVS Nr.: A 276 094
№ 000716. Ausfertigung
Gebrauchsanweisung
zur Überschlüsselung
hydrometeorologischer Meldungen
mit dem Verfahren KOBRA
Geheime Verschlußsache!
GVS Nr.: A 276 094
№ 000716. Ausfertigung = 4 Blatt
G E B R A U C H S A N W E I S U N G
zur
Überschlüsselung hydrometeorologischer
Meldungen mit dem Verfahren KOBRA
Ag 17/II-1/74-1322
Geheime Verschlußsache!
GVS-Nr.: A 276 094
.Ausf./Bl. 2
1. Allgemeines
1.1. Zweckbestimmung
Das Schlüsselverfahren "KOBRA" dient der Schlüsselung stereotyper
Nachrichten. Es ist für alle Nachrichten, die sich typisierten und
vornehmlich durch Zahlenangaben ausdrücken lassen, geeignet.
Durch die Trennung des stereotypen Teiles der Nachricht, der nicht
mit übermittelt wird, ist eine Redundanz der Nachrichten ausge-
schlossen. Damit haben die übermittelten Nachrichten einen sehr
hohen Informationsgehalt und besonders kurze Übermittlungszeiten.
1.2. Sicherheit
Das Verfahren bietet bei ordnungsgemäßer Anwendung absolute Sicher-
heit für die geschlüsselte Nachricht.
1.3. Benutzerkreis
Das Schlüsselverfahren "KOBRA" wird durch die Offiziere der Stäbe
und hydrometeorologischen Einrichtungen der NVA, die es zu Erfül-
lung der dienstlichen Aufgaben benötigen, benutzt.
Alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen sind wie VS-Dokumente
aufzubewahren.
1.4. Organisation der Verbindungen
Die Organisation der Verbindungen erfolgt durch den Chiffrier-
dienst der jeweiligen Stäbe in Verbindung mit den operativen
Abteilungen bzw. Verwaltungen entsprechend den Festlegungen des
vorgesetzten Stabes.
2. Teile und Aufbau des Verfahrens
2.1. Zu dem Verfahren gehören:
- Formblätter
- Schlüsselheft KOBRA
- Gebrauchsanweisung mit Codeverzeichnissen
- Hülle
2.2. Formblätter
Die Formblätter enthalten den stereotypen Teil der Nachricht und
geben die Reihenfolge der Nachricht an. Die Formblätter sind so
aufgebaut, daß mehrere Angaben zu einer fünfstelligen Zahlengruppe
zusammengefaßt werden. Zur Unterscheidung der einzelnen Formblätter
bei Wiederzuordnung des übermittelten Textes zum richtigen Teil
der Nachricht (Formblatt), tragen die Formblätter eine Numerierung,
die mit in der Nachricht übermittelt wird.
2.3. Schlüsselheft "KOBRA"
Im Schlüsselheft sind die Wurmtabellen zu einem Block zusammenge-
faßt. Jede Wurmtabelle enthält 9 Wurmreihen, jede Wurmreihe 10 fünf-
stellige Wurmgruppen. Jede Wurmreihe darf nur einmal zur Verschlüs-
selung benutzt werden und ist nach Verbrauch abzustreichen. Für die
Verschlüsselung erfolgt eine exemplargebundene Tabellenzuweisung.
Sie ist auf der dafür vorgesehenen Umschlagsseite des Schlüsselhef-
tes eingetragen.
In jedem Exemplar dürfen nur die zugewiesenen Tabellen zur Ver-
schlüsselung verwendet werden!
Spätestens nach vollständiger Ausnutzng einer Wurmtabelle ist
diese zu vernichten. Die Vernichtung der Wurmtabelle ist auf der
dafür vorgesehenen Umschlagsseite des Schlüsselheftes zu regist-
rieren. Die Festlegung der Gültigkeit der Schlüsselserien und die
Zuweisung der Tabellen zur Verschlüsselung erfolgt im Plan der
Gültigkeit der Codiermittel durch den Chiffrierdienst.
2.4. Im Anschluß an diese Gebrauchsanweisung sind Erklärungen und Code-
verzeichnisse zu jedem Formblatt angebracht.
Die Codierverzeichnisse dienen dazu, Wortphrasen in eine überschlüs-
selungsreife Ziffernform zu überführen, bzw. einige Zahlenangaben
zu kürzen.
3. Schlüsselung
3.1. Bildung der Kenngruppe
Als Kenngruppe wird die jeweilige erste Gruppe einer Wurmreihe
benutzt. Sie wird vor und nach jedem Spruch übermittelt und nicht
zur Schlüsselung benutzt.
Bei der Entschlüsselung von Nachrichten geht aus dem Tarnnamen des
Absenders und der Tabellenzuweisung hervor, auf welchen Seiten des
Schlüsselheftes die betreffenden Kenngruppen angegeben werden,
der die Nachricht verschlüsselt hat (Weiterleitung).
3.2. Bildung de Zwischentextes
Als Zwischentext wird der überschlüsselungsreife, in Zahlenform
ausgedrückte Klartext der Nachricht bezeichnet. die erste Gruppe
eines jeden Zwischentextes (erste Gruppe nach der Kenngruppe)
wird durch die Nummer des Formblattes gebildet. Die Formblattnummer
ist durch Voranstellung einer Null zu einer fünfstelligen Gruppe
aufzufüllen und unter die zweite Wurmgruppe der jeweiligen Wurm-
reihe zu schrieben.
Alle übrigen Gruppen werden durch die übermittelnden Angaben
gebildet. Durch die Leiste oberhalb der Spaltennumerierung auf
den Formblättern wird die Länge der jeweiligen Angaben (Stelligkeit)
angegeben. Reihe Datenangaben sind direkt als Zwischentext zu über-
nehmen.
Angaben, die sich nicht in Datenform ausdrücken lassen, sind mit
den Formblättern zugeordneten Codeverzeichnissen in Ziffernform
umzuwandeln.
Die zu einer bestimmten Angabe des Formblattes gehörenden Begriffe
sind im Code unter der gleichen Buchstabenkennzeichnung wie im
Formblatt zu finden. (Angaben des Formblattes ohne Buchstabenkenn-
zeichnung sind Datenangaben).
3.3. Verschlüsselung
Der unter die Wurmgruppe geschriebene Zwischentext wird ziffern-
weise, ohne Berücksichtigung der Zehnerstellen mit diesem
addiert. Das Ergebnis der Addition ist nach Voran- und
Nachstellung der Kenngruppe der zu übermittelnde Geheimtext der
Nachricht. (Siehe Muster für die Schlüsselung)
3.4. Entschlüsselung
Die der ersten und letzten Gruppe des Spruches entsprechende Kenn-
gruppe aufzusuchen. Die Beachtung des Punktes 3.1. erleichtert dabei
das Auffinden der Kenngruppe. Der erhaltene Geheimtext wird grup-
penweise mit seiner zweiten Gruppe und der zweiten Gruppe der be-
treffenden Wurmreihe beginnend über die Wurmgruppe geschrieben
oder angehalten. Nach Subtraktion der Wurmgruppen von den Geheim-
textgruppen erhält man den Klartext der Nachricht, der im Zusam-
menhang mit dem der ersten entschlüsselten Gruppe entsprechenden
Formblatt gelesen, den Inhalt der Nachricht ergibt.
4. Übermittlung, Rückfragen, Berichtigungen, Weiterleitungen
4.1. Übermittlung
Die Übermittlung kann direkt aus dem Schlüsselheft durch den Bear-
beiter erfolgen. Dabei ist streng darauf zu achten, daß nur der
Geheimtext übermittelt wird. Wird der Spruch einer anderen Person,
z. B. Nachrichtenpersonal, zur Übermittlung übergeben, ist der
Geheimtext mittels Durchschreibverfahren auf ein Fs/Fu-Formular
zu schreiben und dieses zu übergeben. Die gleichzeitige Übergabe
von Klar- und Geheimtext, bzw. die Übergabe des Schlüsselheftes
zur Übermittlung ist verboten.
Bei Aufnahme von Sprüchen durch den Benutzer kann der Geheimtext
sofort über die entsprechende Wurmreihe in das Schlüsselheft ge-
schrieben werden. bei der Aufnahme des Geheimtextes durch andere
Personen wird dieser auf ein Fs/Fu-Formular geschrieben und dieses
durch den Benutzer so gefaltet, daß der Geheimtext zur Subtraktion
über die betreffende Wurmreihe angehalten werden kann.
4.2. Rückfragen und Berichtigungen
Rückfragen werden unter Angabe der Kenngruppe und der Stellenanzahl
der betreffenden Gruppe im Geheimtext gehalten.
Beispiel: Vom Spruch 98561 dritte Gruppe wiederholen.
Als Antwort auf Rückfragen ist nur die Nennung der richtigen
Geheimtextgruppe gestattet. Übermittlungs- und Rechenfehler werden
nur durch Nennung des richtigen Geheimtextes berichtigt. Inhalt-
liche Fehler, bei denen eine Veränderung des Klartextes vorgenommen
wird, müssen durch Neuüberschlüsselung mit einer neuen Kenngruppe
und einer neuen Wurmreihe korrigiert werden.
4.3. Weiterleitungen
Sprüche, die einem Empfänger übermittelt werden, der sie nach
Kenntnisnahme mit unverändertem Inhalt einem weiteren Empfänger
zuleitet, werden nicht umgeschlüsselt, wenn sich der neue Empfänger
im gleichen Schlüsselbereich befindet.
Es wird der ursprüngliche Geheimtext mit Angabe des Tarnnamen
des Stabes, der die Nachricht verschlüsselt hat, weitergeleitet.
Sprüche, die gleichzeitig an mehrere Empfänger übermittelt werden
sollen und inhaltlich völlig gleich sind, sind nur mit einer
Kenngruppe und einer Wurmreihe zu verschlüsseln und an alle Empfän-
ger mit gleichem Geheimtext zu übermitteln.
Die Schlüsselung gleicher Texte mit verschiedenen Wurmreihen ist
nur gestattet, wenn es die Verteilung der Schlüsselunterlagen
erfordert. (Austausch der Nachrichten zwischen Korrespondenten
verschiedener Schlüsselbereiche).
Muster für die Ver- und Entschlüsselung
Mit dem Formblatt 0121 sollen folgende Angaben übermittelt werden:
Koordinaten des Beobachtungspunktes 3514734;
Beobachtungstermin = 07 Uhr;
Mittwoch; Wasserstand 273 cm;
Stromrichtung entfällt, da Fluß;
Stromgeschwindigkeit = 1,2 m/s;
Seegang bis Wellenperiode entfallen;
Wassertemperatur 8,3 C;
Temperaturdifferenz Luft-Wasser = 2,3
Art des Eises = eisfrei;
Entwicklung der Eislage unverändert;
Schiffahrt ungehindert;
weitere Angaben bis überschwemmte Gebiete entfallen;
Passierbarkeit normal.
1. Verschlüsselung:

Wurmr.: 76481 33867 89000 13451 78905 12560 99970 62588 13524 00867
Zw.-te.: + 00121 35147 34074 27050 00000 08323 11000 00000 00001
Ge.-te.: 76481 33988 14147 47425 95955 12560 97293 73588 13524 00868 76481
KG KG
2. Entschlüsselung:
Ge.-te.: 76481 33988 14147 47425 95955 12560 97293 73588 13524 00868 76481
Wurmr.:- 76481 33867 89000 13451 78905 12560 99970 62588 13524 00867
Zw.-te.: KG 00121 35147 34074 27050 00000 08323 11000 00000 00001 KG
C o d i e r v e r z e i c h n i s
zu
den Formblättern 0120 - 0128
| Hydrometeorologische Angaben Block 0120 |
| Inhaltsverzeichnis | |
| Formblatt 0120: | Übermittlung meteorologischer Angaben von Beobachtungsstellen bzw. -stationen der LSK/LV, der VM und der Landstreitkräfte an vorgesetzten Stab bzw. meteoro- logische Auswertezentrale. |
| Formblatt 0121; | Übermittlung hydrologischer Angaben von Beobachtungsstellen in den Landstreit- kräften und der VM an vorgesetzten Stab bzw. hydrometeorologischen Auswertezen- trale. |
| Formblatt 0122: | Übermittlung von Angaben über mittleren Höhenwind unter stationären Bedingun- gen und Übungen. |
| Formblatt 0123: | Mittlerer Höhenwind (für gefechtsmäßigen Bedingungen). Inhalt stimmt größten- teils mit Formblatt 0122 überein. Inkrafttreten wird gesondert festgelegt. |
| Formblatt 0124: | Übermittlung von hydrometeorologischen Warnmeldungen an Einrichtungen und Stäbe der NVS bis Ebene Verband, Geschwader und Flottillen. |
| Formblatt 0125: | Übermittlung kurzfristiger Wettervorhersagen von Beratungszentralen an Ein- richtungen und Stäbe der NVA bis Verband, Geschwader und Flottillen. |
Erklärung und Code zum Formblatt 0120: (meteorologische Angaben)
| Koordinaten des Beobachtungspunktes | siebenstellig, codiert, für Beobachtungspunktes Beobachtungsstellen ohne Stationskennziffer. | |
| Jahr | Jahreszahl unter Weglassung der Hunderter und Tausender. Wird nur bei Angabe des Beo- bachtungspunktes mit Stationskennziffer gemeldet (z. B. 1968 = 68). | |
| Beobachtungstermin | ganze Stunden; bis 29 Minuten abrunden, ab 30 Minuten aufrunden (z. B. 04.29 Uhr = 04; 13.30 Uhr = 14). | |
| Wochentag (Y) | Beobachtungstag (s. Code; z. B. Dienstag = 3). | |
| Gesamtbedeckungsgrad | Teil des Himmelgewölbes in Achtel, der mit Wolken, unabhängig von ihrer Gattung und Höhe, bedeckt ist (z. B. halb bedeckt = 4/8 = 4). | |
| Windrichtung | Zehnergrad (z. B. Wind aus 360° = 32). Bei schwachen, veränderlichen oder umlaufenden Winden wird 99, bei Windstille 00 gemeldet. | |
| Windgeschwindigkeit | in Bodennähe in m/s (z. B. 7 m/s = 07; Windstille 00). | |
| Sichtweite | äußerste Entfernung, bis zu der markanten Erscheinungsform in der Landschaft (Berge, Waldränder, Bauwerke) in annähernd horizontaler Richtung unter gewöhnlichen Be- leuchtungsverhältnissen noch in den Umrissen erkennbar sind. Wird in 100 m-Stufen angegeben (z. B. 600 m = 06; 5 km = 50). Über 10 km werden die Ziffern 99, bis 50 m 00 gemeldet. | |
| Wetterzustand (ww) | zum Zeitpunkt der Beobachtung; (s. Code; z. B. Wetterleuchten = 23); auflösender Nebel = 42; starker Regen = 65). | |
| Wetterverlauf (W) | in der letzten Stunde vor der Beobachtung (s. Code). Bei mehreren Wettererscheinungen jeweils die mit höchster Schlüsselzahl melden (z. B. Schauerniederschlag und Gewitter, es wird Gewitter = 9 gemeldet). | |
| Luftdruck am Boden | in Millibar (mb) unter Weglassung der Tausender und Hunderter (z. B. 1021,4 mb = 214; 998,6 mb = 986). | |
| Lufttemperatur | in 2 Meter Höhe über dem Erdboden in ganzen Grad. (ab ,5 aufrunden; bis ,4 abrunden). Bei negativen Temperaturen vor Verschlüsselung zum Absolutbetrag der Temperatur 50 addieren (z. B. -13°C = 13 + 50 = 63). | |
| Gruppenkennziffer 8 | Wird stets unverändert gemeldet und bringt zum Ausdruck, daß mit den nachfolgenden vier Ziffern Bewölkungsverhältnisse gemeldet werden. | |
| Bedeckungsgrad der bedeutendste Wolken- gattungen | Teil der Himmelsgewölbe in Achtel, der von der dieser Gruppe gemeldeten Wolkengattung bedeckt ist (z. B. 6/8 = 6). | |
| Bedeutendste Wolkengattung (C) | nach Code. Bei gleichzeitig verschiedenen Wolkengattungen, die mit höchster Schlüsselziffer melden. (z. B. Federwolken, mittelhohe Haufenwolken und Haufenschichtwolken; es wird 6 gemeldet). | |
| Höhe der Wolken- untergrenze | gemessen oder geschätzt in 100 m-Stufen (z. B. 1500 m = 15). Die höchste Schlüsselzahl ist 25 für Untergrenze über 2500 m. | |
| Taupunkttemperatur Luftdrucktendenz (a) | (s. Code) Art der Luftdruckveränderung in den letzten 3 Stunden vor dem Beobachtungstermin. | |
| Temperaturdifferenz 0,5 - 2,0 m | Differenz in 0,5 m und 2.0 m Höhe; wird in Zehntel-Grad angegeben (z. B. 1,8°C = 18). Bei negativen Differenzen (Temperatur in 0,5 m ist niedriger als in 2,0 m) wird zum Absolut- betrag (ohne Komma) die Zahl 50 addiert (z. B. -0,8° = 08 + 50 = 58). | |
| Gruppenkennziffer 2 | Wird stets unverändert gemeldet und bringt zum Ausdruck, daß nachfolgend Extremwerte der Lufttemperatur, Erdbodenzustand und Schneehöhe gemeldet werden. Meldung 2 x täglich (nach 06.00 und 18.00 Uhr). | |
| Extremwert der Luft- temperatur | abends höchsten Wert zwischen 06. 00 Uhr und 18.00 Uhr (Maximum) und früh tiefsten Wert zwischen 18.00 und 06.00 Uhr melden. Wurden die Extremtemperaturen nicht bestimmt, 99 melden. | |
| Erdbodenzustand und Schneehöhe (E und S) | (s. Code) |
| Code zahl | Y | ww | W | a | c | E | s | ||
| 0 | *1 | 0 | keine Angaben | höchstens halb bedeckt | keine Angaben | wolkenlos oder nicht beobach. | keine Angaben | kein Schnee | |
| 6 | Staubtrübung | ||||||||
| 1 | Sonntag | 1 | Bodennebel | teils mehr, teils weniger als halb bedeckt | Federwolken (Ci) oder Schäfchenwolken (Cc) | Trocken | 0 - 2 cm | ||
| 7 | Gewitter o.Reg. | ||||||||
| 2 | Montag | 2 | Dunst | mehr als halb bedeckt | stei- gend | Schleier- wolken (Cs) | feucht oder naß | 2 - 5 cm | |
| 3 | Wetterleuchten | ||||||||
| 3 | Dienstag | 0 | leicht/mäßig | Schneetreiben/ Schneefegen | gleich- bleibend | mittelhohe Haufen- wolken (Ac) | gefroren ohne Schnee | 5 - 10 cm | |
| 5 | stark | ||||||||
| 4 | Mittwoch | 2 | auflösend | Nebel, Eisnebel o. Staubtrübung | mittelhohe Schicht- wolken (As) | Glatteis ohne Schnee | 10 - 15 cm | ||
| 6 | gleichb/verdich. | ||||||||
| 5 | Donnerstag | 0 | leicht/mäßig | Sprühregen (Niesel) | Regenschicht- wolken (Ns) | weniger als halb mit Eis o. Schnee bedeckt | 15 - 25 cm | ||
| 5 | stark | ||||||||
| 6 | Freitag | 0 | leicht/mäßig | Regen | Haufenschicht- wolken (Sc) | mehr als halb mit Eis oder Schnee bedeckt | 25 - 50 cm | ||
| 5 | stark | ||||||||
| 7 | Sonnabend | 0 | leicht/mäßig | Schnee oder Schnee m. Regen | fallend | Schichtwolken (St) | alles mit Eis oder Schnee bedeckt | 50 -100 cm | |
| 5 | stark | ||||||||
| 8 | 2 | Regenschauer | Schauernieder- schlag | Haufenwolken (Cu) | weniger als halb mit trok- kenem Schnee bedeckt | 1 - 2 m | |||
| 6 | Schneeschauer | ||||||||
| 9 | 0 | leicht/mäßig | Gewitter mit Regen | Gewitterwolken (Cb) | alles mit trockenem Schnee bedeckt | über 2 m | |||
| 5 | stark | ||||||||
| *1 nach meteorologischen ww - Code. Bei Unkenntnis dieser Code wird nebenstehende angewandt. | |||||||||
Erklärung und Code zum Formblatt 0121: (hydrologische Angaben)
| Koordinaten des Beobachtungspunktes | siebenstellig, codiert; für Beobachtungsstellen ohne Stationskennziffer. | |
| Stationskennziffer | fünfstellig, wie für Beobachtungsstellen des meteorologischen Dienstes der LSK/LV und der VM festgelegt. | |
| Jahr | Jahreszahl unter Weglassung der Hunderter und Tausender. Wird nur bei Angabe des Beobachtungspunktes mit Stationskennziffer gemeldet. (z. B. 1968 = 68). | |
| Beobachtungstermin | ganze Stunden; bis 29 Minuten abrunden, ab 30 Minuten aufrunden (z. B. 04.29 Uhr = 04; 13.30 Uhr = 14). | |
| Wochentag (Y) | Beobachtungstag (s. Code; z. B. Dienstag = 3). | |
| Wasserstand | in Dezimeter (z. B. 384 cm = 38). Ab 990 cm wird die Schlüsselzahl 99 gemeldet. Für Pegelstationen gilt Pegelnull = NN - 500 cm. | |
| Stromrichtung (D) | Richtung aus der das Wasser strömt (s. Code). Bei Flüssen wird 0 angegeben. | |
| Stromgeschwindigkeit (f) | (s. Code) | |
| Seegang (S) | (s. Code) | |
| Charakteristik des Seeganges (F) | Verhältnis zwischen Windsee und Dünnung (s. Code). | |
| Wellenrichtung (D) | Richtung aus der Wellen kommen (s. Code). | |
| Wellenhöhe (Hw) | mittlere Höhe (s. Code). | |
| Wellenlänge (L) | (s. Code) | |
| Wellenperiode )Pw) | mittlerer Zeitabstand zwischen gleichen Wellenelementen (s. Code). | |
| Wassertemperatur | auf Zehntel-Grad genau (z. B. 16,3 °C = 163). Bei negativen Temperaturen zum Absolutbetrag unter Weglassung des Kommas 500 addieren (z. B. -0,6°C = 006 + 500 = 506). | |
| Temperaturdifferenz Luft-Wasser | Temperaturunterschied zwischen Wasseroberfläche und Luft. Bei Differenzwerten bis 9,9°C in Zehntel-Grad Celsius melden (z. B. 3,6°C = 36). Bei Differenzwerten von 10°C und mehr in ganzen Grad melden (z. B. 12°C = 12). Bei negativen Differenzwerten (Wasser wärmer als Luft) zum Absolutbetrag der Differenz (unter Weglassung des Kommas) 50 addieren (z.B. -3,6°C = 36 + 50 = 86; -13°C = 13 + 50 = 63). bei negativen Differenzwerten ab -5°C wird nach erfolgten Addition von 50 die Hunderterstelle weggelassen (z. B. -6,7°C = 67 + 50 = 117 = 17). | |
| Art des Eises bei Verlauf des Eisrandes (c2, Pe, k, r, e) | (s. Code) | |
| Minimale und Maximale Eisstärke | in cm (z- B. 25 cm = 25). Eisstärken von 99 cm und mehr mit 99 melden. | |
| Schneehöhe auf Eis | Schneebelag auf Eis in Dezimetern (z. B. 50 cm = 5). | |
| Länge und Breite überschwemmter Gebiete | annäherndes Ausmaß in Kilometer. Die Koordinaten des Beobachtungspunktes bezeichnen den Mittelpunkt des Gebietes. | |
| Passierbarkeit von Wasserhindernissen (K) | (s. Code) |
| Code- zahl | Y | D | f in m/s | S | F | Hw in m | L in m | Pw sek. | c2 | Re | k | r in sm | e Eis im | K |
| 0 | keine Angaben | |||||||||||||
| 1 | Sonntag | NO | 0 - 0,1 | 0 - 1 | Windsee vorherr- schend | kl. als 1/4 | überw. unter 8 | kl. als 2 | eisfrei | Eislage unver- ändert | Schiffahrt unbehindert | bis zu 1 | NO | norm. |
| 2 | Montag | O | 0,1 - 0,2 | 1 - 2 | Dünung vorherr- schend | 1/4 - 1/2 | 8 - 18 | 2 - 3 | Neueis | Eislage verbessert sich | Nur für Holz- schiffe ohne Eisschutz gefährlich | 1 - 2 | O | ersch- wert |
| 3 | Dienstag | SO | 0,2 - 0,4 | 2 - 3 | Windsee u. Dünung nicht zu untersch. | 1/2 - 1 | 18 - 25 | 3 - 4,5 | schwaches (Küsten)- Festeis (5 - 15 cm) | Eislage verschl. sich | ohne Eisbrecher für schwachge baute Schiffe gefährlich | 2 - 4 | SO | stark er- schw. |
| 4 | Mittwoch | S | 0,4 - 0,8 | 3 - 4 | Dünung quer zur Windsee | 1 - 1 1/2 | 25 -32 | 4,5 - 6 | sehr loke- res Treib- eis | Eis bricht auf | Nur f. starkge- baute Schiffe mit starker Masch. möglich | 4 - 6 | S | nicht mögl. |
| 5 | Donnerstag | SW | 0,8 - 1,5 | 4 - 5 | Seegang durch Eis- verh. beein trächtigt | 1 1/2 - 2 | 32 - 43 | 6 - 7,5 | Zusammenge- schobener Eisbrei | Eis öffnet sich wiet. o. treibt ab | Eisbrecher un- terst. notf. d. Schiffahrt | 6 - 8 | SW | |
| 6 | Freitag | W | 1,5 - 3,0 | 5 - 6 | 2 - 2 1/2 | 43 - 54 | 7,5 - 9,5 | starkes (Küsten)- Festeis (üb. 15 cm) | Eis friert zusammen | in angelegter Rinne unbe- hindert | 8 - 12 | W | ||
| 7 | Sonnabend | NW | 3,0 - 6,0 | 6 - 7 | 2 1/2 - 3 | 64 - 67 | 9,5 - 11,5 | dichtes Treibeis | Eis treibt o. schiebt sich zus. | nur m. direkter Eisbrecher- hilfe möglich | 12 - 16 | NW | ||
| 8 | N | 6 - 10,0 | 7 - 8 | 3 - 3 1/2 | 67 - 80 | 11,5 - 13,5 | sehr dichtes Treibeis | Warnung von Pack- eiswällen | Eisbrecher- hilfe nur für eisverstärkteSchiffe | 16 - 20 | N | |||
| 9 | über 10,0 | 8 - 9 | üb. 3 1/2 | über 8 | üb. 13,5 | zusammenge- schob. Eis, Packeis | Warnung v. Eispressung o. Packeis- bildung | Schiffahrt hat aufgehört | üb. 20 | Schiff inner- halb d. Eises | ||||
Erklärung und Code zum Formblatt 0122: (mittlerer Höhenwind)
| Gruppenkennziffer 0 | wird stets unverändert angegeben. | |
| Monat | zweistellige Zahl (z. B. Juni = 06). | |
| Jahr | zweistellige Zahl (z. B. 1967 = 67). | |
| Zonenangabe | Teil des Gebietes der DDR, für den die übermittelten Windangaben Gültigkeit haben (s. Code). | |
| Tag | Tag der Windmessung als zweistellige Zahl (z. B. 13. = 13). | |
| Beobachtungstermin | Zeitpunkt der Messung als ganze Stunden. (z. B. 07.00 Uhr = 07, bis 29 Minuten abrunden, ab 30 Minuten aufrunden). | |
| Mittlere Windrichtung und -geschwindigkeit in den Höhenschichten 1 - 6 | die Zusammensetzung der Gruppen 5 - 10 des Formblattes ist gleich. Die erste Ziffer = Nummer der Höhenschicht, zweite und dritte Ziffer = Richtung des mittleren Windes in Zehner-Grad (z. B. aus 250 = 25). Die vierte und fünfte Ziffer = Geschwindigkeit des mittleren Windes in Zehner-km/h (z. B. 50 km/h = 05; 120 km/h = 12). |
| Höhenschichten: | 1 | = | 0 - 1,5 km |
| 2 | = | 0 - 3,0 km | |
| 3 | = | 0 - 6,0 km | |
| 4 | = | 0 - 12,0 km | |
| 5 | = | 0 - 18,0 km | |
| 6 | = | 0 - 24,0 km | |
| 7 | = | entfällt |
| Code zahl | Zonenangabe |
| 1 | Raum nördlich der Linie Wittenberge - Angermünde bis zur Staatsgrenze |
| 2 | Raum zwischen den Linien Wittenberge - Angermünde und Halberstadt - Cottbus |
| 3 | Raum südlich der Linien Halberstadt - Cottbus bis zur Staatsgrenze |
Erklärung und Code zum Formblatt 0123: (mittlerer Höhenwind)
| Koordinaten des Beobachtungspunktes | siebenstellig, codiert; für Beobachtungsstellen ohne Stationskennziffer | |
| Stationskennziffer | fünfstellig, wie für Beobachtungsstellen des meteorologischen Dienstes der LSK/LV und der VM festgelegt. | |
| Jahr | Jahreszahl unter Weglassung der Hunderter und Tausender. Wird nur bei Angabe des Beobachtungsstandpunktes mit Stationskennziffer gemeldet (z. B. 1967 = 67). | |
| Beobachtungstermin | ganze Stunden, bis 29 Minuten abrunden; ab 30 Minuten aufrunden (z. B. 04.23 Uhr = 04). | |
| Wochentag (Y) | Beobachtungstag (s. Code; z. B. Dienstag = 3). | |
| Mittlere Windrichtung und -geschwindigkeit in den Höhenschichten 1 - 6 | die Zusammensetzung der Gruppen 5 - 10 des Formblattes ist gleich. Die erste Ziffer = Nummer der Höhenschicht, die zweite und dritte Ziffer = Richtung des mittleren Windes in Zehner-Grad (z. : aus 250° = 25). Die vierte Ziffer = Geschwindigkeit des mittleren Windes in Zehner-kn/h (z. B. 50 km/h = 05; 120 km/h = 12). |
| Höhenschichten: | 1 | = | 0 - 1,5 km | Code- zahl | Wochentag | |
| 2 | = | 0 - 3,0 km | 1 | Sonntag | ||
| 3 | = | 0 - 6,0 km | 2 | Montag | ||
| 4 | = | 0 - 12,0 km | 3 | Dienstag | ||
| 5 | = | 0 - 18,0 km | 4 | Mittwoch | ||
| 6 | = | 0 - 24,0 km | 5 | Donnerstag | ||
| 7 | = | entfällt | 6 | Freitag | ||
| 7 | Sonnabend | |||||
| 8 | ||||||
| 9 | ||||||
| 0 | ||||||
Erklärung und Code zum Formblatt 0124: (hydrometeorologischer Warnung)
| Art der gefährlichen Erscheinungen (W2) | meteorologische oder hydrologische Erscheinung, vor der gewarnt wird (s. Code). | |
| Beginn und Dauer der gefährlichen Erscheinung | 1. Tag des Beginns der gefährlichen Erscheinung als zweistelliges Datum 2. Uhrzeit des Beginns der gefährlichen Erscheinung in ganzen Stunden 3. Dauer des Auftretens der gefährlichen Erscheinung in ganzen Stunden. | |
| Gültigkeitsbereich (B) | Raum, in dem Auftreten der gefährlichen Erscheinung erwartet wird, (s. Code). Mit den beiden nachfolgenden Ziffern kann in den Teilstreitkräften nach besonderen Festlegungen der Gültigkeitsbereich weiter abgegrenzt werden. Erfolgt keine weitere Bezeichnung, dann 00 setzen. | |
| Gesamtbedeckungsgrad | Teil des Himmelsgewölbe in Achtel, der mit Wolken, unabhängig von ihrer Gattung und Höhe bedeckt ist (z. B. halb bedeckt = 4/8 = 4). | |
| Windrichtung | in Zehner-Grad (z. B. Wind aus 320° = 32). Bei schwachen, veränderlichen oder umlaufenden Winden die Ziffer 99, bei Windstille 00 melden. | |
| Windgeschwindigkeit | in Bodennähe in m/s (z. B. 7 m/s = 07; Windstille 00). | |
| Sichtweite | äußerste Entfernung, bis zu der markanten Erscheinungsformen in der Landschaft (Berge, Waldränder, Bauwerke) in annähernd horizontaler Richtung unter gewöhnlichen Beleuchtungsverhältnissen noch in Umrissen erkennbar sind. Wird in 100 m-Stufen angegeben (z. B. 600 m = 06; 5 km = 50). Über 10 km werden die Ziffern 99, bis 50 m wird 00 gemeldet. | |
| Lufttemperatur | in 2 m Höhe über den Erdboden in ganzen Grad. (ab ,5 aufrunden bis ,4 abrunden). Bei negativen Temperaturen vor Verschlüsselung zum Absolutbetrag der Temperatur 50 addieren (z. B. -13°C = 13 + 50 = 63). | |
| Gruppenkennziffer 8 | wird stets unverändert gemeldet und bringt zum Ausdruck, daß mit den nachfolgenden vier Ziffern Bewölkungsverhältnisse gemeldet werden. | |
| Bedeckungsgrad der bedeutendsten Wolken- gattungen | Teil des Himmelsgewölbes in Achtel, der von der in dieser Gruppe gemeldeten Wolkengattung bedeckt ist. (z. B. 6/8 = 6). | |
| Bedeutendste Wolken- gattung (C) | (s. Code). Bei gleichzeitig verschiedenen Wolkengattungen, die mit höchster Schlüsselkennziffer melden. (z. B. Federwolken, mittelhohe Haufenwolken, Haufenschichtwolken; es wird 6 gemeldet). | |
| Höhe der Wolkenuntergrenze | gemessen oder geschätzt in 100 m-Stufen (z. B. 1500 m = 15). Die höchste Schlüsselzahl ist 25 für Untergrenzen über 2500 m. | |
| Niederschlagshöhe | in cm. (Für Regen oder Schnee) | |
| Niederschlagsart (ar) | (s. Code) | |
| Wasserstandszunahme von - bis | untere und obere Grenze des Wasserstandes bei Hochwasser in Dezimeter (z. B. 384 cm = 38); über 990 cm 99 melden. | |
| Seegang (S) | (s. Code) | |
| Art des Eises (c2) | (s. Code) | |
| Entwicklung der Eislage (Re) | (s. Code) | |
| Art und Intensität der gefährlichen Erscheinungen in der Atmosphäre (wa) | (s. Code) | |
| Untergrenze/Obergrenze | Begrenzung der Schicht der Atmosphäre in ganzen Kilometern, in der die gefährliche Erscheinung erwartet wird. Bei Angabe der mittleren Höhe der Erscheinung werden in beiden Spalten gleiche Zahlen gemeldet. |
| Code zahl | w2 | B | C | ar | S | c2 | Re | Wa |
| 0 | Hohe Wind- geschwindigk. Turbulenz | Standort | Keine Angaben | Keine Angaben | - | Keine Angaben | Keine Angaben | Keine Angaben |
| 1 | Hochwasser | Unter- bringungs- raum | Federwolken (Ci) oder Schäfchenw. (Cc) | Regen- schauer | 0 - 1 | eisfrei | Eislage unverändert | Vereisung leicht |
| 2 | Sichtver- schlechte- rung | Konzentrie- tungsraum | Schleier- wolke (Cs) | Schnee- schauer | 1 - 2 | Neueis | Eislage verbessert sich | Vereisung mäßig |
| 3 | niedrige Wolken | Handlungs- raum der Armee | mittelhohe Haufenwolken (Ac) | Hagel | 2 - 3 | schwaches (Küsten)-Fest- eis 5 - 15 cm | Eislage ver- schlechter sich | Vereisung stark |
| 4 | Nieder- schlag | Handlungs- raum der Division | mittelhohe Schleierwolk. (As) | Eisregen oder Eiskörner | 3 - 4 | sehr lockeres o. lockeres Treibeis | Eis bricht auf | Turbulenz leicht |
| 5 | hohe Luft- temperaturen | Raum der Luft- landung | Regenschicht- wolken (Ns) | gefrierender Niederschlag | 4 - 5 | zusammenge- schobener Eisbrei | Eis öffnet sich weiter u. treibt ab | Turbulenz mäßig |
| 6 | Seegang | Raum der Seelandung | Haufenschicht- wolken (Sc) | 5 - 6 | starkes (Küsten)-Fest- eis üb. 25 cm | Eis friert zusammen | Turbulenz stark | |
| 7 | Schneetrei- ben, Eisglät- te,Vereisung | Handlungs- raum der VM | Schicht- wolken (St) | 6 - 7 | dichtes Treibeis | Eis treibt o. schiebt sich zusammen | Strahlstrom 100 - 200 km/h | |
| 8 | plötzlicher o. starker Frost | Handlungs- raum der LSK/LV | Haufenwolken (Cu) | 7 - 8 | sehr dichtes Treibeis | Warnung vor Packeis- wällen | Strahlstrom 200- 300 km/h | |
| 9 | Gewitter | Handlungs- raum des Gegners | Gewitter- wolken (Cb) | 8 - 9 | zusammenge- schobenes Eis, Packeis | Warnung vor Eispressung o. Packeisbildg. | Strahlstrom über 300 km/h |
Erklärung und Code zum Formblatt 0125: (Wettervorhersage)
| Wochentag (Y) | (s. Code). | |
| Uhrzeit (GG) | Beginn der Gültigkeit der Vorhersage in ganzen Stunden (z. B. 18 Uhr = 18). | |
| Dauer (nn) | Gültigkeit der Vorhersage in ganzen Stunden. | |
| Gültigkeitsbereich (B) | Raum, für den die Vorhersage Gültigkeit hat (s. Code). Mit nachfolgenden 4 Ziffern wird Gültigkeitsbereich weiter abgegrenzt. | |
| Menge und Charakter der Gesamtbewölkung (Ng) | erwarteter Bedeckungsgrad der Gesamtbewölkung und deren vertikale Schichtung (s. Code). Zu den Wolken vertikaler Entwicklung gehören Quellwolken (Cu) und Regenschichtwolken (Ns). | |
| Windrichtung (D) | Himmelsrichtung, aus der im Mittel der Wind erwartet wird (s. Code). | |
| Windgeschwindigkeit (f) | erwartete mittlere Windgeschwindigkeit (s. Code). | |
| Maximale Windgeschwindigkeit (fx) | erwartete höchste Windgeschwindigkeit (s. Code). | |
| Zeitraum des Auftretens (tx) | Zeitraum in dem das Auftreten der höchsten Windgeschwindigkeit erwartet wird (s. Code). | |
| Horizontale Sichtweite (V) | erwartete mittlere horizontale Sichtweite (s. Code). | |
| Extreme der horizontalen Sichtweite (Vx) | im Vorhersageraum erwartete minimale oder maximale horizontale Sichtweite (s. Code) | |
| Zeitraum des Auftretens (tx) | Zeitraum, in dem das Auftreten der extremen horizontalen Sichtweite erwartet wird (s. Code). | |
| Wettererscheinung (W) | im Vorhersageraum charakteristische oder markante Wettererscheinung (s. Code). | |
| Zeitraum des Auftretens (tw) | Zeitraum, in dem das Auftreten der Wettererscheinung erwartet wird (s. Code). | |
| Menge der Wolkengattung (Nc | erwarteter mittlerer Bedeckungsgrad in Achtel (z. B. 5/8 = 5). | |
| Bedeutendste Wolkengattung (C) | im Vorhersageraum erwartete Wolkengattung. Bei gleichzeitig mehreren Gattungen wird die mit höchster Schlüsselziffer angegeben (s. Code). | |
| Wolkenuntergrenze (h) | erwartete mittlere Untergrenze (s. Code). | |
| Extreme Wolkenuntergrenze (hx | im Vorhersageraum erwartete niedrigste oder höchste Untergrenze (s. Code). | |
| Zeitraum des Auftretens (tx | Zeitraum, in dem das Auftreten der extremen Untergrenze erwartet wird (s. Code). | |
| Lufttemperatur (Ta, Tb | erwartete Werte in den Zeiträumen ta und tb. In der Regel werden mit diesen Werten die Tageshöchsttemperaturen und tiefsten Nachttem- peraturen vorhergesagt. | |
| Zeiträume des Auftretens (ta, tb) | Zeiträume, in denen das Auftreten Ta und Tb erwartet wird. | |
| Tendenz der Lufttemperatur (at) | erwartete Art der Änderung der Lufttemperatur nach Beendigung der Gültigkeit der Vorhersage (s. Code). | |
| Seegang (Sc, Sd) | erwarteter windabhängiger Zustand der Meeresoberfläche in den Zeiträumen tc und td (s. Code). | |
| Zeiträume des Auftretens (tc, td) | Zeiträume, in denen das Auftretens der Stärken des Seegangs Sc und Sd erwartet wird. | |
| Charakteristik des Seegangs (F) | erwartete Beziehung zwischen Windsee und Dünung (s. Code). | |
| Zusätzliche Angaben | Mit dieser Gruppe können zu einem Element der Vorhersagen zusätzliche Präzisierungen gegeben werden. | |
| Nummer der Gruppe | Kennzeichnung der Gruppe, auf die sich die zusätzlichen Angabe bezieht (mögliche Schlüsselzahl 5 bis 9, d. h. 5. bis 9. Gruppe). | |
| Nummer der Spalte | Kennzeichnung der Spalte innerhalb der Gruppe, auf die sich die zusätzliche Angabe bezieht (mögliche Schlüsselzahl 1 bis 5, d. h. 1. bis 5. Spalte). | |
| Mittelwert | erwarteter Mittelwert der zusätzlichen Angaben (s. Code). | |
| Extremwert | erwarteter Extremwert der zusätzlichen Angaben (Minimum oder Maximum (s. Code). Lassen sich keine getrennten Aussagen für Mittel- und Extremwert machen, dann Schlüsselzahl für den Mittelwert zweimal geben. | |
| Zeitraum des Auftretens | Zeitraum, auf den die zusätzlichen Angaben bezogen sind. |
| Code zahl | Y | B | Ng | D | f, fx m/s | tx,y,b,c,d,w | V,Vx | W | C | h,hx m | Ta,b | at | S | F | ||
| 0 | Stand ort | gering bewölkt 0 - 2/8 | Wind- stille | Wind- still | im gesamt- ten oder größten T. | *1 | unter 50 m | höchst. halb bedeckt | Wolkenlos | 0 - 50 | unter - 10°C | nicht vorhergesagt | ||||
| 1 | Sonntag | Unter bring raum | ein schich- tig | 2 bis 5/8 | NO | 1 - 3 | zu Beginn | 50 - 200 m | weniger a. halb bedeckt | Federw. (Ci) oder Schäfw.(Cc) | 50 - 100 | -10°C bis -5°C | schwach steigend | 0 - 1 | Windsee vorherr- schend | |
| 2 | Montag | Konz. trier raum | vertik. Entw. | O | 3 - 6 | in der ersten Hälfte | 200 - 500 m | mehr a. halb bedeckt | Schleier- wolken (Cs) | 100 - 200 | -5°C bis -1°C | steigend | 1 - 2 | Dünung vorherr- schend | ||
| 3 | Dienstag | Hand lgr. d Armee | mehr- schich- tig | SO | 6 - 9 | in der zweiten Hälfte | 500 - 1000 m | Schnee- treiben/ -fegen | mittelh. Haufenw. (Ac) | 200 - 300 | um 0°C (±1°C) | stark steigend | 2 - 3 | Windsee u. Dünung n. untersch. bar | ||
| 4 | Mittwoch | Hand- lgr. d. Divis. | ein- schich- tig | 5 bis 8/8 | S | 9 - 12 | zu Ende | 1 - 2 km | Nebel | mittelh. Schichtw. (As) | 300 - 600 | 1°C bis 5°C | gleich- bleibend | 3 - 4 | Dünung quer zur Windsee | |
| 5 | Donnerstag | Raum d. La. landg | vertik. Entw. | SW | 12 - 15 | morgens | 2 - 4 km | Sprüh- regen | Regen- schichtw. (Ns) | 600 - 1000 | 5°C bis 10°C | 4 - 5 | Seegang d. Eis beeintr. | |||
| 6 | Freitag | Raum d. See landg | mehr- schich- tig | W | 15 - 20 | tagsüber | 4 - 10 km | Regen | Haufen- schichtw. (Sc) | 1000 - 1500 | 10°C bis 15°C | leicht zurück- gehend | 5 - 6 | |||
| 7 | Sonnabend | Hand- lgr. d. VM | ein- schich- tig | 8/8 | NW | 20 - 25 | abends | 10 - 20 km | Schnee mit Regen | Schicht- wolken (St) | 1500 - 2000 | 15°C bis 20°C | zurück- gehend | 6 - 7 | ||
| 8 | Hand- lgr. d LSK/LV | vertik. Entw. | N | 25 - 30 | nachts | 20 - 25 km | Schauer- nieder- schlag | Haufen- wolken (Cu) | 2000 - 2500 | 20°C bis 25°C | stark zurück- gehend | 7 - 8 | ||||
| 9 | Hand- lgr. d. Gegn. | mehr- schich- tig | ver- änd- lich | üb. 30 | zeitweilig | üb. 50 km | Gewitter | Gewitter- wolken (Cb) | üb. 2500 | 25°C bis 30°C | 8 - 9 | |||||
| *1 … des Vorhersageraumes | ||||||||||||||||
Erläuterung und Code zu den Formblättern 0126 bis 0128: (Wind- und Sturmwarnung, Nebelwarnung, hydrologische Warnung/VM)
| Wochentag (Y) | der Herausgabe der Warnung (s. Code). | |
| Uhrzeit | der Herausgabe der Warnung (ganze Stunden) | |
| Art der Warnung (w2w2 | Art der gefährlichen Erscheinung, vor der gewarnt wird (s. Code). | |
| Gültigkeitsbereich der Warnung | Zahlenmäßige Angabe des Gebietes, in dem die gefährliche Erscheinung erwartet wird (nach besonderen Festlegungen). | |
| folgende Erklärungen nur für 0126: | ||
| Windrichtung (D1D2) | vorhergesagte vorherrschende Windrichtung (s. Code; z. B. 23 = Ost bis Südost). | |
| Windrichtungsänderung(Do) | vorhergesagte Änderung der Windrichtung (s. Code). | |
| Windrichtung (D2D2) | vorhergesagte vorherrschende Windrichtung nach der Änderung Do (s. Code). | |
| Windstärke(f1f1,f2f2) | niedrigste bzw. höchste vorhergesagte Windstärke (s. Code). | |
| Zusätzliche Angaben (bf) | (s. Code). | |
| folgende Erklärungen nur für 0127: | ||
| Örtliche Angaben (no) | räumliche Verteilung des Nebels (s. Code). | |
| Sichtweite im Nebel (n1) | Angaben über geringste und größte Sichtweite (s. Code). | |
| Zeitliche Änderung (n3) | Intensität des Nebels (s. Code). | |
| folgende Erklärungen nur für 0128: | ||
| Wasserstand | untere und obere Grenze des vorhergesagten Wasserstandes in Dezimeter. | |
| Eisbildung (O) | Angaben über erwartete oder beobachtete Eisbildung (s. Code). | |
| Code zahl | D1D1; D2D2 | Do | bf | no | n1 | n3 | O | f1f1; f2f2 | Y | w2w2 |
| 0 | keine Angaben | 00 - keine Angabe 01 - 1 Beaufort 02 - Beaufort . . . . . . . . 12 -12 Beaufort | 11 - Windrichtung 12 - Sturmwarnung 13 - Orkanwarnung 14 - Gewitterwarnung 21 - Windwarnung aufge- hoben 22 - Sturm- durch Wind warnung ersetzt 23 - Orkan. durch Sturm- warnung ersetzt 24 - Gewitterböenwarnung aufgehoben 25 - alle Warnungen auf- gehoben 35 - Nebelwarnung 45 - Nebelwarnung aufge- hoben 56 - Hochwasserwarnung 57 - Niedrigwasserwarnung 66 - Hochwasserwarnung aufgehoben 67 - Niedrigwasserwarnung aufgehoben 78 - Warnung vor Eisbildung | |||||||
| 1 | NO | rechts- drehend | stärker böig | vereinz. örtlich | unter 1/4 kblg | wech selnd | in Binnen u. Bodden- gewäs. zu erwarten | Sonntag | ||
| 2 | O | rück- drehend | einzelne Sturmböen | strich- weise | 1/4 - 1 kblg. | schwä. werdd. | im küsten.- nah.See- geb. zu erwarten | Montag | ||
| 3 | SO | wechsel. zw. angeg. Richtung | häufige Sturmböen | ver- breitet | 1 - 3 kblg. | dicht. werdd. | im frei. seegeb. zu erwarten | Dienstag | ||
| 4 | S | Orkan- böen | an Küsten | 3 - 5 kblg. | in Binn. gewäss. beobacht. | Mittwoch | ||||
| 5 | SW | einzelne Gewitter- | im küst.- nah. See- gebiet beobacht. | Donnerstag | ||||||
| 6 | W | im frei. Seegeb. beobacht. | Freitag | |||||||
| 7 | NW | Sonnabend | ||||||||
| 8 | N | |||||||||
| 9 | ver- änder- lich | |||||||||

| Worteil mit Codebezeichnungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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HSS = Haverie-Spreng-System 8K14 = Operativ-taktische Rakete
Vertrauliche Verschlußsache! BArch*363
VVS-Nr.: A 622 200
1340 Ausfertigung = 40 Blatt
MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG
| ORDNUNG |
des Ministers für Nationale Verteidigung
über
taktische Zeichen für die Einsatzleitungen
der Deutschen Demokratischen Republik
vom 23. Januar 1984
Minister für Nationale Verteidigung
H O F F M A N N
Armeegeneral
Nachweis über Einarbeitung von Änderungen
| Änderung | Einarbeitung | ||
| Nr. | Inkraftsetzungstermin | Datum | Unterschrift |
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Taktische Zeichen
1. Führungsstellen, Gefechtsstände bzw. Stäbe
2. Einheiten, Einsatzgruppen, Posten
3. Räume, Punkte, Objekte
4. Marsch, Handlungen, Abschnitte, Trennungslinien
5. Partei- und massenpolitische Arbeit
6. Nachrichten, Post- und Fernmeldewesen
7. Pionierwesen
8. Chemische Dienste
9. Lager- und Instandsetzungseinrichtungen
der rückwärtigen- bzw. Versorgungsdienste
10. Einrichtungen und Einheiten des medizinischen
Dienstes und des Gesundheitswesens
11. Militärtransport- und Verkehrswesen
12. Bewaffnung und Technik
13. Einrichtungen der Volkswirtschaft
- Betriebe und Einrichtungen
- Lager
- Energiewesen
- Wasserwirtschaft
14. Störungen der Ordnung und Sicherheit sowie
gegnerische Handlungen
15. Objektsicherung
III. Verzeichnis ausgewählter Abkürzungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Die in dieser Ordnung festgelegten taktischen Zeichen und Abkürzungen
sind durch die Einsatzleitungen und die Arbeitsorgane ihrer Vorsitzenden
sowie die anderen territorialen militärischen Führungsorgane und Einrich-
tungen bei der Erarbeitung und Führung von Karten, Schemata und wei-
teren graphischen Dokumenten zu verwenden.
2. Zur Gewährleistung der Übersichtlichkeit und Aussagekraft von Führungs-,
Berichts- und Auskunftsdokumenten ist zu beachten:
a) Ausgangslagen sind unter Verwendung der taktischen Zeichen in ihrer
vorgegebenen Grundfarbe zu gestalten. Zur Handhabung können farb-
liche Aus- bzw. Hinterlegungen in Pasteltönung der Grundfarbe ange-
wandt werden.
b) Bei der graphischen Dokumentation von Führungsentscheidungen bzw.
Entschlüssen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind die taktischen
Zeichen orange
aus- bzw. zu hinterlegen.
c) Für die Darstellung geplanter eigener bzw. vermutlicher gegnerischer
Handlungen sind die taktischen Zeichen gestrichelt einzutragen.
d) Die Größe der taktischen Zeichen ist unter Berücksichtigung des Karten-
maßstabes bzw. des Ausmaßes des zu erarbeitenden Dokumentes fest-
zulegen.
3. Bei Notwendigkeit können taktische Zeichen, die in dieser Ordnung nicht
enthalten sind, aus den Dienstvorschriften der NVA und entsprechenden
Dokumenten der anderen zentralen Führungsorgane entnommen werden.
II. Taktische Zeichen
| 1. Führungsstellen, Gefechtsstände bzw. Stäbe¹ | ||
| ¹Die Kennzeichnung als Haupt-(hpt.) Reserve-(Res). Hilfs-(H) oder Rückwärtige (R) Führungsstelle (FüSt), Führungsstaffel (FS) bzw. Gruppe (FG) so- wie als vorgeschobener bzw. Wechselgefechtsstand (VGS/WGS) erfolgt mit der entsprechenden Abkür- zung außerhalb des taktischen Zeichens | ||
![]() | Partei- und Staatsführung | |
![]() | ZK/SED | = Zentralkomitee der SED |
| MfNV | = Ministerium für Nationale Verteidigung | |
| MfS | = Ministerium für Staatssicherheit | |
| MdI | = Ministerium des Innern | |
| F | = Front | |
| usw. | ||
![]() | Vorsitzender des Ministerrates | |
![]() | Zentrales Führungsorgan | |
![]() | KLaSK | = Kommando der Landstreitkräfte |
| KLSK/LV | = Kommando der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung | |
| KVM | = Kommando der Volksmarine | |
| KGT | = Kommando der Grenztruppen der DDR | |
| A | = Armee | |
| KMB | = Kommando des Militärbezirkes | |
![]() | Hauptverwaltung Zivilverteidigung | |
![]() | AK | = Armeekorps |
| St.-Kdr. | = Stadtkommandantur BERLIN | |
| ADN | = Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst | |
| SKR | = Staatliches Komitee für Rundfunk | |
| usw. | ||
![]() | MfV | = Ministerium für Verkehrswesen |
| MPF | = Ministerium für Post- und Fernmeldewesen | |
| usw. | ||
![]() | BEL | = Bezirksleitung |
| GKG | = Gebietskoordinierungsgruppe | |
| BL/SED | = Bezirksleitung der SED | |
| GL/SED | = Gebietsleitung der SED | |
| WBK | = Wehrbezirkskommando | |
| BVfS | = Bezirksverwaltung für Staatssicherheit | |
| BDVP | = Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei | |
| PdVP | = Präsidium der Volkspolizei | |
| GKdo | = Gebietskommando der DVP (BS) WISMUT | |
| BMM | = Bezirksbüro der Massenmedien | |
| GKN | = Grenzkommando Nord | |
| GKM | = Grenzkommando Mitte | |
| GKS | = Grenzkommando Süd | |
| GBK | = Grenzbrigade Küste | |
| MSD | = Mot. Schützendivision | |
| LVD | = Luftverteidigungsdivision | |
| usw. | ||
![]() | RdB | = Rat des Bezirkes |
![]() | AD | = Artilleriedivision |
| FD | = Flakdivision | |
| ENV | = Eisenbahnnutzungsverwaltung | |
| usw. | ||
![]() | PrBr | = Propagandabrigade |
| BrMS | = Brigade materielle Sicherstellung | |
| usw. | ||
![]() | EPiBr | = Eisenbahnpionierbrigade |
| EBBBr | = Eisenbahnbrückenbaubrigade | |
| SKDBr | = Straßenkommandantendienstbrigade | |
| BrChA | = Brigade Chemische Abwehr | |
| NBr | = Nachrichtenbrigade | |
| usw. | ||
![]() | BDP | = Bezirksdirektion der Deutschen Post |
| Rbd | = Reichsbahndirektion | |
| BDS | = Bezirksdirektion Straßenwesen | |
| usw. | ||
![]() | KEL | = Kreiseinsatzleitung |
| AKG | = Abschnittskoordinierungsgruppe | |
| KL/SED | = Kreisleitung der SED | |
| WKK | = Wehrkreiskommando | |
| KDfS | = Kreisdienststelle für Staatssicherheit | |
| VPKA | = Volkspolizei-Kreisamt | |
| VPA | = Volkspolizei-Amt | |
| VPI | = Volkspolizei-Inspektion | |
| ZUSR | = Zeitweiliger Umschlagraum | |
| ZUR | = Zeitweiliger Umladeraum | |
| BTKdtr | = Bezirkstransportkommandantur | |
| ETKdtr | = Eisenbahntransportkommandantur | |
| MSR | = Mot. Schützenregiment | |
| GR | = Grenzregiment | |
| JBG | = Jagdbombenfliegergeschwader | |
| usw. | ||
![]() | RdK | = Rat des Kreises |
![]() | EBBR | = Eisenbahnbrückenbauregiment |
| BNK | = Bezirksnachrichtenkommandantur | |
| PoR | = Pontonregiment | |
| AR | = Artillerieregiment | |
| FRR | = Fla-Raketenregiment | |
| NR | = Nachrichtenregiment | |
| usw. | ||
![]() | Lazarettverwaltung | |
![]() | Bezirkslazarettverwaltung | |
![]() | KGB (m) | = Motorisiertes Kampfgruppenbataillon |
| VPB | = Volkspolizeibereitschaft | |
| GB | = Grenzbataillon | |
| KfzTB | = Kfz-Transportbataillon | |
| BMS | = Bataillon materielle Sicherstellung | |
| BKdtr | = Bahnhofskommandantur | |
| usw. | ||
![]() | SKDB | = Straßenkommandantendienstbataillon |
| EPiB | = Eisenbahnpionierbataillon | |
| AA | = Artillerieabteilung | |
| FRA | = Fla-Raketenabteilung | |
| NB | = Nachrichtenbataillon | |
| usw. | ||
![]() | RdS | = Rat der Stadt |
| RdG | = Rat der Gemeinde | |
![]() | Stab der Einsatzkräfte der ZV | |
![]() | Stab der Bereitschaft der ZV | |
![]() | Stab der Abteilung der ZVS | |
![]() | VPR | = Volkspolizei-Revier |
| TPR | = Transportpolizei-Revier | |
| WSR | = Wasserschutzpolizei-Revier | |
| usw. | ||
![]() | VPGP | = Volkspolizei-Gruppenposten |
| -TPGP | = Transportpolizei-Gruppenposten | |
| WSPG | = Wasserschutzpolizei-Gruppenposten | |
![]() | Abschnittsbevollmächtigter (Anzahl der ABV und FH) | |
![]() | B-Stelle eines Kompaniechefs/Hundertschaftskommandeurs (B-Stelle eines Zugführers mit einem Strich) | |
| 2. Einheiten, Einsatzgruppen, Posten | ||
![]() | KGH (m) | = Motorisierte Kampfgruppenhundertschaft |
| KGH (A) | = Kampfgruppenhundertschaft zur Sicherung der FüSt des VBEL | |
![]() | Kp | = Kompanie allgemein |
| KGH | = Kampfgruppenhundertschaft | |
| BSA | = Brandschutzabteilung | |
| KpT | = Kompanie Transportpolizei | |
![]() | KGBttr (F) | = Kampfgruppenbatterie (Flak) |
![]() | KGZ (m) | = Motorisierter Kampfgruppenzug |
| KGZ (A) | = Kampfgruppenzug zur Sicherung der FüSt. des VKEL | |
![]() | Z | = Zug allgemein |
| KGZ | = Kampfgruppenzug | |
| BSZ | = Brandschutzzug | |
![]() | G | = Gruppe allgemein |
| KGG | = Kampfgruppengruppe | |
![]() | ASG | = Aufklärungs- und Suchgruppe |
| AG | = Aufklärungsgruppe | |
| LG | = Liquidierungsgruppe | |
| usw. | (Pfeil nur bei handelnden Gruppen) | |
![]() | B | = Beobachtungsposten |
| H | = Horchposten | |
![]() | Abteilung der Zivilverteidigung | |
![]() | Zug der Zivilverteidigung | |
| Symbole der Zivilverteidigung | ||
![]() | Rettungskräfte | |
![]() | Bergungs- und Instandsetzungskräfte | |
| V | Versorgungskräfte | |
| VV | Verpflegungsversorgungskräfte | |
| RB | Bergungs- und Rettungskräfte | |
| RBI | Rettungs-, Bergungs- und Instandsetzungskräfte | |
| E | Entgiftungskräfte | |
| I | Instandsetzungskräfte | |
| S | Sprengkräfte | |
| WI | Wartungs- und Instandsetzungskräfte | |
| T | Transportkräfte | |
| N | Nachrichtenkräfte | |
| SN | Stabsnachrichtenkräfte | |
| SB | Spezialbehandlungskräfte | |
| G | Gerätekräfte | |
| + | Sanitätskräfte | |
![]() | Brandschutzkräfte | |
| Einrichtungen der Zivilverteidigung | ||
![]() | PSB | = Platz für Spezialbehandlung |
| PBE | = Platz für Bekleidungsentgiftung | |
| PsanB | = Platz für sanitäre Behandlung | |
![]() | PsanB | = Punkt für sanitäre Behandlung mit Angabe der Kapazität (Anzahl der Personen je Durchgang |
| PBE | = Punkt für Bekleidungsentgiftung mit Angabe der Kapazität (kg je Zyklus) | |
| PSB | = Punkt für Spezialbehandlung mit Angabe der Kapazität (st. je Durchgang) | |
![]() | ZL | = Zentrallabor |
| ChL | = Chemisches Labor | |
| RL | = Radiologisches Labor | |
![]() | RL | = Radiologisches Labor für Strukturanalysen |
| ChL | = Chemisches Labor für Strukturanalysen | |
![]() | PSP | = Probensammelpunkt |
| PSS | = Probensammelstelle | |
| 3. Räume, Punkte, Objekte | ||
![]() | Sperrgebiet, gespeert durch | |
| NVA | = Nationale Volksarmee | |
| MfS | = Ministerium für Staatssicherheit | |
| GSSD | = Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland | |
| VSK | = Vereinte Streitkräfte | |
![]() | UR | = Unterbringungsraum |
| AUR | = Ausweichunterbringungsraum | |
![]() | KR | = Konzentrierungsraum |
![]() | UR | = Unterbringungsraum ZV |
![]() | SR | = Sammelraum |
| Anmerkung: 1. Unterbringungs-/Ausweichunterbringungsräume sind Räume, in denen die Einheiten für längere Zeit stationär untergebracht sind. 2. Konzentrierungsräume sind Räume im Gelände, in denen Einheiten zur Erfüllung einer Aufgabe für kurze Zeit unterziehen. | ||
| ▲ | Grenzübergangsstelle - Straße | |
| △ | Grenzübergangsstelle - Eisenbahn | |
| ◮ | Grenzübergangsstelle - Straße und Eisenbahn | |
![]() | Grenzübergangsstelle - Wasser | |
![]() | Auffangspunkt zur Herausnahme der Kfz und Personen aus den Transitwegen zwischen der BRD und WESTBERLIN | |
![]() | Hnbf | = Herausnahmebahnhof |
| Sbf | = Sammelbahnhof für Züge im grenzüberschreitenden Verkehr zu kapitalistischen Staaten und WESTBERLIN | |
| SR | = Sammelraum | |
![]() | - für Kraftfahrzeuge und Personen mit Angabe der Kapazität (Kfz/Personen) | |
![]() | - für Eisenbahnzüge mit Angabe der Kapazität | |
![]() | - für Schiffe mit Angabe der Kapazität | |
![]() | IL | = Internierungslager mit Angabe der Kapazität |
![]() | Evakuierungsgebiet des Evakuierungsortes mit Angabe der zu evakuierenden Personenzahl | |
![]() | Aufnahmeraum mit Angabe der Anzahl der aufzunehmenden Evakuierten | |
![]() | Auffangplatz für obdachlose Bevölkerung mit | |
| - Verlegungsrichtung und | ||
| - vorgesehenem Unterbringungsraum, einschließlich der Aufnahmekapazität | ||
![]() | Panikgebiet mit Angabe der darin befindlichen Personenzahl und der möglichen Bewegungsrichtung | |
![]() | ZUR | = Zeitweiliger Umladeraum |
| ZUSR | = Zeitweiliger Umschlagraum | |
![]() | EmP | = Empfangspunkt |
| MP | = Meldepunkt | |
| SP | = Sammelpunkt | |
| DmP | = Demobilisierungspunkt | |
| ESP | = Einberufungsstützpunkt | |
![]() | Empfangspunkt für mehrere Kommandonummern | |
![]() | ÜP | = Übergabepunkt mit Angabe der Zeit der Übergabe |
![]() | AuR | = Aufstellungsraum für Truppen bzw. Marscheinheiten |
![]() | RAuR | = Reserveaufstellungsraum für Truppen bzw. Marscheinheiten |
![]() | Mobilmachungsraum mit Angaben über | |
| Einheit/M-Zeit Verantwortlich/Einlagerungsort der MRes | ||
![]() | Empfangspunkt für Führungsorgane und Truppen, die in Garnisonen (Objekten) mobil gemacht werden, mit Angaben wie beim Mobilmachungsraum | |
![]() | Einlagerungsort für Mobilmachungsreserven mit Angabe des Truppenteils/der Einheit | |
![]() | VSt | = Verladestelle für MRes mit Angabe der Kommandonummer |
| ESt | = Entladestelle | |
| 4. Marsch, Handlungen, Abschnitte, Trennungslinien | ||
![]() | Marschkolonne eines Mot. Schützenverbandes bzw. -truppenteils | |
![]() | Marschkolonne eines Panzerverbandes bzw. -truppenteils | |
![]() | Marschkolonne eines Mot. Schützenbataillons, einer Volkspolizeibereitschaft, eines Mot. Kampfgruppenbataillons; Zeichen entsprechend Transportfahrzeug (Kompanie und Zug - mit zwei bzw. einem Strich) | |
![]() | Marschkolonne eines Panzerbataillons (Kompanie und Zug mit zwei bzw. einem Strich) | |
![]() | Marschkolonne der Raketentruppen | |
![]() | Marschkolonne der Fla-Raketentruppen | |
![]() | Marschkolonne der Artillerie | |
![]() | Marschkolonne der Flakartillerie | |
![]() | Marschkolonne der rückwärtigen Dienste/der Versorgungsdienste | |
![]() | Truppen/Einheiten auf Eisenbahntransport | |
![]() | Richtung des Hauptschlages¹ (Hauptangriffsrichtung) | |
| ╍ ➙ | Angriffs- bzw. Bewegungsrichtung zu nutzen bei der detaillierten Planung der Handlungen der Einheiten in der Dokumentation der Führungsorgane der Mitglieder der Einsatzleitungen | |
![]() | Gefechtsaufgabe¹ für ein Bataillon und Gleichgestellte mit Angriffsrichtung (Kompanie/Hundertschaft und Zug - mit zwei bzw. einem Strich) | |
![]() | Nächste Aufgabe¹ | |
![]() | Folgende bzw. weitere Aufgabe¹ | |
| Anmerkung: ¹ zu verwenden bei der Planung des Einsatzes der Einheiten in der Einsatzdokumentation der Einsatzleitungsowie bei grundsätzlichen Führungsentscheidungen/Entschlüssen | ||
![]() ![]() | Möglichkeiten der Kennzeichnung der Lage zu verschiedenen Zeiten | |
![]() | Blockierung durch eine Kompanie und Gleichgestellte | |
![]() | Einkreisung durch eine Kompanie und Gleichgestellte | |
![]() | Hinterhalt | |
![]() | Lage von Einheiten in der Verteidigung | |
![]() | Einheiten, deren Angriff abgeschlagen wurde | |
![]() | Aus einem besetzten Abschnitt zurückgehende Einheit | |
![]() | AAs | = Ablaufabschnitt |
| RAs | = Regulierungsabschnitt | |
| AgAs | = Ausgangsabschnitt | |
| ZAs | = Zwischenabschnitt | |
| EAs | = Entfaltungsabschnitt | |
| EFAs | = Einführungsabschnitt | |
![]() | AsEB | = Abschnitt der Entfaltung in Batallionskolonnen (in Kompanie und Zugkolonnen mit zwei bzw. einem Strich) |
![]() | TAs | = Tagesabschnitt |
| EndAS | = Endabschnitt | |
![]() | AsÜSA | = Abschnitt des Übergangs zum Sturmangriff |
![]() | AsZT | = Abschnitt des Zusammentreffens |
| Trennungslinie | ||
![]() | - zwischen Fronten | |
![]() | - zwischen Armeen | |
![]() | - zwischen Korps | |
![]() | - zwischen Divisionen bzw. Brigaden | |
![]() | - zwischen Regimentern | |
![]() | - zwischen Bataillonen | |
![]() | - zwischen Kompanien | |
![]() | - zwischen Zügen | |
| 5. Partei- und massenpolitische Arbeit | ||
![]() | Maßnahme der politischen Arbeit. Im Zeichen - Abkürzung der Maßnahme | |
| M | = Meeting | |
| KB | = Kampfhandlung | |
| MV | = Mitgliederversammlung | |
| usw. | ||
| Durchführender/Verantwortlicher Zeit und Datum der Maßnahme | ||
![]() | Einsatz von Beauftragten/Instrukteuren der Politorgane bzw. gesellschaftlicher Organisationen. | |
| Im Zeichen - Funktion | ||
| Anzahl und einsetzendes Organ Zeit und Datum des Einsatzes | ||
![]() | ZÜP | = Zentraler Übergabepunkt von Materialien für die politische Arbeit |
| Z | = Zeitungsabholpunkt | |
| FiS | = Filmstelle | |
| Anzahl der Politmaterialien, Polittechnik, Presseerzeugnis Zeit und Datum der Bereitstellung | ||
![]() | Spezialfahrzeug der Politorgane (z. B. | |
| RKE | = Rundfunk-Kino-Einrichtung). | |
| Im Zeichen | - Abkürzung des Typs | |
| Verantwortlicher für den Einsatz Zeit und Datum des Einsatzes | ||
![]() | Raum der Verbreitung von Flugblättern. | |
| Art der Verbreitung, Anzahl, Format Zeit und Datum | ||
![]() | Vor Zerstörung zu schützende politische, ökonomische und kulturhistorische Einrichtung/Objekt | |
![]() | Betriebe, Objekte, Einrichtungen der SED und gesellschaftliche Organisationen. | |
| BPS | = Betriebsparteischule | |
| 6. Nachrichten, Post- und Fernmeldewesen | ||
![]() | Feldnachrichtenzentrale | |
| NZ | = Nachrichtenzentrale | |
| HptNZ | = Hauptnachrichtenzentrale | |
| HNZ | = Hilfsnachrichtenzentrale | |
| StNZ | = Stütznachrichtenzentrale | |
| usw. | ||
![]() | Stationäre Nachrichtenzentrale | |
![]() | Geschützte Nachrichtenzentrale | |
![]() | Funkgerät, tragbar (die Zahl kennzeichnet den Typ) | |
![]() | Funkstelle, fahrbar | |
![]() | Funkstelle, stationär | |
![]() | Richtfunkstelle, fahrbar | |
![]() | Richtfunkstelle, stationär | |
![]() | Richtfunkstelle, fahrbar, mit Rundstrahlantenne | |
![]() | Troposphärenstation | |
![]() | Grundzeichen für Übertragungsstelle; nähere Bezeichnung durch zeichen bzw. Abkürzungen | |
![]() | Funkempfangsstelle | Einschließlich Rundfunk und Fernsehen |
![]() | Funksendestelle | |
![]() | T | = TV-Sender (Fernsehsender) |
| UKW | = UKW-Sender | |
| K | = KW-Sender | |
| M | = MW-Sender | |
| L | = LW-Sender | |
![]() | Richtfunk-Übertragungsstelle | |
![]() | Funk- und Richtfunk-Übertragungsstelle mit MW-, UKW- und TV-Sender | |
![]() | FH | = Funkhaus |
| RF | = Rundfunkstudio | |
| FS | = Fernsehstudio | |
| ⃝ | Endvermittlungsstelle/Ortsvermittlungsstelle | |
| Ⓞ | Knotenvermittlungsstelle | |
![]() | Hauptvermittlungsstelle | |
![]() | Zentralvermittlungsstelle | |
![]() | Fernmeldekabel mit Bezeichnung der Art und Nummer | |
| Hk | = Hauptkabel | |
| Fk | = Fernkabel | |
| Bzk | = Bezirkskabel | |
| GK | = Grenzkabel | |
| Kk | = Knotenkabel | |
| usw. | ||
![]() | WTsch-Verbindung | |
![]() | SAS-Fernsprechverbindung | |
![]() | Fernsprechverbindung | |
![]() | Tastfunkverbindung | |
![]() | SAS-Fernschreibverbindung | |
![]() | Fernschreibverbindungen | |
| □ | Schaltstelle | |
| ◪ | Schaltschacht | |
| ⊙ | Anschaltpunkt | |
![]() | Amt der Deutschen Post | |
![]() | Kurier- und Feldpoststelle der Division | |
![]() | Feldpostsammelstelle | |
![]() | Kurier- und Feldpostaustauschstelle mit Nummer der zuständigen Feldpostsammelstelle | |
![]() | Funknetz | |
![]() | Richtfunkstrecke | |
![]() | Bewegliche Funkstation mit Angabe des Stationstyps | |
![]() | Bewegliche Richtfunkstation | |
![]() | Bewegliche Funkmeßstation | |
![]() | Bewegliche KW-Peilstelle | |
![]() | Bewegliche UKW-Peilstelle | |
![]() | Funkmeßaufklärungsstelle für Luftziele | |
![]() | Funkmeßaufklärungsposten (Funkmeßkompanie) in der Stellung | |
![]() | Funkmeßaufklärungsstation für Erdziele | |
| Zivile Spezialformationen | ||
![]() | FAIE | = Fernmeldeanlageninstandsetzungseinheit |
| RFBIE | = Rundfunkbetriebs- und Instandsetzungseinheit | |
| PFTA | = Post- und Fernmeldetechnische Abteilung | |
| FVA | = Fernmeldeversorgungsabteilung | |
| usw. | ||
![]() | FSBZ | = Fernsehstudiobetriebszug |
| PVE | = Postversorgungseinheit | |
| FVZ | = Fernmeldeversorgungszug | |
| FuKÜE | = Funkkontroll- und Überwachungseinheit | |
| usw. | ||
![]() | PrVG | = Pressevertriebsgruppe |
| RfSBG | = Rundfunkstudiobetriebsgruppe | |
| RfBIG | = Rundfunkbetriebs- und Instandsetzungsgruppe | |
| usw. | ||
| 7. Pionierwesen | ||
![]() | TMM | = Begleitbrücke |
![]() | Brückenlegepanzer | |
![]() | BAT | = Straßenbaumaschine |
| BTM | = Grabenbagger | |
| MDK | = Grabenaushubmaschine | |
![]() | Schwimmwagen | |
![]() | Selbstfahrende Fähre | |
![]() | PMP | = Pontonpark |
![]() | Holzverarbeitungspunkt | |
![]() | Stellung | |
![]() | Graben mit überdecktem Abschnitt und Verbindungsgraben | |
![]() | Unterstand leichten Typs mit Angabe des Schutzgrades (2kp/cm² und Fassungsvermögens (80 Personen) sowie Art des Unterstandes | |
| SK | = Schutzkeller | |
![]() | Zerlegbarer Unterstand für Führungsstellen | |
![]() | Bunker schweren Typs | |
![]() | Steilhang/Gegensteilhang | |
![]() | Panzergraben | |
![]() | Panzerminenfeld mit Angabe der Nummer und Anzahl der Panzerminen | |
![]() | Infanterieminenfeld mit Angabe der Nummer und Anzahl der Infanterieminen | |
![]() | Gemischtes Minenfeld mit Angabe der Nummer und Anzahl der Panzer-/Infanterieminen | |
![]() | Verminungsabschnitt der Beweglichen Sperrabteilung mit Angabe der Nummer und der Verlegeeinheit | |
![]() | Verminungsabschnitt (Hubschrauber) mit Angabe der Nummer und der Verlegeeinheit | |
![]() | Sperrknoten mit Angabe der Nummer sowie der Art und menge der Pi-Munition | |
![]() | Sperrabschnitt | |
![]() | Sprengladung | |
![]() | Igel (Profilstahl) | |
![]() | Höckersperre (Pfähle) | |
![]() | Höckersperre (Stein/Beton) | |
![]() | Trichtersperre | |
![]() | Drahtsperre auf zwei Pfahlreihen | |
![]() | S-Rollen-Sperre | |
| -x-x-x-x-x- | Spanische Reitersperre | |
![]() | Baumsperre | |
![]() | Verminte Baumsperre | |
![]() | Gasse in einer Sperre oder einem aktivierten, verseuchten bzw. vergifteten Geländeabschnitt mit Angabe der Nummer und der Breite der Gasse in m | |
![]() | Zerstörter Straßenabschnitt mit Umleitung. | |
| Länge des zerstörten Abschnittes in km Länge der Umleitung in km | ||
![]() | Überschwemmter Straßenabschnitt mit Angabe der Überschwemmungstiefe in m | |
| ⊙B-40 | Wasserentnahmestelle mit Angabe der Art der Wassergewinnung und der Ergiebigkeit in m³ | |
| B | = Bohrung | |
| Q | = Quelle | |
| Br | = Brunnen | |
| O | = Oberflächenwasser | |
| G | = Grundwasser | |
| U | = Uferfiltrat | |
![]() | Wasserfilterstation-2 | |
![]() | Wasserfilterstation-3 | |
![]() | Brücke auf festen Stützen | |
| HoB | = Holzbrücke | |
| StB | = Steinbrücke | |
| StbB | = Stahlbetonbrücke | |
| MB | = Metallbrücke | |
| BhB | = Behelfsbrücke | |
| Länge und Breite in m Tragfähigkeit in Mp | ||
![]() | Schwimmbrücke mit Angabe der Art. | |
| Länge in m Tragfähigkeit in Mp | ||
![]() | Furt mit Angabe der Tiefe in m | |
![]() | Eisübergangsstelle mit Angabe der Nummer und Tragfähigkeit in Mp | |
![]() | Fährenübergangsstelle mit Angabe der Art. Anzahl und Tragfähigkeit in Mp | |
| ≪ ≪ ≪ | Winkelreflektoren | |
![]() | Vom Gegner verminter Straßenabschnitt (Bombenminen) | |
![]() | Vom Gegner angelegtes Streuminenfeld | |
| 8. Chemische Dienste | ||
![]() | Gruppe KC-Aufklärung | |
![]() | KCB-Beobachtungsposten | |
![]() | Geplante KCB-Aufklärung einer Richtung duch eine Gruppe KC-Aufklärung. | |
| Einheit/Einrichtung Zeit und Datum | ||
![]() | Geplante KCB-Aufklärung eines Raumes durch einen Zug KC-Aufklärung. | |
| Einheit/Einrichtung Zeit und Datum | ||
![]() | Geplante Kernstrahlungsaufklärung eines Raumes aus der Luft. | |
| Anzahl und Art der Flugzeuge/Einheit bzw. Truppenteil Zeit und Datum | ||
![]() | Sammelmeldestelle | |
![]() | Gruppe Detonometrie | |
![]() | Auswerte-, Rechen- und Informationsstelle oder -gruppe (mit Bezeichnung des KCB-Auswerteorgans) | |
![]() | Nichtstrukturmäßige Auswertegruppe | |
![]() | RSB | = Raum für Spezialbehandlung |
![]() | PSB | = Platz für Spezialbehandlung |
| PBE | = Platz für Bekleidungsentgiftung | |
| ⑩ NVA | Meßpunkt im einheitlichen System der KCB-Aufklärung mit Nummer im Zeichen (außerhalb des Zeichens Bezeichnung der Kräfte z. B. NVA, GT, DVP, ZV usw.) | |
![]() | Meßpunkt für die Kernstrahlungsaufklärung und Ergebnisse der Kernstrahlungsaufklärung. | |
| Dosisleistung Zeit und Datum der Messung | ||
![]() | Raum einer gegnerischen Kernwaffendetonation | |
| Detonationsstärke in kt und Detonationsart Zeit und Datum der Detonation | ||
| Die Zahlen 1, 2 usw. kennzeichnen Radien der Zonen der Vernichtung verschiedener Objekte; die Art der Objekte wird in einer Legende dargestellt | ||
![]() | Meteorologische Posten | |
![]() | Seismologische Meßstelle | |
![]() | Einsatz von Kernwaffen durch den Gegner mit den Zonen der möglichen Aktivierung. | |
| Detonationsstärke in kt und Detonationsart Zeit und Datum der Detonation | ||
| Gelb ausgelegte Fläche - Zone der möglichen Aktivierung im Raum der Detonation | ||
![]() | Einsatz von Kernwaffen durch den Gegner mit den Grenzen der real aufgeklärten Zone der Aktivierung. | |
| Detonationsstärke in kt und Detonationsart Zeit und Datum der Detonation | ||
![]() | Raum der Zerstörung und Einstürze im Ergebnis des Einsatzes von Kernwaffen durch den Gegner | |
![]() | Raum des unmittelbaren Einsatzes von biologischen Kampfmitteln durch den Gegner; gleiches Zeichen für verseuchten Raum. | |
| Einsatzmittel und Merkmale der Anwendung Zeit und Datum des Einsatzes | ||
| Einsatz von Brandmitteln durch den Gegner | ||
![]() | - Flächenbrand | |
![]() | - Einzelbrand | |
| Einsatzmittel und Art des Brandstoffes Zeit und Datum des Einsatzes | ||
![]() | Zone der Vergiftung bei Freisetzung von Industriegiften. | |
| Art des Giftes und Menge in t Zeit und Datum der Vergiftung | ||
| Einsatz chemischer Waffen durch den Gegner | ||
![]() | - Absprühen von Flugzeugen | |
![]() | - Abwurf von Bomben bzw. Kassetten | |
![]() | - Einsatz durch Raketen | |
![]() | - Einsatz durch Rohrartillerie | |
![]() | - Einsatz durch Geschoßwerfer | |
![]() | - Einsatz chemischer Minen | |
| 1 | = Ausbreitungstiefe der primären chemischen Kampfstoffwolke. | |
| 2 | = Ausbreitungstiefe der sekundären chemischen Kampfstoffwolke. | |
| Gestichelte Linie - Grenze des Raumes der Geländevergiftung; nur bei Anwendung von V-Kampfstoff. | ||
| Einsatzmittel und Kampfstofftyp/-art Zeit und Datum des Einsatzes | ||
![]() | Ergebnisse der chemischen Aufklärung. | |
| Kampfstofftyp/-art Zeit und Datum der Aufklärung | ||
![]() | Gasse in einem vergifteten Geländeabschnitt. | |
| Kampfstofftyp/-art Zeit und Datum des Einsatzes | ||
| Schwarze Zahlen: | ||
| Nummer der Gasse Breite der Gasse in m | ||
![]() | Vorbereiteter Verlegeort einer Kernmine; Sprengschacht oder Sprengkammer. | |
| Detonationsstärke in kt Einbautiefe in m | ||
![]() | Vorbereiteter Kernminenknoten. | |
| Anzahl aufgeklärter Kernminen Breite und Tiefe des Kernminenknotens in km | ||
![]() | Neutronenkernwaffendetonation | |
| Detonationsstärke in kt Zeit und Datum der Detonation | ||
| 9. Lager- und Instandsetzungseinrichtungen der rückwärtigen- bzw. Versorgungsdienste | ||
![]() | Zentrale Versorgungseinrichtung der NVA | |
| M | = Munition | |
| W | = Waffen | |
| N | = Nachrichtengeräte | |
| Kfz | = Fahrzeuge und Ersatzteile | |
| B/A | = Bekleidung und Ausrüstung | |
| V | = Verpflegung | |
| Pi | = Pionierausrüstung | |
| Ch | = Chemische Geräte und Ausrüstung | |
| Med | = Medizinische Mittel | |
| T/S | = Treib- und Schmierstoffe | |
![]() | Bezirksversorgungslager der NVA | |
![]() | Zentrale Versorgungseinrichtung des MdI | |
![]() | Lagereinrichtung der BDVP | |
![]() | Lagereinrichtung des VPKA | |
![]() | Versorgungsstelle eines Bataillons/einer Bereitschaft | |
| V | = Verpflegung | |
| M | = Munition | |
| SP | = Spreng- und Zündmittel | |
![]() | Versorgungspunkt einer Kompanie/Hundertschaft | |
![]() | Zentrale Werkstatt des MdI | |
| ZWW | = Zentrale Waffenwerkstatt | |
| ZKW | = Zentrale Kraftfahrzeugwerkstatt | |
| ZBW | = Zentrale Bootswerkstatt | |
| ZRW | = Zentrale Radiologische Werkstatt | |
| ZWN | = Zentralwerkstatt Nachrichten | |
| ZWF | = Zentralwerkstatt Feuerwehr | |
![]() | Stationäre Werkstatteinrichtung der BDVP | |
| W | = Waffenwerkstatt | |
| Kfz | = Kraftfahrzeugwerkstatt | |
| BNW | = Bezirksnachrichtenwerkstatt | |
![]() | Sammelplatz für ausgefallene Technik | |
| Die Buchstaben kennzeichnen | ||
| - im oberen Feld | ||
| A | = Armee | |
| D | = Division | |
| R | = Regiment | |
| - im unteren Feld | ||
| K | = Kraftfahrzeuge | |
| P | = Panzer | |
| W | = Waffen | |
| usw. | ||
| 10. Einrichtungen und Einheiten des medizinischen Dienstes und des Gesundheitswesen | ||
![]() | Stationäres Lazarett | |
| Nr. des Lazarett Anzahl der Beten für | ||
| Chir | = chirurgisches Profil | |
| Int | = internistisches Profil | |
| Inf | = Infektion | |
| N | = Neurologie | |
| GI | = gemeingefährliche Infektionskrankheiten | |
| L | = Leichtverwundete bzw. Geschädigte | |
![]() | Bewegliches Feldlazarett | |
![]() | LazZ | = Lazarettzug |
| HLazZ | = Hilfslazarettzug | |
![]() | Lazarettschiff mit Angabe der Anzahl der Kojen | |
![]() | Hilfslazarettschiff mit Angabe der Kapazität | |
![]() | Selbständige medizinische Abteilung, entfaltet | |
![]() | Selbständige medizinische Abteilung, nicht entfaltet | |
![]() | Divisonsverbandsplatz, entfaltet | |
![]() | Divisonsverbandsplatz, nicht entfaltet | |
![]() | Regimentsverbandsplatz, entfaltet | |
![]() | Regimentsverbandsplatz, nicht entfaltet | |
![]() | Verbandsplatz eines Brt/KGB/VPB | |
![]() | Geschädigten Sammelpunkt/-stelle | |
![]() | SanTK | = Sanitätstransportkompanie |
![]() | SanTZ | = Sanitätstransportzug |
![]() | aeZ | = Antiepidemischer Zug |
![]() | BETZ | = Blutentnahme- und Transportzug |
![]() | GeTZ | = Geschädigtenträgerzug |
![]() | GmH | = Gruppe medizinische Hilfe |
![]() | Sanitätszugführer | |
![]() | Arzt | |
| ⌀ | Geschädigter | |
| ⊗ | Toter | |
![]() | Hauptkrankenhaus | |
![]() | Krankenhaus | |
![]() | Hilfskrankenhaus | |
![]() | Grundkennzeichen für alle übrigen medizinischen Einrichtungen | |
| Polkl | = Poliklinik | |
| Amb | = Ambulatorium | |
| Bz | = Blutspendezentrale | |
| usw. | ||
| 11. Militärtransport- und Verkehrswesen | ||
| MHEL-1 | MHEL | = Militärhaupteisenbahnlinie |
| MREL | = Militärreserveeisenbahnlinie | |
| MRoEL | = Militärrochadeeisenbahnlinie | |
| GRN-E | = Eisenbahnlinie des Großraumnetzes | |
| - - - - - - | Geplante Militäreisenbahnlinie (Umleitung) | |
![]() | Stillgelegte Eisenbahnlinie oder -abschnitte | |
![]() | Wiederherzustellender Eisenbahnabschnitt mit Termin der Aufnahme des Zugbetriebes | |
![]() | Dublierender Brückenübergang | |
![]() | Verteilerbahnhof | |
![]() | Verlade- und Entladebahnhof für Truppen | |
| MHS-8 | MHS | = Militärhauptstraße |
| MRS | = Militärreservestraße | |
| MRoS | = Militärrochadestraße | |
| GRN-S | = Straße des Großraumnetzes | |
| = = = = = = | Im Bau befindlicher, wiederherzustellender oder geplanter Militärstraßenabschnitt | |
| Marschstraße | ||
| - - - - - - | Kolonnenweg | |
![]() | Tunnel mit Angabe der Tunnellänge in m | |
| MBHW-2 | MHBW | = Militärhauptbinnenwasserstraße |
| MRBW | = Militärreservebinnenwasserstraße | |
| GRN-W | = Wasserstraße des Großraumnetzes | |
![]() | Ankerplatz für Seeschiffe bis 5 000 tdw | |
![]() | Reede für Seeschiffe mit Angaben über Anzahl der Seeschiffe und Tonnage | |
| K | = Kleintonnage bis 1 5000 tdw | |
| M | = Mitteltonnage 1 5000 bis 8 000 tdw | |
| G | = Großtonnage über 8 000 tdw | |
![]() | Verteilerhafen | |
![]() | Ehf | = Entladehafen |
| VHf | = Verladehafen | |
| Anzahl der Liegeplätze Umschlagkapazität kt/d | ||
![]() | RAW | = Reichsbahnausbesserungswerk |
| BW | = Bahnbetriebswerk | |
![]() | Militärflugplatz | |
![]() | Flugplatz mit Deckungen | |
| Anzahl der Flugzeugbunker Anzahl der behelfsmäßigen Deckungen | ||
![]() | Landeplatz | |
![]() | Landeabschnitt mit Angabe der Länge in m | |
![]() | Wasserflugplatz | |
| Flugplatz für | ||
![]() | ZL | = Zivile Luftfahrt |
| GST | = Gesellschaft für Sport und Technik | |
![]() | Flugzeug | |
![]() | Hubschrauber allgemein | |
![]() | Kampfhubschrauber | |
![]() | Transporthubschrauber | |
![]() | Stationäre Rohrleitung für Erdöl | |
![]() | Stationäre Rohrleitung für Erdölerzeugnisse | |
![]() | Feldhauptrohrleitung mit Angaben über Rohrdurchmesser in mm und Anzahl der Rohrleitungen | |
![]() | Pumpstation der Feldrohrleitung | |
| Zivile Spezialformationen | ||
![]() | SBA | = Straßenbauabteilung |
| SBAA | = Straßenbrückenbauabteilung | |
| SNA | = Straßennutzungsabteilung | |
| SNZ | = Straßennutzungszug | |
![]() | ENA | = Eisenbahnnutzungsabteilung |
| EBA | = Erdbauabteilung | |
| SIZ | = Streckeninstandsetzungszug | |
| FIZ | = Fernmeldeanlageninstandsetzungszug | |
| SilZ | = Sicherungsanlageninstandsetzungszug | |
| WVIZ | = Wasserversorgungsinstandsetzungszug | |
| FLIZ | = Fahrleitungsinstandsetzungszug | |
| LIZ | = Lokomotivinstandsetzungszug | |
| WIZ | = Wageninstandsetzungszug | |
| BIZ | = Brückeninstandsetzungszug | |
| LK | = Lokomotivkolonne | |
| SKP | = Sanitätskontrollpunkt | |
| PSB (b) | = Punkt für Spezialbehandlung (beweglich) | |
| PSB (s) | = Punkt für Spezialbehandlung (stationär) | |
| SstA | = Sicherungsabteilung | |
| SIM | = Streckeninstandsetzungsmeisterei | |
![]() | SWA | = Seewasserstraßenabteilung |
| SWNA | = Seewasserstraßennutzungsabteilung | |
| SBRA | = Seebergungs- und Rettungsabteilung | |
| SHBA | = Seehafenbauabteilung | |
| SSRA | = Seeschiffsreparaturabteilung | |
| SSBA | = Seeschiffsbesatzungsabteilung | |
| SUA | = Seeumschlagsabteilung | |
| BWA | = Binnenwasserstraßenabteilung | |
| BWNA | = Binnenwasserstraßennutzungsabteilung | |
| BWBA | = Binnenwasserstraßenbauabteilung | |
| BSRA | = Binnenschiffsreparaturabteilung | |
| BSBA | = Binnenschiffsbesatzungsabteilung | |
| BSA | = Binnenschiffsabteilung | |
| 12. Bewaffnung und Technik | ||
![]() | Leichtes Maschinengewehr | |
![]() | Kompanie- bzw. schweres Maschinengewehr | |
![]() | Abschußgerät für Reizwurfkörper und Splittergranaten | |
![]() | Leichte Panzerbüchse (RPG) | |
![]() | Schwere Panzerbüchse (SPG) | |
![]() | Rückstoßfreies Geschütz | |
![]() | Panzerabwehrlenkrakete | |
![]() | Leichte reaktiver Flammenwerfer | |
![]() | Schwerer reaktiver Flammenwerfer | |
![]() | Panzerabwehrkanone allgemein | |
![]() | Panzerabwehrkanone bis 85 mm | |
![]() | Panzerabwehrkanone bis 100 mm | |
![]() | Panzerabwehrkanone über 100 mm | |
![]() | Kanone allgemein | |
![]() | Kanone bis 100 mm | |
![]() | Kanone bis 152 mm | |
![]() | Kanone über 152 mm | |
![]() | Haubitze allgemein | |
![]() | Haubitze bis 122 mm | |
![]() | Haubitze bis 155 mm | |
![]() | Selbstfahrlafette 122 mm | |
![]() | Geschoßwerfer allgemein | |
![]() | Granatwerfer allgemein | |
![]() | Granatwerfer kleines Kaliber | |
![]() | Granatwerfer mittleres Kaliber | |
![]() | Automatischer Granatwerfer | |
![]() | Fliegerabwehr-Raketenkomplex Strela 2 | |
![]() | Fliegerabwehr-Mschinengewehr | |
![]() | Fliegerabwehrkanone allgemein | |
![]() | Fliegerabwehrkanone kleines Kaliber | |
![]() | Fliegerabwehrkanone mittleres Kaliber | |
![]() | Fla-SFL ohne Funkmeßeinrichtung | |
![]() | Fla-SFL mit Funkmeßeinrichtung | |
![]() | Startrampe für Fla-Raketen zur unmittelbaren Handlung | |
![]() | Startrampe für Fla-Raketen geringer Reichweite | |
![]() | Startrampe für Fla-Raketen mittlerer Reichweite | |
![]() | Panzer | |
![]() | Schwimmpanzer | |
![]() | Flammenwerferpanzer | |
![]() | Panzer mit Minenräumgerät | |
![]() | Panzer mit Pionierschild | |
![]() | Panzerschlepper | |
![]() | Schützenpanzerwagen | |
![]() | Schützenpanzer | |
![]() | Aufklärungs-Schützenpanzer | |
![]() | Kettenzugmittel | |
![]() | Kettenfahrzeug | |
![]() | Kettenfahrzeug mit Hänger | |
![]() | Radzugmittel | |
![]() | Motorrad | |
| 13. Einrichtungen der Volkswirtschaft | ||
| Betriebe und Einrichtungen | ||
| □ | Produktionsbetrieb (Grundzeichen) | |
| ⊠ | Produktionsbetrieb der speziellen Produktion | |
![]() | Produktionsbetrieb mit Abteilungen spezieller Produktion | |
| ⍁ | Produktionsbetrieb mit verteidigungswichtiger und lebensnotwendiger Produktion | |
| ⌺ | Produktion- und Instandsetzungsbetrieb | |
![]() | Schiffswerft | |
![]() ![]() | Umzustellender Produktionsbetrieb für Instandsetzung bzw. Produktion militärischer Technik | |
![]() | Instandsetzungsbetrieb für militärische Technik und Ausrüstung | |
| Pz | = Panzer | |
| Kfz | = Kraftfahrzeuge | |
| Artl | = Artilleriebewaffnung | |
![]() | Betrieb der Baustoffindustrie | |
| Anzahl und Art der Betriebe Kapazität in t, m³ bzw. St. | ||
| B | = Betonwerk | |
| Z | = Zementwerk | |
| Sp | = Splitt- und Schotterwerk | |
| S | = Sägewerk | |
![]() | Betrieb bzw. Einrichtung mit umweltgefährdender Produktion | |
![]() | Betrieb, der seine Tätigkeit einstellt | |
![]() | W | = Wäscherei mit Angabe der Kapazität in t Trockenwäsche/d |
| CHR | = Betrieb für chemische Reinigung mit Angabe der Kapazität in t/d | |
5000 | K | = Großküche mit Angabe der Kapazität in l/d |
| B | = Großbäckerei mit Angabe der Kapazität in t/d | |
| S | = Schlachthof mit Angabe der Kapazität in t/d | |
| Lager | ||
![]() | Lager der Staatsreserve | |
| Nummer des Lagers eingelagerte Erzeugnisse | ||
![]() | Fremdlager der Staatsreserve | |
![]() | Kühlhaus der Staatsreserve | |
| Kapazität des Tiefkühlraumes in m³ Kapazität des Leichtkühlraumes in m³ | ||
![]() | Kühlhaus | |
![]() | Lager zweigtypischer Reserven | |
| Unterstellung und Nr. des Lagers eingelagerte Erzeugnisse mit Kapazität in t | ||
![]() | Grundzeichen für alle übrigen Lager | |
![]() | Tanklager | |
| eingelagerte Erzeugnisse Kapazität in t | ||
| VK | = Vergaserkraftstoff | |
| DK | = Dieselkraftstoff | |
| FOK | = Flieger-Otto-Kraftstoff | |
| EÖ | = Erdöl | |
| HÖ | = Heizöl | |
| MÖ | = Motorenöl | |
![]() | Tankstelle mit Angabe der Art und Menge der Treib- und Schmierstoffe in l | |
![]() | Sp | = Sprengstofflager |
| G | = Giftstofflager | |
| RA | = Lager für radioaktive Präparate | |
![]() | Grundzeichen für unterirdische Lager | |
| Energiewesen | ||
380kV/220kV | Umspannwerk mit Angabe der Ein- und Ausgangsspannung | |
![]() | Kraftwerk mit Angabe der höchstmöglichen Kraftwerksleistung in MW | |
| W | = Wärmekraftwerk | |
| H | = Heizkraftwerk | |
| G | = Gasturbinenwerk | |
| P | = Pumpspeicherwerk | |
10kVA | Notstromaggregat transportabel bzw. stationär mit Angabe der Nennleistung | |
20kVA | Notstromaggregat fahrbar mit Angabe der Nennleistung | |
![]() | Erdgasleitung für eigenes Erdgas | |
![]() | Erdgasleitung für Importgas | |
![]() | Reglerstation | |
![]() | Verdichterstation | |
![]() | Gaserzeugungsanlagen | |
| D | = Druckgaswerk | |
| St | = Steinkohlengaswerk/Steinkohlenkokerei | |
| B | = Braunkohlengaswerk | |
| Sp | = Spaltanlage | |
![]() | Tagebau für die Förderung von Kohle | |
![]() | Bergbaubetrieb | |
![]() | Bergbaubetrieb stillgelegt | |
| Wasserwirtschaft | ||
![]() | Talsperre, Staumauer nicht befahrbar | |
![]() | Talsperre, Staumauer befahrbar | |
![]() | Angaben zur Talsperre | |
| a = Art des Abschlußbauwerkes | ||
| M | = Gewichtsmauer | |
| D | = Damm | |
| DE | = Erddamm | |
| DS | = Steinschüttdamm | |
| b = Höhe der Krone über der Talsohle in m | ||
| c = Länge der Krone in m | ||
| d = Zweck der Anlage | ||
| T | = Trinkwasserbereitstellung | |
| B | = Betriebswasserbereitstellung | |
| N | = Niedrigwasseraufhöhung | |
| H | = Hochwasserschutz | |
| E | = Energiegewinnung | |
| e = Gesamtspeicherung in 1 000 m³ | ||
| f = Höchststau bei HHW in m über NN | ||
![]() | Rückhaltebecken | |
![]() | Angaben zum Rückhaltebecken | |
| a | = Speicherraum in 1 000 m³ | |
| b | = Höhe der Krone in m | |
| c | = Länge der Krone in m | |
| d | = Höchststau bei HHW in m über NN | |
![]() | Kleinspeicher | |
![]() | Angaben zum Kleinspeicher | |
| a | = Speicherraum in 1 000 m³ | |
| b | = Höhe der Krone in m | |
| c | = Länge der Krone in m | |
d/e | Wasserwerk der öffentlichen Wasserversorgung mit Angaben über | |
| a = Herkunft des Wassers | ||
| G | = Grundwasser | |
| Q | = Quellwasser | |
| I | = Künstliche Infiltration | |
| U | = Uferfiltrat | |
| O | = Oberflächenwasser | |
| b = Maximal bereitstellbare Tageskapazität in 1 000 m³ | ||
| c = Art der Aufbereitung | ||
| m | = mechanisch | |
| c | = chemisch | |
| d = Wirtschaftszweig | ||
| e = Wassergüte | ||
| B | = Brauchwasser | |
| T | = Trinkwasser | |
HB/1,5 | Wasserbehälter mit Angabe des Nutzungsraumes in 1 000 m³/d | |
| HB | = Hochbehälter | |
| WT | = Wasserturm | |
| TB | = Tiefbehälter | |
![]() | Flutwellenbereich aus Speichern | |
| Höhe der Flutwelle in m und Zeit ihres Eintreffens in min Geschwindigkeit der Flutwelle in m/s | ||
![]() | Natürliches Überschwemmungsgebiet | |
![]() | Deichgefährdung | |
| 14. Störung der Ordnung und Sicherheit sowie gegnerische Handlungen | ||
![]() | Gesellschaftsgefährliche Straftaten durch Bekannt | |
![]() | Gesellschaftsgefährliche Straftaten durch Unbekannt | |
| T | = Terror | |
| D | = Diversion | |
| S | = Sabotage | |
| Sp | = Spionage | |
| GB | = Staatsfeindliche Gruppenbildung | |
| Hm | = Staatsfeindliche Hetze (mündl.) | |
| Hs | = Staatsfeindliche Hetze (schrftl.) | |
| VW | = Straftaten gegen die Volkswirtschaft | |
| To | = Totschlag | |
| Spb | = Unbefugter Sprengmittelbesitz | |
| Wb | = Unbefugter Waffenbesitz | |
| A | = Arbeitsniederlegung | |
![]() | Straftaten mit gesellschaftswidrigem bzw. gefährlichem Charakter durch Bekannt | |
![]() | Straftaten mit gesellschaftswidrigem bzw. gefährlichem Charakter durch Unbekannt | |
| Br | = Brandstiftung | |
| Bd | = Bedrohung | |
| Gb | = Gefangenbefreiung | |
| Gm | = Gefangenmeuterei | |
| Gw | = Gefangenenentweichung | |
| Ro | = Rowdytum | |
| V | = Staatsverleumdung | |
| Wi | = Widerstand gegen staatliche Maßnahmen | |
| Zr | = Zusammenrottung | |
![]() | Fundstellen | |
| W | = Waffen | |
| M | = Munition | |
| Sp | = Sprengkörper | |
| G | = Gift | |
| H | = Hetzschrift | |
![]() | Provokationsgefährdeter Abschnitt | |
![]() | Hetzkundgebung | |
![]() | Einweisung von Personen | |
![]() | Grenzdurchbruch in die DDR mit vermutlicher Bewegungsrichtung und Anzahl der Personen | |
![]() | Grenzdurchbruch abgeschlagen | |
![]() | Absetzung von Lasten mittels Fallschirm | |
| W | = Waffen | |
![]() | Hetzschriftenballonaktion | |
![]() | DAG | = Diversions- und Aufklärungsgruppe |
| Ba | = Bande | |
| RG | = Rowdy-Gruppe | |
| (Pfeil zeigt in Bewegungs-/Handlungsrichtung) | ||
![]() | Raum des Absprungs gegnerischer Kräfte | |
![]() | Raum des Absetzens gegnerischer Kräfte mit Hubschrauber | |
![]() | Sammelraum subversiver bzw. anderer gegnerischer Kräfte | |
![]() | Durch subversive Kräfte angegriffenes Brückenobjekt | |
![]() | Durch subversive Kräfte zerstörtes Brückenobjekt | |
08.00, 06.06. | Luftangriff des Gegners auf einen Verladebahnhof der Truppen | |
| 15. Objektsicherung | ||
| Objekte der Kategorie I, deren Sicherung auf das 1. Signal zu übernehmen ist | ||
![]() | Eisenbahnbrücke | |
| Art und Nummer der Brücke Einheit und Zeitpunkt der Übernahme der Sicherung | ||
![]() | Eisenbahnbrücke, die bis zum Eintreffen der Sicherungseinheit der Kampfgruppen durch Krage der GSSD gesichert wird | |
![]() | Straßenbrücke, die bis zum Eintreffen der Sicherungseinheit der Kampfgruppen durch Kräfte der Grenztruppen der DDR gesichert wird | |
![]() | Straßenbrücke, die bereits in Friedenszeiten gesichert wird und deren Sicherungskräfte durch eine Sicherungseinheit der Kampfgruppen verstärkt werden | |
![]() | Bf | = Bahnhof |
| Hbf | = Hauptbahnhof | |
| Objekte der Kategorie I, deren Sicherung auf das 2. Signal zu übernehmen ist | ||
![]() | Eisenbahnbrücke | |
![]() | Bahnhof | |
![]() | TV-Sender | |
| Objekte der Kategorie II | ||
![]() | Produktionsbetrieb der speziellen Produktion | |
![]() | Wärmekraftwerk | |
![]() | Lager der Staatsreserve | |
| Objekte örtlicher Bedeutung | ||
![]() | Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands | |
![]() | Rat des Bezirkes | |
![]() | Umspannwerk | |
| Vollständige Bezeichnung | Abkürzung |
| A | |
| Abriegelungsgruppe | ArG |
| Abschnitt der Entfaltung in Kompaniekolonnen | AsEK |
| Abschnitt der Entfaltung in Zugkolonnen | |
| Abschnitt der Entfaltung in Kompaniekolonnen | AsEK |
| Abschnitt der Entfaltung in Zugkolonnen | AsEZ |
| Abschnitt des Absitzens | AsA |
| Abschnitt der Feuereröffnung | AsFe |
| Absetzpunkt | AbsP |
| Abteilung | Abt |
| Abteilung des Verteilerbahnhofs | AVtBf |
| Abteilung des Verteilerhafens | AVtHf |
| Abteilung für medizinische Hilfe | AmedH |
| Abteilung für Spezialbehandlung | AfSB |
| Abteilung zur Sicherstellung der Bewegung | ASB |
| Abwurfplatz | AwP |
| Agitation | Agit |
| Aktivierter Raum | aktR |
| Aktuell-politische Information | API |
| Alarmeinheit | AE |
| Allgemeine Reserven | allgRes |
| Argumentation | Arg |
| Armeerundfunkempfänger | ARE |
| Artilleriebrigade | ABr |
| Auffüllung | Auff |
| Aufklärung | Akl |
| Aufklärungsbataillon | AB |
| Aufklärungskompanie | AklK |
| Aufklärungstrupp | AT |
| Aufklärungszug | AklZ |
| Auflösegruppe | ALG |
| Auflösetrupp | ALT |
| Ausgangsraum | AgR |
| Ausweichobjekt | AWO |
| B | |
| Berlin | BLN |
| Bakteriologische Waffen | BaW |
| Basa-Zentrale | BZ |
| Bataillon | Btl |
| Bataillon Chemische Abwehr | BChA |
| Bataillon Funkelektronischer Kampf | BFEK |
| Bataillonsmunitionsstelle | BMSt |
| Bataillonsverpflegungsstelle | BVeSt |
| Bataillonsverteidigungsraum | BVR |
| Baukombinat | BK |
| Baumateriallager | BML |
| Bau- und Montagekombinat | BMK |
| Bedienungskompanie | BedK |
| Bedienungs- und Sicherungsbataillon | BSB |
| Befallener Raum | befR |
| Begleitgruppe | BgG |
| Begleitposten | BgP |
| Bekleidungsentgiftung | BE |
| Bergungs- und Instandsetzungsabteilung | BIA |
| Bereitstellungsraum | BeR |
| Betriebskräfte | BETK |
| Betriebsschutz | BS |
| Betriebsschutzamt | BSA |
| Bewaffnung | Bew |
| Bewegliche Sperrabteilung | BSA |
| Bezirk | Bez |
| Bezirkskräfte | BK |
| Binnenhafen | BHf |
| Binnenreederei (VEB) | BR |
| Binnenschiffssammelraum | BSR |
| Biologische Waffen | BiW |
| Biologischer Wirkungsherd | BiWH |
| Blockierungslinie | BL |
| Blutkonservendepot | BKD |
| Bomben | B |
| Bombenfliegerkräfte | BFK |
| Bootskompanie | BK |
| Brandmitteleinsatz | BME |
| Brückensicherungsraum | BSR |
| Brückenübersetzstelle | BÜSt |
| C | |
| Cottbus | CTB |
| Chef | C |
| Chemische Kampfstoffe | ChKS |
| Chemische Reserve | ChRes |
| Chemischer Überfall | ChÜ |
| Chemischer Wirkungsherd | ChWH |
| Chirurgisch | chir |
| Chemische Sicherstellung | ChSsT |
| D | |
| Dresden | DSDN |
| Detonationshöhe | DHö |
| Deutfracht/Seerederei (VEB) | DSR |
| Deutsche Post | DP |
| Deutsche Reichsbahn | DR |
| Deutsches Rotes Kreuz | DRK |
| Diensthabende Kräfte und Mittel | DHKM |
| Diensthabender | DH |
| Diensthabendes System | DHS |
| Divisionslager | DL |
| Divisonsverbandsplatz | DVP |
| Divisonswerkstatt | DW |
| Dokumentation/Dokumente | Dok |
| Durchbruchsabschnitt | DAs |
| Druchsuchungsgruppe | DG |
| E | |
| Erfurt | EFT |
| Einsatzgruppe | EG |
| Einschaltlinie | ESL |
| Einwohner | EW |
| Eisenbahnabschnitt | EAS |
| Eisenbahnbrückenbaubataillon | EBBB |
| Eisenbahnlinie | EL |
| Eisübersetzstelle | EÜSt |
| Entgiftungsplatz (-punkt) | EP |
| Entladeanlegestelle | EASt |
| Erddetonation | E |
| Erdholzbunker | EHB |
| Eskortierungsgruppe | EKG |
| Explosion | Ex |
| F | |
| Frankfurt/Oder | FFO |
| Fähre | F |
| Fährenübersetzstelle | FÜSt |
| Feldpost | FP |
| Feldpostamt | FPA |
| Feldpostaustauschpunkt | FPAP |
| Feldpostbasis | FPB |
| Feldposten | FP |
| Feldwache | FW |
| Fernaufklärungsgruppe | FAG |
| Fernmeldeamt | FMA |
| Fernschreibstelle | FsSt |
| Fernsehen | FS |
| Fernsprechzentrale | FeZ |
| Feuerlinie | FL |
| Feuerstellung | FSt |
| Feuerwache | FW |
| Feuerzone | FZ |
| Flachwasserbrücke | FB |
| Flammenwerfer | Flaw |
| Fla-Rakete | FlaR |
| Flugblattverschußgruppe | FVG |
| Flugplatz | Flp |
| Flugzeug | F |
| Folgende Aufgabe | FA |
| Forcierungsabschnitt | FoAS |
| Freiwillige Feuerwehr | FFW |
| Freiwilliger Helfer | FH |
| Freiwilliger Helfer der Grenztruppen | FHG |
| Frontkorrespondentengruppe | FKG |
| Führungspunkt | FüP |
| Funkmeßstation | FuMS |
| Funkmeßstörung | FuMStö |
| Funkmeßtarnung | FuMT |
| Funkpropagandazug | FuPrZ |
| Funkstelle | FuSt |
| Funktechnischer Posten | FuTP |
| G | |
| Gera | GERA |
| Gefechtsaufklärungstrupp | GAT |
| Gefechtshandlungen | GH |
| Gefechtsmäßige Grenzsicherung | GGSi |
| Gefechtsordnung | GO |
| Geschädigtensammelpunkt (-stelle) | GSp (GSSt) |
| Grenzabschnitt | GAs |
| Grenzausbildungsregiment | GAR |
| Grenzdurchbruch | GDB |
| Grenzgebiet | GGB |
| Grenzprovokation | GPr |
| Grenzsicherung | GSi |
| Grenzstreife | GSt |
| Grenzübergangsstelle | GÜSt |
| Grenzüberschreitender Verkehr | GÜV |
| Grenzüberwachung | GÜ |
| Grenzverletzer | GV |
| Grenzzollamt | GZA |
| Großlautsprecherkompanie | GLSK |
| Gruppe Spezialpropaganda | GSPr |
| H | |
| Halle | HAL |
| Hafen | Hf |
| Hafenkommandantur | HKdtr |
| Handlungsabschnitt | HaAs |
| Handlungsraum | HaR |
| Haubitz-Artillerieregiment | HAR |
| Hauptanstrengung | HAS |
| Hauptpostamt | HPA |
| Herauslösegruppe | HLG |
| Hilfskrankenhaus | HKrhs |
| Hilfslazarettschiff | HLazS |
| Hinterhalt | HH |
| Hinterhaltsgruppe | HHG |
| Hochwasser | HW |
| Hochwasserbrücke | HwB |
| Höhe | H |
| Höhendetonation | H |
| Horchposten | HP |
| Hubschrauber | Hs |
| Hubschrauberlandeplatz | HsLP |
| I | |
| Industriebaukombinat | IBK |
| Infanteriemine | IM |
| Infanterieminenfeld | IMF |
| Infektion | Inf |
| Informationsgruppe | InfG |
| Institut für Blutspende- und Transfusionswesen | IBT |
| Instrukteurgruppe | IG |
| Interflug | IF |
| J | |
| Jagdbomberfliegerkräfte | JBFK |
| Jagdfliegerkräfte | JFK |
| Jägerleitstelle | JLSt |
| Jochmontageplatz | JMP |
| K | |
| Karl-Marx-Stadt | KMST |
| Kampfgruppen der Arbeiterklasse | KG |
| Kampfsatz | KS |
| Katastrophenwirkungsherd | KWH |
| Kernmine | KM |
| Kernwaffendetonation | KWD |
| Kernwaffeneinsatzmittel | KWEM |
| Kernwaffenschlag | KWS |
| Kfz-Instandsetzungsbataillon | KfzIB |
| Kfz-Transportkompanie | KfzTK |
| Kilotonne | kt |
| Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen (VE) | KBW |
| Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtshaft (VE) | KSH |
| Kombinierter Sammelpunkt | KSP |
| Kommandantenposten | KdtP |
| Kommandeur | K |
| Kompaniechef | KC |
| Kompanie Chemische Abwehr | KChA |
| Kontaktaufnahme | KoA |
| Kontrolldurchlaßposten | KdP |
| Kontrollpunkt | KP |
| Kontrollstelle | KSte |
| Kontrollstreife | KStr |
| Kontroll- und Übergabeprotokoll | KÜP |
| Kontrollverteilungsraum für Übersetzungsmittel | KRÜ |
| Kraftwerk | KrW |
| Kräfte und Mittel | KuM |
| Krankenhaus | Krhs |
| Kreiskräfte | KK |
| Kriegsgefangenensammelstelle | KSSt |
| Kulturbrigade | KuBr |
| Kulturgut | KuGu |
| Kurierstelle | KuSt |
| L | |
| Leipzig | LZG |
| Laboratorium | La |
| Laborzug | LabZ |
| Landeabwehr | LaAbw |
| Landeplatz | LP |
| Landeübersetzstelle | LÜSt |
| Lastenabwurfstelle | LASt |
| Lazarett | Laz |
| Lazarettschiff | LaZS |
| Leiter | Ltr |
| Leiter Aufklärung | LAkl |
| Leiter Nachrichten | LN |
| Leiter Operativ | LOp |
| Lektorengruppe | LG |
| Löschfahrzeug | LF |
| Luftdetonation | L |
| Luftlandetruppen | LLT |
| M | |
| Magdeburg | MGB |
| Marschstraße | MS |
| Massenvernichtungswaffen | MVW |
| Massiertes Feuer | MF |
| Material | Mat |
| Materiallager | MatL |
| Materielle Sicherstellung | maSst |
| Medizinische Sicherstellung | mdeSst |
| Militärpolitische Information | MPI |
| Militärtransportwesen | MTW |
| Ministerien | s. takt. Z |
| Mobilmachung | M |
| Montageplatz | MoP |
| Motorisierte Druckerei | MotDr |
| Motorisierte Sendeabteilung | MSA |
| N | |
| Neubrandenburg | NBDB |
| Nachhut | NH |
| Nachrichten | N |
| Nachrichtenkompanie | NK |
| Nächste Aufgabe | NA |
| Napalm | NP |
| Nationaler Verteidigungsrat | NVR |
| Nebenrichtung | NR |
| O | |
| Operative Gruppe | OG |
| Operative Gruppe des Politorgans | OGPOG |
| Operativ-taktische Rakete | OTR |
| Organisation des Zusammenwirkens | OZW |
| Organisations- und Rechenzentrum | ORZ |
| Orientierungspunkt | OP |
| P | |
| Potsdam | PDM |
| Panzerabwehrlenkrakete | PALR |
| Panzerabwehrreserve | PARes |
| Panzerbataillon | PB |
| Panzerkompanie | PK |
| Panzermine | PM |
| Panzerminenfeld | PMF |
| Personen | Pers |
| Personenkraftwagen | PKW |
| Persönliche Schutzausrüstung | PSA |
| Pionieraufklärung | PiAkl |
| Pionierkompanie (-bataillon) | PiK (PiB) |
| Pionierreserve | PiRes |
| Pipeline | Ppl |
| Politmateriallager | PML |
| Pontonbataillon | PoB |
| Poststelle | Pst |
| Postzeitungsvertrieb | PZV |
| Pressevertriebszug | PrVZ |
| Propagandaabteilung | PrA |
| Punkt | Pkt |
| Q | |
| Quartiernutzungsabteilung | QNA |
| R | |
| Rostock | RST |
| Raketenabteilung | RA |
| Rastraum | RR |
| Raum der Luftlandung | RLL |
| Redaktion | Red |
| Regimentsartilleriegruppe | RAG |
| Regimentsverbandsplatz | RVP |
| Regulierungsposten | R |
| Regulierungspunkt | RP |
| Reportergruppe | RepoG |
| Reserve | Res |
| Rettungsabteilung | RA |
| Rettungs- und Bergungskommando | RBKdo |
| Richtfunkstelle | RFuSt |
| Richtfunkzentrale | RFuZ |
| Richtungsgruppe | RiG |
| Richtungsoffizier | RO |
| Röntgen je Stunde | R/h |
| Rundfunk-Kino-Fernseh-Einrichtung | RKFE |
| Rückensicherung | RS |
| Rückhaltebecken | Rhb |
| Rückwärtige Dienste | RD |
| Rückwärtige Einrichtung | RE |
| Rückwärtige Sicherstellung | RSst |
| S | |
| Schwerin | SCHW |
| Suhl | SUHL |
| Sammelplatz für ausgefallen Technik | SPAT |
| Scheinunterbringungsraum | SchUR |
| Schlagbaum | SB |
| Schützenpanzer | SPz |
| Schützenpanzerwagen | SPW |
| Schutzstreifen | SchStr |
| Schutz vor Massenvernichtungswaffen | SMVW |
| Selbständige medizinische Abteilung | smA |
| Sicherstellung | Sst |
| Sicherungsstreifen | SiStr |
| Signalfeld | SF |
| Spähtrupp | SpT |
| Spannungsperiode | SpP |
| Sperrknoten | Spkn |
| Spezialnachrichtendienst | SND |
| Stellungsbaubataillon | StBB |
| Straßenbaubataillon | SBB |
| Straßenbrückenbaubataillon | SBBB |
| Straßenbrückenbauregiment | SBBR |
| Sturmpionierbataillon | StuPiB |
| Suchposten | SuP |
| T | |
| Tabun | Ta |
| Tag der Mobilmachung | M |
| Tag der Operation | T |
| Tagebau | Tgb |
| Tagesabschnitt | TAs |
| Tagesaufgabe | TA |
| Tagesverpflegungssatz | TVS |
| Tarnbataillon | TaB |
| Technische Basis | TechB |
| Technische Sicherstellung | TeSst |
| Technisches Pionierbataillon | TePiB |
| Trägerbrücke | TB |
| Transportable Elektroakustische Anlage | TELA |
| Transportfliegerkräfte | TFK |
| Transportkommandantur Binnenschiffahrt | TKdtrBischi |
| Transportpolizei | Trapo |
| Transportpolizeiamt | TPA |
| Trennungslinie | TL |
| Truppenluftabwehr | TLA |
| Truppenvorräte | TrVR |
| Truppführer | TF |
| U | |
| Überdosis | ÜD |
| Übergaberaum | ÜR |
| Übersetzungsabschnitt | ÜSAs |
| Umladeraum | ULR |
| Umschlagpunkt | UP |
| Umschlagraum | USR |
| Umspannwerk | UW |
| Unterirdisches Lager | UL |
| Untersuchungshaftanstalt | UHA |
| Unterwasserbrücke | UB |
| Unterwasserdetonation | UW |
| V | |
| Verbindung | Verb |
| Verbindungsoffizier | VO |
| Vereinte Streitkräfte | VSK |
| Verfolgungsgruppe | VfG |
| Vergifteter Abschnitt | vAS |
| Vergifteter Raum | vR |
| Vernehmergruppe | VG |
| Verpflegung | Vpfl |
| Verseuchter Abschnitt | veAS |
| Verseuchter Raum | veR |
| Versorgungsbereich | VB |
| Versorgungslager | VLa |
| Verstärkte Grenzsicherung | VGSi |
| Verstärkte Grenzüberwachung | VGÜ |
| Verseuchter Grenzdurchbruch | VGDB |
| Verteidigungsabschnitt | VAs |
| Verteidigungsstellung | VSt |
| Verteidigungszustand | VZ |
| V-Kampfstoff | VX |
| Vorausabteilung | VA |
| Vorderer Rand der Verteidigung | VRV |
| Vorhut | VH |
| Vorkommando | VKdo |
| W | |
| Wismut | WST |
| Wahrscheinliche Richtung der Bewegung der Grenzverletzer | WRG |
| Waren des täglichen Bedarfs | WtB |
| Warn- und Alarmzentrale der DDR | WAZ |
| Warteraum | WaR |
| Wartestellung | WaSt |
| Wartezone | WaZo |
| Wasserentnahmestelle | WESt |
| Wasserfilterstation | WFS |
| Wasserflugplatz | WFlp |
| Wassertransportanhänger | WTA |
| Wassertransportfahrzeug | WTF |
| Wasserversorgungsstelle | WVSt |
| Wechselraum | WR |
| Wechselstellung | WSt |
| Weitere Angriffsrichtung | WAR |
| Weitere Aufgabe | WA |
| Werkschutz | WS |
| Wohnungsbaukombinat | WoBK |
| Z | |
| Zahnklinik | ZaKl |
| Zentrale Reserven | ZRes |
| Zentraler Gefechtsstand | ZGS |
| Zentraler Kurierdienst | ZKD |
| Zivile Spezialinformation | ZSF |
| Zivilverteidigung | ZV |
| Zollverwaltung | ZVW |
| Zuführungspunkt | ZFP |
| Zug Detonometrie | ZDet |
| Zugführer | ZF |
| Zugmittel | ZM |
| Zusammenwirken | ZW |